Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Wuppertal: Vertrag über einen Eintrag in einem nachrangig Google-gelisteten Online-Branchenverzeichnis über 910,00 EUR/Jahr ist sittenwidrig und unwirksamveröffentlicht am 2. März 2015
LG Wuppertal, (Hinweis-) Beschluss vom 05.06.2014, Az. 9 S 40/14
§ 138 Abs. 1 BGBDas LG Wuppertal hat entschieden, dass ein Vertrag über einen Eintrag in einem Online-Branchenverzeichnis, das z.B. bei Google auf den Ergebnisseiten 1 – 5 nicht gelistet wird, bei einer Jahresgebühr von 910,00 EUR sittenwidrig ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Düsseldorf: Verträge mit der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ können angefochten werdenveröffentlicht am 18. August 2014
AG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2014, Az. 32 C 15079/13
§ 123 Abs. 1 BGB, § 142 Abs. 1 BGBDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Vertrag mit der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Es werde der fälschliche Eindruck einer amtlichen kostenlosen Eintragung erweckt sowie eine Pflicht des Adressaten zur Beantwortung suggeriert. Die Kosten würden verschleiert. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Essen: Ein Unternehmer haftet nicht für Internet-Branchenbucheinträge, die durch Betreiber eigenmächtig eingestellt werdenveröffentlicht am 18. Juli 2014
LG Essen, Urteil vom 10.07.2013, Az. 42 O 86/12
§ 339 BGBDas LG Essen hat entschieden, dass ein erneuter wettbewerbswidriger Eintrag in einem Internet-Branchenbuch, zu dessen Unterlassung der Unternehmer sich verpflichtet hatte, nicht automatisch die Verwirkung einer Vertragsstrafe bedeutet. Habe der Unternehmer das ursprüngliche Branchenbuch zur Löschung des Eintrags angewiesen und sei diese auch zunächst erfolgt, liege in einem späteren eigenmächtigen Wiedereinstellen des Eintrags durch einen anderen Branchenbuchanbieter kein schuldhaftes Verhalten des Unternehmers. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Der Löschungsantrag für die Farbmarke Gelb für Branchenbücher bleibt erfolglosveröffentlicht am 17. Juni 2014
BPatG, Beschluss vom 19.11.2013, Az. 27 W (pat) 91/11
§ 50 Abs. 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass der Antrag auf Löschung einer gelben Farbmarke (RAL 1021, rapsgelb) für Branchenbücher erfolglos bleibt. Es sei nicht mit Sicherheit festzustellen, ob im Eintragungszeitpunkt ein Eintragungshindernis vorgelegen habe. Aus diesem Grund sei der Löschungsantrag zurückzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Kein Engelt für Eintragung in das Branchenbuch „Ärzteverzeichnis“ u.a. wegen arglistiger Täuschungveröffentlicht am 4. Februar 2013
LG Bonn, Urteil vom 22.08.2012, Az. 5 S 82/12
§ 123 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 1 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass die Betreiberin des Branchenbuchs „Ärzteverzeichnis“ in diesem (durchaus für eine zu erwartende Vielzahl von anderen Fällen zu verallgemeinernden) Fall keinen Anspruch auf die geforderte Vergütung für den Branchenbucheintrag besitzt, da sie gegenüber der adressierten Ärztin arglistig gehandelt habe (die Beklagte hatte aus diesem Grund die Anfechtung des Vertrages erklärt). Die Gestaltung des von der Betreiberin genutzten Formulars lasse den sicheren Schluss zu, dass sie die Kostenpflichtigkeit des Angebots bewusst verschleiert und dadurch arglistig getäuscht habe. Überdies sei die AGB-Klausel zu der Entgeltpflichtigkeit des Eintrags überraschend und somit unwirksam. Ob die Beklagte bei größerer Sorgfalt die Entstehung einer Fehlvorstellung hätte vermeiden können, sei unerheblich. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Saarbrücken: Anbieter von Internet-Branchenbucheinträgen hat bei versteckter Entgeltklausel keinen Zahlungsanspruchveröffentlicht am 14. November 2012
LG Saarbrücken, Urteil vom 26.10.2012, Az. 13 S 143/12
§ 305 c Abs. 1 BGB, § 310 BGB
Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass eine unauffällig im Fließtext verborgene Vergütungsklausel in einem Antrag auf einen Internet-Branchenbucheintrag dazu führt, dass diese Klausel als überraschend und damit unwirksam zu qualifizieren ist. Demnach hat das Gericht einen Zahlungsanspruch des Anbieters abgelehnt. Es sei bekannt, dass es eine Reihe von kostenlosen Angeboten für solche Einträge im Internet gebe, so dass bei einem kostenpflichtigen Antrag dies in ausreichender Deutlichkeit dargestellt werden müsse. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Kostenpflichtiger „Eintragungsantrag“ für Internet-Branchenbuch aufgrund überraschender Klausel unwirksamveröffentlicht am 13. August 2012
BGH, Urteil vom 26.07.2012, Az. VII ZR 262/11
§ 305c Abs. 1 BGBDer BGH hat im Falle eines „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank“ für ein Internet-Branchenverzeichnis entschieden, dass die darin enthaltene Klausel zur Kostenpflichtigkeit unwirksam, da überraschend ist. Das in Frage stehende Formular sei so aufgemacht worden, dass die Aufmerksamkeit des Betrachters von der unauffällig eingefügten Entgeltklausel in einer Weise abgelenkt werde, dass die Klausel als überraschend anzusehen sei. Eine Kenntnisnahme durch einen durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressaten sei nicht zu erwarten gewesen. Zum Wortlaut der Pressemitteilung Nr. 123/12:
- LG Offenburg: Versteckte Entgeltpflicht in Branchenbuch-Angeboten ist unwirksamveröffentlicht am 14. Juni 2012
LG Offenburg, Urteil vom 15.05.2012, Az. 1 S 151/11
§ 123 Abs. 1 BGB, 3 305c BGBDas LG Offenburg hat entschieden, dass ein Angebot für den Eintrag in ein Internet-Branchenbuch unwirksam und damit anfechtbar ist, wenn kein deutlicher Hinweis auf die Entgeltpflichtigkeit bzw. den Preis gegeben wird. Die Klausel der Entgeltpflichtigkeit sei überraschend und daher unwirksam. Auch die Anfechtbarkeit des Vertrages wegen Täuschung wurde vom Gericht bejaht. Das LG Offenburg befindet sich dabei auf einer Linie mit zahlreichen anderen Entscheidungen, deren Bewertung der jeweiligen Sachlage bis hin zu „Betrug“ reichte (vgl. LG Rostock, LG Düsseldorf, OLG Frankfurt a.M., LG Hamburg, AG München). Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Mietwagenfirmen dürfen im Telefonbuch unter „T“ werbenveröffentlicht am 1. Juni 2012
BGH, Urteil vom 24.11.2011, Az. I ZR 154/10
§ 4 Nr. 10, 11 UWG; § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG
Der BGH hat entschieden, dass keine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn eine Mietwagenfirma im Telefonbuch unter dem Buchstaben „T“ wie „Taxi“ (aber nicht unter der Rubrik „Taxi“) wirbt. Voraussetzung für die Zulässigkeit ist, dass ohne weiteres zu erkennen sei, dass es sich um die Anzeige eines Mietwagenunternehmens handele und nicht um einen Taxibetrieb, so dass eine Verwechslung auszuschließen sei. Die Intention, potentielle Taxi-Kunden auf sich aufmerksam machen zu wollen, sei wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden und stelle insbesondere keine unlautere gezielte Behinderung dar. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Die Verwendung eines Formulars, das einen Vertragsabschluss verschleiert, ist wettbewerbswidrig / Machtwort zum Branchenbuch-Betrugveröffentlicht am 3. Januar 2012
BGH, Urteil vom 30.06.2011, Az. I ZR 157/10
§ 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein schriftliches Angebot für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, welches beim durchschnittlichen Betrachter den Eindruck erweckt, er erhalte lediglich einen Korrekturabzug für einen bereits getätigten Branchenbucheintrag („Zwischenüberschrift „Bitte die Adressdaten überprüfen und auf Wunsch vervollständigen“) irreführend und auch als unlautere Verschleierung wettbewerbswidrig ist. Die Beklagte wurde zur Unterlassung und zur Übernahme der Abmahnkosten verurteilt. Zum Volltext der Entscheidung:
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