Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik gegenüber Unternehmenveröffentlicht am 30. Januar 2015
BGH, Urteil vom 16.12.2014, Az. VI ZR 39/14
§ 823 BGB Ah, § 824 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 GG; Art. 8 Abs. 1 MRK, Art. 10 Abs. 1 MRKDer BGH hat entschieden, dass Kritik an einem Wirtschaftsunternehmen auch bei scharfer und überzogener Formulierung in der Regel von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist und nur unter engen Voraussetzungen als Schmähkritik zu bewerten ist. Ein allgemeiner Schutz vor abwertenden Meinungsäußerungen bestehe nicht. Für die Qualifizierung als Schmähkritik müsse hinzutreten, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund stehe, der an den Pranger gestellt werden solle. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Falschzitate, die unwahre Tatsachenbehauptungen wiedergeben, sind nicht von der Meinungsfreiheit geschütztveröffentlicht am 3. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 20.11.2007, Az. VI ZR 144/07
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, Art. 5 GGDer BGH hat entschieden, dass die falsche Wiedergabe eines Zitats, welche dadurch eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstellt, nicht von der Meinungsfreiheit geschützt ist und daher Unterlassungsansprüche bestehen können. Dabei müsse die unrichtige Wiedergabe nicht bewusst erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Negative eBay-Bewertung mit wahrem Tatsachenkern muss nicht gelöscht werdenveröffentlicht am 14. November 2014
LG Bonn, Urteil vom 24.06.2014, Az. 8 S 23/13
§ 280 BGB, § 823 BGB, § 824 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass eine negative eBay-Bewertung, die im Kern eine zutreffende Tatsachenbehauptung enthält, nicht zurückgenommen oder korrigiert werden muss. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Zu den urheberrechtlichen Grenzen von (diskriminierenden) Parodienveröffentlicht am 11. September 2014
EuGH, Urteil vom 03.09.2014, Az. C-201/13
Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EGDer EuGH hat entschieden, dass bei der Parodie eines urheberrechtlich geschützten Werkes eine Abwägung mit den Rechten der parodierten Personen und des ursprünglichen Urhebers zu erfolgen habe. Insbesondere diskriminierende parodistische Aussagen wegen Rasse, Hautfarbe und Herkunft seien europarechtlich nicht zulässig. Der Urheber des ursprünglichen Werkes habe in einem solchen Fall ein geschütztes Interesse, mit solchen Aussagen nicht in Verbindung gebracht zu werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Ein Freigesprochener darf nicht indirekt weiterhin der Begehung des ehemals angeklagten Verbrechens bezichtigt werdenveröffentlicht am 28. Juli 2014
OLG Köln, Urteil vom 27.05.2014, Az. 15 U 3/14
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG
Das OLG Köln hat entschieden, dass es gegen Persönlichkeitsrechte verstößt, wenn ein ehemaliger Angeklagter weiterhin des Verbrechens bezichtigt wird, dessen er angeklagt war. Dies sei auch der Fall, wenn dies indirekt und ohne konkrete Bezeichnung des Freigesprochenen geschehe. Sofern – wie hier in einem Pressebeitrag – durch Hinweise erkennbar sei, um wen es sich handele, könne eine Äußerung wie „Da fragt man am besten E2 oder E oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden“ untersagt werden. Vorliegend sei durch Nennung des angeblichen Opfers „E“ für die Leser der Zusammenhang zu einem bestimmten Prozess erkennbar gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: - LG München I: Benotung in einer Arztbewertung ist nicht zu löschen, da sie eine zulässige Meinungsäußerung darstelltveröffentlicht am 5. März 2014
LG München I, Urteil vom 15.01.2014, Az. 25 O 16238/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGBDas LG München hat entschieden, dass der Benotungsteil einer Arztbewertung auf einem Bewertungsportal als zulässige Meinungsäußerung zu beurteilen ist. Dieser sei deshalb nicht als unzutreffende Tatsachenbehauptung zu löschen. Auch wenn einzelne Noten auf Grund der örtlichen Gegebenheiten unvernünftig erschienen, sei dies nicht als Schmähkritik zu werten. Die Meinungsäußerungsfreiheit gehe hier dem Persönlichkeitsrecht vor. Der Auffassung des Klägers, dass eine erfolgte „Behandlung“ als Voraussetzung für eine Bewertung eine abgeschlossene Diagnose voraussetze, konnte sich das Gericht nicht anschließen. Dies sei aus Sicht des Nutzers zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Abwertende Äußerungen über Konkurrenten, die auf subjektiver Einschätzung beruhen, sind von der Meinungsfreiheit geschütztveröffentlicht am 10. Februar 2014
OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2013, Az. 4 U 88/13
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 GG; § 823 BGB, § 1004 BGB; § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Äußerung in einem Interview über einen Konkurrenten, die u.a. die Elemente enthält „Eben Menschen, die sich auf den Lorbeeren der anderen ausruhen, ja sogar damit prahlen.“ oder „So auch bei der O. Wer mit Söldnern aufbaut, wird schnell allein dastehen.“, von der Meinungsfreiheit geschützt ist. Es handele sich, wie aus dem Kontext deutlich werde, um eine Äußerung, die sich erkennbar auf subjektiver Grundlage einschätzend und wertend auch über den Kläger verhalte. Dabei handele es sich im Kern nicht um nachprüfbare Tatsachenbehauptungen, die nur richtig oder falsch sein könnten. Zum Volltext der Entscheidung:
- BVerfG: Bayrische Landrätin darf nicht als „durchgeknallte Frau“ bezeichnet werden / Ehrverletzungveröffentlicht am 24. Januar 2014
BVerfG, Beschluss vom 11.12.2013, Az. 1 BvR 194/13
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 2 GGDas BVerfG hat entschieden, dass die Bezeichnung „durchgeknallte Frau“ eine ehrverletzende Erklärung ist, die nicht mehr von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt ist. Zur Pressemitteilung Nr. 2/2013 vom 21.01.2014:
(mehr …) - OLG Frankfurt a.M.: Wird ein Verhalten als „kriminell“ bezeichnet, kann dies ein zulässiges Stilmittel seinveröffentlicht am 22. Januar 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.11.2013, Az. 16 U 90/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Äußerung in einem Presseartikel „Was A betreibt, ist deshalb kriminell, weil die dort nie davon reden, ob das, was sie gefunden haben, auch gefährlich ist„ als Meinungsäußerung zulässig ist. Insbesondere werde durch das Wort „nie“ keine (unwahre) Tatsachenbehauptung daraus, weil es sich dabei um rhetorisches Stilmittel handele, das lediglich eine Tendenz aufzeigen solle. Eine absolute Behauptung sei nicht getätigt worden und von den angesprochenen Verkehrskreisen auch nicht so aufgefasst worden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Zugang zu (Ärzte-)Bewertungsportal muss nicht beschränkt werdenveröffentlicht am 28. Oktober 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2013, Az. 5 O 141/12
§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 BGB; § 29 Abs. 2 BDSG; §§ 185 ff. StGB
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Zugang zu einem Internet-Bewertungsportal (vorliegend für Ärzte und andere im Gesundheitswesen tätige Personen/Institutionen) nicht beschränkt werden muss. Vorliegend hatte eine Hebamme die Unterlassung der Verbreitung ihrer persönlicher Daten und insbesondere (negativer) Bewertungen gefordert. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass es ausreichend sei, dass sich jeder Nutzer des Portals per E-Mail-Adresse registrieren müsse. Darüber hinaus bestünden keine Prüfungspflichten des Betreibers. Bewertungen, auch negative, seien Ausdruck der Meinungsfreiheit. Die Gefahr des Missbrauchs (z.B. gefälschte Bewertungen von Nichtpatienten) bestehe, dagegen müsse dann jedoch im Einzelfall vorgegangen werden. Zum Volltext der Entscheidung: