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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. November 2011

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2011, Az. I-20 U 36/11
    § 28 Abs. 4 SGB V; § 4 Nr. 11 UWG

    Die Wettbewerbszentrale berichtet über ein Urteil des OLG Düsseldorf, nach welchem Werbeaktionen von Apotheken, die Kunden eine „Erstattung der Praxisgebühr“ versprechen, zulässig sind. Dabei könnten Kunden die Praxisgebühr von 10,00 EUR im Quartal mit ihrem aktuellen Einkauf verrechnen oder einen Gutschein erhalten. Begründet habe dies der Senat damit, dass die Norm, die die Praxisgebühr regele, keine Marktverhaltensregel im Sinne des UWG sei, da sie lediglich der finanziellen Absicherung der Gesundheitsvorsorge diene.

  • veröffentlicht am 9. November 2011

    OLG Hamm, Urteil vom 02.08.2011, Az. I-4 U 93/11
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung mit einer Tiefstpreisgarantie nicht irreführend ist, wenn sie durch die Einschränkungen definiert ist, dass nur Alternativangebote von „autorisierten Händlern“ akzeptiert würden und eine Abgabe nur in „handelsüblichen Mengen“ erfolgen werde. Die Bedingungen der Garantie seien dem Verbraucher in der beanstandeten Werbung problemlos zur Kenntnis gebracht (also nicht versteckt) worden und seien auch verständlich. Durch den Begriff „autorisierter Händler“ werde kein falscher Eindruck beim Verbraucher erweckt, da zumindest allgemein verständlich sei, dass der Händler insgesamt berechtigt sein müsse, die Waren zu vertreiben (z.B. keine unerlaubten Importe). Hinsichtlich der „handelsüblichen Menge“ sah das Gericht zwar durchaus Irreführungspotenzial, ließ diese Frage jedoch letzten Endes offen, da die Antragstellerin die Unterlassung der Werbung mit beiden o.g. Begriffe durch „und“ verknüpft beantragt habe und jedenfalls hinsichtlich des Begriffs „autorisierter Händler“ keine Irreführung anzunehmen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Oktober 2011

    OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.07.2010, Az. 8 W 270/10
    § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Reisekosten und das Abwesenheitsgeld eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind, wenn dieser Rechtsanwalt üblicherweise von der die Erstattung verlangenden Partei mit der außergerichtlichen Bearbeitung unterschiedlichster Mandate im ganzen Bundesgebiet beauftragt wird und dann auch ggf. entstehende Gerichtsprozesse begleitet. Dass ein am Ort ansässiger, gleich qualifizierter Rechtsanwalt die Angelegenheit kostengünstiger hätte betreiben können, ist in diesem Zusammenhang von nachrangiger Bedeutung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. September 2011

    OLG Stuttgart Urteil vom 22.02.2007, Az. 2 U 173/06
    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass derjenige, welcher eine einstweilige Verfügung erwirkt, vom Gegner nach einer bestimmten Zeit eine Erklärung abverlangen kann, ob über die einstweilige Verfügung hinaus ein Hauptsacheverfahren zur Erlangung einer rechtskräftigen Entscheidung angestrengt werden soll. Die rechtsanwaltlichen Kosten für ein solches Aufforderungsschreiben (Abschlusserklärung) sind vom Gegner zu erstatten, soweit keine Ausnahmen vorliegen, nach denen ein Abschlussschreiben nicht erforderlich war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. August 2011

    AG München, Urteil vom 15.07.2011, Az. 133 C 7736/11 – rechtskräftig
    § 281 BGB, § 286 Abs. 1 Nr. 2 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass ein Verbraucher, der von seiner Versicherung eine für einen bestimmten Kalendertag vereinbarte Auszahlung einer Versicherungsleistung nicht erhält, zwar einen Rechtsanwalt mit der Einforderung der Leistung beauftragen, aber dann nicht dessen Kosten erstattet verlangen kann. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Aus der Pressemitteilung 40/11 des Amtsgerichtes München vom 29.08.2011: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. August 2011

    LAG Niedersachsen, Beschluss vom 17.06.2011, Az. 17 Ta 520/10
    Nr. 7003 VV RVG

    Das LAG Niedersachsen hat entschieden, dass bei der Festsetzung der Reisekosten für einen Rechtsanwalt dem Rechtsanwalt ein Wahlrecht zusteht zwischen der Anreise per Pkw oder Bahn (1. Klasse), soweit die geltend gemachten Reisekosten nicht diejenigen übersteigen, die bei einem am Wohnort des Klägers ansässigen Anwalt zu erstatten gewesen wären. Die Höhe der zu erstattenden Reisekosten richte sich, so die Kammer, nach VV 7003 bis 7006. Nach VV 7003 sind bei Benutzung eines eigenen KfZ für jeden gefahrenen km 0,30 Euro zu erstatten. Zitat: „Die Fahrtkosten eines anderen Verkehrsmittels werden – soweit sie angemessen sind – in voller Höhe erstattet. Zu ersetzen sind dem Rechtsanwalt bei Benutzung anderer Verkehrsmittel gemäß VV 7004 daher die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Dabei darf der Anwalt frei wählen, ob er mit der Bahn oder mit seinem eigenen KfZ fährt. Was gem. § 5 Abs. 1 JVEG für die Reisekosten einer Partei gilt, muss auch für den Rechtsanwalt gelten. Es ist keine Vergleichsberechnung hinsichtlich der Kosten mit dem eigenen KfZ und der Bahn durchzuführen. Es sind nicht nur die Kosten des billigeren Verkehrsmittels zu erstatten (Gerold/Schmidt, aaO., Rn 21 zu VV 7003, 7004). Gerade in Zeiten des Klimaschutzes wird man den Bahn fahrenden Anwalt nicht auf die PKW-Benutzung verweisen können. Grundsätzlich sind dem Anwalt die Auslagen für die Benutzung der 1. Wagenklasse – soweit sie tatsächlich entstanden sind – zu vergüten. Auch die Benutzung eines Taxis ist allgemein als angemessen anzusehen.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Juli 2011

    BGH, Urteil vom 24.02.2011, Az. I ZR 181/09 (Kosten des Patentanwalts II)
    §§
    677, 683 Satz 1, 670 BGB; § 14 Abs. 6 Satz 1 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass bei einer markenrechtlichen Abmahnung die Kosten eines Patentanwalts nur dann zu erstatten sind, wenn seine Hinzuziehung erforderlich war und er für Patentanwälte typische Tätigkeiten ausgeübt hat. Über das Vorverfahren berichteten wir bereits hier. Als Anspruchsgrundlage für die Kostenerstattung komme § 140 Abs. 3 MarkenG nicht zur Anwendung, weder direkt noch analog, da sich diese Vorschrift allein auf das gerichtliche Verfahren beziehe. Gemäß den o.g. Vorschriften müsse der Abmahner jedoch darlegen, dass die Mitwirkung des Patentanwalts erforderlich war. Anderenfalls wäre die Folge, dass in Kennzeichenstreitsachen die durch die Einschaltung eines Patentanwalts entstandenen außergerichtlichen Kosten unter leichteren Voraussetzungen zu erstatten wären als die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts entstandenen außergerichtlichen Kosten. Für eine solche Privilegierung der patentanwaltlichen gegenüber der rechtsanwaltlichen Tätigkeit gebe es keinen Grund. Zu den typischen Tätigkeiten gehörten etwa Recherchen zum Registerstand oder der Benutzungslage einer Marke. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Juli 2011

    BGH, Urteil vom 28.06.2011, Az. KZR 75/10
    § 823 Abs. 2 BGB; Art. 81 EG (heute Art. 101 AEUV)

    Der BGH hat entschieden, dass nicht nur unmittelbare Kunden der Teilnehmer an einem verbotenen Kartell Schadensersatz wegen Kartellrechtsverstößen verlangen können, sondern auch ihnen in der Absatzkette folgende Abnehmer. Allerdings sei der Kartellteilnehmer grundsätzlich berechtigt, dem Schadensersatz verlangenden Abnehmer entgegenzuhalten, dass dieser die von ihm gezahlten kartellbedingt überhöhten Preise an seine eigenen Kunden weitergegeben und deswegen letztlich keinen Schaden mehr habe („passing-on defence“). Durch diese Vorteilsausgleichung werde eine unverhältnismäßige mehrfache Inanspruchnahme des Kartellanten für einen nur einmal entstandenen Schaden ebenso vermieden wie eine ungerechtfertigte Bereicherung direkter Abnehmer, soweit sie tatsächlich wirtschaftlich keinen Schaden erlitten hätten. Zitat aus der Pressemitteilung 118/2011 des Bundesgerichtshofs: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Juni 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2011, Az.  325 O 196/10
    § 91 Abs. 2 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Vertretung durch einen nicht ortsansässigen Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit ausnahmsweise erstattungsfähig ist. Zwar seien nach § 91 Abs. 2 ZPO Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist und am Ort des Prozessgerichts auch nicht wohnt, nur insoweit zu erstatten, als die Zuziehung notwendig gewesen ist. Denn es sei so, dass einer Partei, die an ihrem Gerichtsstand klagt oder verklagt wird, regelmäßig zuzumuten ist, einen ortsansässigen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dabei rechtfertige allein der Umstand, dass die Partei zu einem nicht ortsansässigen Rechtsanwalt eine besondere Vertrauensstellung aufgebaut habe, noch nicht, die durch die Beauftragung dieses Anwalts entstehenden zusätzlichen Fahrtkosten der Gegenseite zu überbürden (vgl. BGH, Beschluss vom 22.4.2008, Az. XI ZB 20/07; Beschluss vom 20.05.2008, Az. VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283). (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Juni 2011

    BGH, Beschluss vom 22.02.2011, Az. X ZB 4/09
    §§ 15 Abs. 1 S. 2; 143 Abs. 1 PatG

    Der BGH hat entschieden, dass der Begriff der „Patentstreitsache“ grundsätzlich weit auszulegen ist, allerdings nicht jeden Rechtsstreit umfasst, welcher sich mit einem Patent befasst. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger im Vorprozess vom Beklagten – erfolglos – die Übertragung eines Patents aufgrund einer notariell beurkundeten Vereinbarung und schließlich Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt. Um diese Ansprüche abzuwehren, hatte der Beklagte einen Rechtsanwalt und einen Patentanwalt beauftragt. Hierzu der Senat (Zitat): „Weder wurde vom Kläger ein Anspruch aus dem Patentgesetz geltend gemacht, noch lag dem Klagebegehren ein im Patentgesetz geregeltes Rechtsverhältnis zugrunde. Der bloße Umstand, dass das Patentgesetz die Übertragbarkeit von Patentrechten anordnet (§ 15 Abs. 1 Satz 2), genügt nicht, um anzunehmen, dass ein jeder Vertrag, in dem sich eine Vertragspartei zur Übertragung (zumindest auch) eines Patents verpflichtet, deswegen ein im Patentgesetz geregeltes Rechtsverhältnis betrifft. Ein solches Vertragsverhältnis kann auch nicht ohne weiteres als sonstwie mit einer Erfindung eng verknüpftes Rechtsverhältnis angesehen werden. Denn das Patent kann im vertraglichen Kontext lediglich als vermögenswertes Recht, gegebenenfalls unter anderen, Erwähnung finden.“ Im vorliegenden Fall ging es u.a. um die Erstattung der Kosten des Patentanwalts. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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