Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Rheinland-Pfalz: Fernseh-Werbetrenner mit Hinweis auf weitere Programme verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertragveröffentlicht am 21. Mai 2014
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.04.2014, Az. 2 A 10894/13.OVG
§ 7 Abs. 3 RStVDas OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Werbetrenner zur Einleitung eines Werbeblocks im Fernsehen nicht mit einem Programmhinweis verbunden werden darf. Eine Programmankündigung sei ein redaktioneller Inhalt und damit Teil des Programms, von dem die Werbung abgesetzt werden solle. Ein Werbetrenner müsse sich darauf beschränken, nur auf die nachfolgende Werbung hinzuweisen. Zur Pressemitteilung vom 14.05.2014:
- LG Köln: Keine Berechtigung zu identifizierender Berichterstattung über einen anlässlich einer allgemeinen Verkehrskontrolle durchgeführten (negativen) Drogentest eines Schauspielersveröffentlicht am 22. Januar 2013
LG Köln, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 28 O 403/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass ein Fernsehsender nicht dahingehend identifizierend über einen Schauspieler berichten darf, dass dieser sich im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle einem (routinemäßigen) Drogentest habe unterziehen müssen. Der Drogentest war negativ ausgefallen. Es fehle, so die Kammer, an einem Mindestbestand objektiver Beweistatsachen. Der Schauspieler habe sich diese Form von Berichterstattung auch nicht selbst zuzuschreiben, da er sich nicht falsch verhalten habe. Selbst die Behauptung, gerötete Augen hätten vorgelegen, hätte keinen zwingenden Rückschluss auf Drogenkonsum ergeben. Zitat aus der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung mit einem Testergebnis muss nicht nur die Note, sondern auch den Rang des Ergebnisses darstellenveröffentlicht am 16. November 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.10.2012, Az. 6 U 186/11
§ 5a Abs. 2 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Fernsehwerbespot für einen Nassrasierer, der ein Testurteil der Stiftung Warentest mit der Note „gut“ (2,2) wiedergibt, darüber hinaus den Rang im Gesamttest darstellen muss, wenn mehrere Konkurrenzerzeugnisse mit „sehr gut“ bewertet wurden. Durch die Mitteilung, dass ein Produkt bei der Stiftung Warentest mit „gut“ abgeschlossen habe, könne der Verbraucher die Erwartung verbinden, dass das getestete Produkt auch im Testfeld einen herausragenden Platz eingenommen hat. Sei das Produkt im Verhältnis jedoch lediglich Sechstplatzierter von 15 Testkandidaten, stelle dies eine beachtliche Irreführung dar. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Die Übernahme von geschützten Programm-Informationen von Fernsehsendern (Texte und Bilder) für einen elektronischen TV-Guide ist unzulässigveröffentlicht am 6. September 2012
BGH, Urteil vom 27.03.2012, Az. KZR 108/10
§ 50 UrhG; § 18 UrhWG; § 20 Abs. 1 GWB
Der BGH hat entschieden, dass Text- und Bildbeiträge, die von Fernsehsendern zur Information über ihr Programm im Internet bereit gestellt werden, urheberrechtlich geschützt sind und nicht ohne Erlaubnis für einen kostenlosen elektronischen TV-Guide übernommen werden dürfen. Den Einwand des Betreibers eines elektronischen Programmführers, dass es sich um eine Berichterstattung über Tagesereignisse handele (Rechtsfertigungsgrund des § 50 UWG), ließ der Senat nicht gelten. Die Tatsache, dass die Beiträge Printverlagen hingegen unentgeltlich zur Verfügung gestellt würden, stelle auch nicht per se eine kartellrechtlich relevante Ungleichbehandlung dar. Hierzu müssten jedoch noch weitere Feststellungen getroffen werden. Zum Volltext der Entscheidung: - EuGH: Die Annahme von Schleichwerbung setzt nicht notwendigerweise eine Gegenleistung vorausveröffentlicht am 20. Juni 2011
EuGH, Urteil vom 09.06.2011, Az. C?52/10
Art. 1 lit d. 89/552 EU-RLDer EuGH hat entschieden, dass eine beabsichtigte Schleichwerbung auch dann vorliegen kann, wenn für die fragliche Werbung kein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung gezahlt worden ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuG: Fußball für alle – Keine Exklusivübertragung von WM und EM im Bezahlfernsehenveröffentlicht am 18. Februar 2011
EuG, Urteil vom 17.02.2011, Az. T-385/07, T-55/08, T-68/08
Art. 43, 49 Abs. 1, 86 Abs. 1 EG; Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWGDas EuG hat entschieden, dass ein Mitgliedstaat die Exklusivübertragung aller Spiele der Fußballwelt- und Fußballeuropameisterschaft auf einem Bezahlfernsehsender verbieten darf. Grund sei, dass die so genannten „Topspiele“ und die Spiele unter Beteiligung der Nationalmannschaft eines Landes für die Bevölkerung dieses Landes von großer Bedeutung seien. Deshalb dürften sie in eine nationale Liste aufgenommen werden, auf der die Ereignisse verzeichnet sind, die die entsprechende Bevölkerung in einer frei zugänglichen Fernsehsendung verfolgen können muss. Zu den anderen Spielen („Normalspiele) führte das EuG aus, dass diese Wettbewerbe als Gesamtereignisse und nicht als Aneinanderreihungen einzelner Ereignisse angesehen werden können. So könnten sich z.B. die Ergebnisse der „Normalspiele“ auf die Beteiligung der Mannschaften an den „Topspielen“ auswirken, was wiederrum zu einem besonderen Interesse der Öffentlichkeit führen könne. Da im Vorhinein nicht voraussehbar sei, welche „Normalspiele“ ein besonderes Interesse hervorrufen werden, könne schwerlich dementsprechend unterschieden werden. Da eine Harmonisierung der Vorschriften auf diesem Gebiet jedoch nicht gegeben ist, seien beide Herangehensweisen (nur „Topspiele“ in die nationale Liste oder „Top-“ und „Normalspiele“) der einzelnen Mitgliedsstaaten mit der Richtlinie vereinbar.
- EuGH: Bietet ein Hotel seinen Gästen Fernsehsendungen an, bedarf es hierzu einer Lizenz des jeweiligen Urhebers / Verwertersveröffentlicht am 28. Dezember 2009
EuGH, Urteil vom 07.12.2006, Az. C-306/05
Art. 3 Abs. 1 EU-RL 2001/29/EGDer EuGH hat entschieden, dass die Verbreitung eines Fernsehsignals mittels in Hotelzimmern aufgestellter Fernsehapparate, die ein Hotel für seine Gäste vornimmt, eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft darstellt und der Einwilligung des Urhebers bzw. der Verwertungsgesellschaft bedarf. Dass Hotelzimmer grundsätzlich einen privaten Charakter haben, stand dieser Wertung ausdrücklich nicht entgegen.
- BGH: Fernsehwerbung darf aufs Internet verweisenveröffentlicht am 16. September 2009
BGH, Urteil vom 11.03.2009, Az. I ZR 194/06
§ 12 UWGDer BGH hat entschieden, dass Verkaufsförderungsmaßnahmen wie beispielsweise Geld-zurück-Garantien in der Fernsehwerbung auch verkürzt dargestellt werden können. Zwar müsse der Verbraucher grundsätzlich Gelegenheit haben, sich vor Treffen einer Kaufentscheidung über alle Bedingungen einer Aktion zu informieren. Es sei aber zulässig, in einer Fernsehwerbung, die gemäß der Natur der Sache nur über zeitlich begrenzte Möglichkeiten verfüge, die Werbebotschaft zu vermitteln, für weiterführende Informationen auf eine Internetseite zu verweisen. Voraussetzung dafür sei, dass dieser Hinweis für den Verbraucher gut erkennbar sei. Dafür sei eine Einblendung ausreichend, die Internetadresse auszusprechen, sei nicht erforderlich.
- Verkaufen Sie Ihre Ware im Fernsehen! Beispiel: Douglas TVveröffentlicht am 17. August 2009
Die Parfümeriekette Douglas startet nach Mitteilung von W&V ein eigenes Teleshopping-Format. Unter dem Namen „Douglas TV“ würden ab Ende August 2009 Sortimente aus den Bereichen Pflege, Make-Up, Düfte, Hair, Accessoires & Schmuck im Rahmen von selbstproduzierten TV-Sendungen angeboten. Die Ausstrahlung soll dem Vernehmen nach über den TV-Sender „Der Schmuckkanal“ erfolgen, der per Satellit über „Astra1H“ empfangen werden könne und derzeit eine technische Reichweite von rund zehn Millionen Haushalten erziele. Die Sendezeit beträgt laut Kosmetikunternehmen zunächst fünf Stunden pro Tag (JavaScript-Link: W&V).
- LG Hamburg: Spiegelung des öffentlichen Fernsehens im Internet ist urheberrechtswidrigveröffentlicht am 17. August 2009
LG Hamburg, Urteil vom 08.04.2009, Az. 308 O 660/08
§ 15 Abs. 2, § 20, § 20 b, § 97 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Spiegelung des frei empfänglichen Programms von Fernsehsendern durch die zeitgleiche Ausstrahlung eines Dritten im Internet entweder eine Weitersendung im Sinne von § 20 UrhG oder aber eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG darstelle. Zugleich wiesen die Hanseatischen Richter aber auch darauf hin, dass es sich auf Grund systematischer und historischer, d.h. am des Willen des Gesetzgebers orientierter Erwägungen nicht um eine Kabelweitersendung im Sinne des § 20 b UrhG handele. (mehr …)