IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Januar 2012

    AG Meldorf, Urteil vom 10.08.2010, Az. 84 C 200/10 – nicht rechtskräftig
    § 477 BGB, § 443 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das AG Meldorf hat entschieden, dass die Erklärung „Wir garantieren, dass es sich bei unseren Angeboten um Originalware handelt“ nicht wettbewerbswidrig ist. Insbesondere sei dieser Satz nicht als Garantieerklärung im Sinne des § 443 BGB anzusehen, sondern als Herausstellung und ausdrückliche Vereinbarung einer Eigenschaft der Ware im Zeitpunkt der Übergabe. Das Urteil des Landgerichts Bochum vom 12.02.2009 zum Aktenzeichen 12 O 12/09 (hier) entfalte keine Relevanz, da der Beklagte nicht nur mit der Echtheit seiner Ware geworben habe, sondern auch mit den Zertifikaten und Merkmalen, aus welchen sich die Echtheit ergebe. Unstreitig werde überdies auf eBay von einigen Wettbewerbern die streitgegenständliche Ware zum Kauf angeboten, deren Herstellung nicht vom Markeninhaber lizensiert gewesen sei. In dieser Situation hätten Abnehmer ein berechtigtes Interesse daran, Originalware zu erhalten, zumal der Ladenpreis deutlich unterboten werde. Keine Berücksichtigung fanden beim Richter eigenartigerweise die Entscheidungen LG Köln, Urteil vom 15.09.2009, Az. 33 O 126/09 (hier) und OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2010, Az. I-4 W 121/10 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Januar 2011

    LG Köln, Urteil vom 15.09.2009, Az. 33 O 126/09
    §§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWG; § 477 BGB

    Das LG Köln hat nach einem Bericht der Kollegen Lampmann, Behn & Rosenbaum entschieden, dass Hinweise wie „Wir vertreiben absolute Marken-Originalware“, „Originalprodukte“ oder/und „ECHT, ORIGINAL, AUTHENTISCH“ beim Vertrieb von Markenware keine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellen und somit auch nicht abgemahnt werden können. Die erstaunliche Begründung: Der Verkehr wisse, dass es sich bei der Bewerbung der Originalqualität – in Bezug auf die Konkurrenz innerhalb derselben Produktgruppe – um eine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit handele. Eine Irreführung scheide aus, wenn der Verkehr erkenne, dass es sich bei der betonten Eigenschaft um etwas Selbstverständliches handele. Anders entschieden hatte das LG Bochum, welches sich auf Grund des im deutschen Wettbewerbsrecht geltenden „fliegenden Gerichtsstandes“ über Anträge auf einstweilige Verfügungen bei o.g. Hinweisen freut. Zum Volltext der Kölner Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 8. Februar 2010

    Gefeiert wurde sie, Helene Hegemann, 17 Jahre, als Autorin des Buches „Axolotl Roadkill“. Über das Werk schrieb z.B. die Süddeutsche Zeitung: „Das Buch ist phänomenal. Und die Autorin ist ein Phänomen.“ Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meinte, dass man das Buch „als großen Coming-of-age-Roman der Nullerjahre lesen“ könne. Nun fand der selbsternannte „Twitter-Transmitter“ und Blogger Deef Pirmasens heraus, dass das Werk nicht gänzlich frei sei von überraschend ähnlichen Anlehnungen an ein Werk des Berliner Bloggers Airen mit dem Titel „Strobo“. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. November 2009

    Die Münchener Kontra GmbH bietet derzeit das „Kontrola“-Gütesiegel an, dessen Gehalt wir mit den Worten der Anbieter beschreiben dürfen: „Web-Shops, die das KONTROLA Gütesiegel tragen, haben sich verpflichtet ausschließlich Original-Produkte anzubieten und die Waren wurden stichprobenartig von KONTROLA durch Testkäufe auf Echtheit überprüft* Die gekauften Waren (je nach Status des Gütesiegels) sind gegen Fälschungen & Plagiate durch KONTROLA mit einer Geld-zurück-Garantie abgesichert„. Das Gütesiegel tritt in Konkurrenz zu arrivierten Gütesiegeln wie denen von Trusted Shops oder des TÜVs („s@fer-shopping“). Dass wir z.B. in einem Onlineshop, der Ed Hardy-Produkte anbietet, Christian Audigier’s Originale und nicht Plagiate antreffen, ist zu begrüßen. Möglicherweise wird mit dem Gütesiegel aber ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß begangen. Das Gütesiegel wies in der Vergangenheit einen grünen Kreis mit der Inschrift „100 % Original – certified by Kontrola“ und einem mittig positionierten schwarzen Haken auf weißen Hintergrund auf. Mittlerweile ist der Text „100 % Original“ durch den Text „Geprüfte Qualität“ ersetzt. Die Erklärung des Siegels „ausschließlich Originalprodukte“ blieb, wenn das Siegel auch andere Händlerqualitäten (z.B. „Händler hält sich an Datenschutz“) bewertet. Hierzu erlauben wir uns zwei Hinweise: Das LG Bochum erkannte in dem Spruch „Garantie – Echtheitsgarantie: die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalwaren“ eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, die gegen § 5 UWG verstoße (Link: LG Bochum). (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. August 2009

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.06.2009, Az. 11 U 71/08
    §§ 69 c, d Abs. 2, 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Verkauf eines gebrauchten Computers, dessen Festplatte die vormals aufgespielte OEM-Software nicht mehr enthält und dem auch kein Datenträger mit dieser Software beigefügt ist, auf dessen Gehäuse aber noch das Echtheitszertifikat der Antragstellerin (Certificate of Authenticity, nachfolgend CoA) klebt, keine Urheberrechtsverletzung darstelle und auch nicht darauf abziele, eine illegale Vervielfältigung der Software zu ermöglichen. Der Erwerber könne sich auf rechtmäßige Weise eine Vervielfältigung der für die Antragstellerin geschützten Programme auf die Festplatte aufspielen, etwa dadurch, dass er sich die Vollversion der Software nachträglich beschaffe und sei es auch nur durch Erwerb der Recovery-CD. An dieser seien die Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte durch das erstmalige Inverkehrbringen mit Einwilligung der Antragsstellerin innerhalb der EU erschöpft. (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Juli 2009

    Ein Kollege berichtet in seinem Blog über eine weitere Abmahnung der Firma K&K Logistics durch die Kollegen Winterstein und führt unter anderem aus: „Gibt es eigentlich noch Leute, die ihre T-Shirts des o.g. Künstlers noch bei eBay verkaufen? Ratsam ist das nämlich nicht.„. Ratsam ist das sehr wohl. Genauso ratsam wie es ist, andere Originalprodukte anderer Hersteller auf der Internethandelsplattform eBay zu verkaufen, wenn nicht gerade – eher selten – kartellrechtskonforme Vertriebsbeschränkungen bestehen. Unter gar keinen Umständen ratsam ist dagegen, Plagiate an den Start zu bringen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Urteil vom 12.02.2009, Az. I-12 O 12/09
    §§ 3, 4 Nr. 11, 5, 8 UWG, § 477 BGB

    Das LG Bochum hat eine eBay-Händler von Parfums u.a. untersagt, im Rahmen der Produktbeschreibung mit dem Hinweis zu werben „Garantie – Echtheitsgarantie: die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalwaren.“ Der Hinweis auf die Echtheit der Waren verstoße in der konkreten Verwendungsform gegen § 5 UWG unter dem Gesichtspunkt der Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Die Kammer verkenne nicht, dass es gerade bei Verkäufen über eBay häufig um gefälschte Markenware gehe. Dies ändere aber nichts daran, dass grundsätzlich jeder Verkäufer – wenn er nicht etwas anderes mitteilt – verpflichtet sei, Originalware zu liefern. Mit seiner auffällig herausgestellten Garantiezusage täusche der Verfügungsbeklagte vor, seinen Kunden einen besonderen Vorteil zu bieten. Gerade auch aus der Sicht redlicher Mitbewerber verschaffe der Verfügungsbeklagte sich damit einen ungerechtfertigten Vorteil. Zu einem anderen Ergebnis kommt man auch nicht dann, wenn man die Echtheitsbestätigung als echte Garantie auffassen wolle. Denn dann läge ein Verstoß gegen §§ 4 Nr. 11 UWG i. V. m. § 477 BGB vor, weil detaillierte Angaben zu Art und Umfang der Garantie fehlten.
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  • veröffentlicht am 4. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 W 15/09
    §§ 34, 69 c, 97 UrhG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Händler nicht berechtigt ist, ohne weiteres Echtheitszertifikate (Certificates of Authenticity) eines Softwareherstellers anzubieten, feilzuhalten und/oder sonstwie in den Verkehr zu bringen. Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz begründe ein solches Recht nicht, da er lediglich auf die Verbreitung usw. von „körperlichen Kopien“ einer Software, nicht aber die Verbreitung von Lizenzrechte dokumentierenden Urkunden Anwendung finde. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. März 2009

    LG Bochum, Urteil vom 12.02.2009, Az.  I-12 O 12/09
    §§ 3, 4 Nr. 11, 5, 8 UWG, § 1 Abs. 2 PreisangV, §§ 477, 474, 477 BGB

    Das LG Bochum hat einem eBay-Händler von Parfümflaschen verboten, den Versand in das Ausland anzubieten, ohne vor Einleiten des Bestellvorgangs die Höhe der Versandkosten in das Ausland anzugeben und/oder alternativ „versicherten“ und „unversicherten“ Versand anzubieten, wobei für den versicherten Versand höhere Versandkosten angegeben werden und/oder im Rahmen der Produktbeschreibung den folgenden Hinweis anzubringen: „Garantie – Echtheitsgarantie: die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalwaren.“ Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 14.000,00 EUR festgesetzt. (mehr …)

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