IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2010

    BGH, Beschluss vom 10.06.2010, I ZB 39/09 (Buchstabe T mit Strich)
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass bei der Prüfung der Schutz- und Eintragungsfähigkeit einer Marke immer die Gesamtheit der Marke betrachtet werden muss und nicht für die Begründung eines Eintragungshindernisses auf nur eines oder mehrere Zeichenbestandteile abgestellt werden dürfe. Die Anmelderin wollte das Zeichen „T-“ unter anderem für Telekommunikationsdienstleistungen anmelden. In der Begründung der Ablehnung der Eintragung hatte die Vorinstanz lediglich auf den Buchstaben „T“ Bezug genommen und den Bindestrich außer Acht gelassen, da der Bindestrich aufgrund seiner rein orthografischen Funktion vom Verkehr nicht als eigenständiges Zeichen wahrgenommen werde und daher nicht markenfähig sei. Dieser Auffassung folgte der BGH nicht. Das BPatG habe den Bindestrich nicht mit der Begründung unberücksichtigt lassen dürfen, er könne als reines Verbindungselement für sich allein nicht die Schutzfähigkeit begründen. Auch ein für sich genommen schutzunfähiger Bestandteil könne für die Schutzfähigkeit des Gesamtzeichens Bedeutung erlangen. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bremen, Urteil vom 27.05.2010, Az. 12 O 500/09
    §§ 3, 5 Abs. 1, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das LG Bremen hat entschieden, dass die Werbung eines Telekommunikationsanbieters als „Erster“ keine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung ist, wenn diese Werbung sich auf einen konkret dargestellen Preisvergleich bezieht, der diesem Slogan zuzuordnen ist. Die Beklagte hatte in ihrer Werbung als „Erster“ einen Preisvergleich gegenüber 5 namentlich aufgeführten Konkurrenten durchgeführt, wo ihr Angebot am günstigsten abschnitt. Das Gericht stellte auf das allgemeine Verständnis der Verbraucher ab. In einer mit „Erster“ betitelten Werbeanzeige, die zunächst einmal vieldeutig sei, erwarte der Verbraucher Aufklärung vom nachfolgenden Werbetext. Vorliegend sei deutlich geworden, dass sich „Erster“ nur auf den nachfolgenden Preisvergleich beziehen könne. Dieser sei zutreffend dargestellt gewesen. Auf das Urteil hingewiesen hat die Kanzlei CMS Hasche Sigle. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Dezember 2010

    Die Verbraucherzentrale Hamburg weist in einer Pressemitteilung aktuell darauf hin, dass sich die Betreiber des Partnerschaftsvermittlungsportals www.parship.de ihr gegenüber verpflichtet haben, es zu unterlassen, im Falle des Widerrufs einer kostenpflichtigen sog. „Premium-Mitgliedschaft“ Kosten für ein Persönlichkeitsgutachten zu fordern. Der Diensteanbieter hatte zuvor noch entgegnet, es handele sich bei dem Persönlichkeitsgutachten um eine kundenspezifische Leistung, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei. Demgegenüber vertrat die Verbraucherzentrale die Ansicht, dass der Kunde kein Wahlrecht habe, ob er das Gutachten haben wolle oder nicht. Vielmehr werde der Eindruck erweckt, das Persönlichkeitsgutachten sei Grundlage für die Arbeit des Partnervermittlers. Eine Aufteilung der einheitlichen Leistung „Partnervermittlung“ im Fall des Widerrufs diene letztlich nur dazu, das Widerrufsrecht des Verbrauchers praktisch zu umgehen. Im Fall des Widerrufs sollte der Verbraucher mithin zwei Drittel des Gesamtpreises von 180,00 EUR zahlen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg soll das Partnervermittlungsunternehmen unter dem 08.12.2010 die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben haben, wonach es dem Unternehmen im Übrigen auch untersagt ist, sich bei bereits widerrufenen Verträgen weiter auf die Klausel zu berufen.

  • veröffentlicht am 21. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 30.04.2010, Az. 308 S 12/09
    § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die 100-EUR-Abmahnpauschale für erstmalige urheberrechtliche Abmahnungen in einfachen Fällen mit nur unerheblicher Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs nicht für die Abmahnung eines Angebots von 2 so genannten „Bootleg“-CDs bei eBay gilt. Die Bezeichnung „Bootleg“ beschreibt in der Regel vom Rechteinhaber nicht autorisierte Zusammenstellungen, häufig ohne Genehmigung angefertigte Mitschnitte von Live-Konzerten. Weder handele es sich bei nicht autorisierten Liveaufnahmen um eine unerhebliche Rechtsverletzung noch finde ein Angebot bei eBay „außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ statt. Im vorliegenden Fall musste die Beklagte insgesamt 859,80 EUR an Abmahnkosten zahlen. Der Streitwert betrug 20.000,00 EUR. Das Gericht führte aus:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Dezember 2010

    EuG, Urteil vom 16.12.2010, Az. T-19/07 – nicht rechtskräftig
    Art. L 122-6 EU-RL 91/250

    Das Gericht der Europäischen Union (EuG), früher auch Gericht erster Instanz genannt, hat die Europäische Kommission verurteilt, an die Unternehmen Systran SA und Systran Luxembourg SA, die automatische Übersetzungsprogramme entwickeln, Schadensersatz in Höhe von 12.001.000,00 EUR zu leisten, da die Kommission die Urheberrechte und das Know-how der Systran-Gruppe an der Unix-Version der Software für maschinelle Übersetzungen Systran verletzt habe. Der Schadensersatz setzt sich zusammen aus 7 Mio. EUR an fiktiven Lizenzgebühren, 5 Mio. EUR zur Kompensation aller Folgen des Verhaltens der Kommission auf die Umsätze Systrans in den Jahren 2004 bis 2010 sowie zukünftige Schäden und 1.000,00 EUR als „immateriellen Schaden“ („1 000 euros au titre de l’indemnisation du préjudice moral“), eine Art „wirtschaftliches Schmerzensgeld“.

  • veröffentlicht am 20. Dezember 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteile vom 17.12.2010, Az. V ZR 44/10, 45/10 und 46/10
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, wenn sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden sind. Das OLG Brandenburg hatte zuvor noch argumentiert, dass Eigentumsrecht der Stiftung beschränke sich auf den Schutz der Sachsubstanz und deren Verwertung. Die Fotografie der Sache und die Verwertung von Fotografien würden keinen Eingriff in das Eigentumsrecht darstellen. Das Verwertungsrecht stehe daher dem Urheber der Fotografie zu. Dem trat der Senat unter HInweis auf zwei eigene Entscheidungen entgegen (vgl. Az. Urteil vom 20.09.1974, I ZR 99/73 – Schloss Tegel; Urteil vom 09.03.1993, Az. I ZR 54/87 – Friesenhaus). Als Folge des Eigentumsrechts könne der Grundstückseigentümer oder -verwalter Fotoaufnahmen untersagen, wenn sie auf seinem Grundstück aufgenommen würden, allerdings nicht, wenn dies außerhalb seines Grundstücks geschehe. Dabei habe die Klägerin als Stiftung des öffentlichen Rechts nicht, auch nicht unter Berücksichtigung der Vorschriften über ihre Aufgaben, den Interessenten die Gebäude und Parkanlagen unentgeltlich für gewerbliche Zwecke zugänglich zu machen. Aus der Satzung, die das Nähere dazu regele, ergibt sich lediglich, dass die Gärten und Parkanlagen als Erholungsgebiet zu gewährleisten sein und kein Eintrittsgeld erhoben werde.

  • veröffentlicht am 20. Dezember 2010

    LG Köln, Urteil vom 30.11.2010, Az. 18 O 150/10
    § 433 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Käufer, der bei eBay einen neuen 6-Personen-Whirlpool zum Sofort-Kauf-Preis von 1,00 EUR erwirbt, bei Anfechtung des Verkäufers keinen Anspruch auf Erfüllung dieses Kaufvertrags hat. Der Verkäufer gab an, dass die Einstellung unter der Rubrik „Sofort-Kaufen“ auf einem Mitarbeiterversehen beruhte. Das Gericht folgte dieser Darstellung. Bei verständiger Würdigung des Sachverhaltes sei ohne weiteres anzunehmen, dass der Beklagte einen neuen Whirlpool, welcher unstreitig eine Wert von 8.000,00 EUR habe, nicht über die Option „Sofort-Kaufen“ für einen Betrag von 1,00 angeboten haben würde. Durch die „Sofort-Kaufen“ Option erhalte der Verkäufer die Möglichkeit, ein Artikel sogleich zu verkaufen, ohne das Ergebnis einer Versteigerung abwarten zu müssen. Diese Wahl der Option mache daher für ihn nur dann Sinn, wenn er einen Verkaufpreis wähle, der letztlich demjenigen Betrag entspricht, den er für angemessen ansehe und für den er bereit sei, den angebotenen Artikel auf jeden Fall zu verkaufen. Auf das Urteil hingewiesen hat der Kollege Andreas Gerstel.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 21.10.2010, Az. IX ZB 73/10
    §§ 233, § 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass bei Einlegung eines Rechtsmittels grundsätzlich darauf vertraut werden darf, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen (vor Briefkastenleerung) am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Bei einem Wiedereinsetzungsgesuch dürften darüber hinaus noch unklare Angaben zum Zeitpunkt von Posteinwurf und Briefkastenleerung nach Fristablauf ergänzt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2010

    BGH, Urteil vom 19.05.2009, Az. VI ZR 160/08
    §§ 823 BGB; Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1; 5 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Artikel über einen ehemaligen deutschen Außenminister und dessen erworbenes Wohnhaus nebst der Frage, wovon der Kläger dies bezahlt habe, wobei ein Foto des Hauses abgedruckt war, den Ex-Außenminister nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, selbst wenn dieser seit mehreren Jahren nicht mehr politisch tätig ist. Grundsätzlich könne ein Eingriff in die Privatsphäre auch dann vorliegen, wenn Fotos von der Außenansicht des Wohnhauses einer Person gegen deren Willen unter Namensnennung veröffentlicht und verbreitet würden, sofern dadurch in die durch die Umfriedung des Grundstücks geschaffene Privatsphäre eingedrungen und das Recht der betroffenen Person auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung ihrer persönlichen Lebensumstände beeinträchtigt werde. Das Berufungsgericht habe einen Eingriff bejaht, weil zumindest anderen Bewohnern  oder Besuchern des Stadtteils, die das Haus kennen würden, die Identität des Klägers  zur Kenntnis gebracht werde, weil das Foto das Haus von der Straße aus zeige  und Passanten den Blickwinkel, den die Aufnahme zeige, verifizieren könnten und weil die Leser des Artikels, die das Haus kennen würden, erführen, dass der Kläger hier einziehen werde. Gleichwohl bestehe hinsichtlich des Artikels ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Der Kläger habe eine wesentliche Stellung im politischen Leben ausgeführt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 19.11.2010, Az. 6 U 38/10
    §§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 3 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches Cold-Calls durchführen lässt und behauptet, die hierfür erworbenen Adressen enthielten die Einwilligung des jeweils Angerufenen, hierfür beweispflichtig ist. Zitat: „Nach dem vom Senat zu Grunde zu legenden Sachverhalt stand dem Kläger der so verstandene Anspruch auch aus §§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 3 UWG zu. Die Anrufe der im Auftrag der Beklagten handelnden Call-Center-Agentin sind unstreitig. Soweit sie eine vor Anmietung des Adressmaterials erklärte Einwilligung von Frau I behauptet hat, ist sie dafür zu ihrem prozessualen Nachteil (vgl. BGH, GRUR 2004, 517 [519] – E-Mail-Werbung) beweisfällig geblieben, ohne dass es darauf ankommt, warum sie den für den Zeugen eingeforderten Auslagenvorschuss nicht bezahlt und die Unterlassungserklärung abgegeben hat.

I