IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Februar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Essen, Urteil vom 04.06.2003, Az. 44 O 18/03
    § 3 UWG,
    § 312 d BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 339 BGB, § 355 Abs. 1 S. 2 BGB, § 6 TDG,

    Das LG Essen hat in dieser älteren Entscheidung entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung „TM“ in Deutschland keine Irreführungsgefahr begründet, insbesondere nicht dahingehend, dass es um ein patentrechtlich geschütztes Produkt mit besonderen Eigenschaften gehe. Die Abkürzung „TM“ sei in Deutschland – anders als Abkürzungen wie „pat“, „DBP“ oder „DGM“ – nicht allgemein gebräuchlich. Der Zusatz sei überdies optisch unauffällig gestaltet. Der angesprochene Personenkreis werde in dem Zusatz „TM“ deshalb zur Auffassung der Kammer nur eine bei Internetauftritten häufige dekorative Gestaltung ohne jeglichen Inhaltswert sehen, durch welche die Internet-Präsentation optisch aufgewertet werden solle. Habe der angesprochene Personenkreis jedoch Spezialkenntnisse über die Gepflogenheiten auf dem anglo-amerikanischen Markt, die ihn in die Lage versetzten, mit dem Kürzel „TM“ einen weitergehenden Sinngehalt zu verbinden, so wisse er auch, dass die Bezeichnung „TM“ für Trade Mark kein Gütezeichen und auch keine patentrechtliche Kennzeichnung sei und daher keine für ihn bedeutsamen Qualitätsrückschlüsse zulasse. Ein so informierter Kundenkreis werde durch die Bezeichnung dann aber nicht in einer für die Kaufentscheidung bedeutsamen Weise irregeführt. Zum Volltext der Entscheidung (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Januar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Essen, Urteil vom 10.10.2013, Az. 4 O 226/13
    § 4 Nr. 11 UWG, § 49b Abs. 1 BRAO, § 4 Abs. 1 RVG und § 34 Abs. 1 RVG

    Das LG Essen hat entschieden, dass es nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt, wenn ein Rechtsanwalt eine „Kostenlose Erstberatung, bundesweit“ anbietet oder mit einer „Kostenlosen Ersteinschätzung“ wirbt. Dies sei weder gebühren- noch wettbewerbsrechtlich zu beanstanden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. August 2013

    LG Essen, Urteil vom 29.11.2012, Az. 4 O 315/12
    § 3 Abs. 1, 4 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 1 Abs. 1 PAngV

    Das LG Essen hat entschieden, dass Anbieter von Ferienimmobilien nicht mit Preisen werben dürfen, die nicht sämtliche obligatorischen Kostenpositionen, insbesondere für eine obligatorische Endreinigung, umfassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Juli 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Essen, Urteil vom 12.06.2013, Az. 42 O 88/12 – nicht rechtskräftig
    § 4 Nr. 11 UWG; § 475 Abs. 2 BGB

    Das LG Essen hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass ein Händler die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für nicht gebrauchte, so genannte B-Ware nicht auf ein Jahr verkürzen kann. Das Gesetz sehe die Möglichkeit einer Verkürzung der Gewährleistung nur für gebrauchte Ware vor. Werde B-Ware aber wie im vorliegenden Fall als Ware definiert, die nicht mehr original verpackt ist oder bei der die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlte oder die nur einmal ausgepackt und vorgeführt bzw. vom Kunden angesehen wurde, handele es sich nicht um gebrauchte Artikel. Ein erhöhtes Sachmängelrisiko, welches eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist rechtfertige, bestehe dort  nicht.

  • veröffentlicht am 9. Juli 2013

    LG Essen, Urteil vom 11.04.2013, Az. 4 O 246/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Essen hat entschieden, dass ein Buch über die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) und deren Parteivorsitzenden deren Persönlichkeitsrechte verletzt. Unstatthaft sei insbesondere der Vergleich des Parteivorsitzenden mit Stalin und Mao Tse Tung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. August 2012

    LG Essen, Beschluss vom 30.08.2012, Az. 4 O 263/12 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 12 Abs. 1 GG

    Das LG Essen hat entschieden, dass die Rechtsanwaltskanzlei U+C eine abgemahnte Anschlussinhaberin nicht auf ihrem geplanten Pornopranger (von der Kanzlei als „Gegnerliste“ bezeichnet, vgl. unseren Beitrag hier) namentlich aufführen darf. Der Kollege RA Hendrik Peters, Dortmund, hat uns die von ihm erwirkte Entscheidung freundlicherweise im Volltext zur Verfügung gestellt: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. August 2012

    LG Essen, Beschluss vom 30.08.2012, Az. 4 O 263/12 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Essen hat entschieden, dass die Rechtsanwaltskanzlei U+C eine abgemahnte Anschlussinhaberin nicht auf ihrem geplanten Pornopranger (von der Kanzlei als „Gegnerliste“ bezeichnet, vgl. unseren Beitrag hier) namentlich aufführen darf. Im Gegensatz zu der von der Kanzlei U+C zitierten Entscheidung des BVerfG (BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06) stünden bei dieser Art von Gegnerliste keine Werbezwecke für die Generierung neuer Mandate im Vordergrund. Die Kanzlei verletze das Recht der Mandantin, selbst über die Veröffentlichung ihres Namens entscheiden zu können. Obwohl die Veröffentlichung der Gegnerliste erst für den morgigen Tag, den 01.09.2012, geplant war, konnte eine einstweilige Verfügung auf Grund der bestehenden Erstbegehungsgefahr erlassen werden. Gegen den Beschluss kann Widerspruch, gegen das sodann ergehende Urteil Berufung zum OLG Hamm eingelegt werden. Große Erfolgsaussichten messen wir Urmann + Collegen in dieser Sache allerdings nicht zu.

  • veröffentlicht am 18. Januar 2010

    LG Essen, Urteil vom 20.04.2009, Az. 4 O 368/08
    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB

    Das LG Essen hat einem Unternehmen verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Werbezwecken mit dem Kläger zur Aufnahme eines erstmaligen geschäftlichen Kontakts per E-Mail Kontakt aufzunehmen, ohne dass seine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Es hatte sich zuvor bei der Versendung des Newsletters des sog. Single-Opt-In-Verfahrens bedient, bei dem der Empfänger des Newsletters durch einmalige Eintragung in die Abonnentenliste des Versenders dem Empfang zustimmt. Bei diesem Verfahren könne aber nicht im Wege des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden, dass eine Eintragung tatsächlich vom Inhaber der eingetragenen E-Mail-Adresse stamme. (mehr …)

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