Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Neumarkt: Honorarforderungen aus einem Vertrag mit einer Online-Partnerbörse sind bei Partnervermittlung durch Betreiber nicht einklagbarveröffentlicht am 20. Mai 2015
AG Neumarkt, Urteil vom 27.07.2014, Az. 1 C 332/14 – nicht rechtskräftig
§ 656 Abs. 1 BGBDas AG Neumarkt hat entschieden, dass eine Honorarforderung aus einem Vertrag mit einer Online-Partnerbörse nicht einklagbar ist, wenn der Betreiber der Partnerbörse sich verpflichtet, für den Nutzer ein Persönlichkeitsprofil zu erstellen und auf Grundlage dessen eine vertraglich vereinbarte Anzahl „passende“ Nutzer aus ihrem Datenpool für den Nutzer auszusuchen („Matching“) und sie ihm vorzuschlagen. Hier sieht das Amtsgericht die Anwendbarkeit von § 656 BGB. Anders verhalte es sich, so das Gericht, wenn der Nutzer selbst das Persönlichkeitsprofil erstelle und selbständig und eigeninitiativ nach von ihm selbst gewählten Kriterien andere Nutzer suche und auswähle. Die Berufung wurde zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Mannheim: Zur angemessenen Vergütung freier Journalistenveröffentlicht am 6. Januar 2014
LG Mannheim, Urteil vom 02.08.2013, Az. 7 O 308/12
§ 32 UrhGDas LG Mannheim hat entschieden, dass ein freier Journalist gemäß § 32 UrhG sofort auf (Nach-)Zahlung einer angemessenen Vergütung klagen kann, ohne dass vorher eine Klage auf Einwilligung zur Vertragsänderung notwendig ist. Eine vereinbarte Vergütung sei unangemessen, wenn sie mit auffallend großem Abstand hinter den 2010 von Journalistenverbänden und Zeitungsverlagen getroffenen Gemeinsamen Vergütungsregeln zurückbleibe, deren Angemessenheit wiederum vermutet werde. Zahle ein Verlag, wie vorliegend, nur etwa die Hälfte der nach diesen Regeln angemessenen Vergütung, habe eine Nachzahlung zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Kiel: Für Veröffentlichung eines Modell-Fotos ist auch bei nicht-werblicher Nutzung eine Vergütung zu zahlenveröffentlicht am 26. September 2013
LG Kiel, Urteil vom 30.08.2013, Az. 1 S 223/12
§ 22 KUG; § 812 Abs. 1 S. 1 BGBDas LG Kiel hat entschieden, dass für die Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitschrift eine Vergütung zu zahlen ist, wenn es sich um das Foto eines Modells handelt, welches zum Zweck der Überlassung gegen Entgelt gefertigt wurde. Eine Nutzung des Bildes für werbliche Zwecke sei dann nicht erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Hannover: Hochzeitsfotograf darf zur Wahrung seiner Honoraransprüche keine Praktikantin schickenveröffentlicht am 15. August 2013
AG Hannover, Urteil vom 01.07.2013, Az. 412 C 4005/13
§ 631 BGBDas AG Hannover hat die Zahlungsklage eines Fotografen abgewiesen, welcher für die Erstellung von Hochzeitsfotos mehr als 300,00 EUR forderte, für die Hochzeit aber nur eine Praktikantin geschickt hatte, welche u.a. die kirchliche Zeremonie nicht abgebildet hatte. Das Gericht entschied, dass ein weitergehender Vergütungsanspruch als die vergleichsweise gezahlten 150,00 EUR bei einer Leistung durch einen Nicht-Fachmann nicht bestehe. Hier könne nicht ohne weiteres angenommen werden, dass die Leistung von wenigstens mittlerer Art und Güte sei. Zur Pressemitteilung des AG Hannover vom 12.08.2013: (mehr …)
- LG Köln: Freier Journalist hat Anspruch auf angemessene Vergütung nach den Gemeinsamen Vergütungsregelnveröffentlicht am 29. Juli 2013
LG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 28 O 695/11
§ 32 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass ein freier Journalist, der Zeitungsbeiträge mit regionalem Bezug an einer Tageszeitung veröffentlicht, Anspruch auf angemessene Vergütung nach den „Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen“ vom 01.02.2010 hat. Dies gelte auch für den Zeitraum vor Inkrafttreten dieser Vergütungsregeln. Danach sei vorliegend ein Zeilenhonorar von 0,56 EUR angemessen statt der gezahlten 0,25 EUR. Der Kläger habe Anspruch auf Nachentrichtung der Differenz. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Eine Klage auf Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren wegen Bearbeitung einer Filesharing-Abmahnung ist keine „Urheberrechtsstreitigkeit“ / Keine Spezialzuständigkeit des Gerichts gegebenveröffentlicht am 29. April 2013
BGH, Hinweisbeschluss vom 17.01.2013, Az. I ZR 194/12
§ 105 Abs. 2 UrhGDer BGH hat entschieden, dass es sich bei einer Klage auf Zahlung des Rechtsanwaltshonorars für die Beratung und Vertretung in einer Urheberrechtssache nicht um eine Urheberrechtsstreitigkeit handelt. Die Honorarforderung beruhe nicht auf dem Urheberrecht und hänge auch nicht von einem im Urheberrechtsgesetz geregelten Rechtsverhältnis ab; sie ergebe sich vielmehr aus dem Rechtsanwaltsvertrag, dem bürgerlichen Recht und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Revisionsverfahren ist nach dem gerichtlichen Hinweis durch Revisionsrücknahme erledigt worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Einer Unterlassungsklage gegen eine Versicherung, die auf Untersagung von Honorarkürzungen gegenüber Sachverständigen unter Berufung auf pauschale Regularien gerichtet ist, fehlt das Rechtsschutzbedürfnisveröffentlicht am 8. Februar 2013
BGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. I ZR 105/11
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG
Der BGH hat entschieden, dass die Klage der Wettbewerbszentrale gegen einen Haftpflichtversicherer, mit welcher diesem untersagt werden sollte, im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung Sachverständigenhonorare ohne auf den Einzelfall bezogene Prüfung und Begründung allein unter Hinweis auf pauschale Vergütungssätze zu kürzen, auf Grund mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist. Der Senat führt dazu aus, dass einer Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen, grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis fehle, um einen solchen Verfahrensbeteiligten nicht durch Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche in seiner Äußerungsfreiheit einzuengen. Dies gelte auch für die Abrechnungspraxis der Beklagten. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Zur Beteiligung des Übersetzers an Rechteübertragungen – Angemessene Übersetzungsvergütung IIIveröffentlicht am 27. Januar 2012
BGH, Urteil vom 20.01.2011, Az. I ZR 49/09
§ 32 Abs. 1 Satz 3 UrhGDer BGH hat wiederum entschieden, dass ein Urheber von seinem Vertragspartner, soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen kann, durch die dem Urheber eine angemessene Vergütung gewährt wird. Dabei seien die Übersetzungen diverser Buchtitel durch den Kläger unstreitig persönliche geistige Schöpfungen, die Urheberrechtsschutz genießen. Zur Absatzbeteiligung in Höhe von 0,8% für Hardcover-Ausgaben und in Höhe von 0,4% für Taschenbuchausgaben hat der Senat bereits hier ausgeführt. Darüber hinaus stehe dem Übersetzer als angemessene Vergütung grundsätzlich eine Beteiligung an sämtlichen Erlösen aus Nutzungen, die nicht der Buchpreisbindung unterliegen, sowie aus der Vergabe von Rechten an Dritte in Höhe von einem Fünftel des Autorenanteils zu. Dabei dürfe der Erlösanteil des Übersetzers jedoch nicht den Erlösanteil des Verlages übersteigen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Grundsätzliche prozentuale Erfolgsbeteiligung des Übersetzers / Angemessene Übersetzungsvergütung IIveröffentlicht am 23. Januar 2012
BGH, Urteil vom 20.01.2011, Az. I ZR 78/08
§ 32 Abs. 1 Satz 2 UrhGDer BGH hat entschieden, dass bei einer unzureichenden Vergütungsvereinbarung für die Übersetzung eines Buchtitels ein Anspruch auf Anpassung des Vertrages besteht. Dabei könne der Übersetzer ein zusätzliches Honorar in Höhe von 0,8% des Nettoladenverkaufspreises bei Hardcover- und Trade-Paperback-Ausgaben und in Höhe von 0,4% des Nettoladenverkaufspreises bei Taschenbuchausgaben beanspruchen, jeweils soweit die Anzahl der verkauften, bezahlten und nicht remittierten Exemplare 5.000 Exemplare übersteige. Die Höhe dieser Beteiligung hatte der BGH bereits zuvor in einem Urteil zur Übersetzervergütung festgelegt (s. hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Übersetzer eines Fachbuches erhält „nur“ angemessene Vergütung trotz erforderlicher Einarbeitungveröffentlicht am 18. Juli 2011
OLG München, Urteil vom 28.10.2010, Az. 29 U 1728/06
§ 32 UrhGDas OLG München hat entschieden, dass der Übersetzer eines Fachbuches – bei Vereinbarung eines Seitenhonorares – auch lediglich Anspruch auf eine angemessene Vergütung hat, wenn seinerseits ein erhöhter Arbeitsaufwand wegen Einarbeitung in die Fachbegrifflichkeiten erforderlich war. Das Gericht erklärte, dass die angemessene Vergütung nach § 32 Abs. 1 Satz 1 UrhG – anders als die Vergütung des Werkunternehmers – nicht für die erbrachte Leistung und für die damit verbundene Arbeit geschuldet werde, sondern für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung. Demgemäß könne der Arbeitsaufwand nicht unmittelbar berücksichtigt werden. Die üblichen Regelsätze für Seitenhonorare seien vorliegend angemessen und ausreichend. Auch der erhöhte Zeitdruck, unter dem die Übersetzung erstellt werden sollte, führe nicht zu einem erhöhten Honoraranspruch. Die dadurch gewonnene Zeit habe schließlich für andere Übersetzungen verwendet werden können.