IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Dezember 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2011, Az. I-20 U 68/11
    Art. 9 Abs. 1 Iit. b) GMV

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Begriffs im HTML-Tag eines Bildes zur Verletzung der Rechte an diesem Begriff führen kann. Die so genannten „Alt“-Attribute von Bildern im Internet, die bei textbasierten Browsern anstelle des Bildes ausgegeben werden bzw. bei Browsern für Blinde die Bildbeschreibung übernehmen, würden eine kennzeichenmäßige Nutzung darstellen. Ein solches Attribut unterscheide sich erheblich von „Metatags“ und „Keywords“, weil der so gekennzeichnete Text tatsächlich zur sinnlichen Wahrnehmung bestimmt sei und nicht nur mittelbar durch eine Suchmaschine wahrgenommen werde. Werde in diesem Attribut ein geschützter Begriff unrechtmäßig genutzt, könne dies vom Rechtsinhaber abgemahnt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Oktober 2011

    BGH, Urteil vom 06.10.2011, Az. I ZR 6/10
    § 24 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass der Weitervertrieb von so genannten „Recovery CDs“, die ursprünglich nur in Verbindung mit einem PC durch Microsoft vertrieben wurden, durch Microsoft untersagt werden kann. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn die ursprünglich auf den Computern angebrachten Echtheitszertifikate abgelöst und auf die CDs aufgebracht worden seien. Hier greife der markenrechtliche Erschöpfungsgrundsatz nicht, da zwar die PCs mit Recovery CDs mit Zustimmung von Microsoft in den Verkehr gebracht wurden, diese Zustimmung sich jedoch nicht auf die mit abgelösten Zertifikaten versehenen, „nackten“ CDs erstrecke. Zur Pressemitteilung Nr. 157/2011des BGH vom 06.10.2011:

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  • veröffentlicht am 30. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 10.08.2011, Az. 2a O 69/11
    § 5 MarkenG, § 15 Abs. 2, 4 MarkenG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass in einem Internetforum ein Firmenname – auch im Titel eines Beitrags – genannt werden darf. Ein Anbieter von viel kritisierten kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen war der Auffassung gewesen, dass sein Firmenname nicht in dem Internetforum eines Vereins, der sich gegen unerwünschte Werbung stark macht, genannt werden dürfe. Das Gericht gab jedoch dem Forenbetreiber Recht und stellte fest, dass ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch des Branchenbuch-Anbieters nicht bestehe. Der Firmenname werde von dem Verein nicht kennzeichenmäßig benutzt, sondern es liege lediglich eine Namensnennung vor, ohne welche eine kritische Auseinandersetzung mit der Firma in einem Internetforum auch nicht möglich wäre. Eine Namensanmaßung sei ebenfalls nicht gegeben. Zitat des Gerichts zur Ablehnung der geltend gemachten Ansprüche:

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  • veröffentlicht am 28. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 22.09.2011, Az. C?323/09
    Art. 5 Abs. 2 der EU-RL 89/104, Art. 9 Abs. 1 Buchst. c EU-VO Nr. 40/94

    Der EuGH hat erneut zur Rechtmäßigkeit der sog. Google AdWords-Werbung unter Verwendung von fremden Marken als Keywords entschieden. Die bisherige Entscheidungsgrundlage bleibt bestehen; sie wird allerdings für – aus unserer Sicht – extreme Missbrauchsfälle modifiziert. Demnach kann der Inhaber einer bekannten Marke es einem Mitbewerber verbieten, anhand eines dieser Marke entsprechenden Schlüsselworts, das dieser Mitbewerber ohne Zustimmung des Markeninhabers im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes ausgewählt hat, zu werben, wenn dieser Mitbewerber damit die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt (Trittbrettfahren) oder wenn in der genannten Werbung eine Beeinträchtigung dieser Unterscheidungskraft (Verwässerung) oder Wertschätzung (Verunglimpfung) liegt. In einer Werbung anhand eines solchen Schlüsselworts liegt z. B. dann eine Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft der bekannten Marke (Verwässerung), wenn sie zu einer Abschwächung dieser Marke zu einem Gattungsbegriff beiträgt. Erfasst dürfte hiervon allenfalls der dreiste, weil per Google-AdWords beworbene Vertrieb von Plagiaten über das Internet sein oder die diffamierende Werbung – absolute Sonderfälle des Markenverstoßes. Denn weiterhin nicht verbieten darf der Inhaber einer bekannten Marke, dass Mitbewerber anhand von dieser Marke entsprechenden Schlüsselwörtern eine Werbung erscheinen lassen, mit der, ohne eine bloße Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen des Inhabers dieser Marke anzubieten, ohne eine Verwässerung oder Verunglimpfung herbeizuführen und ohne im Übrigen die Funktionen der bekannten Marke zu beeinträchtigen, eine Alternative zu den Waren oder Dienstleistungen ihres Inhabers vorgeschlagen wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Beschluss vom 04.02.2011, Az. 19 U 109/10
    § 133 BGB, § 157 BGB

    Das KG Berlin hat in diesem Hinweisbeschluss entschieden, dass eine Werbeagentur, die mit Erstellung eines Werbelogos beauftragt wurde, dieses nicht zwangsläufig frei von Markenrechten Dritter schuldet. Ob dies der Fall sei, hänge immer von der vertraglichen Vereinbarung im Einzelfall ab, aber grundsätzlich schulde die Agentur lediglich die Erstellung eines Logos nach den Vorgaben der Auftraggeberin. Auch eine Aufklärung, dass die Agentur keine eigenständige Markenrecherche vorgenommen habe, sei vorliegend nicht notwendig und auch nicht zumutbar gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.08.2011, Az. 2-06 O 162/11
    §§ 14 MarkenG; 12 BGB

    Das LG Frankfurt am Main berichtet in einer Pressemitteilung über dieses Urteil, in dem das Gericht entscheidet, dass ein Ringerverein namens „AC Eintracht Frankfurt a.M.“ gegen die Namensrechte des Fußballvereins „Eintracht Frankfurt e.V.“ verstößt. Der Ringerverein wurde verurteilt, die im Jahre 2009 gewählte Bezeichnung sowohl als Namen des Vereins als auch als Marke für eine Reihe von Waren und Dienstleistungen sowie als Domain-Name im Internet zu unterlassen, da die Namensrechte des seit 1929 existierenden Fußballvereins dadurch verletzt würden. Der Fußballverein sei ebenfalls Markeninhaber einer Vielzahl von Marken, die zum Teil bereits seit Jahrzehnten existieren würden. Da der Fußballverein einen hohen Bekanntheitsgrad genieße, sei auch von einem schuldhaften Handeln des Ringervereins auszugehen, was eine Verpflichtung zum Schadensersatz begründe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

  • veröffentlicht am 13. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin; Urteil vom 09.11.2010, Az. 5 U 69/09
    §§ 12; 823 Abs. 1; 1004 BGB; 14 Abs. 5; 15 Abs. 2, Abs. 4 MarkenG; Art. 9 Abs. 1 Satz 2; Art. 14 Abs. 1; Art. 98 GMV

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Kunstfreiheit dem Markenrecht vorgeht, wenn es um ein öffentlich gemachtes Foto geht, welches einen nackten Mann mit einem Handtuch zeigt, das mit einem bekannten Hotel-Logo bedruckt ist. Was wir davon halten? Wenn das gleiche Foto zur Bewerbung eines mit dem Markeninhaber nicht übereinstimmenden Hotels o.ä. veröffentlicht worden wäre, wäre die Entscheidung zweifelsfrei anders ausgefallen. So aber ist nun zu lesen: „Es ist eine freie schöpferische Gestaltung des Fotografen, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden„. Es kommt, wie immer, auf den Einzelfall an. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuG, Urteil vom 14.04.2011, Rs. T-466/08
    §§ Art. 8 Abs. 1 lit. b; 43 Abs. 2, 3 EU-VO 40/94 bzw. EU-VO 207/2009

    Das Gericht der Europäischen Union (Gericht 1. Instanz) hat entschieden, dass die Eintragung der Marke „Acno Focus“ nach Widerspruch des Inhabers der Marke „Focus“ abgelehnt werden kann, da eine Verwechselungsgefahr bestünde. Zitat: „Es ist festzustellen, dass das Element „Acno“ der Anmeldemarke für das relevante Publikum auf das deutsche Wort „Akne“ hinweisen und daher von ihm mit Produkten zur Aknebehandlung in Verbindung gebracht werden kann. Insoweit ist zu beachten, dass die Klägerin einen solchen Zusammenhang nicht vollständig ausschließt. Sie hat nämlich nur ausgeführt, dass zu Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege sowie Schminkmitteln nicht nur Produkte zur Aknebehandlung gehörten, womit anzunehmen wäre, dass das Element „Acno“ zumindest für einen Teil der in der Anmeldung beanspruchten Waren beschreibend ist. Nach der Rechtsprechung kann die Eintragung eines Zeichens jedoch auch dann abgelehnt werden, wenn es nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen einer in der Anmeldung aufgeführten Kategorie beschreibenden Charakter hat. (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. August 2011

    LG Berlin, Urteil vom 02.08.2011, Az. 16 O 168/10
    §§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; Art. 97 Abs. 1, 9 Abs. 1 lit b), lit c) GMV

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Axel-Springer-AG unter der Bezeichnung „OSGAR“ oder „Bild-OSGAR“ keine Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen ausloben oder verleihen darf. Geklagt hatte die Academy of Motion Pictures Arts and Sciences mit Sitz in Beverly Hills. Aus der Pressemitteilung des LG Berlin vom 09.08.2011: „Diese [die Academy] vergibt seit 1929 für herausragende Leistungen im Filmbereich die Trophäe „Oscar“ und hatte sich durch die jährliche Verleihung eines Preises unter dem Namen „OSGAR“ in Leipzig durch die Axel-Springer-AG in ihren Markenrechten verletzt gesehen. Dem ist das Landgericht gefolgt. Wegen der Ähnlichkeit beider Bezeichnungen bestehe Verwechslungsgefahr. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 03.02.2011, Az. I ZR 26/10 – Kuchenbesteck-Set
    § 24 Abs. 1 MarkenG; Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 89/104/EWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Erschöpfung eines Markenrechts nach Inverkehrbringen durch den Markeninhaber nicht vorliegt, wenn der Markeninhaber als Bedingung des Weitervertriebs eine Entfernung der mit der Marke gekennzeichneten Verpackung gefordert hat. Wird die Ware trotzdem in der gekennzeichneten Verpackung weitervertrieben, könne sich der Händler nicht auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen. Zwar könne ein Inverkehrbringen im Sinne des Erschöpfungsgrundsatzes auch dann gegeben ist, wenn zwar nicht der Markeninhaber selbst, aber eine wirtschaftlich mit ihm verbundene Person, wie etwa ein Lizenznehmer, die Mutter- oder die Tochtergesellschaft desselben Konzerns oder aber ein Alleinvertriebshändler, die Verfügungsgewalt willentlich übertrage. Eine solche Verbundenheit sei jedoch vorliegend nicht gegeben gewesen. Eine Zustimmung der Markeninhaberin könne auch nicht angenommen werden, da sie gerade ein ausdrückliches Vertriebsverbot –  es sei denn, die Verpackung werde entfernt – ausgesprochen habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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