Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Zur Einräumung von Nutzungsrechten an Model-Fotosveröffentlicht am 21. Januar 2015
LG Köln, Urteil vom 15.05.2014, Az. 14 O 287/13
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass urheberrechtliche Unterlassungs- und Vergütungsansprüche durch einen Nichturheber lediglich bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts geltend gemacht werden können. Sei lediglich ein einfaches Nutzungsrecht übertragen worden, könne der Nutzungsberechtigte nicht aus eigenem Recht klagen. Die Aktivlegitimation sei durch Darlegung der Rechtekette bis zum ursprünglich Berechtigten (Urheber) nachzuweisen. Gelinge dies nicht, sei nicht von einer ausschließlichen Nutzungseinräumung auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Luftbilder eines Betriebes dürfen vom Betriebsinhaber nicht ohne Einwilligung des Fotografen auf der Betriebs-Website genutzt werdenveröffentlicht am 3. Mai 2013
LG Hamburg, Urteil vom 17.07.2012, Az. 310 O 460/11
§ 97 Abs. 2 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass Luftbilder eines Betriebes vom Betriebsinhaber nicht ohne Einwilligung des Fotografen auf der Betriebs-Website genutzt werden dürfen, anderenfalls sich der Betriebsinhaber schadensersatzpflichtig macht und zur Unterlassung verpflichtet ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: „Verbreiten“ vs. „Öffentliches Zugänglichmachen“ bei kinderpornographischen Fotos / Strafrechtveröffentlicht am 2. Januar 2013
BGH, Urteil vom 27.06.2001, Az. 1 StR 66/01
§ 176a Abs. 2 StGB, § 184 Abs. 3 StGB
Der BGH hat entschieden, dass ein „Verbreiten“ von kinderpornographischen Schriften im Internet im Sinne von § 184 Abs. 3 Nr. 1 StGB bereits dann in Betracht kommt, wenn die Datei auf dem PC eines anderen Internetnutzers angekommen ist, ungeachtet der weiteren Frage, ob der andere Nutzer die Datei geöffnet hat oder nicht. Dagegen soll ein „Zugänglichmachen“ von kinderpornographischen Schriften im Internet im Sinne von § 184 Abs. 3 Nr. 2 StGB vorliegen, wenn eine Datei zum Lesezugriff ins Internet gestellt und dem Internetnutzer so die Möglichkeit des Zugriffs auf die Datei eröffnet wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - AG Leipzig: Zur Strafbarkeit der Mitarbeit am illegalen Link-Hoster (Streaming-Portal) kino.toveröffentlicht am 27. März 2012
AG Leipzig, Urteil vom 21.12.2011, Az. 200 Ls 390 Js 184/11
§ 106 UrhG, § 108a UrhG, § 25 Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 52 Abs. 1 StGBDas AG Leipzig hat einen Mitwirkenden an der illegalen Link-Hosting-Website kino.to wegem „gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger, unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich Geschützten Werken“ verurteilt. Über kino.to wurden über 1,1 Mio. Links zu urheberrechtlich geschützten Werken, vor allem (aktuellen) Kinofilmen, Fernsehserien und Dokumentarfilmen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Der Angeklagte war nach seiner Aufgabenstellung dafür zuständig, jederzeit Tag und Nacht die Betriebsbereitschaft von kino.to aufrechtzuerhalten. Er war jedoch nicht an den einzelnen Tathandlungen der Freischalter direkt beteiligt und hatte insoweit auch keine Führungsaufgabe. Seine Tatbeherrschung beruhte vorrangig auf Organisationsbeiträgen, die für die generelle Aufrechterhaltung des Betriebs von kino.to notwendig waren. Zum Auszug vom Sachverhalt und zur rechtlichen Würdigung:
(mehr …) - OLG München: Universitäten haben für Zugänglichmachung urheberrechtlicher Texte Abgabe an VG Wort zu zahlenveröffentlicht am 1. April 2011
OLG München, Urteil vom 24.03.2011, Az. 6 WG 12/09
§ 52 a UrhG
Das OLG München hatte über eine Klage der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen sämtliche 16 deutschen Bundesländer in deren Eigenschaft als Träger diverser Hochschuleinrichtungen zu befinden. Laut seiner Pressemitteilung Nr. 04/11 hat der 6. Zivilsenat entschieden, dass Hochschulen für die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Texten eine Abgabe an die VG Wort zu zahlen haben und die Abrechnungsgrundsätze bestimmt. Dabei entschied der Senat gegen eine Pauschalabgabe und für eine nutzungsabhängige Abgabe. Kurios: Das Oberlandesgericht München war in erster Instanz zuständig. Zum Volltext der Entscheidung (hier). - BGH: Google verletzt mit Ausgabe von Thumbnails (Bildervorschau) bei Bildersuche nicht fremde Urheberrechteveröffentlicht am 29. April 2010
BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 69/08
§ 19a UrhGDer BGH hat aktuell entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden. (mehr …)
- LG Hamburg: Domaininhaber, der ein unter seiner Domain aufrufbares rechtswidrig genutztes Bild nicht entfernt, haftet als „Störer“, wenn er Kenntnis vom Bild hatveröffentlicht am 6. April 2010
LG Hamburg, Beschluss vom 24.03.2010, Az. 310 O 100/10
§§ 19a, 97 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass der Inhaber einer Domain, unter der ein Onlineshop betrieben wird und in welchem wiederum ein Bild rechtswidrig genutzt wird, für den Urheberrechtsverstoß haftet, wenn er über die rechtswidrige Bildnutzung informiert worden ist. Die Nutzung des Bildes entspreche einem öffentlichen Zugänglichmachen, für das die erforderliche Rechtseinräumung durch die Antragstellerin fehle. Der Domaininhaber hafte spätestens, nachdem er förmlich abgemahnt worden sei. Auf das Urteil hingewiesen hatten die Kollegen von Beckmann Norda.
- OLG Hamburg: Anbieten von fremden Tonaufnahmen als Stream für Abonnement-Kunden ist erlaubnispflichtigveröffentlicht am 11. Januar 2010
OLG Hamburg, Urteil vom 11.02.2009, Az. 5 U 154/07
§§ 19a; 78 Abs. 2; 85, 86; 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas OLG Hamburg hat in diesem Urteil und insoweit wiederholt entschieden, dass Tonaufnahmen, an denen anderen Rechte zustehen, nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers im Wege des Streaming-Verfahrens Dritten (kostenpflichtig) zur Verfügung gestellt werden dürfen. Der Beklagte betrieb im Internet unter der URL einen als „StayTuned Direct Drive Net Radio“ bezeichneten Musikdienst. Es handelte sich hierbei um ein Angebot, bei dem Tonaufnahmen im sog. Streaming-Verfahren für Dritte, die bei ihm ein Abonnement unterhielten, hörbar gemacht wurden. Dem Abonnenten des Musikdienstes war es möglich, sich ein Musikprogramm nach seinen Wünschen zusammenzustellen. Er konnte Musikalben, die von dem Beklagten in den Internetauftritt eingestellt wurden, sowie die einzelnen Titel dieser Alben jederzeit individuell abrufen und zu eigenen Playlisten zusammenstellen. Der Abonnent konnte sein persönliches Programm innerhalb des bezahlten Nutzungszeitraumes zu einer Zeit und von einem Ort seiner Wahl aus abrufen und im Streaming-Verfahren anhören. (mehr …)
- LG Hamburg: Spiegelung des öffentlichen Fernsehens im Internet ist urheberrechtswidrigveröffentlicht am 17. August 2009
LG Hamburg, Urteil vom 08.04.2009, Az. 308 O 660/08
§ 15 Abs. 2, § 20, § 20 b, § 97 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Spiegelung des frei empfänglichen Programms von Fernsehsendern durch die zeitgleiche Ausstrahlung eines Dritten im Internet entweder eine Weitersendung im Sinne von § 20 UrhG oder aber eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG darstelle. Zugleich wiesen die Hanseatischen Richter aber auch darauf hin, dass es sich auf Grund systematischer und historischer, d.h. am des Willen des Gesetzgebers orientierter Erwägungen nicht um eine Kabelweitersendung im Sinne des § 20 b UrhG handele. (mehr …)
- LG München I: Zweckübertragungsregel streitet für unbefristete Bildnutzung / Wer ein Foto für ein LP-Cover nutzen darf, darf es ohne weiteres auch für das CD-Cover verwendenveröffentlicht am 19. Juni 2009
LG München I, Urteil vom 06.05.2009, 21 O 5302/09
§§ 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, 16, 17 Abs. 1, Abs. 2, 19a, 24 Abs. 1, 31 Abs. 5 UrhGDas LG München I hat entschieden, dass nach der sogenannten Zweckübertragungslehre die Nutzung eines Fotos im Zweifel unbefristet eingeräumt wird und der Urheber eine hiervon abweichende, befristete Nutzung beweisen muss. Ferner könne der Nutzer eines Fotos, welches ihm zur Gestaltung eines LP-Covers vertraglich überlassen werde, dieses auch zur Gestaltung eines CD-Covers verwenden. Die CD an sich, für die das Bild verwendet werde, eröffne keine zusätzliche Nutzungsmöglichkeit des Bildes, sondern substituiere lediglich die früher vereinbarte Nutzungsmöglichkeit (LP) so dass die Zweckübertragungslehre für eine Erfassung der neuen Nutzung (CD) durch die vereinbarte „alte“ Nutzung (LP) spreche, ohne dass das Vergütungsinteresse des Urhebers unbillig enttäuscht werde. (mehr …)