Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Nutzungsrechte für die Nutzung eines Jingles im TV erlauben nicht die Nutzung im Internetveröffentlicht am 6. August 2013
LG Köln, Urteil vom 31.07.2013, Az. 28 O 128/08
§ 97 Abs. 2 UrhG
Das LG Köln hat entschieden, dass der Erwerb von Nutzungsrechten für einen Jingle im TV nicht gleichzeitig eine Nutzung des Jingles im Internet mit umfasst. Für letztere Nutzung müsse Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie entrichtet werden. Allerdings handele es sich um eine Annexnutzung des streitgegenständlichen Jingles, da der Verbreitungsgrad der Internetwerbung auf den streitgegenständlichen Websites im Verhältnis zur TV-Werbung geringer sei. Ein Aufschlag zur vereinbarten Gebühr für die TV-Nutzung sei daher Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Köln: Freier Journalist hat Anspruch auf angemessene Vergütung nach den Gemeinsamen Vergütungsregelnveröffentlicht am 29. Juli 2013
LG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 28 O 695/11
§ 32 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass ein freier Journalist, der Zeitungsbeiträge mit regionalem Bezug an einer Tageszeitung veröffentlicht, Anspruch auf angemessene Vergütung nach den „Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen“ vom 01.02.2010 hat. Dies gelte auch für den Zeitraum vor Inkrafttreten dieser Vergütungsregeln. Danach sei vorliegend ein Zeilenhonorar von 0,56 EUR angemessen statt der gezahlten 0,25 EUR. Der Kläger habe Anspruch auf Nachentrichtung der Differenz. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Der Betreiber einer Personensuchmaschine haftet nicht zwangsläufig für fremde Bilderveröffentlicht am 16. Juli 2013
LG Köln, Urteil vom 26.06.2013, Az. 28 O 80/12
Art. 5 Nr. 1 a) EuGVVO; Art. 28 Abs. 1 S. 1 EGBGB a.F.; § 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass der Betreiber einer Personensuchmaschine oder vergleichbarer Internetportale nicht als Täter oder Störer für die Veröffentlichung rechtsverletzender Bilder hafte, wenn die gezeigten Bilder erkennbar nicht vom Betreiber, sondern von fremden Webseiten stammen. Im vorliegenden Fall ergebe sich bereits aus der äußeren Form, dass sich die Beklagte die präsentierten Inhalt nicht zu Eigen mache. Durch die Kennzeichnung der dargestellten Inhalte als fremd werde dem Nutzer der Website hinreichend deutlich gemacht, dass es sich bei dem Bild nicht um eine eigene Veröffentlichung der Beklagten, sondern um eine fremde Nachricht handele. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Anspruch auf Löschung eines unberechtigten Dispute-Eintrags zu einer Domainveröffentlicht am 28. Juni 2013
LG Köln, Urteil vom 05.03.2013, Az. 33 O 144/12
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenGDas LG Köln hat entschieden, dass ein unbegründeter Dispute-Eintrag auf eine Domain einen Anspruch auf Löschung dieses Eintrags seitens des Domain-Inhabers begründet. Der unbegründete Eintrag stelle eine Rechtsverletzung dar. Vorliegend hatte die Markeninhaberin eine Marke „bye-bye“ gegen die gleichnamige Domain „www.bye-bye.de“ einen Dispute-Eintrag gestellt, da sie darin eine Verletzung ihrer Markenrechte sah. Die Domain wurde zu der Zeit als sog. Parking-Domain genutzt. Das LG sah deshalb den Dispute als unberechtigt an, da eine Marke einen Unterlassungsanspruch nur bezogen auf den geschützten Waren- und Dienstleistungsbereich begründe; der Inhaber einer Domain diese aber auch anders, auf nichtverletzende Weise, nutzen könne. Sei der geschützte Bereich betroffen, bestünden Unterlassungsansprüche, aber kein Anspruch auf Freigabe der Domain. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Köln: Filesharing – einfaches Bestreiten der Täterschaft bei einem Familienanschluss genügt nichtveröffentlicht am 21. Juni 2013
LG Köln, Urteil vom 05.06.2013, Az. 28 O 346/12
§ 97 Abs. 2 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass bei der Forderung von Schadensersatz wegen des unerlaubten Up-/Downloads von Musikwerken in Tauschbörsen das einfache Bestreiten der Täterschaft durch den Anschlussinhaber unbeachtlich ist. Die bloße Angabe, dass auch andere Personen (Ehefrau, Kinder) den Internetanschluss genutzt hätten, genüge nicht. Insbesondere entlaste dies den Anschlussinhaber nicht, wenn er gleichzeitig behaupte, dass niemand der anderen Nutzer einen Verstoß begangen habe. Die widersprüchliche Angabe, dass es niemand aus der Familie war, dies aber doch nicht ausgeschlossen werden könne, reiche nicht aus, die geltend gemachten Ansprüche zu Fall zu bringen. 200,00 EUR pro Musiktitel erachtete das LG Köln für angemessen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Zur Abgrenzung von zulassungsfreien Kosmetika zu zulassungspflichtigen Arzneimittelnveröffentlicht am 11. Juni 2013
LG Köln, Urteil vom 16.05.2013, Az. 31 O 541/12
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 21 Abs. 1 AMGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Mundspülllösung mit antibakterieller Wirkung zum Vertrieb einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedarf. Es handele sich nicht um ein bloß kosmetisches Mittel, da es eine so genannte pharmakologische Wirkung habe, d.h. im Sinne eines Funktionsarzneimittels Einfluss auf physiologische Funktionen des Menschen nehme. Der Bestandteil Chlorhexidin diene dazu, bakteriell bedingte Entzündungen des Zahnfleisches (also eine Krankheit) zeitweise unterstützend zu behandeln. Ein Vertrieb des streitgegenständlichen Mittels ohne Zulassung sei daher rechtswidrig. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Negative Bewertung in Form pauschaler Meinungsäußerung ohne greifbaren Tatsachenkern zulässigveröffentlicht am 23. Mai 2013
LG Köln, Urteil vom 08.05.2013, Az. 28 O 452/12
§ 1004 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Köln hat entschieden, dass eine negative Kundenbewertung z.B. des Wortlauts „1 von 5 Schlechter Service von X“ nicht die Rechte des Unternehmers verletzt, weil es sich um eine pauschale Meinungsäußerung handele. Es sei kein Bezug zu Tatsachen (z.B. der Service sei schlecht, weil der Unternehmer nicht erreichbar sei) gegeben, deren Wahrheit oder Unwahrheit dem Beweis zugänglich wären. Sei kein Tatsachenkern vorhanden, sei die reine Meinungsäußerung geschützt, sofern die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten werde. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Köln: Verschweigen von Ausschlussgründen bei der Werbung für eine Versicherung ist irreführendveröffentlicht am 15. Mai 2013
LG Köln, Urteil vom 14.08.2012, Az. 33 O 74/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass bei der Bewerbung eines Versicherungstarifs das Verschweigen von Ausschlussgründen eine Irreführung des Verbrauchers darstellen kann. Auch bei plakativ überzeichneten Dastellungen einer Vorher-Nachher-Situation bei der Bewerbung einer Zahnzusatzversicherung gehe der Verbraucher von einem wahren Tatsachenkern aus und habe ohne weitere Informationen nicht den Gedanken, dass er von vornherein ausgeschlossen sein könnte. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Werbung mit fiktiver unverbindlicher Preisempfehlung (UVP) ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 4. April 2013
LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 14.02.2013, Az. 31 O 474/12
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Unternehmen, das Produkte unter einer Eigenmarke bewirbt und dem eigenen Preis jeweils eine deutlich höher angesetzte „unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers“ gegenüber stellt, wettbewerbswidrig handelt, wenn es für die beworbenen Produkte (hier: aus Asien) keine Herstellerpreisempfehlung gibt. Auch fehle es, so die Kammer, an einem Markt, wo die angegebenen unverbindlichen Preisempfehlungen hätten tatsächlich erzielt werden können. Daher sei die Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung eine Irreführung über das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils.
- LG Köln: Der Hauptmieter haftet nicht für illegales Filesharing des Untermieters / Keine Verpflichtung zur vorbeugenden Aufklärung!veröffentlicht am 21. März 2013
LG Köln, Urteil vom 14.03.2013, Az. 14 O 320/12 – noch nicht rechtskräftig
§ 97 Abs. 1 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass bei Wohngemeinschaften Hauptmieter nicht ohne Weiteres für Urheberrechtsverletzungen ihrer Untermieter (hier: illegales Filesharing) hafteten. Zur Überwachungspflicht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder hatte der BGH bereits entschieden (hier). Im vorliegenden Fall war der Internetanschluss auf den Hauptmieter angemeldet, allerdings dem Untermieter vollständig überlassen worden. Es bestünden, so die Kammer, keine anlasslosen Prüfungs- und Belehrungspflichten gegenüber Untermietern, die nicht in seinem Haushalt wohnten. (mehr …)