Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: „18 Plus“ muss als Marke für Sexualhilfsmittel gelöscht werdenveröffentlicht am 25. Oktober 2011
BPatG, Beschluss vom 18.08.2011, Az. 25 W (pat) 9/11
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 50 Abs. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „18 Plus“ für u.a. Filme, Sexualhilfsmittel und Bekleidung wegen mangelnder Unterscheidungskraft zu löschen ist. „18 Plus“ beziehe sich, für jedermann verständlich, auf Personen, die der Altersgruppe der über 18jährigen angehören und sei daher ein rein sachlicher Hinweis auf Waren, die für diese Altergruppe angeboten würden. Dieses Verständnis sei auch bereits zum Zeitpunkt der Eintragung 2003/2004 so in der Bevölkerung vorhanden gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Gießen: Wenn Männer dafür zahlen müssen – Kostenpflicht nur für Männer bei Singlebörsen rechtmäßigveröffentlicht am 20. Oktober 2011
AG Gießen, Urteil vom 26.05.2011, Az. 47 C 12/11
§ 134 BGB; § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGGDas AG Gießen hat entschieden, dass es rechtmäßig ist, wenn Männer für die Nutzung eines Single-Portals ein Entgelt entrichten müssen, während die Teilnahme für Frauen kostenlos ist. Diese Regelung stelle nach Auffassung des Gerichts keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz dar, da die – tatsächlich gegebene – Ungleichbehandlung gerechtfertigt sei. Durch die kostenfreie Premium-Mitgliedschaft würden Frauen dazu gebracht, sich bei dem Single-Portal anzumelden. Dies sei gerade auch im Interesse der angemeldeten Männer, da sich bei einem kostenlosen Zugang mehr Frauen anmelden würden als bei einem kostenpflichtigen Angebot. Damit stünde den Männern eine größere Auswahl an potentiellen Partnern zur Verfügung. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Zur Eintragungsfähigkeit von Begriffen, die sich an beschreibende Angaben anlehnen / „pjur“veröffentlicht am 14. Oktober 2011
BPatG, Beschluss vom 06.05.2011, Az. 28 W (pat) 52/10
§ 8 Abs. 2 MarkenG, § 50 Abs. MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass der Begriff „pjur“ für Körperpflege- und Kosmetikprodukte u.a. als Wortmarke eintragungsfähig ist. Zwar lehne sich der Begriff stark an die rein beschreibende Angabe „pure“ an, sei klanglich sogar identisch, wodurch allerdings die Schutzfähigkeit von „pjur“ nicht beeinträchtigt würde. Der Schutzumfang der Marke könne sich lediglich in der Praxis gerade nicht auf die Sachangabe „pure“ bzw. auf andere Zeichen erstrecken, die sich in gleicher oder ähnlicher Weise an diese Sachangabe anlehnen. Eine Bösgläubigkeit im Sinne einer Behinderungsabsicht von Mitbewerbern konnte das Gericht auf Seiten der Anmelderin jedoch nicht feststellen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Namen von kleinen Orten können bei geringer Bekanntheit als Marke eingetragen werdenveröffentlicht am 11. Oktober 2011
BPatG, Beschluss vom 07.09.2011, Az. 26 W (pat) 19/11
§ 8 Abs. 2 MarkenGDas BPatG hat beschlossen, dass bei einem kleinen Ort der Ortsname unter Umständen als Bezeichnung für eine Ware eingetragen werden kann, da kein Freihaltebedürfnis für Mitbewerber besteht. Streitig war die grafisch gestaltete Bezeichnung „Gröhnwohlder“, die sich von dem ca. 1.350-Seelen-Ort Gröhnwohld in Schleswig-Holstein ableitete. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) lehnte eine Eintragung für Waren aus dem Bereich Bier und Bekleidung ab, da der Begriff auch für Mitbewerber frei bleiben müsse. Das Gericht teilte diese Auffassung jedoch nicht. Auf Grund der geringen Größe des Ortes, des geringen Bekanntheitsgrades sowie der geringen Anzahl an Gewerbetreibenden sei unwahrscheinlich, dass die beteiligten Verkehrskreise annehmen könnten, die beanspruchten Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus diesem Ort. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Übersetzung einer fremdsprachigen Patentanmeldung muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen / Zur Fristwahrung durch unvollständige Übersetzungenveröffentlicht am 6. Oktober 2011
BGH, Beschluss vom 18.07.2011, Az. X ZB 10/10
§ 35 PatG, § 14 Abs. 1 PatV
Der BGH hat entschieden, dass bei der Anmeldung eines fremdsprachigen Patents die deutsche Übersetzung innerhalb von 3 Monaten erfolgen muss, um den Anmeldetag zu wahren. Dafür sei allerdings unter Umständen auch eine unvollständige oder zum Teil fehlerhafte Übersetzung ausreichend. Ergänzungen könnten auch nach Ablauf der 3-Monats-Frist vorgenommen werden. Die innerhalb der Frist eingereichte Übersetzung müsse lediglich die Mindestanforderungen erfüllen, die auch für die fremdsprachige Anmeldung selbst gelten (Enthalten sein muss: Name des Anmelders, Antrag auf Erteilung des Patents und Angaben, die dem äußeren Anschein nach eine Beschreibung der Erfindung darstellen). Zum Volltext der Enstcheidung:
(mehr …) - BPatG: „Miracle Garden“ ist keine eintragungsfähige Marke für Pflanzenprodukteveröffentlicht am 2. Oktober 2011
BPatG, Beschluss vom 12.09.2011, Az. 26 W (pat) 68/10
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortkombination „Miracle Garden“ nicht für Produkte wie Blumensamen u.a. eintragungsfähig ist, weil ihr die Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher verstehe darunter ohne weiteres einen Wundergarten, in dem wunderbare Pflanzen wachsen und in dem eine wunderbare Atmosphäre herrsche und der durch die angemeldeten Waren geschaffen werde. Es handele sich um eine beschreibende Angabe, welche nicht für die Anmelderin monopolisiert werden dürfe. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: „primaklimastrom“ nicht markenfähig – Zum Freihaltebedürfnis für Mitbewerberveröffentlicht am 19. September 2011
BPatG, Beschluss vom 10.08.2011, Az. 26 W (pat) 6/11
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortkombination „primaklimastrom“ nicht als Wortmarke für Energiedienstleistungen / -waren eingetragen werden kann. Dem angemeldeten Begriff fehle es an Unterscheidungskraft, da der Verbraucher ihn lediglich als Beschreibung für umweltfreundlich gewonnenen Strom verstehen werde. Darüber hinaus müsse der Begriff auch für Wettbewerber der Anmelderin freigehalten und dürfe nicht monopolisiert werden. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BPatG: „MAXsecure“ nicht als Marke schutzfähig / Lediglich beschreibende Angabe auch mit fremdsprachigem Wortanteilveröffentlicht am 12. September 2011
BPatG, Beschluss vom 04.08.2011, Az. 25 W (pat) 505/11
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass der Begriff „MAXsecure“ nicht für Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Telekommunikation und Computer angemeldet werden kann. Bei dem Begriff handele es sich um eine rein beschreibende Angabe, die vermittele, dass etwas „maximal geschützt“ werde. So würde dies auch der inländische Durchschnittsverbraucher problemlos verstehen. Aus diesem Grund sei der Begriff nicht geeignet, auf eine betriebliche Herkunft hinzuweisen, so dass eine Schutzfähigkeit nicht gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Der Slogan „Entdecke die Nachbarschaft für Dich!“ kann nicht als Marke für Waren oder Dienstleistungen aus den Bereichen Immobilienwesen / Bauwesen geschützt werdenveröffentlicht am 21. August 2011
BPatG, Beschluss vom 26.07.2011, Az. 33 W (pat) 511/10
§§ 8 Abs. 2 Nr. 1; 37 Abs. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Kennzeichnung ENTDECKE DIE NACHBARSCHAFT FÜR DICH! auf Grund absoluter Schutzhindernisse (hier: Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft) nicht als Marke eingetragen werden kann. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - EuG: „TDI“ ist nicht als Gemeinschaftsmarke für Kraftfahrzeuge eintragungsfähigveröffentlicht am 1. August 2011
EuG, Urteil vom 06.07.2011, Az. T-318/09
Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
Art. 75 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009Das Europäische Gericht hat entschieden, dass der Begriff „TDI“ nicht als Gemeinschaftsmarke (Wortmarke) eintragungsfähig ist. Der Begriff sei in der Union als Abkürzung für „Turbo Diesel Injection“ oder „Turbo Direct Injection“ bekannt und besitze keine Unterscheidungskraft, könne also nicht auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisen. Eine Unterscheidungskraft durch Benutzung, also eine Verkehrsdurchsetzung des Begriffs als Herkunftshinweis, hätte von der Anmelderin für jeden Mitgliedsstaat der Union nachgewiesen werden müssen, was ihr nicht gelungen sei. Zum Volltext der Entscheidung: