IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. März 2013

    BPatG, Beschluss vom 06.12.2012, Az. 30 W (pat) 28/12
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Anmeldung einer Wortmarke „Abschiedsoase“ für ein Bestattungsinstitut und die entsprechenden Dienstleistungen mangels Unterscheidungskraft nicht eingetragen werden kann. Der Begriff sei eine rein beschreibende Bezeichnung für den Ort der Erbringung der Dienstleistungen in einer friedvollen Atmosphäre und werde vom Verkehr auch so verstanden. Ähnliche Begriffe wie „Auto-Oase“, „Wellness-Oase“, „Tee-Oase“ seien ebenfalls nach diesem als gängig zu bezeichnenden Muster in Benutzung. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 17.01.2013, Az. T-355/09
    Art. 42 Abs. 2 S. 1 der Verordnung Nr. 207/2009, Art. 42 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass eine Marke, die lediglich eine geringe Anzahl von Backwaren in einer einzigen Konditorei in symbolischer Menge kennzeichne, nicht ernsthaft im Sinne des Markenrechts benutzt werde. Eine Marke werde nur dann ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion, die darin bestehe, die Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, zu garantieren, benutzt werde, um für diese Waren und Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern. Vorliegend sei dies nicht der Fall, so dass der Widerspruch gegen eine später angemeldete ähnliche Marke erfolglos blieb. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBPatG, Beschluss vom 19.11.2012, Az. 27 W (pat) 16/12
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „my bed“ für die Vermietung von Gästezimmern nicht eintragungsfähig ist. Es fehle für die angebotene Dienstleistung jegliche Unterscheidungskraft der Wortfolge, da der englische Begriff auch für jeden deutschen Verbraucher als rein beschreibende Angabe verständlich sei. Somit handele es sich lediglich um eine Werbeaussage (das Gästebett sei so bequem wie das eigene), welche keine herkunftshinweisende Funktion beinhalte. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Oktober 2012

    BPatG, Beschluss vom 12.07.2012, Az. 30 W (pat) 14/11
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass dem Begriff „it.smart-connect“ für den Bereich Computer-Software jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Es handele sich um einen beschreibenden Begriff für die angebotenen Waren und Dienstleistungen. Die Wortbildung (Schreibweise mit Punkt, Rotfärbung des Bestandteils „it“) sei nicht hinreichend fantasievoll, um dieses Hindernis zu überwinden. Der angesprochene Verkehr werde in dem Zeichen lediglich eine beschreibende Angabe dahingehend erkennen, dass es bei den erfassten Waren und Dienstleistungen um pfiffige oder auch intelligente Verbindungen im IT-Bereich gehe. Dies schließe eine Eignung als Herkunftshinweis aus. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. September 2012

    BPatG, Beschluss vom 01.08.2012, Az. 26 W (pat) 508/12
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „Glücksgefühle“ für eine Vielzahl von Waren z.B. aus den Bereichen Lederwaren, Küchengeräte und Glaswaren nicht eintragungsfähig ist. Der Begriff besitze keine Unterscheidungskraft, die dazu führe, dass die so bezeichneten Waren als von einem bestimmten Unternehmen stammend identifiziert werden könnten. Es handele sich um eine rein beschreibende, werbende Angabe, die der Verkehr auch nur als solche wahrnehmen würde. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. September 2012

    BPatG, Beschluss vom 14.08.2012, Az. 33 W (pat) 92/10
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass für die Wortmarke „Eigenheimat“ für den Bereich von Bauleistungen keine Schutzhindernisse für die Eintragung bestehen. Durch die Verschmelzung von „Eigenheim“ und „Heimat“ sei der Begriff keine bloß beschreibende Angabe. Durch den Gegensatz, wie ein Ort „Eigenheim“ und „Heimat“ (Privatsphäre und vertrauter sozialer Raum) gleichzeitig sein könne, sei eine Interpretation der Bedeutung erforderlich. Dadurch ergebe sich die erforderliche Herkunftsfunktion und Unterscheidungskraft. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. September 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.07.2012, Az. 6 U 114/11
    § 142 Abs. 1 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Lizenzvertrag über die Verwertung eines Patents (hier: Proteinkonzentrat zur Nahrungsmittelergänzung) wirksam angefochten werden kann, wenn es tatsächlich nicht zu einer Anmeldung des Patents kommt. Typischer Inhalt eines Patentlizenzvertrags sei die Einigung über die Einräumung des Nutzungsrechts an einer bestimmten, unter Schutz gestellten oder zum Schutz angemeldeten Erfindung, wofür regelmäßig eine Vergütung versprochen werde. Dies sei vorliegend der Fall. Daher sei die Klägerin verpflichtet gewesen, die Beklagte über die erfolgte Rücknahme der Patentanmeldung aufzuklären. Dass sie das nicht getan habe, rechtfertige die von der Beklagten erklärte Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung. Rückvergütungsansprüche habe die Klägerin gegen die Beklagte nicht, da die Benutzung einer technischen Lehre, die weder durch ein Patent noch durch eine veröffentlichte Patentanmeldung geschützt sei, jedermann frei stehe. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBPatG, Beschluss vom 10.07.2012, Az. 33 W (pat) 528/11
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG, § 37 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass der Begriff „Ethikbank“ nicht als Wortmarke für Finanzdienstleistungen angemeldet werden kann. Es handele sich um eine rein beschreibende (Fantasie-)Angabe für eine Bank, die nach ethischen Grundsätzen handele, so dass dem Begriff kein Hinweis auf das dahinter stehende Unternehmen entnommen werden könne. Ebenso wie den Begriffen „Ökobank“ und „Nationalbank“ mangele es an Unterscheidungskraft. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. August 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 05.07.2012, Az. 25 W (pat) 36/12
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „print24“ nicht für Farben und Lacke schutzfähig ist. „Print“ i.S.v. „Druck, drucken“ sei für diese Waren rein beschreibend. Daraufhin änderte der Anmelder das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ab in eine Vielzahl von detaillierten Waren (u.a. (Auszug) „Aluminiumpulver für Malzwecke, Asphaltlack, Auramine, bakterizide Anstrichmittel, Beizen, Bierfarbstoffe, Bitumenlack, Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler“). Daraufhin verwies der Senat die Angelegenheit zum DPMA zurück, da bei einem erheblichen Teil der aktuell beanspruchten Waren fraglich sei, ob diese überhaupt unter die ursprünglichen Warenbegriffe subsumiert werden könnten. Deshalb sei eine Aufhebung der angefochtenen Beschlüsse und eine Zurückverweisung der Sache an das DPMA angezeigt, da dieses über die Anmeldung in der aktuellen Fassung mit zahlreichen Einzelwaren noch nicht entschieden habe – weder über die Zulässigkeit des Warenverzeichnisses noch über die Schutzfähigkeit im Zusammenhang mit den aufgeführten Waren. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 19.06.2012, Az. C-307/10
    Richtlinie 2008/95/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass bei einer Markenanmeldung, die sich auf eine oder mehrere
    Oberbegriffe der Überschrift einer/mehrerer Klassen der Nizzaer Klassifikation bezieht, ein Hinweis enthalten sein muss, ob sich die Anmeldung auf alle oder nur auf einige der in der alphabetischen Liste dieser Klasse aufgeführten Waren oder Dienstleistungen beziehen soll. Solle sie sich nur auf einige Waren oder Dienstleistungen beziehen, müsse der Anmelder angeben, welche Waren oder Dienstleistungen dieser Klasse beansprucht werden. Es müsse sichergestellt werden, dass die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer allein auf Grundlage der Anmeldung den Umfang des Markenschutzes bestimmen können. In den verschiedenen Mitgliedsstaaten wird die Angabe von Oberbegriffen der Klassen in der Anmeldung zur Zeit noch unterschiedlich gehandhabt. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I