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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Teilurteil vom 13.02.2013, Az. 28 O 459/11
    § 242 BGB, § 4 VerlG

    Das LG Köln hat in diesem Fall interessante rechtliche Argumentationen zu den Rechten eines Verlags gegenüber den Erben eines verstorbenen Autors geliefert, u.a. zu der Frage, unter welchen Umständen eine Gesamtausgabe des Autors veröffentlicht werden dürfe und welche Vergütung hierfür zu entrichten sei. Gemäß § 4 VerlG sei der Verleger zur Veranstaltung einer solchen Gesamtausgabe grundsätzlich nicht berechtigt und zwar auch dann nicht, wenn ihm die Rechte an einer Vielzahl von oder gar an allen Einzelwerken zustünden. Auch in diesem Fall sei seine Berechtigung auf die Vervielfältigung und Verbreitung der Einzelwerke beschränkt. Auch die Auskunftsansprüche der Erben wurden thematisiert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Anerkenntnisurteil vom 14.02.2013, Az. 31 O 474/12
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 UWG, § 5 S. 2 Nr. 2 UWG

    Das LG Köln hat auf eine Klage der Wettbewerbszentrale (hier) im Wege des Anerkenntnisses in der mündlichen Verhandlung entschieden, dass die Angabe einer fiktiven „unverbindlichen Preisempfehlung“ bzw. „UVP“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Die Angabe einer Ersparnis im Verhältnis des aktuellen Preises zur UVP sei zu beanstanden, wenn es keine entsprechende Herstellerempfehlung gebe und die angegebene Empfehlung auch nicht realistischerweise erzielt werden könne. Wenn Anbieter und Empfehlender zudem dieselbe Person seien, handele es sich um unzulässige Preiswerbung.

  • veröffentlicht am 5. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 01.06.2012, Az. 28 O 792/11
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme an seine Grenzen stößt, wenn sich jemand selbst damit einverstanden zeigt, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden. In derartigen Fällen könne sich ein Betroffener mit Blick auf das Gewicht der Pressefreiheit nicht in gleichem Maße auf den öffentlichkeitsabgewandten Privatsphärenschutz berufen, soweit Umstände betroffen seien, die von seinem Einverständnis umfasst sind. Die dem entgegenstehende Erwartung des Betroffenen, dass die Öffentlichkeit Angelegenheiten oder Verhaltensweisen in einem Bereich mit Rückzugsfunktion nur begrenzt oder gar nicht zur Kenntnis nehme, müsse „situationsübergreifend und konsistent“ zum Ausdruck gebracht werden. Dies gelte auch für den Fall, dass der Entschluss, die Berichterstattung über bestimmte Vorgänge der eigenen Privatsphäre zu gestatten oder hinzunehmen, rückgängig gemacht werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Februar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, Az. 26 O 88/12
    § 309 Nr. 7 b) BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Köln hat entschieden (Volltext s. unten), dass eine AGB-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG unwirksam ist, nach welcher die Haftung für von der Beförderung ausgenommene Güter vollständig ausgeschlossen ist. Zu den nach den Bedingungen der Deutschen Post AG nicht beförderungsfähigen Gütern gehören u.a. Gefahrenstoffe, Drogen, aber auch Geld und Wertpapiere. Die Klausel, so die Kammer, schließe die Haftung rechtswidrig auch für solche Schäden aus, die von Post-Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht würden. Was wir davon halten? Gesetzt den Fall, dass Mitarbeiter der Deutschen Post AG das vom Kunden verschickte Marihuana in der Logistikhalle wegrauchen, heißt dies ganz konkret, dass die Deutsche Post AG dem Kunden zu Schadensersatz verpflichtet ist, zumal sie auch für das Wirken ihrer Erfüllungsgehilfen haftet (§ 278 S.1 BGB). Der Schadensersatz richtet sich dann nach dem Marktwert der Drogen (§ 249 BGB) und dem entgangenen, „auf der Straße zu erzielenden“ Gewinn (§ 252 BGB), was alles notfalls durch einen Sachverständigen (Dealer?) zu bestimmen ist, wenn das Gericht nicht von sich aus über entsprechende Sachkunde verfügt. Dies alles ist eher unproblematisch (Update: Einige Leser scheinen die augenzwinkernde Natur unseres Kommentars nicht in Gänze verstanden zu haben. Nein, die Beschädigung nicht verkehrsfähiger Güter führt natürlich nicht zu einer Schadensersatzpflicht des Schädigers!). Was wir uns aber nun fragen: Macht sich die Deutsche Post AG bei Zahlung des Schadensersatzes an den Kunden gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 13 BtMG strafbar? Schließlich werden „Geldmittel … einem anderen für eine rechtswidrige Tat nach Nummern 1, 5, 6, 7, 10, 11 oder 12″ bereitgestellt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Januar 2013

    LG Köln, Urteil vom 19.09.2012, Az. 28 O 223/12
    § 1004 BGB, § 823 BGB; § 22 KUG, § 23 Abs. 1, Abs. 2 KUG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein bekannter Medienrechtsanwalt in einem Filmbericht nicht ohne Weiteres in Begleitung seiner Mandantin abgebildet werden darf. Ein Fernsehsender hatte bei seiner Berichterstattung über einen Rechtsstreit den Anwalt in einem Bericht in Begleitung seiner Mandantin gezeigt. Die Kammer entschied, dass der Rechtsanwalt in die Bildnisveröffentlichung zu seiner Person nicht eingewilligt habe. Auch liege kein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte i.S.v. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vor, für die eine Einwilligung nicht erforderlich sei. Im Übrigen verletze die Veröffentlichung ein berechtigtes Interesse des Anwalts i.S.v. § 23 Abs. 2 KUG. Zwar könne die Berichterstattung über die Mandantin des Rechtsanwalts, die Ex-Frau eines bekannten Tennisspielers, als zeitgeschichtliches Ereignis gesehen werden, nicht aber über deren Rechtsanwalt, der rein zufällig auf dem Bildmaterial zu sehen sei. Er habe mit dem streitigen Sachverhalt überhaupt nichts zu tun. Über ihn werde in der Sendung nicht berichtet. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Januar 2013

    LG Köln, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 28 O 403/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Fernsehsender nicht dahingehend identifizierend über einen Schauspieler berichten darf, dass dieser sich im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle einem (routinemäßigen) Drogentest habe unterziehen müssen. Der Drogentest war negativ ausgefallen. Es fehle, so die Kammer, an einem Mindestbestand objektiver Beweistatsachen. Der Schauspieler habe sich diese Form von Berichterstattung auch nicht selbst zuzuschreiben, da er sich nicht falsch verhalten habe. Selbst die Behauptung, gerötete Augen hätten vorgelegen, hätte keinen zwingenden Rückschluss auf Drogenkonsum ergeben. Zitat aus der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2012

    LG Köln, Urteil vom 18.12.2012, Az. 33 O 803/11 – nicht rechtskräftig
    § 3 Abs. 1 MarkenG, § 14 MarkenG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die weitere Verbreitung des sog. „Lindt-Teddys“, eines von der Lindt & Sprüngli AG (der Beklagten) vertriebenen in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären, gegen Markenrechte der Fa. HARIBO (der Klägerin) verstößt. Die Besonderheit des Verfahrens liegt darin, dass nach Ansicht des Landgerichts ein Verstoß gegen eine Wortmarke auch dann vorliegt, wenn diese Wortmarke den in der dreidimensionalen Produktgestaltung verkörperten Sinngehalt wiedergibt. Zum Wortlaut der Pressemitteilung 10/12: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. November 2012

    LG Köln, Urteil vom 22.08.2012, Az. 84 O 104/12
    § 12 Abs. 1 S. 1 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist, welche wiederum ggf. an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen ist, nicht ausreichend ernsthaft ist. Der Druck, den Wettbewerbsverstoß einzustellen, sei auf Grund einer derart aufgemachten Vertragsstrafe erheblich geringer als der Druck, der entstehe, wenn an die Wettbewerbszentrale zu zahlen sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. November 2012

    LG Köln, (Hinweis-) Beschluss vom 16.11.2012, Az. 28 O 814/11
    §
    97 Abs. 1 UrhG

    Die Internethandelsplattform Amazon beruht bekanntlich auf einem System, bei dem jedem Angebot unter Verwendung eines bestimmten EAN-Codes Produktfotos hinzugefügt werden. In der Regel sind dies die Produktfotos desjenigen Verkäufers, der das Produkt zum ersten Mal bei Amazon eingestellt und somit auch die entsprechende Artikelbeschreibung (Text, Fotos etc.) erstellt hat. Stellt ein Dritter nunmehr ein identisches Produkt an, lädt Amazon hierfür die Artikelbeschreibung des Konkurrenten samt Bildern hoch. In diesem Fall stellt sich die Frage, wie es zu bewerten ist, wenn der Konkurrent damit nicht einverstanden ist. Das LG Köln hat hierin eine Urheberrechtsverletzung erkannt und den „Folgeverkäufer“ als Störer angesehen. Besondere Bedeutung hat die Entscheidung für die Verkäufer von Badeenten / Gummienten jeglicher Aufmachung. Der Hinweis des Landgerichts Köln lautet im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Oktober 2012

    LG Köln, Urteil vom 10.10.2012, Az. 28 O 551/11
    § 678 BGB, § 823 BGB

    Das LG Köln hat erneut zu der Klassiker-Frage Stellung genommen, ob die Kosten der Verteidigung gegen eine unberechtigte Abmahnung erstattungsfähig sind. Hierzu entschied die 28. Zivilkammer (Zitat): (mehr …)

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