Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Datenübermittlung an die SCHUFA erfordert keine Abwägung von schutzwürdigen Belangen des Betroffenen mehrveröffentlicht am 3. Januar 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2011, Az. 19 U 291/10
§ 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BDSG, § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BDSG, § 29 Abs. 1 BDSG, § 29 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BDSG, § 35 Abs. 2 Nr. 1 BDSGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Schufa keine Abwägung mit den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen (mehr) stattfindet. Geschuldet ist dies dem „neuen“ § 28a Abs. 1 BDSG. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Lehnt die Bank den Darlehensvertrag ab, obwohl sie geworben hat „Gemeinsam entwickeln wir eine Finanzierungslösung“, steht dem Verbraucher kein Anspruch auf Schadensersatz zuveröffentlicht am 30. Oktober 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.09.2012, Az. 3 U 231/11
§ 145 BGB, § 280 BGB, § 311 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung mit u.a. der Formel „Gemeinsam entwickeln wir eine Finanzierungslösung, die zu Ihnen passt.“ keinen Anspruch des Verbrauchers auf Abschluss eines Darlehensvertrages begründet. Es handele sich nicht um einen Vertragsantrag der Bank, sondern lediglich um die unverbindliche Erklärung einer allgemeinen Vertragsbereitschaft bzw. das Angebot zu einer persönlichen Beratung. Aus der letztlich erfolgten Ablehnung eines Darlehensvertrages durch die Bank gegenüber dem Kläger ergebe sich auch kein Verschulden bei Vertragsverhandlungen. Schließlich dienten diese Verhandlungen gerade dazu, herauszufinden, ob ein Vertragsschluss in beiderseitigem Interesse liege. Jeder Vertragspartner habe die Freiheit, einen Vertragsschluss letztlich abzulehnen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Berechtigung einer Vorkasseforderung des Onlinehändlers, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung noch kein Vertrag geschlossen worden istveröffentlicht am 11. September 2012
OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 29.08.2012, Az. 6 W 84/12
§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 308 Nr. 1 BGB, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach welcher eine Zahlung zu einem Zeitpunkt zu veranlassen ist, in dem noch gar kein Vertrag zwischen den Parteien besteht, unwirksam ist und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Eine solche Geschäftsbedingung sei mit wesentlichen Grundgedanken des allgemeinen Schuldrechts nicht vereinbar. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Vermittler von Flugdiensten muss Vermittlungsgebühr in den Endpreis einbeziehen / Wann ist der Flugpreis als Endpreis anzugeben?veröffentlicht am 9. August 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.05.2012, Az. 6 U 103/11
Art. 5 Nr 3 EG-VO 44/2001, § 33 Abs. 1 ZPO, § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 14 Abs. 2 S. 1 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Vermittler von Flügen die an sie zu zahlende Vermittlungsgebühr in den angegebenen Endpreis einbeziehen müssen, wobei dieser Gesamtpreis bereits „bei der erstmaligen Nennung des Flugpreises für eine bestimmte Verbindung genannt werden“ müsse. Zitat: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Wettbewerbsverstöße im Ausland, wenn sich diese nicht bestimmungsgemäß auf das Inland richtenveröffentlicht am 9. August 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.05.2012, Az. 6 U 103/11
Art. 5 Nr 3 EG-VO 44/2001, § 33 Abs. 1 ZPO, § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 14 Abs. 2 S. 1 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein deutsches Gericht nicht allein deswegen örtlich und sachlich zuständig ist, weil eine bestimmte, als rechtsverletzend empfundene Aussage auf einer in englischer Sprache gehaltenen für England bestimmten Webseite zu finden ist und zwar auch dann nicht, wenn sich auf der Website anderweitig auch eine Unterseite findet, die in deutscher Sprache gehalten ist und für Deutschland bestimmt ist. Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet sei der Erfolgsort nämlich nur dann im Inland belegen, wenn sich der Internet-Auftritt bestimmungsgemäß dort auswirken solle. Mit einer sehr engen Auslegung des „Presseerzeugnisses“ erklärt der Senat die ohnehin kritische BGH-Entscheidung „New York Times“ zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Ausland (BGH, Urteil vom 02.03.2010, Az. VI ZR 23/09 mit krit. Besprechung durch Damm, GRUR 2010, 891 f.) für nicht anwendbar; Zitat: „Hier kann man allerdings nicht so weit gehen, weil die Angebotsseite der Beklagten nicht mit der eines Presseorgans gleichzusetzen ist.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Die Geschäftsbezeichnung „Café Merci“ verletzt nicht die bekannte Schokoladen-Markeveröffentlicht am 26. Juli 2012
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.05.2012, Az. 6 W 36/12
§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Benennung eines Cafés als „Café Merci“ nicht die Rechte der Inhaberin der bekannten Schokoladenmarke „Merci“ veletzt. Eine unlautere Rufausbeutung könne nur dann vorliegen, wenn der angesprochene Verkehr eine gedankliche Verbindung von dem Café zu der Schokolade herstelle. Dies sei jedoch vorliegend nicht nachgewiesen. Die Antragsgegnerin biete auch keine mit dem Zeichen „Cafe Merci“ gekennzeichneten Waren an, sondern nutze das Zeichen „Cafe Merci“ lediglich zur Kennzeichnung ihrer Betriebsstätten, in denen sie in erster Linie eine Dienstleistung, nämlich die Bewirtung von Gästen, erbringe. Die dortige Speiseangebote stünden auch nicht mit den Schokoladenspezialitäten der Marke „Merci“ in Verbindung. Zum Volltext des Beschlusses:
- OLG Frankfurt a.M.: Aus dem Nichts heraus steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür und lässt die Palette mit der China-Ware abfahren / Zu der Beschlagnahme von sog. Nachahmungsware per einstweiliger Anordnungveröffentlicht am 11. März 2010
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.01.2010, Az. 6 W 4/10
Art. 17; Art. 89 Abs. 1 GGV; § 43 Abs. 1 GeschmMGDas OLG Frankfurt a.M. hat sich zu der Frage geäußert, wann die Beschlagnahme von Nachahmungsprodukten – hier ein USB-Adapterstecker – per einstweiliger Anordnung erfolgen darf. Das Problem ist für die Betroffenen prekär: Regelmäßig recht unerwartet betritt der Gerichtsvollzieher mit einer gerichtlichen Anordnung das Ladenlokal und lässt im nächsten Akt der staatlichen Vollstreckung die Palette mit der abgekupferten China-Ware abfahren, wahlweise zum nächsten Speditionsunternehmen (zur Einlagerung oder „Verwahrung“) oder aber direkt zur Entsorgung beim ortsnahen Recycling-Unternehmen. Geld bekommt der Betroffene keines. Ganz im Gegenteil: Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen und zwar, nach Auffassung des Frankfurter Senats auch dann, wenn er sofort die Ansprüche der Antragstellerin anerkennt. Interessant war nun allerdings auch die Frage, wann überhaupt eine solche einstweilige Anordnung vom Gericht erlassen wird. (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Der Begriff „…-Börse“ für eine Handelsplattform mit einem Produkt ist irreführendveröffentlicht am 4. März 2010
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.12.2009, Az. 6 U 148/09
§§ 3, 5, 8 Abs. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung „Erste Europäische CFD-Börse“ gegenüber interessierten Verkehrskreisen den falschen Eindruck erweckt, bei der Börse handele es sich um eine multilaterale Handelsplattform, wenn dort lediglich ein (Finanz-) Produkt angeboten werde. Bereits das Landgericht habe zutreffend dargelegt hat, dass der Begriff der Börse jedenfalls im Bereich des Finanzmarktes in diesem Sinne verstanden werde. Ohne Erfolg sei die Argumentation der Antragsgegnerinnen in diesem Zusammenhang, dass dieser Begriff auch von anderen CFD-Anbietern in deren Werbung benutzt werde. Zum einen könne ohnehin nicht davon ausgegangen werden, dass dadurch die am allgemeinen Verständnis orientierte Verkehrsauffassung bereits maßgeblich beeinflusst worden sein könnte. Zum andern handele es sich bei den dargestellten Beispielen weit überwiegend um Verwendungsformen des Begriffs der Börse, die mit der streitgegenständlichen nicht vergleichbar seien.
- OLG Frankfurt a.M.: Rechtsschutzinteresse für negative Feststellungsklage kann auch bei Erhebung der Leistungsklage fortbestehenveröffentlicht am 28. Januar 2010
OLG Frankfurt, Urteil vom 20.08.2009, Az. 6 U 146/08
§ 4 Nr 9 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage mit Erhebung der Leistungsklage durch die Gegenseite nicht notwendigerweise entfällt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei von dem allgemeinen Grundsatz, wonach das Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage entfalle, wenn Leistungsklage erhoben sei und diese – wie im vorliegenden Fall wegen der entsprechenden Erklärung der Klägerinnen in der Klageschrift – nicht mehr einseitig zurückgenommen werden könne (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.1994, Az. I ZR 30/92 – GRUR 1994, 846 – Parallelverfahren II), grundsätzlich dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Feststellungsrechtsstreit entscheidungsreif oder im Wesentlichen zur Entscheidungsreife fortgeschritten und die Leistungsklage noch nicht entscheidungsreif sei (BGH, Urteil vom 21.12.2005, Az. X ZR 17/03 – GRUR 2006, 217 – juris-Tz 12 – Detektionseinrichtung I). Maßgeblich sei dabei der Zeitpunkt, zu dem die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden könne (BGH, Urteil vom 22.02.1987, Az. I ZR 1987 – GRUR 1987, 637 – juris-Tz 12 – Parallelverfahren). (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Telefonunternehmen haften auch für wettbewerbswidriges Verhalten ihrer „Reseller“veröffentlicht am 15. Dezember 2009
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.10.2008, Az. 6 U 176/07
§§ 3, 4 Nr. 10, 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Telefonunternehmen für Wettbewerbsverstöße, die ein Wiederverkäufer („Reseller“) bei der Akquise von neuen Telefonkunden begeht, verantwortlich ist. Vorliegend befand der Senat zunächst die Vermittlung eines Kunden durch den Reseller an ein Telefonunternehmen, obwohl der Kunde seinen Preselection-Auftrag gegenüber dem Reseller rechtswirksam widerrufen hatte, als wettbewerbswidrig gemäß § 4 Nr. 10 UWG. Dieses wettbewerbswidrige Verhalten ihres Resellers müsse sich die Beklagte gemäß § 8 Abs. 2 UWG zurechnen lassen. Nach dieser Vorschrift würden dem Inhaber des Unternehmens Zuwiderhandlungen seiner Angestellten oder Beauftragten wie eigene Handlungen zugerechnet, weil die arbeitsteilige Organisation seines Unternehmens die Verantwortung für das Verhalten im Wettbewerb nicht beseitigen solle. (mehr …)