Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Anhängen an fremde Produktbilder bei Amazon ist kein Urheberrechtsverstoßveröffentlicht am 25. Februar 2014
LG Köln, Urteil vom 13.02.2014, Az. 14 O 184/13
§ 15 UrhG, § 19 a UrhG, § 31 Abs. 3 S.1 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Amazon-Händler, der sich an eine Artikelbeschreibung und die darin enthaltenen Produktbilder „anhängt“, nicht gegen das Urheberrecht verstößt, da für eine solche öffentliche Zugänglichmachung ein entsprechendes Einverständnis des Rechteinhabers anzunehmen ist, der die Bilder erstmalig in eine Amazon-Artikelbeschreibung einfügt. Eine solche schlichte Einwilligung setze, so die Kammer, keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Einstweilige Verfügung muss nicht mit sämtlichen Anlagen zugestellt werdenveröffentlicht am 7. Februar 2014
LG Köln, Urteil vom 30.01.2014, Az. 14 O 427/13 – nicht rechtskräftig
§ 927 ZPO, § 929 Abs. 2 ZPODas LG Köln hat entschieden, dass es für die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung im Wege der förmlichen Zustellung ausreicht, wenn dem Verfügungsbeklagten im Wege der Parteizustellung der Verfügungsbeschluss mit der ursprünglichen Antragsschrift nebst Anlagen zugestellt wird, auch wenn bei diesem Konvolut zwei nachbessernde Schriftsätze nebst Anlage fehlen. Zitat: (mehr …)
- LG Köln: Urheberrechtshinweis für fremde Fotos ist auf Einbindungsseite und Foto selbst erforderlich / Pixelioveröffentlicht am 6. Februar 2014
LG Köln, Urteil vom 30.01.2014, Az. 14 O 427/13 – nicht mehr bestandskräftig
§ 13 S. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass Bilder, die über die Bilddatenbank pixelio.de bezogen werden, sowohl auf der Artikelseite, auf welcher das betreffende Bild verwendet wird, als auch unmittelbar in dem Bild selbst einen Urheberrechtsvermerk aufweisen müssen. Ein Quellenhinweis unterhalb des streitgegenständlichen Web-Artikels reichte der Kammer nicht aus. Sie geht insoweit von verschiedenen Verwendungen aus, die jeweils (!) einen Urheberrechtsvermerk benötigten. Es sei nicht danach zu entscheiden, ob man jeden URL als eigenständige Internetseite oder lediglich als Unterseite bzw. als Einbettung einordnen mag. Denn jeder URL könne individuell und unabhängig von anderen URL gesondert aufgerufen und entsprechend eingestellte Bilder mittels der Bildersuche bei Internetsuchmaschinen aufgefunden werden. Hinweis: Die Auffassung des LG Köln wurde selbst von den Betreibern der Plattform pixelio.de nicht geteilt (hier). Das Urteil hat mittlerweile keinen Bestand mehr. Nachdem das OLG Köln (Az. 6 U 25/14) in der Berufungsverhandlung darauf hinwies, dass es sowohl an einer Dringlichkeit als auch an einem Unterlassungsanspruch fehle, nahm der klagende Fotograf den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Ein Urteil mit Begründung erging aus diesem Grund nicht mehr. Zum Volltext der erstinstanzlichen Fehlentscheidung:
- LG Köln: Das Betrachten von Videostreams stellt keine Urheberrechtsverletzung dar (II) / VOLLTEXTveröffentlicht am 27. Januar 2014
LG Köln, Beschluss vom 24.01.2014, Az. 209 O 188/13
§ 101 Abs. 9 S. 6 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass das Betrachten von Videostreams allein, also ohne Speicherung einer körperlichen Kopie des Streams auf der Festplatte des Nutzer-PCs, keine Urheberrechtsverletzung darstellt. EIn entsprechender Auskunftsanspruch (hier: der The Archive AG) wurde nach Beschwerde eines persönlich betroffenen Internet-Nutzers dementsprechend aufgehoben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Das Betrachten von Videostreams stellt KEINE Urheberrechtsverletzung dar (I) / Redtube-Abmahnungen der The Archive AGveröffentlicht am 27. Januar 2014
LG Köln, Beschluss vom 24.01.2014, Az. 209 O 188/13
§ 16 UrhG, § 44a Nr. 2 UrhG, § 97 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass das Betrachten von Video-Streams noch keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Zitat: „Die Kammer neigt insoweit der Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming“ einer Video-Datei grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG darstellt, wobei diese Frage bislang noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt ist. Eine solche Handlung dürfte vielmehr bei nur vorübergehender Speicherung aufgrund einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage regelmäßig durch die Vorschrift des § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sein (vgl. Busch, GRUR 2011, 496; Stolz, MMR 2013, 353).“ Zum Volltext der Entscheidung (hier). Zur Pressemitteilung 2/14 des LG Köln: (mehr …)
- LG Köln: Reduzierung des Streitwerts gemäß § 97a Abs. 3 UrhG (neuer Fassung) betrifft ausschließlich den außergerichtlichen Rechtsstreitveröffentlicht am 3. Januar 2014
LG Köln, Beschluss vom 03.12.2013, Az. 28 T 9/13
§ 97a Abs. 3 UrhG n.F.Das LG Köln hat entschieden, dass § 97a Abs. 3 UrhG n.F. nach seinem Wortlaut ausschließlich die Frage regelt, in welchem Umfang der abmahnende Rechteinhaber Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die vorgerichtliche Abmahnung von dem Schuldner verlangen kann. Für den Gebührenstreitwert im gerichtlichen Verfahren enthalte die Vorschrift keine Regelung und sei somit ohne Belang. (mehr …)
- LG Köln: Vorgelegtes Gutachten der The Archive AG ist nicht ausreichend, um behaupteten Download zu belegenveröffentlicht am 2. Januar 2014
LG Köln, Beschluss vom 17.10.2013, Az. 214 O 190/13
§ 3 Nr. 30 TKG, § 101 Abs. 9 UrhGDas LG Köln hat einen Antrag der The Archive AG auf Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG ablehnend entschieden. Die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen sei nicht hinreichend glaubhaft gemacht. Das vorgelegte Gutachten vom 22. März 2013 befasse sich mit der Erfassung des von dem Gutachter selbst initiierten Download(?)vorgangs. Dass auch Downloads von anderen Rechnern zuverlässig erfasst würden, ergebe sich hieraus nicht. Insoweit sei der Kammer derzeit auch nicht erkennbar, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein solle, die IP-Adresse des Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem Server kommuniziere, auf dem das Werk hinterlegt sei. Es bleibe mithin die Frage unbeantwortet, wie das Programm in diese zweiseitige Verbindung eindringen kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Auskunftsanträge der The Archive AG (Redtube-Abmahnungen) abgelehntveröffentlicht am 30. Dezember 2013
LG Köln, Beschluss vom 02.12.2013, Az. 228 O 173/13
§ 3 Nr. 30 TKG, § 101 Abs. 9 UrhGDas LG Köln hat einen Antrag der The Archive AG auf Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG ablehnend entschieden. Das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung sei nicht glaubhaft gemacht worden. Der Antrag knüpfe an einen Download des geschützten Werks und damit an einen Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG an. Zur Form des Downloads und der Identität des jeweiligen Webhosters fehle es indes an jedwedem Vortrag, so dass nicht beurteilt werden könne, ob eine Speicherung auf der Festplatte erfolgt sei oder ein Fall des Cachings oder Streamings vorliege, bei dem streitig sei, ob hierdurch urheberrechtliche Vervielfältigungsrechte verletzt würden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Berichterstattung über den Urlaub eines Prominenten kann unzulässig seinveröffentlicht am 30. Dezember 2013
LG Köln, Urteil vom 08.05.2013, Az. 28 O 349/12
§ 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass die Berichterstattung über einen Prominenten, gegen den ein Strafrechtsprozess läuft, unter dem Titel „Die … auf Prozess-Urlaub in Kanada“ unzulässig sein kann. Eine Einwilligung des Prominenten zur Wort- und Bildberichterstattung habe nicht vorgelegen, zudem seien die Bilder am ausländischen Flughafen heimlich aufgenommen worden. Bei einem Urlaub handele es sich außerdem grundsätzlich um eine der geschützten Privatsphäre zuzurechnenden Tätigkeit. Nach Abwägung aller Umstände überwiege das berechtigte Interesse des Klägers das Interesse der Öffentlichkeit am (indirekten) Prozessverlauf. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Aus dem Unternehmen bereits ausgeschiedener Mitarbeiter haftet für Markenverstöße des Unternehmens, wenn diese unter einer noch auf ihn registrierten Domain erfolgenveröffentlicht am 23. Dezember 2013
LG Köln, Urteil vom 24.10.2013, Az. 31 O 212/13
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG, § 25 Abs. 2 MarkenG, § 26 MarkenG, § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S. 1 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass der bereits ausgeschiedene Mitarbeiter eines Unternehmens, der eine Domain für das Unternehmen unter seinem Namen registriert hat, für Markenverletzungen, die unter der fraglichen Domain begangen werden, haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)