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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Februar 2016

    LG München I, Urteil vom 22.12.2015, Az. 33 O 18890/14
    § 26 Abs. 1 MarkenG, § 49 Abs. 1 MarkenG, § 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 MarkenG; § 22 AMG; § 242 BGB; Art. 10 Abs. 1 RL 2008/95/EG

    Das LG München hat entschieden, dass bei einem Löschungsantrag wegen Verfalls (mehr als 5-jährige Nichtbenutzung einer Marke) eine klinische Studie nicht als berechtigter Grund für die Nichtbenutzung eingewandt werden kann. Vorliegend beantragte die Klägerin, dass die Beklagte in die Löschung ihrer für „pharmazeutische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke“ eingetragenen Marke einwilligen solle, da diese auch nach Ablauf der Benutzungsschonfrist nicht benutzt worden sei. Die Durchführung einer klinischen Studie bezüglich eines Wirkstoffs, welcher in einem den Markennamen verwendenden Präparat verwendet werden sollte, stelle keinen berechtigten Grund für die Nichtbenutzung dar. Die Studie beziehe sich lediglich auf einen Wirkstoff und nicht auf ein den Markennamen verwendendes Präparat, so dass eine Parallele zum arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren nicht zu ziehen sei. Auch anderweitige Benutzungshandlungen stellte das Gericht nicht fest. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 5. August 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 31.03.2015, Az. 33 O 15881/14
    § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 PAngV; EGRL 6/98

    Das LG München hat entschieden, dass der Onlineshop eines Möbelhändlers den Anforderungen der Preisangabenordnung nicht genügt und daher wettbewerbswidrig handelt, wenn dem Kunden der Preis für ein ausgewähltes Möbelstück erst zeitversetzt auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt wird. Der Verbraucher würde eine Preisangabe bereits dann benötigen, wenn er sich mit einem Angebot näher befasse. Diese nähere Befassung sei aber bereits eingetreten, wenn der Verbraucher unter Angabe von persönlichen Daten ein Angebot anfordern müsse. Zitat:

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  • veröffentlicht am 29. Juni 2015

    LG München I, Urteil vom 20.11.2014, Az. 7 O 13161/14
    § 9 S. 2 Nr. 3 PatG

    Das LG München I hat entschieden, dass auch für unkörperliche Gegenstände (hier: Genanalyse) ein sog. derivater Erzeugnisschutz gemäß § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG bestehen kann. Notwendig sei allerdings, dass der unkörperliche Gegenstand verkehrsfähig sei, auf einem Speichermedium befindlich mehrfach benutzt werden könne und eine Prägung durch die erfindungswesentlichen Merkmale des geschützten Verfahrens. Reines Know-How, bei dem der Wert des Gegenstandes in der einmaligen Informationsübermittlung bestehe, sei hiervon ausgenommen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Juni 2015

    LG München I, Urteil vom 05.09.2014, Az. 21 S 24208/13
    § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG;
    § 287 Abs. 1 ZPO

    Das LG München I hat entschieden, dass für das illegale Filesharing eines Filmwerks (Kinofilm) ein Schadensersatz von 500,00 EUR zu zahlen und für die Abmahnung ein Streitwert von 10.000 EUR anzunehmen ist. Zitate aus der Entscheidung (Volltext hier): (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 05.09.2014, Az. 21 S 24208/13
    § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG

    Das LG München I hat entschieden, dass eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine Filesharing-Klage (hier: auf Erstattung der Abmahnkosten) seitens des Inhabers des Internetanschlusses einer qualifizierten Einlassung bedarf, um die ihm obliegende sog. sekundäre Beweislast zu erfüllen. Der Beklagte hatte im vorliegenden Fall zwar vorgetragen, dass er zu den beiden Tatzeitpunkten nicht zuhause gewesen sei und sein PC ausgeschaltet gewesen sei. Zudem hatte er angegeben, welche weiteren Personen selbständig Zugang zu seinem Internetanschluss hatten. Dies sei jedoch nur eine pauschale Angabe. Der Beklagte hätte konkret, d.h. verletzungsbezogen, darlegen müssen, ob und warum diese anderen Personen als Täter in Betracht kommen. Um seiner Nachforschungspflicht nachzukommen, hätte er von vornherein darlegen müssen, inwieweit er versucht habe, mit ihnen Kontakt aufzunehmen, um herauszufinden, ob sie jeweils als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Hierzu hätte er beispielsweise Nachforschungen anstellen müssen, wo sich die potenziellen Täter zu den beiden Tatzeitpunkten aufgehalten haben und ob sie zu den maßgeblichen Zeitpunkten konkret – und nicht nur theoretisch – Zugang zum Internetanschluss gehabt haben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. November 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Zwischenurteil vom 13.11.2014, Az. 7 O 25677/11
    § 110 ZPO

    Das LG München I hat entschieden, dass ein Unternehmen aus Donezk (Ostukraine) keine Prozesskostensicherheit zu leisten hat, da die Bundesrepublik Deutschland und die Ukraine Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens über den Zivilprozess (HZPÜ) sind, bei denen eine solche Sicherheitsleistung nicht zu erbringen ist. Hintergrund: Gemäß § 110 Abs. 1 ZPO muss ein Kläger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat, auf Verlangen des Beklagten wegen der Prozesskosten Sicherheit leisten. Die Beklagte hatte argumentiert, Donezk gehöre faktisch nicht mehr zur Ukraine, sondern zur sich für unabhängig erklärten Volksrepublik Donezk. Dies lehnte die Kammer ab. Von der Entstehung eines neuen Staates wäre nur dann auszugehen, wenn dieser die völkerrechtlichen Kriterien für ein Staatsgebilde erfülle. Dieser völkerrechtliche Tatbestand werde in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich durch einen formellen Anerkennungsakt der Bundesregierung festgestellt, der hier nicht vorliege. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. November 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Teilurteil vom 18.07.2014, Az. 21 O 12546/13
    § 19a UrhG, § 17 UrhG, § 24 Abs. 1 UrhG,
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 242 BGB, § 259 BGB, § 260 BGB

    Das LG München I hat entschieden, dass Anleihen an Elemente aus dem Werk des spanischen Künstlers Dalí nicht zur Bewerbung einer Kunstausstellung verwendet werden dürfen. Die Beklagte, die Betreiberin einer Kunstausstellungshalle, hatte eingewendet, sie verwende weder ein Werk noch einen Werkbestandteil Dalís, da die von der beauftragten, herstellenden Künstlerin verwendeten Stilelemente, wie Krücken, schmelzende Uhren, Schmetterlinge, Figuren mit Flügeln, schwarze Schattenfiguren, Elefanten mit langen Beinen, Schubladen, ein Kistenkreuz sowie Nägel, keine direkten Übernahmen von Werkteilen aus Werken des Künstlers Dalí seien. Vielmehr handle es sich um eigenständige grafische Gestaltungen, die lediglich als Stilelemente von den kundigen angesprochenen Verkehrskreisen dem Künstler Dalí zugeordnet werden könnten. Es sei auch unzutreffend, dass es sich bei dem Videoclip um eine unfreie Bearbeitung der Werke oder Werkteile Dalís handle. Vielmehr liege eine freie Benutzung bei einer künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Werk auch dann vor, wenn dieses samt seiner Eigenheiten als Teil der Auseinandersetzung im neuen Werk erkennbar bleibe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. September 2014

    LG München I, Urteil vom 13.01.2014, Az. 9 O 25477/13
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 3 Abs. 2 lit. c S. 1 EGV 1334/2008, Art. 5 Abs. 1 GG

    Das LG München I hat entschieden, dass die Bewertung einer Voll-Nuss-Schokolade durch ein Testinstitut mit der Note “mangelhaft” zu unterlassen ist, wenn diese auf einer unzutreffenden Auslegung der Europäischen Aromenverordnung beruht. Vorliegend war streitig, ob der Aromastoff Piperonal auch natürlich gewonnen werde könne, da der Hersteller lediglich “natürliche Aromen” angegeben habe. Das Testinstitut habe dies ohne ausreichende Tatsachengrundlage und in zu enger Auslegung der Aromenverordnung unzulässigerweise verneint und verletze dadurch die Rechte des Herstellers. Der Schokoladenhersteller dürfe daher die Verbreitung des Testergebnisses untersagen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. September 2014

    LG München I, Urteil vom 04.06.2014, Az. 21 S 25169/11
    § 97 Abs. 2 S. 1, 3 UrhG

    Das LG München I hat entschieden, dass für die unberechtigte Nutzung eines Stadtplan-Ausschnittes im Internet ein Schadensersatz in Höhe von 1.620 EUR zu zahlen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. September 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Beschluss vom 14.07.2014, Az. 33 O 12924/14 – rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das LG München I hat entschieden, dass die CHECK24 Vergleichsportal GmbH in Fernsehspots oder sonstigen öffentlichen Mitteilungen bezogen auf das eigene Unternehmen sowie das eigene Angebot nicht mit der Aussage „Deutschlands bestes Reiseportal“ werben darf. (mehr …)

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