Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Stuttgart: Der Ausdruck „Hühnerstall“ in einer Hotelbewertung ist eine zulässige Meinungsäußerungveröffentlicht am 9. Oktober 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2013, Az. 4 U 88/13
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 5 Abs. 1 GGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Hotels auf einer Internet-Bewertungsplattform als „Hühnerstall“ eine zulässige Meinungsäußerung darstellt. Im Zusammenhang mit dem Namen des Hotels (Landhotel Hühnerhof) sei die Äußerung als satirisches Wortspiel zu verstehen. Eine Schmähkritik, bei der die Diffamierung des Hotels bzw. dessen Betreiber im Vordergrund stehe, sei darin nicht zu sehen. Die Formulierung diene lediglich zur überspitzten Zurschaustellung der im Weiteren geäußerten Kritik. Zum Volltext der Entscheidung:
- BVerfG: Verleihung des „Denkzettels für strukturellen und systeminternen Rassismus“ durch den Flüchtlingsrat ist verfassungsgemäßveröffentlicht am 2. September 2013
BVerfG, Beschluss vom 24.07.2013, Az. 1 BvR 444/13
Art. 5 Abs. 1 GG
Das BVerfG hat entschieden, dass die Verleihung des „Denkzettels für strukturellen und systeminternen Rassismus“ im Jahre 2010 an das Rechtsamt einer Stadt von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt war. Zwar sei scharfe Kritik am Vorgehen des Rechtsamts im Umgang mit einem gehörlosen Flüchtlings geübt worden, es habe sich jedoch nicht um Schmähkritik oder – wie die Strafgerichte annahmen – um üble Nachrede gehandelt. Maßnahmen der öffentlichen Gewalt müssten ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisiert werden können. Dies gehöre zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht in diesem Zusammenhang besonders hoch zu veranschlagen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - LG München I: Nutzer einer Bewertungsplattform darf neben eigentlicher Leistung auch die Vergütungsmodelle bewertenveröffentlicht am 20. August 2013
LG München I, Urteil vom 28.05.2013, Az. 25 O 9554/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 GGDas LG München I hat entschieden, dass der Betreiber einer Bewertungsplattform nicht für die Meinungsäußerungen der Plattformnutzer haftet und es den Nutzern solcher Bewertungsplattformen auch gestattet ist, neben der Leistung die Vergütungsmodelle zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Der Betreiber einer Bewertungsplattform muss keine Auskunft über Nutzer wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts erteilenveröffentlicht am 5. August 2013
LG München I, Urteil vom 03.07.2013, Az. 25 O 23782/12
§ 12 TMG, § 14 TMGDas LG München hat entschieden, dass eine Ärztin, die auf einer Ärztebewertungsplattform schlecht bewertet wurde, keinen Anspruch gegen den Betreiber der Plattform auf Auskunft über Namen und Kontaktdaten des bewertenden Nutzers hat. Als Diensteanbieter dürfe der Betreiber Auskunft über Daten lediglich gemäß § 14 Abs. 2 TMG erteilen. Eine Verfolgung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts falle jedoch nicht unter diese Vorschrift und auf Grund des Ausnahmecharakters der Vorschrift komme eine analoge Anwendung nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Die Behauptung, Facebook-Fans seien „gekauft“, kann per einstweiliger Verfügung untersagt werdenveröffentlicht am 22. Juli 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.04.2013, Az. 16 W 21/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Behauptung, Facebook-Fans seien „gekauft“ worden, per einstweiliger Verfügung untersagt werden kann. Für eine Zulässigkeit dieser Äußerung hätte der Antragsgegner deren Wahrheit nachweisen müssen. Dies sei im vorliegenden Verfahren nicht geschehen. Das Gericht stellte klar, dass sich der Antragsgegner nicht auf das Feld der Ironie im Hinblick auf die hier vorliegende Zuspitzung der Äußerung auf einen klaren Tatsachenkern zurückziehen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Warnschreiben einer Versicherung vor Vertragsaufkäufern ist wettbewerbsrechtlich zulässigveröffentlicht am 10. Juli 2013
OLG München, Urteil vom 06.06.2013, Az. 29 U 4911/12
§ 4 Nr. 7, 8 und 10 UWGDas OLG München hat entschieden, dass ein Warnschreiben einer Versicherung an Kunden, die das Angebot eines Aufkäufers für ihren Versicherungsvertrag wahrnehmen möchten, zulässig ist. Voraussetzung dafür sei, dass es sich bei dem Schreiben um eine Meinungsäußerung handele, keine unwahren Tatsachen verbreitet werden und dem Kunden deutlich gemacht werde, dass lediglich eine Aufforderung zur Prüfung des Angebots in dem Schreiben liege. Nach diesen Kriterien sei im vorliegenden Fall keine unlautere Verunglimpfung oder Behinderung zu erkennen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Negative Bewertung in Form pauschaler Meinungsäußerung ohne greifbaren Tatsachenkern zulässigveröffentlicht am 23. Mai 2013
LG Köln, Urteil vom 08.05.2013, Az. 28 O 452/12
§ 1004 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Köln hat entschieden, dass eine negative Kundenbewertung z.B. des Wortlauts „1 von 5 Schlechter Service von X“ nicht die Rechte des Unternehmers verletzt, weil es sich um eine pauschale Meinungsäußerung handele. Es sei kein Bezug zu Tatsachen (z.B. der Service sei schlecht, weil der Unternehmer nicht erreichbar sei) gegeben, deren Wahrheit oder Unwahrheit dem Beweis zugänglich wären. Sei kein Tatsachenkern vorhanden, sei die reine Meinungsäußerung geschützt, sofern die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten werde. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Dresden: Anwalt darf als „umstrittener Rechtsanwalt“ bezeichnet werdenveröffentlicht am 30. April 2013
OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2012, Az. 4 W 1036/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Dresden hat entschieden, dass die in einem Presseartikel enthaltenen Äußerungen, der Antragsteller sei ein „umstrittener Rechtsanwalt“ bzw. er gelte in der Reisebranche „als ‚umstritten'“ als zulässige Meinungsäußerung zu werten sind und keinen Unterlassungsanspruch rechtfertigen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BVerfG: Die Bezeichnung eines Internetforen-Nutzers als „rechtsradikal“ unterfällt der Meinungsfreiheitveröffentlicht am 15. November 2012
BVerfG, Urteil vom 17.09.2012, Az. 1 BvR 2979/10
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Forennutzers im Internet als u.a. „rechtsradikal“ als Werturteil einzustufen ist und damit der Meinungsäußerungsfreiheit unterfällt, sofern die Äußerung nicht als Schmähkritik zu klassifizieren ist. Letzteres sei nur dann der Fall, wenn kein Sachbezug zur Diskussion mehr gegeben sei, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund stehe. Im letzteren Fall gehe das Allgemeine Persönlichkeitsrecht vor. Vorliegend wies das Werturteil durch das diskutierte Thema jedoch sehr wohl noch Sachbezug auf, so dass der Kläger gegen das dagegen ausgesprochene gerichtliche Verbot vorgehen durfte. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Ehrenrührige Behauptungen im Gerichtsverfahren erlaubt?veröffentlicht am 6. November 2012
OLG Celle, Urteil vom 25.10.2012, Az. 13 U 156/12
§ 823 BGB, § 824 BGB, § 286 ZPO, § 922 ZPO, § 936 ZPODas OLG Celle hat entschieden, dass bei ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens fallen, in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis für ein Unterlassungsverlangen fehlt. Vorliegend hatte die Verfügungsbeklagte im Ausgangsverfahren einen Vermögensverfall der Verfügungsklägerin behauptet. Nach Auffassung des Gerichts könne diese Äußerung nicht im Rahmen eines Verfügungsverfahrens untersagt werden, da die beanstandete Tatsachenbehauptung nicht „wissentlich unwahr oder leichtfertig unhaltbar“ gewesen sei. Ein darüber hinaus gehender Schutz sei nicht zu gewähren, da nach der Rechtsprechung des BGH das Ausgangsverfahren nicht durch eine Beschneidung der Äußerungsfreiheit der daran Beteiligten beeinträchtigt werden solle. Die Parteien sollten alles vortragen dürfen, was sie zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich hielten, auch wenn hierdurch die Ehre eines anderen berührt werde. Zum Volltext der Entscheidung: