Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Celle: Augenoptiker darf zu einer No-Name-Brille keine Marken- oder Sonnenbrille als Zweitbrille verschenkenveröffentlicht am 1. Juli 2014
OLG Celle, Urteil vom 13.03.2014, Az. 13 U 106/13 – rechtskräftig
§ 7 Abs. 1 S.1 Nr. 2 b HWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass die Werbung für den Kauf einer No-Name-Brille mit dem Hinweis, dass es eine Armani-Brille oder eine Sonnenbrille geschenkt gebe, wettbewerbswidrig ist. Die geschenkte Brille sei eine Zuwendung, die nicht als zulässiger Warenrabatt im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes eingestuft werden könne, da hierfür eine vollständige Gattungs- oder Qualitätsidentität Voraussetzung sei. Bei einer Armani-Brille sei demgegenüber die notwendige „Markenidentität“ nicht gegeben, bei der Sonnenbrille fehle die Identität des Verwendungszwecks. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen, blieb jedoch ungenutzt.
- AG Hamburg-Mitte: Ein Hotel haftet nicht für etwaige Urheberrechtsverstöße, die über dessen offenes W-LAN begangen werdenveröffentlicht am 25. Juni 2014
AG Hamburg, Urteil vom 10.06.2014, Az. 25b C 431/13
§ 97 UrhG, § 8 TMGDas AG Hamburg-Mitte hat entschieden, dass ein Hotel, welches für seine Gäste ein offenes W-LAN betrieb, nicht für Filesharing-Rechtsverstöße haftet, die über dieses W-LAN begangen werden. Selbst wenn die streitgegenständliche Nutzungshandlung durch einen der Hotelgäste über den gewerblich genutzten Hotelanschluss des Beklagten vorgenommen wurde, sei der Beklagte von einer deliktischen Haftung – als Täter und als Teilnehmer – freigestellt, da die Privilegierung des § 8 Abs. 1 S. 1 TMG für Access Provider auf ihn Anwendung fände. Das Amtsgericht folgt damit einer herrschenden Meinung in der Rechtsliteratur. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Zur wettbewerbswidrigen Suchmanipulation von Apps im Apple App-Storeveröffentlicht am 19. Juni 2014
OLG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2013, Az. 5 W 31/13
§ 14 Abs. 5 MarkenG, § 4 Nr. 9 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Beeinflussung des Suchergebnisses im Rahmen einer iPhone App Store-Recherche, bei der bei Eingabe bestimmter Begriffe mit Bezügen zu Produkten eines Wettbewerbers stets diese in der Rangfolge vor der App des Wettbewerbers angezeigt wird, als gezielte Behinderung der Antragstellerin zu werten ist, da es den Wettbewerbern so unmöglich gemacht wird, sich mit den ihnen zur Verfügung stehenden lauteren Mitteln im Wettbewerb gegenüber ihren Kunden bzw. Interessenten an ihren Dienstleistungen angemessen zu entfalten. Ein derartiges Verhältnis sei nach dem Verständnis des Senats auch auf der Grundlage der insoweit stark restriktiven Rechtsprechung des BGH (BGH – Beta Layout) unverändert wettbewerbswidrig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Wenn mit „Alles radikal reduziert, Sie sparen bis zu 30%“ geworben wird, darf es keine Ausnahmen gebenveröffentlicht am 16. Juni 2014
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.04.2014, Az. 3-08 O 167/13
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Elektronikmarktkette nicht mit großflächigen Plakaten mit dem Hinweis werben darf „Alles radikal reduziert, Sie sparen bis zu 30 %“, wenn lediglich Ausstellungsgeräte rabattiert angeboten, also nicht tatsächlich alle Waren des Sortiments zu reduzierten Preisen zum Verkauf angeboten werden. Andere Ware wurde im vorliegenden Fall zu dem üblichen Warenpreis angeboten und verkauft.
- Wettbewerbszentrale geht gegen Hotel-AGB mit Klauseln über eine Stornogebühr von 100 % vorveröffentlicht am 11. Juni 2014
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. geht nach einer eigenen Pressemitteilung vom 10.06.2014 aktuell gegen Hotel-AGB vor, in denen für die Stornierung eines Hotelzimmers eine Entschädigung des vollen Übernachtungspreises gefordert wird. Bei einer Stornogebühr in Höhe von 100 % werde in wettbewerbswidriger Art und Weise missachtet, dass das betreffende Hotel bei einer Zimmerstornierung bestimmte Aufwendungen erspare. Zu einer solchen Anrechnung sei das Hotel indes gemäß § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet. Die Höhe der ersparten Aufwendungen werden vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) für den Fall der Übernachtung (mit oder ohne Frühstück) auf 10 % des Zimmerpreises angegeben.
- LG Düsseldorf: Zur Schadensersatzpflicht bei einer unberechtigten Aufforderung zur Sperrung einer Domainveröffentlicht am 13. Mai 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2013, Az. 2a O 42/13
§ 823 Abs. 1 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betroffene einer unberechtigten markenrechtlichen Abmahnung Anspruch auf Erstattung seiner zur Verteidigung notwendigen Rechtsanwaltskosten hat. Vorliegend hatte die Beklagte die Sperrung einer Domain „markenboerse.de“ aus einer Wort-/Bildmarke „Markenbörse“ verlangt. Diese Aufforderung war unzulässig, da keine Verwechslungsgefahr vorlag. Da die Marke kaum Unterscheidungskraft besitze, verletze die Übernahme nur des Wortbestandteils die Markenrechte nicht. Dies hätte der Markeninhaber vorher prüfen müssen. Daher stelle die Sperrungsaufforderung einen unzulässigen und zum Schadensersatz verpflichtenden Eingriff in den Gewerbebetrieb des Klägers dar. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Liegt ein Wettbewerbsverhältnis lediglich marginal vor, kann eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich seinveröffentlicht am 5. Mai 2014
LG Köln, Urteil vom 28.11.2013, Az. 31 O 130/13
§ 3 UWG, § 8 Abs. 4 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Abmahnung, die bei einem lediglich marginal vorhandenen Wettbewerbsverhältnis (hier: Online-Druckerei zu Fotofachgeschäft) ausgesprochen wird, rechtsmissbräuchlich sein kann. Dies sei jedenfalls bei der vorliegenden Vorgehensweise zu bejahen, wo zunächst ein „Pilotverfahren“ geführt werde und bei dessen Erfolg in großer Anzahl Abmahnungen ausgesprochen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Karlsruhe: Liegt einer Immobilie ein Erbbaurecht zu Grunde, muss in der Werbung darauf hingewiesen werden / Erbbauzinsveröffentlicht am 30. April 2014
LG Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2014, Az. 14 O 77/13 KfH III – rechtskräftig
§ 5a Abs. 2 UWG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVDas LG Karlsruhe hat entschieden, dass Immobilien, denen ein Erbbaurecht zu Grunde liegt, nur unter Angabe der Restlaufzeit des Erbbaurechts und der Höhe des Erbbauzinses beworben werden dürfen. Auf der Internetplattform www.immobilienscout24.de war im vorliegenden Fall eine Eigentumswohnung für 195.000,00 EUR und dem Hinweis angeboten worden, das Haus sei auf einem „Erbbaugrundstück“ errichtet worden. Für besonders wichtig hielt die Kammer die Restlaufzeit des Erbbaurechts, da nach dessen Erlöschen das Eigentum an den auf dem betreffenden Grundstück befindlichen Bauwerken an den Grundstückseigentümer zurückfalle.
- OLG Hamburg: 15,00 EUR Schadensersatz pro Filesharing-Titel zu wenigveröffentlicht am 28. April 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 07.11.2013, Az. 5 U 222/10
§ 832 Abs. 1 S. 1 BGB; § 287 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass für das Filesharing von Musiktiteln über eine Internettauschbörse ein Schadensersatz in Höhe von 200,00 EUR pro Titel anfällt. Die Vorinstanz (hier) hatte noch 15,00 EUR pro (veraltetem) Titel gemäß eines GEMA-Tarifs angenommen. Dies sei jedoch nach Auffassung des OLG nicht sachgerecht. Auf bestehende Tarifwerke könne nicht zurück gegriffen werden, sondern der Schadensersatz müsse im Wege der Lizenzanalogie geschätzt werden. 200,00 EUR pro Titel erschienen hier angemessen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Eine Bürogemeinschaft aus Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern darf nicht ohne Weiteres mit der Kanzleibezeichnung „… Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer“ werbenveröffentlicht am 15. April 2014
BGH, Urteil vom 06.11.2013, Az. I ZR 147/12
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt A, der mit einem Wirtschaftsprüfer B lediglich in Bürogemeinschaft zusammenarbeitet, also ohne haftungsrechtliche Einheit (wie etwa Partnergesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) nicht als „AB Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer“ werben darf, wenn dabei auf den fehlenden Haftungszusammenschluss nicht hinreichend deutlich hingewiesen wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)