Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: AGB-Klausel, die Affiliate Beweislast für sein vertragskonformes Verhalten auflegt, ist wirksamveröffentlicht am 26. Mai 2010
LG Berlin, Urteil vom 15.10.2009, Az. 28 O 321/08
§ 307 BGBDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Merchant seinem Vertragspartner (Affiliate) die Beweislast dafür auferlegen kann, dass dieser seine Provisionen nicht rechtsmissbräuchlich erlangt hat, etwa, indem er entsprechende Vorwürfe des Merchants entkräftet. Die Kammer entschied, dass die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Partners nach den vertraglich vereinbarten Teilnahmebedingungen der Beklagten unter anderem davon abhängig gewesen sei, dass kein Missbrauch vorliege. Einen solchen Missbrauch durch den Kläger habe die Beklagte substantiiert dargelegt, dieser sei dem nicht substantiiert entgegen getreten. Der Kläger trage jedoch nach den Teilnahmebedingungen die Beweislast dafür, dass kein Missbrauch des Affiliate-Systems der Beklagten vorliege. Eine solche Beweislastregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei gegenüber einem Unternehmer zulässig, da sie nach den Geboten von Treu und Glauben keine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB darstelle. Der Kläger müsse hier nur Umstände darlegen und beweisen, die zu seinem Geschäftsbereich gehörten. (mehr …)
- BVerfG: Zur (nicht bestehenden) „Prangerwirkung“ bei Veröffentlichung von Zitaten aus E-Mail-Korrespondenzveröffentlicht am 8. April 2010
BVerfG, Beschluss vom 18.02.2010, Az. 1 BvR 2477/08
Art. 5 Abs. 1; Art. 103 Abs. 1 GG; §§ 823 Abs. 1, Abs. 2; 1004 Abs. 1 Satz 2 BGBDas BVerfG hat mit einer Pressemitteilung vom 07.04.2010 mitgeteilt, dass die (bereitwillige) Annahme der Gerichte, die Veröffentlichung eines Zitats beeinträchtige das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erklärenden, „erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken“ begegne. Soweit die Gerichte hier auf die in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Fallgruppe der sogenannten „Prangerwirkung“ abgestellt hätten, fehle es an einer nachvollziehbaren Begründung. Die Urteilsgründe ließen insbesondere nicht erkennen, dass das mit dem Zitat berichtete Verhalten des Klägers ein schwerwiegendes Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder wesentlicher Teile desselben nach sich ziehen habe können, wie es der Annahme einer Anprangerung vorausgesetzt sei. Es erscheine vielmehr schon zweifelhaft, ob die Mitteilung, dass jemand sich in scharfer Form gegen die Veröffentlichung des eigenen Bildes verwahre, überhaupt geeignet sei, sich abträglich auf dessen Ehre oder dessen Ansehen auszuwirken. (mehr …)
- LG Berlin: Unsauber formulierte Unterlassungserklärung erfasst nicht nur Wettbewerbsverstöße im Internet, sondern im Zweifel auch in Printmedienveröffentlicht am 31. März 2010
LG Berlin, Urteil vom 28.01.2010, Az. 16 O 267/09
§§ 133; 157; 340 Abs. 1 BGBDas LG Berlin hat aktuell entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die auf einen Rechtsverstoß in einer Zeitschrift hin abgegeben wird, auch Folgeverstöße im Internet erfasst, sofern dies nicht ausdrücklich ausgenommen werde. Streitgegenständlich war die Erklärung, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, insbesondere das Arzneimittel „V.® akut Augentropfen“ und/oder „V.® akut Nasenspray“ zu werben, ohne die Bezeichnung des Arzneimittels …, die Anwendungsgebiete, Warnhinweise … wiederzugeben, es sei denn es wird ausschließlich mit der Bezeichnung des Arzneimittels oder zusätzlich mit dem Namen, der Firma, der Marke des pharmazeutischen Unternehmens oder dem Hinweis „Wirkstoff“ geworben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hatte die Beklagte eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR versprochen. In der Folge warb die Beklagte unter eine Internetdomain in der zu unterlassenden Art und Weise. (mehr …)
- LG Berlin: Verwendung des „Deutschen Hygienezertifikats“ ist irreführend / Urteil nicht rechtskräftigveröffentlicht am 15. März 2010
LG Berlin, Urteil vom 02.02.2010, Az. 15 O 249/09
§§ 3, 5 UWGDas LG Berlin hat Dienstleistern im Bereich der Hygieneberatung untersagt, mit dem runden Gütesiegel „Deutsches Hygienezertifkat“ zu werben, u.a. da es an der gebotenen Neutralität des verleihenden Unternehmens mangele. Kunden der in dieser Form werbenden Unternehmen gingen davon aus, so die Wettbewerbszentrale, dass die Betriebe mehr als die Mindestvorgaben im Hygienebereich erfüllen und dass das Siegel von einer neutralen, unabhängigen und anerkannten Stelle verliehen werde. Diese Voraussetzung sei allerdings in dem verfahrensgegenständlichen Fall nicht erfüllt worden. Dort hatte ein Dienstleister im Bereich der Hygieneberatung hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen u.a. von Gesundheitsämtern geschult und, soweit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden, das Zertifikat „verliehen“. Dies beanstandeten die Richter. Der Dienstleister sei nach Mitteilung der Wettbewerbszentrale keine neutrale, anerkannte Stelle und die „geprüften“ Unternehmen böten keine erhöhten Hygieneanforderungen, was der Verbraucher angesichts eines „Zertifikats“ aber erwarte.
Update: Gegen das vorgenannte Urteil hat die Beklagte fristgerecht Berufung bei dem KG Berlin eingelegt (Az. 5 U 39/10). Es ist damit noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat uns gebeten, darauf hinzuweisen, dass das Landgericht der Beklagten „in keiner Weise ihre geschäftliche Tätigkeit, insbesondere nicht ihre Bezeichnung, die Erarbeitung von Hygienestandards und die damit verbundene Prüftätigkeit untersagt hat“. Dem kommen wir selbstverständlich gerne nach.
- LG Berlin: Forenbetreiber ist nach Hinweis auf rechtswidriges Userposting nicht verpflichtet, den gesamten Thread auf weitere rechtswidrige Postings zu überprüfenveröffentlicht am 28. Februar 2010
LG Berlin, Beschluss vom 10.09.2009, Az. 27 S 7/09
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB
Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Forenbetreiber nach einer Abmahnung wegen eines rechtswidrigen User-Postings in einem Forum nicht verpflichtet ist, die Beiträge im Diskussionsforum vorbeugend daraufhin zu überprüfen, ob darin „unbewiesene, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen“ in Bezug auf den Kläger verbreitet würden. Der beklagte Forumsbetreiber habe schon gar nicht wissen können, welche Tatsachenbehauptungen unbewiesen bzw. falsch hätten sein sollen und welche ggf. von dem Kläger als beleidigend empfunden worden seien. Der Kläger hätte etwaige, weiterhin im Thread der Beklagten befindliche Inhalte mit verleumderischen Charakter konkret gegenüber der Beklagten abmahnen müssen. Dies habe er aber zu keinem Zeitpunkt getan, so dass der Einwand, die etwaigen Verleumdungen zögen sich wie „ein roter Faden“ durch den ganzen Thread und seien sämtlichst von seinem Abmahnschreiben erfasst gewesen, nicht ausreichend gewesen seien. Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Thorsten Feldmann. - LG Berlin: Teilnahmecoupon für ein Gewinnspiel darf keine versteckte Einverständniserklärung für Werbung enthaltenveröffentlicht am 16. Februar 2010
LG Berlin, Urteil vom 18.11.2009, Az. 4 O 89/09 – aufgehoben –
LG Berlin, Urteil vom 18.11.2009, Az. 4 O 90/09 – aufgehoben –
§§ 3, 4 Nr. 11 UWGDas LG Berlin hat nach Mitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) entschieden, dass Zeitungsverlage ihren Kunden auf dem Teilnahmecoupon für Gewinnspiele keine Erklärung unterschieben dürfen, mit der sie der Werbung per Telefon und E-Mail zustimmen. Streitgegenständlich war die Klausel: „Ich bin damit einverstanden, dass die [Zeitung] meine Daten für Zwecke der Werbung, Marktforschung und Beratung nutzt und selbst oder durch Dritte verarbeitet und dass ich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail über weitere Angebote informiert werde.“ Das gleiche gelte für Bestellcoupons für Abonnenten-Werber. Überdies sei die Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke nur erlaubt, wenn der Kunde klar und eindeutig darüber informiert wurde, mit welcher Werbung er rechnen müsse. (mehr …)
- LG Berlin: Ist ein Hauptsacheverfahren überhaupt nicht beabsichtigt, können für das Abschlussschreiben auch keine Rechtsanwaltsgebühren gefordert werdenveröffentlicht am 9. Februar 2010
LG Berlin, Urteil vom 21.01.2010, Az. 27 O 822/09
§ 823 BGBDas LG Berlin hat entschieden, dass die Kosten für ein Schreiben, das zur Abgabe einer Abschlusserklärung auffordert, nicht geltend gemacht werden können, wenn es dem Anspruchssteller nicht gelingt, nachvollziehbar darzutun, dass es sich insoweit um Kosten der erforderlichen Rechtsverfolgung handelt. Es könne „anhand der konkreten Umstände“ nicht davon ausgegangen werden, dass der Kläger insoweit die Erhebung der Hauptklage beabsichtige bzw. beabsichtigt habe, so dass auch die Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung zur Vermeidung eines Hauptsacheverfahrens nicht vonnöten gewesen sei. Welche Umstände die Annahme nahe legten, dass die Erhebung der Hauptsacheklage nicht beabsichtigt gewesen sei, blieb offen.
- LG Berlin: Fehlende Registrierung von Elektromotoren für Modellflugzeuge nach dem ElektroG ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 21. Januar 2010
LG Berlin, Urteil vom 19.02.2009, Az. 52 O 400/08
§§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 2 ElektroG; §§ 2 Abs. 1 Nr. 3; 3; 4 Nr. 11; 8 Abs. 1 S. 1 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass elektrische Motoren für ferngesteuerte Modellflugzeuge nach dem ElektroG registrierungspflichtig sind und eine unterlassene Registrierung abgemahnt werden kann, sofern die nach dem Elektrogesetz kennzeichnungspflichtigen Waren nicht von einem registrierten Dritten bezogen werden, welcher die Ware innerhalb der EU in den Verkehr gebracht hat. Bei der Bestimmung eines Gerätes als Elektronikgerät sei entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht darauf abzustellen, ob das Gerät seine Primärfunktion auch ohne die Zuführung von Strom weiter erfüllen könne.
- LG Berlin: Wenn drei Abmahnungen nur als „dieselbe Angelegenheit“ abgerechnet werden könnenveröffentlicht am 7. Januar 2010
LG Berlin, Urteil vom 17.11.2009, Az. 27 S 9/09
§§ 823, 249 BGB; 185 ff. StGB, 22 f. KUG, § 15 Abs. 2 S. 1 RVGDas LG Berlin hat entschieden, dass es sich für den Rechtsanwalt gebührentechnisch unter Umständen nur um eine Angelegenheit handeln kann, auch wenn die Unterlassungsansprüche dreier Betroffener verfolgt werden. Im streitigen Fall löste ein Zeitungsartikel Ansprüche der drei in dem Artikel genannten Betroffenen aus. Diese machten über einen Rechtsanwalt ihre Ansprüche geltend. Die vertretende Kanzlei hatte diese als getrennte Angelegenheiten behandelt und dementsprechend abgerechnet. Das Gericht führte jedoch aus, dass in diesem speziellen Fall eine einheitliche Bearbeitung habe erfolgen können, da sowohl die Prüfung der Angelegenheiten als auch die Rechtsgrundlage der Ansprüche gleichläufig waren. Auch habe es sich um dieselbe Beklagte, gehandelt und es seien wortgleiche Schreiben verfasst worden. Dass sich die Verfahren im Anschluss unterschiedlich entwickelt hätten, sei unbeachtlich, da maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Frage, ob ein einheitliches Prüfungsvorgehen möglich war, die Mandatserteilung gewesen sei.
- LG Berlin: Im Wettbewerbsrecht gibt es Schadensersatz nur bei Nachweis eines „kausalen Schadens“veröffentlicht am 21. Dezember 2009
LG Berlin, Urteil vom 11.12.2009, Az. 96 O 113/09
§§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; 7 Abs. 2 Nr. 3; 9 Abs. 1 UWG
Das LG Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob per E-Mail-Werbung begangene Wettbewerbsverstöße gleichzeitig einen Anspruch begründeten, den Wettbewerber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Die in ihrem Wettbewerb empfindlich gestörte Klägerin begehrte jedenfalls im Wege der Stufenklage Auskunft, Versicherung von deren Richtigkeit an Eides statt und Zahlung eines noch zu beziffernden Schadensersatzes, der ihr ihrer Ansicht nach durch nicht den Anforderungen des § 7 UWG entsprechenden Versendung der E-Mail vom 06.12.2008 und der irreführenden „Sterne“-Werbung auf der Internetseite des Beklagten entstanden war. (mehr …)