IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. September 2012

    LG Hamburg, Urteil vom 28.08.2012, Az. 406 HK O 73/12
    § 14 MarkenG, § 15 MarkenG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die dapd nachrichtenagentur GmbH mangels Verwechslungsgefahr mit der Bezeichnung „dpa“ weiterhin die Abkürzung „dapd“ führen darf. Zu der Pressemitteilung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. August 2012

    LG Berlin, Urteil vom 13.02.2012, Az. 16 O 609/11
    § 19 Abs. 7 MarkenG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Betreiberin der Internethandelsplattform eBay der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen ?Auskunft über den Namen und die Anschrift des Inhabers eines bestimmten Verkäuferkontos erteilen muss. Bei eBay wurde zuvor eine „Prunkschale Vase viele Verzierungen verm. Meissen mit blaue gekr. Schwertern“ mit zusätzlicher Darstellung der blauen Buchstaben R.B. angeboten. Die Porzellanmanufaktur sah sich durch dieses Angebot in ihren Markenrechten verletzt. Sie erklärte, dass sie zwar ein identisches Zeichen auf ihren Produkten nutze, nämlich blaue gekreuzte Schwerter. Sie verwende dieses Zeichen aber nicht in der hier angebotenen Form mit dem Buchstabenzusatz. Daher handele es sich um eine Fälschung. Um gegen den Anbieter bei eBay rechtlich vorgehen zu können, hatte die Manufaktur am 13.12.2011 im Eilverfahren eine Auskunftsverfügung zur Identität des Anbieters gegen eBay erwirkt, gegen die Widerspruch eingelegt worden war.

  • veröffentlicht am 23. Juli 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2011, Az. 38 O 136/10
    § 12 S. 2 BGB; § 4 MarkenG, § 14 MarkenG, § 5 MarkenG, § 15 MarkenG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Domain eines Hundezüchters, die aus den Anfangsbuchstaben eines Hundezüchtervereins („…-ev.com“) besteht, die Namensrechte des Vereins verletzt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Verein im Rechtsverkehr auch üblicherweise nicht nur mit vollständigem Namen, sondern auch unter der Abkürzung auftrete. Dies sei vorliegend der Fall gewesen. Gerade bei längeren Vereins- oder Organisationsnamen sei dies auch üblich. Da der Beklagte nicht berechtigt gewesen sei, für den Kläger zu handeln und auf ihn zu beziehende Informationen im Internet zu veröffentlichen, sei er zur Verwendung der Domainkennung nicht befugt gewesen. Einen markenrechtlichen Verstoß erachtete das Gericht jedoch als zweifelhaft, da zwar der (vollständige) Vereinsname als Marke geschützt sei, jedoch weder Kläger noch Beklagter im geschäftlichen Verkehr gehandelt hätten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Juni 2012

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.02.2012, Az. 6 U 10/11
    § 539 Abs. 2 ZPO; Art. 9 EGV 207/2009, Art. 13 EGV 207/2009, Art. 102 EGV 207/2009; § 14 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Markeninhaber bei Einfuhr oder Vertrieb von Parfüms ohne seine Zustimmung Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz hat. Dies gelte insbesondere dann, wenn die streitgegenständliche Ware nicht von dem Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums erstmals in den Verkehr gebracht worden sei, wenn auf Flakon oder Verpackung angebrachte Herstellercodes unkenntlich gemacht worden seien oder wenn es sich um „Tester“ mit entsprechendem Hinweis gehandelt habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 31.05.2012, Az. 315 O 310/11 – nicht rechtskräftig
    Art. 9 Abs. 1 c) der Gemeinschaftsmarkenverordnung

    Das LG Hamburg berichtet per Pressemitteilung über ein Urteil im Markenrechtsstreit der zwei Softdrink-Giganten. Coca Cola wollte Pepsi die so genannte Carolina-Flasche untersagen, weil sie der geschützten Konturglasflasche von Coca Cola angeblich zu sehr ähnelte. Dies bewertete das Gericht jedoch anders. Die beiden Flaschenarten würden sich so erheblich voneinander unterscheiden (vertikale Rillen vs. horizontaler Riffelung; optische Trennung vs. Nichttrennung von Flaschenkörper und Flaschenhals u.a.), dass von einer Verwechslungsgefahr nicht auszugehen sei. Pepsi würde weder den guten Ruf der Coca Cola Marke für sich ausbeuten noch deren Unterscheidungskraft beeinträchtigen. Eine „Verwässerung“ der Marke Coca Cola durch das Verhalten von Pepsi sei nicht erkennbar.

  • veröffentlicht am 10. April 2012

    OLG Frankfurt, Urteil vom 23.02.2012, Az. 6 U 256/10
    § 14 MarkenG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Domain zahnwelt-dortmund.de gegen die Rechte an der Marke „Zahnwelt“ verstößt. Zwar habe die Klagemarke „Zahnwelt“ von Haus aus nur eine geringe Kennzeichnungskraft. Der Bestandteil „Zahn“ beschreibe lediglich die Art der angebotenen Leistungen. Bei dem hinzugefügten Bestandteil „welt“ handele es sich um einen Begriff, der – in Kombination mit einer Gattungsangabe (wie z.B. in „Möbelwelt“ oder „Reisewelt“) – häufig verwendet werde, um ein Unternehmen zu bezeichnen, das für sich ein breites Angebot von Waren oder Dienstleistungen in dem fraglichen Bereich beanspruche. Das Kennzeichen zahnwelt-dortmund.de hebe sich aber nicht einmal von dieser Not leidenden Marke ab: Ortszusätzen fehle, so der Senat, in der Regel jede Kennzeichnungskraft, da sie aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs die – rein beschreibende – Funktion hätten, auf den Ort der Leistungserbringung hinzuweisen. Sie seien daher grundsätzlich auch nicht geeignet, innerhalb eines Kombinationszeichens, das einen weiteren kennzeichnungskräftigen Bestandteil aufweise, die prägende Wirkung dieses weiteren Bestandteils für das Gesamtzeichen oder die selbstständig kennzeichnende Stellung dieses weiteren Bestandteils innerhalb des Gesamtzeichens in Frage zu stellen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. März 2012

    OLG Köln, Urteil vom 21.10.2011, Az. 6 U 173/10
    § 5 Abs. 2 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den Begriffen eurodata und europdata besteht, auch wenn die nutzenden Unternehmen in keinem direkten Wettbewerbsverhältnis stehen. Bei einer originär kennzeichnungsschwachen Bezeichnung wie der vorliegenden reiche es für die Annahme einer Verwechslungsgefahr bereits aus, wenn eine mittlere Branchenähnlichkeit bestehe, wofür Berührungspunkte der streitenden Parteien genügten. Vorliegend bot die Klägerin branchenspezifische IT-Lösungen an, vor allem elektronische Buchungs- und Zahlungssysteme für z.B. Tankstellen. Die Beklagte bot diverse Beratungs- und Servicedienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie, wie im Urteilstenor ersichtlich, an. Der Beklagten wurde als deutlich jüngerem Unternehmen die Benutzung der Bezeichnung „europdata“ untersagt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 15.03.2012, Az. I ZR 52/10
    § 24 MarkenG


    Das BGH hat entschieden, dass grundsätzlich der Beklagte für die Frage beweispflichtig ist, ob es sich um Originalmarkenware handelt. Allerdings müsse der Markeninhaber, der eine Produktfälschung behaupte, zunächst Anhaltspunkte oder Umstände vortragen, die für eine Fälschung sprechen. Dem sei die Klägerin im Streitfall nachgekommen. Die Beklagte treffe ferner die Beweislast dafür, dass die in Rede stehende Ware von der Klägerin oder mit deren Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden sei und die Markenrechte danach gemäß § 24 MarkenG erschöpft seien. Diese Beweisregel gelte allerdings nicht, wenn der Markeninhaber ein Vertriebssystem errichtet habe, mit dem er den grenzüberschreitenden Weiterverkauf der Waren im Binnenmarkt – also Parallelimporte – verhindern könne und wenn die tatsächliche Gefahr der Marktabschottung bestehe, falls der Händler die Lieferkette offenlegen müsse. Der Markeninhaber könnte in einer solchen Fallkonstellation bei einer Offenlegung der Lieferbeziehungen auf den Vertragshändler mit dem Ziel einwirken, Lieferungen an außerhalb des Vertriebssystems stehende Händler künftig zu unterlassen. Im Streitfall bestehe aber weder aufgrund der dem Vertriebssystem der Klägerin zugrunde liegenden vertraglichen Absprachen noch aufgrund eines tatsächlichen Verhaltens der Klägerin eine solche Gefahr der Marktabschottung. Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 37/2012 vom 15.03.2012.

  • veröffentlicht am 29. Dezember 2011

    OLG Köln, Urteil vom 11.11.2011, Az. 6 U 86/03 – nicht rechtskräftig
    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Kugelform der „Rocher“-Pralinen nicht per se markenrechtlich geschützt ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 15.12.2011, Az. C-119/10
    EU-RL 89/104/EWG

    Der EuGh hat entschieden, dass die Dienstleistung des reinen Abfüllens von Getränkedosen, die mit einem als Marke geschützten Zeichen versehen seien, keine Benutzung dieses Zeichens sei, die verboten werden könne. Der Dienstleistende, der lediglich im Auftrag und nach den Anweisungen eines Dritten das Abfüllen besorge, schafft nur die technischen Voraussetzungen für eine Benutzung des einer geschützten Marke ähnlichen Zeichens durch diesen Dritten. Zur Pressemitteilung Nr. 136/11 vom 15.12.2011 im Volltext: (mehr …)

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