IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 15.05.2014, Az. I ZB 29/13
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass das Zeichen „DüsseldorfCongress“ wegen des beschreibenden Begriffsinhalts nicht für Dienstleistungen wie „Planen, Veranstalten und Durchführen von Messen“ u.a. eingetragen werden kann. Dies gelte jedoch nicht für Dienstleistungen wie „Zusammenstellen von Daten in Datenbanken“, da hier ein beschreibender Begriffsinhalt nicht vorliege. Bei der Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft bestünden keine unterschiedlichen Maßstäbe für Waren- und Dienstleistungsmarken. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Dezember 2014

    BGH, Beschluss vom 03.07.2014, Az. I ZB 77/13
    § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass zwei Marken, auch wenn sie gleichlautende Wortbestandteile (hier: „ZOOM“) haben, nicht verwechslungsgefährdet sind, wenn sie für unterschiedliche Waren und Dienstleistungen eingetragen wurden. Vorliegend seien die Waren „Papier für Kopierzwecke“ und „Printmedien, nämlich Druckschriften, Druckerzeugnisse, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, Fotografien“ einander nicht ähnlich im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2014

    EuG, Urteil vom 25.11.2014, Az. T-450/09
    Art. 7 der Verordnung Nr. 40/94

    Das EuG hat entschieden, dass die Eintragung des so genannten „Rubik’s Cube“ – hier auch bekannt als Zauberwürfel – als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke wirksam ist. Ein Konkurrent der Firma, welche die Rechte des geistigen Eigentums am Rubik’s Cube verwaltet, hatte die Auffassung vertreten, dass der berühmte Würfel eine in der Drehbarkeit bestehende technische Lehre enthalte und deshalb lediglich dem Patentschutz, nicht aber dem Markenschutz zugänglich sei. Dieser Ansicht folgte das Gericht jedoch nicht, da eine technische Lehre in der Darstellung nicht erkennbar sei. Zur Pressemitteilung des Gerichts:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. November 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 01.07.2014, Az. 27 W (pat) 521/14
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wortfolge „MIR REICHT’S. ICH GEH SCHAUKELN“ nicht als Marke für Bekleidung eintragungsfähig ist. Solchen sog. Fun-Sprüchen mangele es an Unterscheidungskraft, so dass sie nicht als Herkunftshinweis auf einen bestimmten Markeninhaber dienen könnten. Auch wenn der Spruch nicht auf der Ware selbst (z.B. T-Shirt), sondern lediglich auf einem Etikett an der Ware aufgebracht werde, genüge dies nicht für eine herkunftshinweisende Funktion. Entsprechend hat das DPMA auch schon für andere Fun-Spruch-Marken entschieden (z.B. hier). Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Oktober 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBPatG, Beschluss vom 20.05.2014, Az. 29 W (pat) 121/11
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass das Wort-/Bildzeichen „der-Alltagshelfer“ (Wortfolge in Oval auf orangenem Grund) keine Unterscheidungskraft besitzt und daher nicht eingetragen werden kann. Der Begriffsinhalt sei rein beschreibend und daher nicht schutzfähig. Die grafische Gestaltung sei nicht geeignet, eine Unterscheidungskraft zu begründen, da sie nicht hervortrete. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Oktober 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 24.02.2011, Az. I ZR 154/09
    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber der Wortmarke „Enzymax“ einem Konkurrenten die Verwendung des Zeichens „Enzymix“ – für Nahrungsergänzungsmittel – untersagen kann. Es bestehe eine hohe Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Zeichen, auch wenn für die beanspruchten Waren nur eine geringe Kennzeichnungskraft anzunehmen sei, da sowohl klanglich als auch schriftbildlich sowie hinsichtlich der beanspruchten Waren nahezu Identität bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Oktober 2014

    EuGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. C?126/13 P
    Art. 7 Abs. 1 lit. c EU-VO Nr. 207/2009

    Der EuGH hat entschieden, dass ein Haushaltsgerätehersteller keinen Anspruch auf Eintragung der Marke „ecoDoor“ für u. a. elektrische Haushalts- und Küchenmaschinen und ?geräte, elektrische Maschinen und Geräte zur Behandlung von Wäsche- und Kleidungsstücken, elektrische Ausgabeautomaten für Getränke oder Speisen, Verkaufsautomaten, Heizungsgeräte, Back-, Brat-, Grill-, Toast-, Auftau- und Warmhaltegeräte, Kühlgeräte, Gefriergeräte und Wäschetrockenmaschinen besitzt. Das Zeichen „ecoDoor“ könne zur Bezeichnung des ökologischen Charakters dieser Waren dienen, so dass im Allgemeininteresse sicherzustellen sei, dass dieses Zeichen von allen Wirtschaftsteilnehmern verwendet werden könne und nicht einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer vorbehalten sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Oktober 2014

    EuGH, Urteil vom 18.09.2014, Az. C-205/13
    Art. 3 Abs. 1 lit. e EU-RL 89/104

    Der EuGH hat entschieden, dass Formen, die durch die Funktion der Ware bedingt sind, und Formen, die einer Ware mit mehreren Eigenschaften in unterschiedlicher Weise jeweils einen wesentlichen Wert verleihen können, von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind. In der Folge hat der EuGH entschieden, dass für die Funktionalität des Tripp-Trapp-Kinderstuhls kein markenrechtlicher Schutz besteht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. September 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.08.2014, Az. 3 O 1565/14
    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass derjenige, der ein Buch mit dem Titel „You & Me“ vertreibt, nicht die für Druckereierzeugnisse geschützte Marke „You & Me“ verletzt, da der Buchtitel nicht markenmäßig benutzt werde. Dem Verfahren wurde ein für markenrechtliche Angelegenheiten eher geringer Streitwert von 37.500,00 EUR zu Grunde gelegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. I ZB 18/13
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 50 Abs. 1 und Abs. 2 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „Gute Laune Drops“ wegen fehlender Unterscheidungskraft für Waren wie u.a. Gebäck, Pfefferminzbonbons, Schokolade zu löschen ist. Die Markeninhaberin konnte dem nicht entgegenhalten, dass eine im Wortbestandteil gleichlautende Wort-/Bildmarke „Gute Laune Drops“, deren Schutzdauer nicht verlängert worden war, jahrelang eingetragen war ohne angegriffen zu werden. Ein solches Vertrauen bzw. eine Bindungswirkung könne dem Löschungsantrag gegen die neuere Version der Marke nicht entgegengehalten werden, zumal es sich um ein anderes Kennzeichen handele. Die Eintragung für Waren wir z.B. Speiseeis, Kaugummi, Kaffee durfte jedoch bestehen bleiben. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I