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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Tiergarten, Beschluss vom 11.03.2010, Az. 349 Gs 731/10
    §§ 130, 131 StGB

    Das AG Tiergarten hat für folgenden Titel auf einem Trägermedium die Beschlagnahme auf Grund von Volksverhetzung und unzulässiger Gewaltdarstellung (§§ 130, 131 StGB – Gesetzestext s. unten) verfügt. Der Titel darf nicht mehr der Öffentlichkeit angeboten werden:

    Das Monster bricht aus
    CD des Interpreten „Breity“
    Distributionz, Osnabrück
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  • veröffentlicht am 11. Januar 2011

    LG Köln, Urteil vom 15.09.2009, Az. 33 O 126/09
    §§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWG; § 477 BGB

    Das LG Köln hat nach einem Bericht der Kollegen Lampmann, Behn & Rosenbaum entschieden, dass Hinweise wie „Wir vertreiben absolute Marken-Originalware“, „Originalprodukte“ oder/und „ECHT, ORIGINAL, AUTHENTISCH“ beim Vertrieb von Markenware keine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellen und somit auch nicht abgemahnt werden können. Die erstaunliche Begründung: Der Verkehr wisse, dass es sich bei der Bewerbung der Originalqualität – in Bezug auf die Konkurrenz innerhalb derselben Produktgruppe – um eine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit handele. Eine Irreführung scheide aus, wenn der Verkehr erkenne, dass es sich bei der betonten Eigenschaft um etwas Selbstverständliches handele. Anders entschieden hatte das LG Bochum, welches sich auf Grund des im deutschen Wettbewerbsrecht geltenden „fliegenden Gerichtsstandes“ über Anträge auf einstweilige Verfügungen bei o.g. Hinweisen freut. Zum Volltext der Kölner Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 10. Januar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 11.08.2010, Az. 308 O 171/10
    § 97 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Nachweis eines Filesharing-Verstoßes (hier: Download eines Pornofilms) nicht erbracht ist, wenn die Familienmitglieder des Anschlussinhabers an Eides Statt versichern, zum Zeitpunkt des Downloads nicht zu Hause gewesen zu sein bzw. den Computer nicht genutzt zu haben. Die Anschlussinhaberin und deren Ehemann hatte beide eidesstattliche Versicherungen abgegeben, die gegenseitig bestätigten, dass keine Filesharing-Software genutzt wurde, dass beide zum Zeitpunkt des Downloads nicht zu Hause waren, dass die beiden älteren Kinder den Computer gar nicht und die beiden jüngeren Kinder diesen nur unter Aufsicht eines Elternteils nutzen würden. Diese Erklärungen genügten dem Gericht, um die geltend gemachten Ansprüche des Rechteinhabers zurückzuweisen. Zwar räumte das Gericht ein, dass die Anschlussermittlung „im Regelfall fehlerfrei“ sei und es hinsichtlich der Erklärungen der Anschlussinhaberin und deren Familie durchaus Angriffspunkte gebe – eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Verantwortlichkeit für den Urheberrechtsverstoß wurde dennoch nicht angenommen und die zuvor erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben. Auf das Urteil wurde hingewiesen von den Kollegen Rechtsanwälte Moosmayer, Hoffmann & Partner (RA Dr. Markus Wekwerth), Stuttgart. Zum Volltext der Entscheidung.

  • veröffentlicht am 10. Januar 2011

    LG Köln, Beschluss vom 28.12.2010, Az. 31 O 639/10
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 Nr. 1 ÖkoKennzG


    Das LG Köln hat nach einem Bericht der Kollegen Lampmann, Behn & Rosenbaum entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken Kirschkerne mit dem Zusatz „BIO“ (vgl. auch hier) beworben werden, ohne dass dabei die erteilte Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle mitgeteilt wird, die für die Kontrolle des Unternehmers zuständig ist, der die letzte Erzeugungs- oder Aufbereitungshandlung vorgenommen hat. § 1 ÖkoKennzG bestimmt: „(1) Mit einem Kennzeichen nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 (Öko-Kennzeichen) darf nur in den Verkehr gebracht werden 1. ein Erzeugnis im Sinne des Artikels 1 Abs. 2 Satz 1 oder 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ABl. EU Nr. L 189 S. 1), wenn die Voraussetzungen für die Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische Produktion nach Artikel 23 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 Buchstabe a, jeweils in Verbindung mit Abs. 3, der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 erfüllt sind, […]„. Was wir davon halten? Nicht verstanden? Besser einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz anrufen.

  • veröffentlicht am 10. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 09.12.2010, Az. T-253/09 und T-254/09
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

    Das Europäische Gericht hat entschieden, dass eine durch Benutzung der Marke erworbene Unterscheidungskraft (hier: einer dreidimensionalen Bildmarke) bereits beim Anmeldeverfahren vor dem HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) geltend gemacht werden muss. Eine erstmalige Geltendmachung dieses Aspekts vor dem EuG sei zu spät und damit nicht  zu berücksichtigen. Die Berufung auf die durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft sei eine gegenüber der Frage der den betreffenden Marken innewohnenden Unterscheidungskraft eigenständige Rechtsfrage. Habe sich daher die Klägerin im Verfahren vor dem HABM nicht auf die von den fraglichen Marken erworbene Unterscheidungskraft berufen, sei das HABM nicht verpflichtet, von Amts wegen deren Vorliegen zu prüfen. Somit sei im vorliegenden Fall die Berufung der Klägerin auf die durch die Benutzung der angemeldeten Marke erworbene Unterscheidungskraft im Verfahren vor dem Gericht unzulässig. Eine Unterscheidungskraft an sich lehnte das Gericht ab, da die Eignung der Bildmarke, die Waren der Kägerin von denjenigen ihrer Konkurrenten zu unterscheiden, sich als bloße übliche Ausführungsvariante der Gehäuse von Pumpen oder deren Elektromotoren erweisen würden. Diese Merkmale seien nicht geeignet, die betreffenden Waren zu individualisieren und als solche eine bestimmte betriebliche Herkunft zu bezeichnen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Januar 2011

    BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010, Az. 1 BvR 1287/08
    Art, 12 Abs. 1 GG

    Das BVerfG hat entschieden, dass einem niedergelassenen Zahnarzt nicht allein deshalb ein berufsgerichtlicher Verweis erteilt werden darf, weil er an einem Internetportal teilgenommen hat, auf welchem Patienten zur Kostenersparnis die Möglichkeit gegeben wurde, für eine beabsichtigte zahnärztliche Behandlung Angebote verschiedener Zahnärzte einzuholen. Dabei konnte der Patient anonym angeben, um welche Zahnbehandlung er in welcher Region nachsuchte. Während der Laufzeit der Suche konnten bei dem Portal registrierte Zahnärzte unverbindliche Kostenschätzungen für die Durchführung der Behandlung abgeben. Entschied sich der Patient für einen bestimmten Zahnarzt, erhielten beide Seiten wechselseitig die Kontaktdaten. Dem Nutzer stand es frei, ob er den ausgewählten Zahnarzt aufsuchte oder nicht. Kam es zur Untersuchung, so erstellte der Zahnarzt ein verbindliches Angebot in Form eines Heil- und Kostenplans oder eines Kostenvoranschlags für die begehrte Behandlung, das sich mit seiner Kostenschätzung decken oder davon abweichen konnte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Januar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat laut Bekanntmachung Nr. 16/2010 über jugendgefährdende Trägermedien vom 20.12.2010 (Bundesanzeiger, Ausgabe Nr. 200 vom 31.12.2010, S. 4485) spezielle Versionen folgender Videofilme indiziert, wodurch diese nicht mehr an Kinder und Jugendliche vertrieben werden dürfen, im Einzel- und Versandhandel bestimmte weitere Vertriebsbeschränkungen zu beachten sind und ein Verstoß gegen dieses Vertriebsverbot regelmäßig auch einen abmahnungsfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 02.04.2008, Az. 5 U 81/07):

    The Butcher
    DVD
    Vivendi Entertainment,
    Universal City/USA
    Palisades Tartan, New York/USA

    The last House on the left
    Extended Version
    (Remake 2008)
    BluRay Disc
    Universal Pictures Germany GmbH, Hamburg

    The Midnight Meat Train
    Director’s Cut
    (Extreme Edition)
    BluRay Disc
    Lions Gate Home Entertainment Ltd., London/GB

    The Tournament – Battle Royale unter Killern
    Ascot Elite Home Entertainment, Stuttgart

  • veröffentlicht am 7. Januar 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 24.09.2010, Az. 327 O 702/09
    §§ 5 Abs. 1, 9 Abs. 8 Nr. 1 bzw. Nr. 2 PAngV

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass in einem Tatto-Studio keine Verpflichtung zur Anbringung eines Preisaushangs gemäß der Preisangabenverordnung besteht, da die Tätigkeit des Tätowierers als künstlerische Leistung einer Ausnahmeregelung unterfällt. Der Argumentation der Klägerin, dass es sich beim Tätowieren – auch bei eigenen Entwürfen – um eine manuell-technische Tätigkeit, die einem Handwerksberuf ähnele, handele, wurde nicht gefolgt. Das Gericht sah die künstlerische Komponente im Vordergrund und somit auch das Eingreifen der Regelung des § 9 Abs. 8 Nr. 2 PAngV als gegeben an. Es führte dazu aus:

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  • veröffentlicht am 7. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Beschluss vom 27.12.2010, Az. 6 W 155/10
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass im Bereich Filesharing regelmäßig dann kein Handeln im gewerblichen Ausmaß – welches den Provider zur Auskunft über Anschlussinhaber nach gerichtlichem Beschluss verpflichtet – mehr gegeben ist, wenn z.B. bei Filmen oder Musikstücken oder -alben die relevante Verwertungsphase von ca. 6 Monaten abgelaufen ist. Dabei sei bei Filmen der Beginn dieser Verwertungsphase mit dem Beginn der Veröffentlichung auf DVD zu berechnen. Nach Ablauf dieser Frist bedürfe es besonderer Umstände, um ein Fortdauern der relevanten Verwertungsphase annehmen zu können. So könne bei einem fortdauernden besonders großen kommerziellen Erfolg des Werks die relevante Verwertungsphase noch nicht als beendet angesehen werden. Bei Musiktiteln sei dies beispielsweise der Fall, wenn diese auch nach Ablauf von 6 Monaten noch in den Top 50 der Verkaufscharts vertreten seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Januar 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 16.11.2010, Az. 312 O 469/10
    § 93 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Schreiben, welches eine Markenverletzung rügt und bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung „weitere Schritte, auch juristische“ ankündigt, nicht als Abmahnung zu bewerten ist. Die „weiteren Schritte“ beinhalteten keine ausdrückliche Androhung gerichtlicher Schritte, welche bei einer Abmahnung aber zwingend erforderlich sei. Zwar könne sich der Wille zum gerichtlichen Vorgehen auch aus den Umständen ergeben, wie z.B. bei einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt. Vorliegend erfolgte die Abmahnung jedoch durch den Antragsteller persönlich und war zudem als „Rechnung“ überschrieben. Damit unterlag der Antragsgegner im einstweiligen Verfügungsverfahren zwar hinsichtlich des (tatsächlich gegebenen) Unterlassungsanspruchs, die Kosten des Verfahrens wurden jedoch dem Antragsteller auferlegt, da vorher keine formell ordnungsgemäße Abmahnung erfolgte. Zum Volltext der von den Strömer Rechtsanwälten zur Verfügung gestellten Entscheidung:
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