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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.04.2008, Az. 6 U 34/07
    § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbeaussage für eine Taucheruhr „30 m wasserdicht“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn die besagten Uhren lediglich durch 30 m tief Eintauchen in einem See getestet wurden. Eine solche Prüfung treffe keine Aussage über die tatsächlichen Belastungen, denen die Uhr beim Tauchen durch die Bewegungen des Schwimmers ausgesetzt wäre. Beim Tauchen entstehe ein weitaus höherer Druck als beim bloßen Eintauchen ins Wasser ohne zusätzliche Belastung. Die Werbeaussage sei für den Verbraucher aber so zu verstehen, dass die Uhr hinsichtlich ihrer Wasserdichtheit technisch darauf ausgelegt sei, zum Tauchen bis zu einer Wassertiefe von 30 Metern benutzt zu werden, so dass eine Irreführung vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.03.2013, Az. 6 U 170/12
    § 14 MarkenG, § 23 MarkenG, § 24 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Abbildung einer fremden Marke in der Ladenbeschilderung eines Händlers irreführend ist, wenn dadurch der unrichtige Eindruck erweckt wird, dass zwischen dem Händler und dem Markeninhaber vertragliche Beziehungen bestehen. Dadurch werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt. Dies hätte der Händler durch einen ausreichend deutlichen Hinweis verhindern können. Gehe der Markeninhaber über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Verletzung vor, könne ein Schadensersatzanspruch jedoch durch Zeitablauf verwirkt sein, nicht aber der Anspruch auf Unterlassung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.03.2013, Az. 6 U 184/12 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB, § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Aufforderung an eine Bank durch einen Verbraucherschutzverband, das Konto eines für Abofallen-Betreiber tätigen Inkassounternehmens zu kündigen, einen unzulässigen Eingriff in den Gewerbebetrieb des Unternehmens darstellt. Zwar war das Gericht der Auffassung, dass die Beitreibung von Forderungen, die aus sog. Abofallen resultierten, auch durch entsprechend über den Sachverhalt aufgeklärte Inkassounternehmen unlauter sei – insbesondere, wenn der Schuldner den angeblichen Vertrag angefochten habe -, jedoch stünden einem Verbraucherverband andere Mittel zur Bekämpfung solcher Machenschaften zur Verfügung. Insbesondere habe der Verband zunächst versuchen müssen, ein gerichtliches Verbot des Geschäftsgebahrens zu erwirken. Etwas anders hat das OLG München entschieden (hier), dort ging es allerdings um einen Aufruf an die Verbraucher, Banken zur Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber selbst aufzufordern. Zum Volltext der Entscheidung:


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  • veröffentlicht am 16. April 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.03.2013, Az. 11 W 8/13
    § 97 UrhG, § 97a UrhG, § 91a ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass hinsichtlich der Nutzung eines Internetanschlusses zum illegalen Filesharing keine Überwachungspflichten zwischen Ehepartnern per se besteht. Eine Ehepartner könne dem anderen seinen Anschluss zur Nutzung überlassen und müsse dies nur überwachen, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung von Rechtsverletzungen vorlägen. Zum Vorliegen einer solchen Störerhaftung müsse der klagende Rechtsinhaber dann auch schlüssig vortragen, die bloße Behauptung genüge nicht. Dies hatte auch schon das AG Frankfurt in einem anderen Verfahren sogar noch weiter gehend entschieden (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.02.2013, Az. 6 U 126/12
    § 242 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz rechtsmissbräuchlich ist, wenn die anspruchsbegründenden Marken als reine Spekulationsmarken angemeldet wurden. Vorliegend habe eine Agentur eine hohe Anzahl von Marken auf „Vorrat“ anmeldet, angeblich, um diese für zukünftige Kunden als „Marke von der Stange“ vorzuhalten. Das Geschäftskonzept sei jedoch in der vorgestellten Weise nicht nachvollziehbar und verspreche keinen Erfolg. Im entschiedenen Fall sei auf Grund der Umstände daher davon auszugehen, dass die Anmeldung der Marken gezielt erfolgte, um Dritte zu behindern und somit ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. März 2013

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.09.2010, Az. 6 W 123/10
    § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. d ArbGG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Arbeitsgericht gemäß § 2 Abs. 1 lit. d ArbGG auch dann sachlich zuständig ist, wenn der Kläger ausschließlich aus wettbewerbsrechtlichen Anspruchsgrundlagen klagt. Notwendig ist allerdings, dass der jeweils beanstandete Wettbewerbsverstoß in einer inneren Beziehung zum (früheren) Arbeitsverhältnis steht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.01.2013, Az. 17 U 54/12
    § 242 BGB, § 307 Abs. 3 S. 1 BGB; Art. 248 § 7 BGBEG; § 1 UKlaG, § 3 Abs. 1 S. 1 UKlaG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Allgemeine Geschäftsbedingung einer Bank, die als Gebühr für die Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug 15,00 EUR zu Grunde legt, unwirksam ist. Die Höhe des Entgelts für solche Zusatzleistungen müsse zum einen angemessen und zum anderen an den tatsächlichen eigenen Kosten des Zahlungsdienstleisters für das Erbringen der Information ausgerichtet sein. Vorliegend seien jedoch überhöhte Stundensätze sowie nicht realitätsnahe Schätzungen des Zeitaufwands zur Berechnung herangezogen worden, so dass die Klausel den Verbraucher über Gebühr benachteilige.

  • veröffentlicht am 19. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.12.2012, Az. 11 U 139/11
    § 256 Abs. 1 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die negative Feststellungsklage durch einen Rechtsanwalt nicht geeignet ist, die Wirksamkeit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung im Filesharing-Bereich gegenüber von ihm vertretenen Rechtsinhabern zu prüfen. Die Klage sei nicht zulässig, weil die (negative) Feststellungsklage dazu diene, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien festzustellen. Durch die Übersendung einer vorbeugenden Unterlassungserklärung an einen Rechtsanwalt, der die in der Erklärung benannten Rechtsinhaber vertritt, entstehe jedoch kein Rechtsverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Unterlassungsschuldner, so dass der Rechtsanwalt nicht aktiv legitimiert sei. Die Wirksamkeit der Erklärung sei zudem eine abstrakte Rechtsfrage, die nicht im Wege einer Feststellungsklage geklärt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. März 2013

    OLG Frankfurt, Urteil vom 19.02.2013, Az. 6 U 28/12
    § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entscheiden, dass die Werbung eines Inhabers einer Heilpraktikerschule mit der Bezeichnung „Heilpraktikerschule Dr. XY“ wettbewerbswidrig ist, wenn der Hinweis fehlt, dass der geführte Doktortitel auf dem Gebiet der Chemie erworben wurde. Die Wettbewerbszentrale war der Rechtsansicht, dass ohne Erläuterung Interessenten einer Heilpraktikerausbildung der Fehlvorstellung erlägen, es handele sich um einen Doktor der Medizin. Der Wettbewerbsverstoß sei auch spürbar, da für die Zulassung zum Heilpraktiker eine Prüfung abzulegen sei, welche eine Vielzahl medizinischer Fächer umfasse, z.B. Anatomie, Physiologie oder Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre. Die Revision wurde nicht zugelassen.

  • veröffentlicht am 28. Februar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Teilurteil vom 18.12.2012, Az. 11 U 68/11 – nicht rechtskräftig
    § 124 BGB, § 19c MarkenG, § 12 Abs. 3 UWG, § 11 S. 2 UrhG, § 69c Nr. 3 S. 3 UrhG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass auch die Software, die im Rahmen einer Volumenlizenz rechtskonform online erworben wird, im Wege von Einzellizenzen weiterveräußert werden darf. Die Verbreitungshandlungen der Beklagten seien zwar ohne Zustimmung der Klägerin gemäß § 69 c Nr. 3 S. 1 UrhG erfolgt. Bei europarechtskonformer Auslegung der Regelung des § 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG sei jedoch vorliegend von einer Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den hier streitigen Programmkopien auszugehen, auf welche sich auch die Beklagten berufen können. Der Senat nahm insoweit von seiner im vorausgegangenen Eilverfahren vertretenen Rechtsauffassung im Hinblick auf die Auslegungsgrundsätze des EuGH im Urteil vom 03.07.2012 (GRUR 2012, 904ff., hier) Abstand. Die marken- und wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche des Softwareherstellers wurden allerdings bestätigt. Vgl. auch unsere Hinweise hier. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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