Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Bochum: Nur 100,00 EUR Schadensersatz für fragmentarischen Upload eines Musikstücks und 83,54 EUR Abmahnkostenveröffentlicht am 18. November 2014
AG Bochum, (Hinweis-) Beschluss, Az. 70 C 27/14
§ 97 UrhG, § 97a UrhGDas AG Bochum hat entschieden, dass bei urheberrechtswidrigem „fragmentarischem“ Hochladen („Upload“) eines Musikstücks grundsätzlich ein Schadensersatzbetrag von nicht mehr als 100,00 EUR anzusetzen ist und der Gegenstandswert für die außergerichtlich erfolgte Abmahnung nach der doppelten Lizenzgebühr zu berechnen ist, im vorliegenden Fall 46,41 EUR.
- BGH: Optiker darf mit „olympischen Preisen“ und „Olympia-Rabatt“ werbenveröffentlicht am 13. November 2014
BGH, Urteil vom 15.05.2014, Az. I ZR 131/13
§ 3 Abs. 2 OlympSchGDer BGH hat entschieden, dass ein Optiker mit „olympischen Preisen“ und einem „Olympia-Rabatt“ werben darf. Dies verstoße nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz. Ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 OlympSchG liege nur dann vor, wenn durch eine Werbung die Wertschätzung der Olympischen Spiele oder der Olympischen Bewegung auf eine andere Ware oder Dienstleistung übertragen werde und diese Wertschätzung ausgenutzt werde, was indes bei einer Werbung mit „olympischen Preisen“ und einem „Olympia-Rabatt“noch nicht der Fall sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Abmahner muss nicht Auskunft über eigene Umsätze erteilen, damit der Abgemahnte die Rechtsmissbräuchlichkeit seiner Abmahnung nachweisen kannveröffentlicht am 12. November 2014
OLG Köln, (Hinweis-) Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 115/14
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Köln hat in einem Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass der Versender einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung nicht verpflichet ist, Auskunft über seine Umsätze zu geben, wenn der Abgemahnte behauptet, dass der Abmahnende auf Grund fehlender Umsätze in keinem nennenswerten Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten mehr stehe, so dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich sei. Zitat des Senats: (mehr …)
- OLG Köln: Inhaber der Domain „wetter.de“ kann nicht Vertrieb der Smartphone-App unter der Bezeichnung „wetter DE“ untersagen lassenveröffentlicht am 15. Oktober 2014
OLG Köln, Urteil vom 05.09.2014, Az. 6 U 205/13
§ 4 Nr. 10 UWG, § 5 Abs. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 – 4 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Inhaber der Domain „wetter.de“ nicht den Vertrieb der Smartphone-App unter der Bezeichnung „wetter DE“ untersagen lassen können. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Bezeichnung „ENERGY & VODKA“ ist nach der Health-Claim-Verordnung nicht verbotenveröffentlicht am 10. Oktober 2014
BGH, Urteil vom 09.10.2014, Az. I ZR 167/12
Art. 2 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4 EU-VO Nr. 1924/2006, Art. 4 EU-VONr. 1924/2006Der BGH hat entschieden, dass es sich bei der Bezeichnung „ENERGY & VODKA“ nicht um eine nach Health-Claims-Verordnung verbotene Angabe handelt. Zur Pressemitteilung Nr. 141/2014 vom 09.10.2014: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Vodafone darf nicht „für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat“ bewerben, wenn sich diese nur an Bestandskunden wendetveröffentlicht am 2. Oktober 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2014, Az. 38 O 78/14 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Telekommunikationsanbieter Vodafone mit der Fernsehwerbung „Jetzt für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat schon ab 19,99 € im Monat“ Verbraucher in die Irre geführt hat, da das Angebot tatsächlich nur für Bestandskunden – also nicht Neukunden – galt ohne hierauf in der Werbung hinzuweisen. Eine weitere Irreführung liege darin begründet, dass auch Bestandskunden das Produkt nur als Zusatztarif buchen konnten, wenn ein weiterer kostenpflichtiger Grundtarif bestand.
- BGH: Auch eine gesetzliche Krankenkasse kann „Unternehmer“ im Sinne des UWG sein und abgemahnt werdenveröffentlicht am 30. September 2014
BGH, Urteil vom 30.04.2014, Az. I ZR 170/10
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 6 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWGDer BGH hat entschieden, dass auch eine gesetzliche Krankenkasse als „Unternehmer“ gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG anzusehen ist, wenn sie irreführende Werbung schaltet, um Mitglieder einer anderen Krankenkasse zu einem Wechsel zu motivieren. Sie kann aus diesem Gründen abgemahnt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Stuttgart: Amazon-Händler haftet auf Unterlassung bei Anhängen an Artikelbeschreibungen mit urheberrechtlich geschützten Fremdfotosveröffentlicht am 22. September 2014
LG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2014, Az. 17 S 4/13
§ 97 UrhG, § 97a UrhGDas LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Amazon-Händler bei Verwendung eines fremden Produktbildes auch dann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn er selbst mit seinem Produkt vom Amazon-System an die bereits bestehende Produktbeschreibung des anderen „angehängt“ wurde. Schadensersatz schulde der betroffene Händler dem Rechteinhaber aber nicht, da es insoweit eines Verschuldens bedürfe, was in der Regel aber nicht vorläge. Dem Amazon-Händler sei es schlicht unzumutbar, für jedes Produkt die vorhandene Rechtekette zu überprüfen. Zitat: (mehr …)
- LG Köln: Auch bei „Abgabe in haushaltsüblichen Mengen“ müssen von einem Getränk mehr als 10 Flaschen vorgehalten werdenveröffentlicht am 17. September 2014
LG Köln, Urteil vom 18.07.2014, Az. 31 O 106/14
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass eine irreführende Werbung vorliegt, wenn ein Supermarkt Erfrischungsgetränke zu einem Aktionspreis anbietet und dann am Erscheinungstag der Werbung morgens im Verkaufsraum lediglich 2 bzw. 10 Flaschen einer Geschmacksrichtung zu finden sind. Dem Supermarkt half es nicht weiter, dass er in dem Verkaufsprospekt den Hinweis erteilt hatte „Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Dieser Artikel kann aufgrund begrenzter Vorratsmengen bereits kurz nach Öffnung ausverkauft sein“.
- LG Frankfurt a.M.: Erste einstweilige Verfügung gegen UBER-Fahrer ohne Taxi-Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)veröffentlicht am 12. September 2014
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.09.2014, Az. 2-06 O 318/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 2 Abs. 1 PBefG, § 9 Abs. 1 Zift. 5 PBefGDas LG Frankfurt a.M. hat nunmehr nicht nur gegen die Betreiber von UBER, sondern auch einen einzelnen Pkw-Fahrer, der mittels der App UBER Taxifahrten anbot, eine einstweilige Verfügung erlassen. Dem Fahrer ist es damit einstweilen untersagt, im geschäftlichen Verkehr zur Wettbewerbszwecken Beförderungswünsche von Fahrgästen über den Dienst „Uber Pop“ der technischen Applikation „Uber“ anzunehmen und hierfür den von Uber für die Fahrt vorgegebenen Betrag zu vereinnahmen, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein, es sei denn, das vom Antragsgegner vereinnahmte Gesamtentgelt für die Beförderungsfahrt übersteigt nicht die reinen Betriebskosten der Fahrt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)