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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 19.06.2009, Az. 324 O 190/09
    §§ 1004, 823, 253 BGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG; 93 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Antragsgegnerin einer einstweiligen Verfügung die Kosten des Verfahrens nicht tragen muss, wenn sie zuvor mit einer nur unangemessen kurzen Frist abgemahnt wurde. Die Abmahnung ging nach Dienstschluss (20.00 Uhr) bei der Antragsgegnerin ein mit einer Fristsetzung bis 12.00 Uhr des nächsten Tages. Effektiv seien der Antragsgegnerin damit nur 3 Stunden Zeit am nächsten Vormittag gegeben worden, um den Sachverhalt zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen. Dies sei nicht zumutbar gewesen. Werde ein Frist zu kurz anberaumt, verlängere diese sich automatisch zu einer angemessenen Frist. Die Antragsgegnerin erhielt die einstweilige Verfügung jedoch bereits am Vormittag des nächsten Tages. Zu diesem Zeitpunkt sei die angenommene angemessene Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung jedoch noch nicht ausgelaufen gewesen, so dass die Nichtabgabe der Erklärung der Antragsgegnerin nicht entgegen gehalten werden könne. Nach Erhalt der einstweiligen Verfügung wiederum gab die Antragsgegnerin sofort eine Abschlusserklärung ab, in der sie die Regelung als bindend anerkannte. Da dieses Anerkenntnis nach dem Sachverhalt als sofortig zu werten gewesen sei, seien die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin aufzuerlegen.

  • veröffentlicht am 26. Juni 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 12.06.2009, Az. 310 O 93/08
    §§ 19a, 97 UrhG

    Das LG Hamburg hat dem Schweizer Sharehoster Rapidshare AG, Cham, per einstweiliger Verfügung untersagt, den Filesharing-Dienst „rapidshare.com“ zu betreiben, auf dem mehrere tausend Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich gemacht wurden. Nach dem Urteil ist der Dienst selbst dafür verantwortlich, wenn urheberrechtlich geschützte Musikwerke widerrechtlich auf seiner Plattform zum Download angeboten werden. Eine fortlaufende und aufwendige Kontrolle durch die Rechteinhaber sei damit nicht mehr notwendig, erklärte die Verfügungsklägerin, die GEMA (JavaScript-Link: Pressemitteilung). (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Juni 2009

    LG Leipzig, Urteil vom 29.05.09, Az. 05 O 1595/09
    §§ 2 Abs 1 Nr. 4, Abs. 2, 15 Abs. 2 Nr. 2, 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Leipzig hat in diesem Fall den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Der Verfügungskläger hat ein Firmenlogo entwickelt, dass die Verfügungsbeklagte, Gesellschafterin der Firma X, auf ihrer Internetseite nutzte. Die Besonderheit lag darin, dass die Firma X ein Nutzungsrecht für das Firmenlogo besaß, dessen Nutzung sie, was vertraglich bestimmt war, ihren Tochterunternehmen einräumen konnte. Der Verfügungskläger war der Ansicht, dass die Nutzung des Logos auf der Internetseite widerrechtlich erfolge; die Verfügungsbeklagte sei kein Tochterunternehmen, sondern allenfalls Gesellschafterin von X; ein Recht zur allgemeinen Übertragung der Nutzungsrechte sei X nicht eingeräumt worden. Die Leipziger Richter sahen nicht ein, warum in diesem Fall eine einstweilige Verfügung benötigt werde (und nicht das Hauptsacheverfahren ausreiche). (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 09.09.2008, Az. 312 O 415/08
    § 24 Abs. 1 MarkenG, Art. 13 GMV

    Das LG Hamburg hat eine einstweilige Verfügung wegen angeblichen Verstoßes gegen „Don Ed Hardy“-Markenrechte aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückgewiesen, weil sich nach dem Vortrag des Antragsgegners ergeben habe, dass eine Erschöpfung des Markenrechts nach Art. 13 Abs. 1 GMV, § 24 Abs. 1 MarkenG „überwiegend wahrscheinlich eingetreten“ sei. Die Antragstellerin habe nicht glaubhaft gemacht, dass die streitgegenständliche Ware ursprünglich von der Markeninhaberin selbst oder mit deren Zustimmung außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr gebracht worden sei. Dies ist eine von mehreren Entscheidungen, in denen ein angeblicher Markenverstoß gegen die Rechte an der Marke „Ed Hardy“ auf Grund unzureichender Beweislage verneint wird (vgl. Link: LG Düsseldorf; Link: LG Frankenthal; Link: LG Koblenz; Link: LG Mannheim). (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2009

    Die Sony Deutschland GmbH will nicht länger tatenlos zusehen, wie Onlinehändler Sony-Produkte aus dem Ausland „wild“ importieren und hier – zum Verdruss der Verbraucher – ohne deutsche Bedienungsanleitung oder ohne eine notwendige EAR-Registrierung anbieten. Bereits im Februar 2009 hatte Sony Deutschland auf einer Roadshow angekündigt, den wettbewerbsrechtlichen Hammer gegen die Irreführer kreisen zu lassen. Aktuell, so Sony Deutschland in einer Pressemitteilung vom 02.06.2009, habe man gegen zwei Internethändler eine Unterlassungserklärung bzw. eine einstweilige Verfügung erwirken können. Dabei war es auch zu einer Verkürzung der von Sony gewährten Herstellergarantie bei den Online-Shop-Angeboten gekommen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 29.01.2009, Az. 4 U 197/08
    §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 4 UWG

    Das OLG Hamm hat in diesem Urteil am Rande über zwei Rechtsfragen entschieden, die nach Ansicht des entscheidenden Senats eigentlich „offen bleiben“ konnten, wohl in der Absicht, seine grundsätzliche Rechtsauffassung zu diesem und gleich gelagerten Fällen kundzutun. So ist das Oberlandesgericht wohl der Ansicht, dass ein Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG wegen widersprüchlichen Verhaltens der Antragstellerin vorliegt, wenn der Antragsteller in Hinblick auf die Ankündigung des Antragsgegners – das wettbewerbswidrige Verhalten sofort einstellen zu wollen – zunächst von gerichtlichen Schritten Abstand nimmt, dann aber später – ohne dass sich entsprechenden Verstöße der Antragstellerin wiederholen – doch das Eilverfahren durchführt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Beschluss vom 30.04.2009, Az. 96 O 60/09
    §§ 8 Abs. 4, 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt, wenn der Abmahner – zur Meidung eines Kostenrisikos – mit seinem Rechtsanwalt eine Honorarvereinbarung abschließt, gegenüber den Abmahnungsopfern dann aber später nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und somit höher abgerechnet wird. Ein Missbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG liege insbesondere dann vor, wenn die Geltendmachung eines Anspruchs vorwiegend dazu diene, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen entstehen zu lassen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Beschluss vom 23.05.2008, Az. 3 W 6/08
    § 890 ZPO

    Das OLG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass die Höhe eines Ordnungsgeldes wegen schuldhaftem Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung (hier: 5.000,00 EUR) sich nicht am Konzernumsatz der Verfügungsbeklagten orientiert. Ausschlaggebend sei vielmehr, wie das Interesse der Gläubigerin an der Durchsetzung des Verbots in dem betreffenden Einzelfall und als in die Zukunft wirkendes Druckmittel zu gewichten sei und weiter, wie der geschehene Verstoß unter Berücksichtigung des Grads des Verschuldens zu bewerten sei. Unter dem Gesichtspunkt der Ahndung geschehenen Unrechts müsse das Ordnungsgeld tat- und schuldangemessen sein. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Mai 2009

    LG Stade, Urteil vom 23.04.2009, Az. 8 O 46/09
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das LG Stade hat entschieden, dass eine Abmahnung und nachfolgende einstweilige Verfügung rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Umfang der Abmahntätigkeit in keinem angemessenen und vernünftigen Verhältnis zum betrieblichen Nutzen für die Verfügungsklägerin steht. Die Stader Richter führten aus, dass das Vorliegen eines Missbrauchs von Amts wegen zu prüfen sei, weil es um eine Prozessvoraussetzung gehe. Grundsätzlich sei zwar bei Abmahnung von im Internet tätigen Unternehmen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung Zurückhaltung mit der Annahme eines Missbrauchsfalles am Platze. Denn der Wettbewerber habe grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran, dass die Wettbewerbsverstöße seiner Konkurrenten unterblieben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Mai 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.11.2007, Az. 2-18 O 427/07
    §§ 2 Abs, 1 Nr. 4, § 15, 16, 17, 97 Abs. 1 UrhG, § 32 ZPO

    Das LG Frankfurt a.M. hat in einem Fall, in welchem eine (wohl privat handelnde) Verkäuferin ein einzelnes Plagiat eines T-Shirts der Marke Ed Hardy über das Internet zu Verkauf angeboten hatte, einen Gegenstandswert von 50.000 EUR festgesetzt. Unklar ist noch, ob und ggf. mit welchem Erfolg gegen den Verfügungsbeschluss Streitwertbeschwerde erhoben wurde und ob das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde. (mehr …)

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