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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Oktober 2011

    BPatG, Beschluss vom 18.08.2011, Az. 25 W (pat) 9/11
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 50 Abs. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „18 Plus“ für u.a. Filme, Sexualhilfsmittel und Bekleidung wegen mangelnder Unterscheidungskraft zu löschen ist. „18 Plus“ beziehe sich, für jedermann verständlich, auf Personen, die der Altersgruppe der über 18jährigen angehören und sei daher ein rein sachlicher Hinweis auf Waren, die für diese Altergruppe angeboten würden. Dieses Verständnis sei auch bereits zum Zeitpunkt der Eintragung 2003/2004 so in der Bevölkerung vorhanden gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Oktober 2011

    AG Gießen, Urteil vom 26.05.2011, Az. 47 C 12/11
    § 134 BGB;
    § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG

    Das AG Gießen hat entschieden, dass es rechtmäßig ist, wenn Männer für die Nutzung eines Single-Portals ein Entgelt entrichten müssen, während die Teilnahme für Frauen kostenlos ist. Diese Regelung stelle nach Auffassung des Gerichts keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz dar, da die – tatsächlich gegebene – Ungleichbehandlung gerechtfertigt sei. Durch die kostenfreie Premium-Mitgliedschaft würden Frauen dazu gebracht, sich bei dem Single-Portal anzumelden. Dies sei gerade auch im Interesse der angemeldeten Männer, da sich bei einem kostenlosen Zugang mehr Frauen anmelden würden als bei einem kostenpflichtigen Angebot. Damit stünde den Männern eine größere Auswahl an potentiellen Partnern zur Verfügung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBPatG, Beschluss vom 06.05.2011, Az. 28 W (pat) 52/10
    § 8 Abs. 2 MarkenG, § 50 Abs. MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass der Begriff „pjur“ für Körperpflege- und Kosmetikprodukte u.a. als Wortmarke eintragungsfähig ist. Zwar lehne sich der Begriff stark an die rein beschreibende Angabe „pure“ an, sei klanglich sogar identisch, wodurch allerdings die Schutzfähigkeit von „pjur“ nicht beeinträchtigt würde. Der Schutzumfang der Marke könne sich lediglich in der Praxis gerade nicht auf die Sachangabe „pure“ bzw. auf andere Zeichen erstrecken, die sich in gleicher oder ähnlicher Weise an diese Sachangabe anlehnen. Eine Bösgläubigkeit im Sinne einer Behinderungsabsicht von Mitbewerbern konnte das Gericht auf Seiten der Anmelderin jedoch nicht feststellen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. Oktober 2011

    BPatG, Beschluss vom 07.09.2011, Az. 26 W (pat) 19/11
    § 8 Abs. 2 MarkenG

    Das BPatG hat beschlossen, dass bei einem kleinen Ort der Ortsname unter Umständen als Bezeichnung für eine Ware eingetragen werden kann, da kein Freihaltebedürfnis für Mitbewerber besteht. Streitig war die grafisch gestaltete Bezeichnung „Gröhnwohlder“, die sich von dem ca. 1.350-Seelen-Ort Gröhnwohld in Schleswig-Holstein ableitete. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) lehnte eine Eintragung für Waren aus dem Bereich Bier und Bekleidung ab, da der Begriff auch für Mitbewerber frei bleiben müsse. Das Gericht teilte diese Auffassung jedoch nicht. Auf Grund der geringen Größe des Ortes, des geringen Bekanntheitsgrades sowie der geringen Anzahl an Gewerbetreibenden sei unwahrscheinlich, dass die beteiligten Verkehrskreise annehmen könnten, die beanspruchten Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus diesem Ort. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 18.07.2011, Az. X ZB 10/10
    § 35 PatG, § 14 Abs. 1 PatV

    Der BGH hat entschieden, dass bei der Anmeldung eines fremdsprachigen Patents die deutsche Übersetzung innerhalb von 3 Monaten erfolgen muss, um den Anmeldetag zu wahren. Dafür sei allerdings unter Umständen auch eine unvollständige oder zum Teil fehlerhafte Übersetzung ausreichend. Ergänzungen könnten auch nach Ablauf der 3-Monats-Frist vorgenommen werden. Die innerhalb der Frist eingereichte Übersetzung müsse lediglich die Mindestanforderungen erfüllen, die auch für die fremdsprachige Anmeldung selbst gelten (Enthalten sein muss: Name des Anmelders, Antrag auf Erteilung des Patents und Angaben, die dem äußeren Anschein nach eine Beschreibung der Erfindung darstellen). Zum Volltext der Enstcheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Oktober 2011

    BPatG, Beschluss vom 12.09.2011, Az. 26 W (pat) 68/10
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wortkombination „Miracle Garden“ nicht für Produkte wie Blumensamen u.a. eintragungsfähig ist, weil ihr die Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher verstehe darunter ohne weiteres einen Wundergarten, in dem wunderbare Pflanzen wachsen und in dem eine wunderbare Atmosphäre herrsche und der durch die angemeldeten Waren geschaffen werde. Es handele sich um eine beschreibende Angabe, welche nicht für die Anmelderin monopolisiert werden dürfe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. September 2011

    BPatG, Beschluss vom 10.08.2011, Az. 26 W (pat) 6/11
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wortkombination „primaklimastrom“ nicht als Wortmarke für Energiedienstleistungen / -waren eingetragen werden kann. Dem angemeldeten Begriff fehle es an Unterscheidungskraft, da der Verbraucher ihn lediglich als Beschreibung für umweltfreundlich gewonnenen Strom verstehen werde. Darüber hinaus müsse der Begriff auch für Wettbewerber der Anmelderin freigehalten und dürfe nicht monopolisiert werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. September 2011

    BPatG, Beschluss vom 04.08.2011, Az. 25 W (pat) 505/11
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass der Begriff „MAXsecure“ nicht für Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Telekommunikation und Computer angemeldet werden kann. Bei dem Begriff handele es sich um eine rein beschreibende Angabe, die vermittele, dass etwas „maximal geschützt“ werde. So würde dies auch der inländische Durchschnittsverbraucher problemlos verstehen. Aus diesem Grund sei der Begriff nicht geeignet, auf eine betriebliche Herkunft hinzuweisen, so dass eine Schutzfähigkeit nicht gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. August 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 26.07.2011, Az. 33 W (pat) 511/10
    §§ 8 Abs. 2 Nr. 1; 37 Abs. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Kennzeichnung ENTDECKE DIE NACHBARSCHAFT FÜR DICH! auf Grund absoluter Schutzhindernisse (hier: Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft) nicht als Marke eingetragen werden kann. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 1. August 2011

    EuG, Urteil vom 06.07.2011, Az. T-318/09
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
    Art. 75 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009

    Das Europäische Gericht hat entschieden, dass der Begriff „TDI“ nicht als Gemeinschaftsmarke (Wortmarke) eintragungsfähig ist. Der Begriff sei in der Union als Abkürzung für „Turbo Diesel Injection“ oder „Turbo Direct Injection“ bekannt und besitze keine Unterscheidungskraft, könne also nicht auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisen. Eine Unterscheidungskraft durch Benutzung, also eine Verkehrsdurchsetzung des Begriffs als Herkunftshinweis, hätte von der Anmelderin für jeden Mitgliedsstaat der Union nachgewiesen werden müssen, was ihr nicht gelungen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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