Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Weiterempfehlungs-E-Mails sind nicht zwangsläufig wettbewerbswidrigveröffentlicht am 16. Dezember 2013
LG Köln, Urteil vom 23.10.2012, Az. 11 S 122/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass eine Weiterempfehlungs-E-Mail für eine Webseite, die durch Dritte an von diesen angegebene E-Mail-Adressen versandt werden kann, nicht per se wettbewerbswidrig ist. Enthalte die E-Mail außer dem Verweis auf die empfohlene Seite keine weiteren werbenden Inhalte und habe die Seitenbetreiberin alles Zumutbare getan, um einen Missbrauch der Funktion auszuschließen, sei nicht von einem unlauteren Verhalten auszugehen. Der BGH hat diese Entscheidung allerdings revidiert und erklärt, dass Empfehlungs-E-Mails ebenso wie unerwünschte Werbe-E-Mails zu beurteilen seien (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Nichtssagende Pressemitteilung zu Redtube-Abmahnungen der The Archive AG durch U + C Rechtsanwälteveröffentlicht am 12. Dezember 2013
Das LG Köln weist mit Pressemitteilung PM 18/13 vom 10.12.2013 „aufgrund der Vielzahl der Anfragen zu den im Namen der „The Archive AG“ ausgesprochenen Abmahnungen“ auf bestimmte Aspekte der Auskunftsersuchen zu dieser Abmahnwelle hin, wobei sich die Pressemitteilung aber im Ergebnis auf die Zusammenfassung der Verfahrensabläufe und eine Virenwarnung beschränkt. Zu der Frage, ob die Kammern erkannt hätten, dass es sich um Streaming und nicht um Filesharing handelte, äußert sich die Pressemitteilung nicht. Zum Volltext der Pressemitteilung:
(mehr …) - LG Köln: Der Auskunftsbeschluss zu den Streaming-Abmahnungen der Schweizer The Archive AG / RedTube.comveröffentlicht am 10. Dezember 2013
LG Köln, Beschluss vom 12.08.2013, Az. 226 O 86/13
§ 101 Abs. 9 UrhG, § 3 Nr. 30 TKG
Das LG Köln hat mit diesem Beschluss einer Rechteinhaberin Auskunft über Namen und Anschriften von Filesharern des Werks „Amanda’s Secrets“ erteilt. Beachtlicherweise spricht der Beschluss von Tauschbörsen und nicht Streaming-Angebot(en). Entweder handelt es sich um ein grundlegendes Fehlverständnis des Gerichts von der Funktionalität von P2P-Netzwerken (Tauschbörsen) auf der einen Seite und Streaming-Technologie auf der anderen Seite oder es handelt sich schlicht um eine fälschliche Begriffverwendung durch die Verwendung älterer Textbausteine. Der anwaltliche Schriftsatz zum Antrag auf Erteilung der Auskunft (übrigens von Herrn RA Daniel Sebastian) spricht allerdings bezeichnenderweise nicht von „Streaming“ oder „Filesharing“ und hat dadurch möglicherweise beim LG Köln den Eindruck üblicher Filesharing-Verstöße erweckt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - LG Köln: Wenn die Drosselung von Internet-Flatrates per AGB-Änderung unzulässig istveröffentlicht am 5. November 2013
LG Köln, Urteil vom 30.10.2013, Az. 26 O 211/13
§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 305 c Abs. 1 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass die von der Deutschen Telekom AG angekündigte und praktizierte Änderung ihrer AGB, wonach die Übertragungsraten für Internetverbindungen ab einem bestimmten Datenvolumen erheblich gedrosselt werden sollten, unwirksam ist. Die Telekom hatte zum 02.05.2013 ihre Leistungsbeschreibung für neue Verträge als ersten Schritt im Rahmen der Einführung neuer Tarife geändert, die technische Umsetzung der Begrenzung der Internetbandbreite aber für frühestens 2016 angekündigt. Ein Verbraucherschutzverein hatte die Unterlassung dieser Vertragspraxis gefordert. Die Telekom modifiziere Hauptleistungsversprechen (Internet-Flatrate) derart, dass eine zweckmäßige Nutzung des Intemets nicht mehr möglich sei, welches zu einer unangemessenen Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB führe. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Szenenbild aus einem Film darf nicht ohne Einwilligung der abgebildeten Person zu fremden Werbezwecken verwendet werdenveröffentlicht am 30. Oktober 2013
LG Köln, Urteil vom 20.02.2013, Az. 28 O 431/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass die Abbildung einer Filmszene ohne Einwilligung der darin abgebildeten Person(en) nicht zu fremden Werbezwecken genutzt werden darf. Vorliegend hatte die Beklagte ein Szenenbild aus dem Film „Die Wanderhure“ zur Bewerbung von TV-Geräten (indem das Szenenbild auf dem „Bildschirm“ der TV-Geräte in der Werbeanzeige eingeblendet wurde) verwendet. Dies sei ohne Einwilligung unzulässig, befand das Gericht, da damit nicht der Film beworben werde, sondern der Werbe- und Imagewert der abgebildeten Schauspielerin zur Bewerbung eigener Produkte der Beklagten ausgenutzt werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Auch heimliche Paparazzo-Aufnahmen dürfen veröffentlicht werden, wenn es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handeltveröffentlicht am 10. Oktober 2013
LG Köln, Urteil vom 14.08.2013, Az. 28 O 144/13
§ 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass heimlich gefertigte Fotos, die eine Prominente beim Verlassen einer Entzugsklinik zeigen, veröffentlicht werden dürfen, wenn es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handelt. Die Betroffene hatte ihre Alkoholerkrankung schon zuvor in der Öffentlichkeit diskutiert und Berichterstattungen zugelassen. Deshalb überwiege bei dem streitgegenständlichen Foto das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, auch wenn es sich um einen privaten Moment handele. Eine Ausnahme bestehe in dieser Konstellation nur für die Abbildung des minderjährigen Sohnes, der seine Mutter von der Klinik abholte. Dessen Veröffentlichung war auf Grund des höher anzusetzenden Schutzes für Kinder und Jugendliche unzulässig. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Zweite Unterlassungserklärung muss eine höhere Vertragsstrafe enthaltenveröffentlicht am 8. Oktober 2013
LG Köln, Urteil vom 11.07.2013, Az. 14 O 61/13
§ 97 Abs. 1 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass nach Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr wieder auflebt und nur durch eine weitere Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann, welche eine höhere Vertragsstrafenbewehrung enthält als die erste. Deshalb könne die zweite Unterlassungserklärung auch nicht nach dem so genannten „Hamburger Brauch“ abgefasst werden, sondern müsse eine konkrete höhere Vertragsstrafenandrohung enthalten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Zur angemessenen urheberrechtlichen Nachvergütung eines unterbezahlten Journalistenveröffentlicht am 24. September 2013
LG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 28 O 1129/11
§ 32 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass einem Journalisten einer Tageszeitung eine Nachvergütung gemäß § 32 UrhG zusteht, nachdem dieser für die von ihm verfassten Textbeiträge ein Zeilenhonorar von in der Regel 0,21 EUR erhielt und für die Lichtbilder ein Honorar von EUR 20,45. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Die Berichterstattung über die Ehefrau eines Prominenten kann deren Rechte verletzenveröffentlicht am 16. September 2013
LG Köln, Urteil vom 24.07.2013, Az. 28 O 115/13
§ 1004 BGB, § 823 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Bildberichterstattung über die Ehefrau eines prominenten Moderators diese in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Zwar sei das Bild im Rahmen einer Preisverleihung, zu welcher sie ihren Ehemann begleitete, entstanden, jedoch habe sich die Berichterstattung nicht auf dieses Ereignis der Zeitgeschichte bezogen. Ohnehin erstrecke sich das öffentliche Interesse nicht auf die Ehefrau eines Prominenten. Die Verwendung des Bildes in einem völlig anderen Zusammenhang stelle daher eine Rechtsverletzung dar. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Gesetzliche Pflichtinformationen von Lebensmitteln müssen in deutscher Sprache gehalten sein / Die Lebensmittelkennzeichnungveröffentlicht am 19. August 2013
LG Köln, (Anerkenntnis-) Urteil vom 30.07.2013, Az. 33 O 5/13
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4, Abs. 3 LMKV
Das LG Köln hat entschieden, dass die Angaben nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) in deutscher Sprache gehalten sein müssen. Dies gelte auch für englische Lebensmittel. Im vorliegenden Fall waren die Lebensmittel in englischer Sprache gekennzeichnet. Die Kammer konnte sich auf die Rechtsprechung des BGH berufen (BGH, Urteil vom 22.11.2012, Az. I ZR 72/11, hier).