IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. August 2012

    LG Köln, Urteil vom 15.08.2012, Az. 28 O 199/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB analog,
    Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Einzelnen auch davor schützt, dass ihm Äußerungen zugeschrieben werden, die er nicht getan hat und die seine Privatsphäre oder den von ihm selbst definierten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen. Der grundrechtliche Schutz wirke nicht nur gegenüber Fehlzitaten. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze auch vor unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung. Der Schutz finde seinen Grund darin, dass mit dem Zitat nicht eine subjektive Meinung des Kritikers zur Diskussion gestellt, sondern eine objektive Tatsache über den Kritisierten behauptet werde. Deswegen sei das Zitat, das als Beleg für Kritik verwendet werde, eine besonders scharfe Waffe im Meinungskampf. Gegenüber der erkennbaren Meinungsäußerung komme ihm die Überzeugungs- und Beweiskraft des Faktums zu. Sei es unrichtig, verfälscht oder entstellt, so greife dies in das Persönlichkeitsrecht des Kritisierten um so tiefer ein, als er hier sozusagen als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. August 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Beschluss vom 08.08.2012, Az. 31 O 491/11 SH II
    § 890 Abs. 1 ZPO

    Das LG Köln hat im vorliegenden Fall gegen ein Internetportal für Hotelbewertungen, welches unlauter mit einem “Kunden-Gütesiegel der Touristik” warb (vgl. LG Köln, Urteil vom 05.01.2012, Az. 31 O 491/11, hier) bei erneutem Verstoß via TV-Werbung ein Ordnungsgeld von 100.000 EUR festgesetzt (hier). Nachdem das Internetportal bei YouTube sogar neue Werbespots veröffentlichte, wurde nunmehr ein weiteres Ordnungsgeld in Höhe von 20.000,00 EUR festgesetzt, wobei die Kammer in der Werbung über das Fernsehen auf der einen Seite und der Werbung über YouTube (vorheriges Aufrufen des Spots erforderlich) einen Unterschied sah. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 27. August 2012

    LG Köln, Beschluss vom 29.05.2012, Az. 31 O 491/11
    § 890 ZPO

    Das LG Köln hat im Wege der einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Bewertung von Hotels durch ein Internetportal für Hotelbewertungen mit z.B. „das Kunden-Gütesiegel der Touristik“ wettbewerbswidrig ist (hier). Nachdem die Verfügungsbeklagte die Werbung nicht unterband, da ihr dieses zu teuer erschien („drohende Umsatzverluste“), wurde ihr vom LG Köln (Vorsitzender Richter am Landgericht Kehl) ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000,00 EUR auferlegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. August 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 21.06.2012, Az. 31 O 25/12
    § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Zahnarzt, der kosmetische Zahnbehandlungen anbietet und dabei im Rahmen eines Gutscheinverkaufs über Groupon u.a. erhebliche Rabatte gewährt, gegen die zahnärztliche Berufsordnung (hier: § 15 BO) und damit das Wettbewerbsrecht verstößt. Der Zahnarzt hatte eingewandt, dass er keine von der Berufsordnung erfassten Rabatte anbiete, weil Preise für die von ihm angebotenen Behandlungen gerade nicht in der GOZ festgelegt seien. Er biete die Leistungen, so die Kammer, in der Werbung selber aber für einen Preis von 149,00 EUR statt 530,00 EUR bzw. 19,00 EUR statt 99,00 EUR an, so dass nach seinen eigenen Angaben ein erhebliches Abweichen von seinem regulären Preis und damit ein Rabatt vorliege. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Juli 2012

    LG Köln, Urteil vom 08.11.2011, Az. 81 O 56/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 9 HWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Erteilung von kostenlosen medizinischen Auskünften im Internet durch einen Arzt wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz unzulässig ist, wenn Fragen beantwortet und veröffentlicht werden, die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden des Anfragenden oder eines Dritten zum Gegenstand haben. Dabei handele es sich um eine Fernbehandlung (Diagnose und Therapie), die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen beruhe. Für den Verstoß genüge es, wenn ein Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Werbung dahin verstehe, dass eine Erkennung oder Behandlung von individuellen Krankheiten ohne persönliche Wahrnehmung durch den Behandelnden angeboten werde. Dies sei vorliegend der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. April 2010

    Dem Landgericht Köln wurde es zuviel und die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen half. Um der Papierflut der stetig astronomisch wachsenden Auskunftsverfahren Herr zu werden, wurde die „Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei dem Landgericht Köln in Verfahren nach § 101 Absatz 9 des Urheberrechtsgesetzes“ in Kraft gesetzt. Ob diese Erleichterung demnächst auch für die gerichtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzprozesse gelten wird und ggf. auch Unterlassungserklärungen vollelektronisch abgegeben werden können, ist unklar. Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 23.09.2009, Az. 28 O 250/09
    § 97 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der sog. Verletzerzuschlag bei unterlassener Benennung des Urhebers eines urheberrechtlich geschützten Werks nicht vom Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte geltend gemacht werden kann, wenn dieser nicht zugleich Urheber der Fotos ist. Für den Anspruch auf Schadensersatz in Form eines 100 % Zuschlages nach § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG sei im vorliegenden Fall die Aktivlegitimation der Klägerin nicht dargetan. Anspruchsberechtigt seien nur der Urheber und die in § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG genannten Inhaber verwandter Schutzrechte. Die Beschränkung auf die genannten natürlichen Personen erkläre sich dadurch, dass das UrhG nur ihnen urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse zugestehe und dass ein immaterieller Schaden durchweg Folge der Verletzung persönlichkeitsrechtlicher Befugnisse und nicht der Verletzung ausschließlicher Nutzungsrechte sei. Die Klägerin sei nicht Urheberin oder Inhaberin eines verwandten Schutzrechtes. Auch die Rechtsvorgängerin sei dies nicht. Insbesondere würden durch die Übertragung von Nutzungsrechten im Arbeitsverhältnis die Urheberpersönlichkeitsrechte lediglich teils eingeschränkt, nicht jedoch übertragen. Dafür, dass sich für die gerichtliche Geltendmachung der Rechte aus § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG von den Anspruchsberechtigten im Sinne der Prozessstandschaft ermächtigt worden sei, sei nichts vorgetragen.

  • veröffentlicht am 7. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 23.09.2009, Az. 28 O 250/09
    § 97 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass Besprechungen und Kritiken von Filmen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Parteien hatten um Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie wegen Verwendung von Filmbeschreibungen gestritten, welche Mitarbeiter der Rechtsvorgängerin der Klägerin für diese erstellten und welche auf der Webseite der Beklagten verwendet wurden. Die Klägerin behauptete, die Mitarbeiter, welche die Filmtexte erstellt hätten, die die Beklagte identisch verwendete, hätten die Filme zuvor angesehen. Auch der Zeitaufwand für die Verfassung dieser Texte sei weit mehr als nur geringfügig. Üblicherweise würden Agenturen für eine Filmbesprechung 150,00 EUR verlangen. Sie sei der Auffassung, die Filmbeschreibungen seien allesamt, auch diejenige „Die Tudors“ zumindest als kleine Münze schutzfähig. Außerdem sei im Wege der Lizenzanalogie ein Verletzerzuschlag von 100 % zu leisten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Februar 2010

    LG Köln, Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 688/09
    §§ 97 Abs. 1; 97 a Abs. 2 UrhG

    Das LG Köln hat aktuell entschieden, dass der Abmahnende seine Aktivlegitimation (hier: Urheberschaft an einem Bild) nicht beweisen und dem Abgemahnten keine vorformulierte Unterlassungserklärung überreichen muss. Im vorliegenden Fall hatte die Verfügungsbeklagte ein Lichtbild rechtswidrig in einer eBay-Auktion verwendet. Sie war daraufhin abgemahnt und aufgefordert worden, eine „geeignete“ Unterlassungserklärung abzugeben. Der anwaltliche Bevollmächtigte der Verfügungsbeklagten forderte daraufhin den Nachweis, dass die Verfügungsklägerin die ausschließlichen Nutzungsrechte für das Foto habe; eine Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben. Auf die einstweilige Verfügung der Verfügungsklägerin legte die Verfügungsbeklagte Kostenwiderspruch ein und erklärte, keinen Anlass zur Beantragung der einstweiligen Verfügung gegeben zu haben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Februar 2010

    LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Az. 28 O 241/09
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2; 2 Abs. 2; 97 UrhG; §§ 670, 1004 BGB

    Das LG Köln hat in diesem Urteil entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses zur Verantwortung für illegales Filesharing gezogen werden kann, wenn er mit einer bestimmten IP-Adresse in Verbindung gebracht werden könne. Diese liefere ein Indiz dafür, dass der Urheberrechtsverstoß von dem Inhaber des Anschlusses oder in dessen Verantwortung als Störer begangen worden sei. Sodann sei es Sache des Anschlussinhabers, die vorgetragenen Ermittlungen und insbesondere deren Ergebnisse hinreichend substantiiert zu bestreiten. Dies erfolge nicht, wenn er sich schemahaft mit den Argumenten einer im Internet öffentlich verfügbaren „Mustererwiderung“ verteidige und sich im Übrigen in verschiedenen Verfahren zum gleichen Sachverhalt unterschiedlich einlasse. (mehr …)

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