Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 14.05.2009, Az. 4 U 192/08
    § 7 Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 3 Nr. 3, 12 UWG,
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Klageantrag, auch wenn er sich im Kern und nur leicht modifiziert auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts beschränkt, hinreichend bestimmt sein kann. Der Kläger war ein Verbraucherschutzverband, der in der nach § 4 Unterlassungsklagengesetz geführten Liste als qualifizierte Einrichtung eingetragen war. Die Beklagte befasste sich mit Leistungen des Direktmarketings und unterhielt einen Telemediendienst mit der Internetadresse … . Am 8. November 2007 sandte die Beklagte an die Verbraucher Roland X. und Lars L. eine Werbemitteilung. Der Kläger forderte die Beklagte erfolglos zur Unterlassung auf. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Juli 2009

    Nach einer Mitteilung der netzzeitung bittet die Staatsanwaltschaft Hannover um Unterstützung, nachdem sie die Konten der Firma L&H GmbH mit einem beträchtlichen Vermögen auf Grund eines Betrugsverdachts hat einfrieren lassen. Nun gelte es, so die Netzzeitung, Beweise und Zeugen vor Gericht zu präsentieren. Wer in den letzten sieben Monaten eine Mahnung von Mega-Downloads erhalten habe, die Seite aber vorher nicht besucht habe und das auch vor Gericht aussagen könne, möge sich bitte bei der Staatsanwaltschaft Hannover melden (Angabe des Aktenzeichens nicht vergessen).

    Staatsanwaltschaft Hannover
    Postfach 109
    30001 Hannover
    Aktenzeichen: 5302 Js 41769/09

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  • veröffentlicht am 28. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 01.07.2009, Az. 4 O 497/09
    §§ 823, 1004 BGB

    Das LG Dessau-Roßlau hat es in dieser einstweiligen Verfügung dem Versender von Fax-Werbung untersagt, zum Zwecke der Werbung mit der Antragstellerin per Telefax-Sendung Kontakt aufzunehmen und ihr verboten, derselben Fax-Nachrichten zu übersenden, ohne dass auf den übersandten Telefaxen Angaben über den tatsächlichen Absender enthalten sind. Bemerkenswert ist der hohe, interessengerechte Streitwert, der diesem Verfahren zu Grunde gelegt wurde.
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  • veröffentlicht am 28. Juli 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 02.01.2009, Az. 308 O 255/07
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, 17, 97 Abs. 1, 101 a Abs. 1, 2, 103 UrhG, §§ 242, 259 BGB, § 14 Abs. 5 MarkenG

    Das LG Hamburg hat in diesem Urteil erläutert, unter welchen Umständen Möbel-Designklassiker als Werke angewandter Kunst urheberrechtlich geschützt sind. Die Parteien stritten über Ansprüche der Klägerin wegen des Anbietens von Vervielfältigungsstücken bekannter Sitzmöbelklassiker des Bauhausstils, u.a. die Modelle „Wassily“, „Laccio“ und „Barcelona“ von Marcel Breuer und Mies van der Rohe. Möbel, so die Kammer, seien als Werke der angewandten Kunst einem Urheberrechtsschutz zugänglich, auch wenn ihre Gebrauchsbestimmung an sich im Vordergrund stehe (BGH, GRUR 1961, 635 – Stahlrohrstuhl I; BGH, GRUR 1981, 652 – Stühle und Tische; BGH, GRUR 1981, 820 – Stahlrohrstuhl II). (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 17.03.2009, Az. 4 U 167/08
    §§ 3, 5 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Klausel „Lieferzeit auf Nachfrage“ als Irreführung gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt, wenn eine sofortige Lieferbarkeit suggeriert wird, aber mangels Lagerbestands und unverzüglicher Eindeckungsmöglichkeit nicht erfüllt werden kann. Der Sachverhalt: Die Klägerin vertrieb als Großhändlerin über diverse Einzelhändler Matratzen. Die Beklagte vertrieb über das Internet gleichfalls Matratzen. In ihrer Internetwerbung bot sie unter anderem Kaltschaum-Matratzen der Klägerin an. Die Belieferung der Beklagten wurde zwischenzeitlich eingestellt. Eine Vorratshaltung für die Matratzen betrieb die Klägerin nicht. Ihre Schwesterfirmen wurden von der Klägerin ebenfalls nicht mehr beliefert. (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Juli 2009

    OLG Rostock, Beschluss vom 19.05.2009, Az. 3 U 16/09
    §§ 305 b, 307 Abs. 1 BGB

    Das OLG Rostock hat darauf hingewiesen, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene doppelte Schriftformklausel unwirksam sei. Eine Schriftformklausel, die nicht nur für Vertragsänderungen die Schriftform vorschreibe, sondern auch Änderungen der Schriftformklausel ihrerseits der Schriftform unterstelle (sog. doppelte Schriftformklausel) erwecke den Eindruck, als könne sie nicht durch eine die Schriftform nicht wahrende Vereinbarung abbedungen werden. Sie käme damit einer konstitutiven Schriftformklausel gleich, weil bei einer solchen Klausel Änderungen und Ergänzungen des Vertrags ohne Beachtung der Schriftform unwirksam wären. Dies widerspräche dem in § 305 b BGB niedergelegten Grundsatz des Vorrangs der Individualvereinbarung. Diese Irreführung des Vertragspartners benachteilige ihn unangemessen i.S. von § 307 Abs. 1 BGB, weil sie intransparent ist. Der Klauselgegner werdedavon abgehalten, sich auf die Rechte zu berufen, die ihm auf Grund einer wirksamen mündlichen Vereinbarung zustünden (vgl. ausführlich BAG, Urteil vom 20.05.2008, Az. 9 AZR 382/07, NJW 2009, 316 m.w.N.). Das gilt auch für sog. doppelte Schriftformklauseln wie im vorliegenden Fall.

  • veröffentlicht am 28. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNein, von Waldorf Rechtsanwälte waren sie nicht entsandt worden, die Herren von der schwarzen Trachtengruppe. Die Polizei hatte vielmehr die äußerst „humorvolle“ Androhung eines Amoklaufs durch den Nachbarn, welcher hierzu das unverschlüsselte („offene“) WLAN des Wohnungsinhabers heimlich genutzt hatte, ernst genommen und daraufhin das Spezialeinsatzkommando (SEK) gebeten, einmal nach dem Rechten zu schauen. Da sich der Zweitschlüssel zur Wohnung nicht einfand, wurde – Gefahr im Verzug – die Tür aufgebrochen und en passant Wohnungsinventar ruiniert, was nun zu einer saftigen Schadensersatzforderung des Wohnungsinhabers gegen die Polizei geführt hat. Der Wohnungsinhaber, dies sei dem besorgten Leser mitgeteilt, trat den Beamten nicht, auch nicht angeblich, mit einem Messer entgegen und wurde bei dieser Gelegenheit deshalb auch nicht erschossen. Die Polizei sieht sich gleichwohl im Recht: Wer ein offenes WLAN unterhalte, ist wohl als (Mit-) Störer geeigneter Adressat einer Maßnahme der Gefahrenabwehr. (JavaScript-Link: Allgemeine Zeitung) Was wir davon halten? Über unverschlüsselte WLANs werden also nicht nur Purzel-Video und Brockhaus Enzyklopädien heruntergeladen, sondern jetzt auch noch Amokdrohungen versandt.

  • veröffentlicht am 28. Juli 2009

    bubu.m, der in der Vergangenheit als fein verdrahteter eBay-Kenner diverse pressebekannte Betrugsfälle bei eBay aufdeckte und begleitete, hat unlängst auf die Unart des Spammings mit 1-EUR-Auktionen durch chinesische Händler hingewiesen. Auf der deutschen eBay-Plattform würden sie als „privat“ geführt. Mit 1-Euro Auktionen überschwemmten sie systematisch ganze Kategoreien. Fast immer werde das Format „Tagesauktionen“ genutzt, um den Beachtungsgrad zu erhöhen. Einzelne Top-China-Spammer brächten es im Monat auf 500.000(!) Artikel. Die Erfolgsquoten der Spammer seien indes gering. Nicht einmal 0,3% der von ihnen eingestellten Artikel würden tatsächlich verkauft. Da die Angebote aber kostenlos seien und sich täglich wiederholen ließen, rechneten sie sich trotzdem. Den Schaden hätten die deutschen Anbieter und Kaufinteressenten. In den betroffenen Kategorien gingen viele ernsthafte Angebote zwischen dem „Auktionsmüll“ der Chinesen einfach unter. (JavaScript-Link: eBay).

  • veröffentlicht am 27. Juli 2009

    LG Dresden, Urteil vom 23.01.2009, Az.: 10 O 2246/08
    §§ 278, 282, 285, 831 BGB

    Das LG Dresden hat darauf hingewiesen, dass ein Händler, der nach Erhalt einer Abmahnung einen Rechtsanwalt aufsucht und von diesem seine Website (Shop) überprüfen lässt, keine Vertragsstrafe schuldet, wenn trotz der Freigabe der Website durch den Anwalt ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung festzustellen ist. Die Verwirkung der Vertragsstrafe setze vorwerfbares Verhalten auf Seiten des Beklagten als Schuldner voraus. Das Verschulden müsse negativ vom Schuldner bewiesen werden, weil er sich für eine objektive Leistungsstörung zu entlasten habe (§§ 282, 285 BGB). (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Juli 2009

    Bezirksregierung Düsseldorf, Anhörung vom 02.02.2009
    § 3 Abs. 1, Abs. 2 GlüStV, § 28 VwVfG

    Die Bezirksregierung Düsseldorf hat ausweislich einer Pressemitteilung vom Februar 2009 (Düsseldorf) darauf hingewiesen, dass sie die Verlosung einer Villa als verbotenes Glücksspiel ansieht. Die auf der Website angebotene Veranstaltung führte gegen den Kauf einer Teilnahmeberechtigung zu einem Quiz in drei Etappen, in dem im letzten Teil der schnellste Teilnehmer beim Quiz das Haus erwerben sollte. Als Begründung für ihre Maßnahme legte die Bezirksregierung dar, dass es sich bei den Angeboten um Glücksspiel handele, denn im Rahmen eines Spiels werde für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt und die Entscheidung über den Gewinn hänge ganz oder überwiegend vom Zufall ab. (mehr …)

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