Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur notwendigen Gestaltung eines aufklärenden Hinweises bei einer markenrechtlichen Verwechselungsgefahr / Peek Cloppenburg VIveröffentlicht am 1. April 2014
BGH, Urteil vom 24.09.2013, Az. I ZR 64/11
§ 15 Abs. 2, 4 und 5 MarkenG, § 19 Abs. 1 MarkenG; § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass es bei einer markenrechtlichen Verwechselungsgefahr zwischen zwei Unternehmen (hier: Peek Cloppenburg KG „Nord“ und Peek Cloppenburg KG „Süd“) ausreicht, wenn eines der Unternehmen zur Abhebung von dem anderen einen entsprechenden Hinweis in unmittelbarer Nähe zur Angabe „Peek & Cloppenburg“ und die Umrahmung des Unternehmenslogos mit Ortsangabe verwendet. Eine weitergehende Hervorhebung der aufklärenden Hinweise sei nicht zuzumutbar. Anderenfalls bestünde die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung der Wirkung der Werbung der Beklagten, weil die Werbebotschaft durch den aufklärenden Text in den Hintergrund gedrängt würde. Das brauche die Beklagte nicht hinzunehmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Heimliche Verwendung eines Website-Trackingtools (Piwik, Google Analytics) ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 11. März 2014
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.02.2014, Az. 3-10 O 86/12
§ 15 Abs. 3 TMG, § 13 Abs. 1 TMG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Frankfurt hat entschieden, dass der Einsatz von sog. Trackingtools auf Webseiten ohne den Hinweis des Seitenbetreibers, dass das Trackingtool von ihm verwendet wird, und dass und wie gegen die Nutzung der so gewonnenen Daten widersprochen werden kann, einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt. Ähnlich hatte bereits das OLG Hamburg (Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12, hier) entschieden, dass Datenschutzverstöße (dort: keine Informationen zur Erhebung und Verwendung der für die Registrierung der angesprochenen Kunden erforderlichen personenbezogenen Daten) zugleich Wettbewerbsverstöße darstellen, weil sie Marktverhaltensregeln darstellen. Zur weiteren ergebnisgleichen Rechtsprechung (Zitat der Entscheidung): (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Beweismittel dürfen im einstweiligen Rechtsschutz auch in der zweiten Instanz erstmalig vorgelegt werden / 100 % Made in Germanyveröffentlicht am 11. März 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2014, Az. I-20 U 134/13
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass die Präklusionsvorschriften im Berufungsverfahren dann keine Anwendung finden, wenn es sich um die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung handelt, weil diese Vorschriften mit dem Eilcharakter des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht vereinbar seien. Demnach kann ein Mittel zur Glaubhaftmachung (hier ein Geschäftsschreiben) auch erstmalig in der Berufungsinstanz in das Verfahren eingeführt werden. Ferner hat der Senat die Angabe „Wir haben auch 100% Made in Germany“ für irreführend erklärt, wenn nicht die Fertigung des Gerätes einschließlich aller Komponenten vollständig und ausschließlich in Deutschland stattfindet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Einzelunternehmer darf sich im Impressum nicht als „Geschäftsführer“ bezeichnen / Irreführungveröffentlicht am 5. März 2014
OLG München, Urteil vom 14.11.2013, Az. 6 U 1888/13
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMGDas OLG München hat entschieden, dass die Selbstbezeichnung eines Einzelunternehmers, der also nicht in Form einer juristischen Person firmiert (GmbH, UG), als „Geschäftsführer“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn der Vor- und Zuname des Einzelunternehmers nicht unmittelbar hinter der Phantasiebezeichnung oder dem Logo für das betreffende Einzelunternehmen steht. (mehr …)
- BGH: Suggestion eines Zusammenhangs zwischen Lebensmittel und Gesundheitszustand reicht für „gesundheitsbezogene Angabe“ im Sinne der Health-Claim-Verordnung ausveröffentlicht am 4. März 2014
BGH, Urteil vom 26.02.2014, Az. I ZR 178/12
Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 EG-VO Nr. 1924/2006Der BGH hat entschieden, dass der suggerierte Zusammenhang zwischen dem Bestandteil eines Lebensmittels und dem Gesundheitszustand des Konsumenten für die Bejahung einer gesundheitsbezogenen Angabe im Sinne der Health-Claim-Verordnung ausreicht. Zur Pressemitteilung Nr. 34/2014 des BGH vom 26.02.2014: (mehr …)
- OLG Hamm: Eine Gegenabmahnung als „Retourkutsche“ ist nicht per se rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 28. Februar 2014
OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2013, Az. 4 U 48/13
§ 8 Abs. 4 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG
Das OLG Hamm hat in diesem Urteil erneut entschieden, dass eine Abmahnung, die als Gegenabmahnung auf eine zunächst erhaltene Abmahnung ausgesprochen wird (sog. „Retourkutsche“) nicht schon aus diesem Grund rechtsmissbräuchlich ist. Anhaltspunkte für überwiegend sachfremde Motive lägen nicht vor. Auch wenn die eigene wettbewerbsrechtliche Inanspruchnahme als Anstoß für die sodann ausgesprochenen Abmahnungen der Antragstellerin gedient hätten, sei dies für sich genommen nicht anstößig. Selbst wenn das Vorgehen der Antragsgegnerin Auslöser für das Handeln der Antragstellerin gewesen sei, sage dieser Umstand nichts über die sodann mit der (Gegen-)Abmahnung verfolgten Motive aus. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Amazon EU s.a.r.l. haftet ohne Kenntnis nicht für Wettbewerbsverstöße von Amazon-Händlern / VOLLTEXTveröffentlicht am 27. Februar 2014
OLG Köln, Urteil vom 20.12.2013, Az. 6 U 56/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Betreiber der Internethandelsplattform amazon.de nicht ohne Weiteres, insbesondere nicht ohne Kenntnis, für Wettbewerbsverstöße der auf der Plattform weitestgehend eigenverantwortlich handelnden Amazon-Händler haften. Insbesondere sei Amazon nicht dazu verpflichtet, für die einzelnen Produktgruppen genauere Vorgaben zum Einstellen der Angebote zu machen und auf diese Weise möglichen Rechtsverstößen der Händler vorzubeugen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. gegen den Betreiber Amazon EU s.a.r.l. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - LG Hamburg: Zum Streitwert und der Höhe der Rechtsanwaltsgebühren bei urheberrechtswidriger Verbreitung einer Musik-DVDveröffentlicht am 21. Februar 2014
LG Hamburg, Urteil vom 19.12.2013, Az. 310 S 6/13
§ 97a Abs. 1 S. 2 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass für die Abmahnung der unerlaubten Verbreitung einer Musik-DVD über eBay eine 1,3-fache Geschäftsgebühr zu einem Streitwert von 10.000 EUR an Anwaltskosten abgerechnet werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Es reicht nicht aus, wenn das Impressum eines gewerblichen Facebook-Auftritts unter der Rubrik „Info“ zu finden istveröffentlicht am 18. Februar 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2013, Az. I-20 U 75/13
§ 5 TMG, § 3 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es bei dem Auftritt eines Unternehmens bei Facebook nicht ausreicht, wenn das Impressum gemäß § 5 TMG nur unter dem Link „Info“ vorhanden ist. Vorliegend war die Anbieterkennzeichnung allein über eine unter dem Button „Info“ enthaltene Verlinkung zum Internetauftritt des beklagten Unternehmens enthalten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Zur einstweiligen Verfügung gerichtet auf die Unterlassung von urheberrechtlichen Abmahnungen / Red Tubeveröffentlicht am 12. Februar 2014
LG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2013, Az. 310 O 460/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, § 44a Nr. 2 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber der Website redtube.com einen Anspruch auf Unterlassung der kürzlichen Abmahnungen durch die The Archive AG haben. Begründet wurde dies zum einen damit, dass die in der Abmahnung begehrte Unterlassungsverpflichtung zu weitreichend formuliert gewesen sei. Das Unterlassungsverlangen richte sich (bzgl. des in der Abmahnung benannten Films) auf das Unterlassen des Streamings als solches. Damit erfasse das Unterlassungsverlangen auch denjenigen Fall, dass ein Streaming einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage erfolge. Das Streaming sei aber jedenfalls dann nach § 44a Nr. 2 UrhG zulässig, wenn eine nicht offensichtlich rechtswidrige Vorlage gestreamt werde. Zum anderen sei die Abmahnung aber auch insoweit unberechtigt, als der abgemahnten Person in der Begründung der Abmahnung zwar vorgeworfen werde, sie habe eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte bzw. öffentlich zugänglich gemachte Vorlage gestreamt, jedoch aus der Abmahnung nicht ersichtlich werde, woran die Person diese offensichtliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen sollen; dass eine solche Erkennbarkeit bestanden haben soll, sei auch sonst nicht ersichtlich. Es sei aber auf diese Erkennbarkeit aus der Perspektive des Internetnutzers abzustellen, denn es sollten gutgläubige Nutzer geschützt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)