Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Fordert eine Werbung zum Vertragsschluss auf, muss die Identität des Unternehmers genannt werdenveröffentlicht am 26. September 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.05.2013, Az. 6 U 60/13
§ 5a Abs. 3 Nr. 2 UWGDas OLG Frankfurt hat – ebenso wie wenig später das OLG Schleswig (hier, m.w.N.) – entschieden, dass in einer Zeitungsanzeige für eine Kreuzfahrt, die bereits eine Aufforderung zum Vertragsschluss für Verbraucher enthalte, Identität und Anschrift des Werbenden angegeben werden müssen. Werde die Anzeige durch einen Vermittler aufgegeben, sei dieser für die Angabe der notwendigen Infomationen verantwortlich. Eine Aufforderung zum Vertragsschluss sei bereits dann gegeben, wenn die wesentlichen Merkmale der Reise und ein Mindestpreis angegeben würden, Details wie verschiedene Kabinenkategorien seien nicht erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Die Speicherung der IP-Adressen eines Kunden durch den Telekommunikationsanbieter ist auch ohne Anlass für jedenfalls 7 Tage zulässigveröffentlicht am 25. September 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.08.2013, Az. 13 U 105/07
§ 44 Abs. 1 TKG, § 96 Abs. 1 S. 3 TKG, § 97 Abs. 1 S. 1 TKG, § 97 Abs. 3 TKG, § 100 Abs. 1 TKGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Deutsche Telekom AG IP-Adressen eines Kunden auch ohne konkreten Anlass jedenfalls eine Woche lang speichern darf, um Missbrauchsmeldungen nachgehen zu können. Die bloße Speicherung der IP-Adressen stelle für sich gesehen noch keinen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Nutzer dar. Der Kunde hatte die sofortige Löschung verlangt. Das Gericht hatte bereits mit Urteil vom 16.06.2010, Az. 13 U 105/07 (hier) zu der gleichen Sache entschieden. Jenes Urteil war jedoch vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 13.01.2011, Az. III ZR 146/10, hier) aufgehoben und das Verfahren an das OLG Frankfurt a.M. zurückverwiesen worden. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Frankfurt a.M.: Nur eine Vertragsstrafe bei Nichtlöschung von urheberrechtsverletzenden Fotos in 11 Auktionen?veröffentlicht am 17. September 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.07.2013, Az. 11 U 28/12
§ 97 Abs. 1 UrhG; § 522 Abs. 2 ZPO, § 524 Abs. 4 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass für einen Unterlassungsschuldner, der sich strafbewehrt verpflichtet hat, 11 Fotos des Gläubigers nicht mehr zu verwenden, nur eine Vertragsstrafe anfällt, wenn die Fotos in 11 abgelaufenen Auktionen weiterhin sichtbar sind. Dies sei jedenfalls vorliegend der Fall, weil dem Schuldner aus Fahrlässigkeit unbekannt gewesen sei, dass die streitgegenständlichen Fotos auch nach Beendigung der Auktionen weiterhin im Internet öffentlich sichtbar seien. Unterlassen habe er jedoch nur einen Willensentschluss (Auftrag zum Entfernen der Angebote), der als Handlungseinheit zu werten sei und deshalb nur den einmaligen Anfall einer Vertragsstrafe auslöse. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Das Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 13. September 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.07.2013, Az. 6 U 87/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Ausnutzung eines fremden Vertragsbruchs wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Vorliegend wechselte ein Handelsvertreter ohne fristgemäße Kündigung zu einem neuen Geschäftsherrn. Da der neue Geschäftsherr den Vertreter zu diesem Schritt jedoch nicht verleitet hat, sondern lediglich davon profitierte, liege kein Fall des § 4 Nr. 10 UWG (gezieltes Behindern von Mitbewerbern) vor. Das Abwerben fremder Mitarbeiter sei auch grundsätzlich erlaubt, soweit keine unlauteren Mittel eingesetzt würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Auslegung eines unbestimmten Unterlassungstenors im Ordnungsmittelverfahrenveröffentlicht am 10. September 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.08.2013, Az. 6 W 67/13
§ 890 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass, soweit sich der Unterlassungstenor einer einstweiligen Verfügung als zu unbestimmt erweist, um vollstreckt zu werden, der Verbotsinhalt anhand der konkreten Verletzungshandlung auszulegen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Der Hinweis „Zugelassen am Oberlandesgericht …“ ist grundsätzlich erlaubt und nicht irreführend, wenn Zulassung am OLG vor dem 01.06.2007 bestandveröffentlicht am 16. August 2013
BGH, Urteil vom 20.02.2013, Az. I ZR 146/12
§ 5 Abs. 1 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt durchaus den Hinweis verwenden darf „auch zugelassen am OLG (Frankfurt a.M.)“, wenn eine entsprechende Singularzulassung vor dem 01.06.2007 bestanden hat. Es sei für die angesprochenen Verkehrskreise keine Selbstverständlichkeit, dass es für die Postulationsfähigkeit vor den Oberlandesgerichten keiner gesonderten Zulassung bedürfe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Die Begriffe Combiotik, Präbiotik und Probiotik für Babynahrung sind keine gesundheitsbezogenen Angabenveröffentlicht am 9. August 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.07.2013, Az. 6 U 137/12
Art. 2 EGV 1924/2006, Art. 7 EGV 1924/2006; § 4 Abs. 1 Nr. 1 LMKVDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Begriffe „Combiotik“ sowie „Präbiotik“ und „Probiotik“ im Zusammenhang mit Babynahrung keine gesundheits- oder nährwertbezogenen Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung darstellen. Bei ersterem Begriff handele es sich um ein von der Beklagten geschaffenes Kunstwort, das beim angesprochenen Verkehr keine konkreten Vorstellungen über spezifische oder unspezifische gesundheitliche Wirkungen des so bezeichneten Erzeugnisses erwecke. Auch die weiteren Begriffe begründeten lediglich die Erwartung, dass in dem Erzeugnis präbiotische und probiotische Inhaltsstoffe kombiniert verwendet würden (s. auch die Entscheidung des OLG Frankfurt hier). Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Frankfurt a.M.: Zur Abgrenzung von Kosmetik und Arzneimitteln – Mundspülungveröffentlicht am 26. Juli 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.06.2013, Az. 6 U 109/07
§ 2 AMG, § 21 AMGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Mundspüllösung zur Reduktion bakteriellen Zahnbelags ein Funktionsarzneimittel und daher zulassungspflichtig ist. Sei der entscheidende Wirkstoff (Chlorhexidin) in so großer Menge enthalten, dass Körperfunktionen signifikant beeinflusst würden, sei ein Vertrieb als Kosmetikprodukt nicht erlaubt. Das Landgericht Köln hatte den gleichen Sachverhalt ebenso beurteilt (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Gestaltung einer bekannten Handtasche unterliegt dem Nachahmungsschutzveröffentlicht am 25. Juli 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.06.2013, Az. 6 U 27/13
§ 4 Nr. 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Damenhandtasche, die seit vielen Jahren mit großem Erfolg vertrieben wird, aus dem Gesichtspunkt des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes gegen Nachahmungen geschützt ist. Bei hinreichender Ähnlichkeit liege eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung vor. Die Original-Tasche genieße einen überragend hohen Bekanntheitsgrad und verfüge über einen entsprechend guten Ruf. Die Gestaltung der Tasche der Antragsgegnerin komme dem Original so nahe, dass es über das bloße Erwecken von Assoziationen hinausgehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zu dringlichkeitsschädlichen Verzögerungen im einstweiligen Verfügungsverfahrenveröffentlicht am 24. Juli 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.05.2013, Az. 11 W 13/13
§ 227 ZPO, § 569 ZPO, § 571 ZPO, § 935 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Verzögerung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens um mehr als 8 Wochen durch eine Beschwerdebegründung deutlich (mehr als 2 Wochen) nach Ablauf der Beschwerdefrist sowie Beantragung einer Terminsverlegung gegen eine Dringlichkeit des geltend gemachten Anspruchs sprechen. Der Antragsteller zeige dadurch, dass eine ernsthafte und beschleunigte Rechtsverfolgung nicht in seinem Interesse liege. Zum Volltext der Entscheidung: