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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Januar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 05.01.2010, Az. 5 W 140/09
    § 3 ZPO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Streitwert für ein Verfahren gegen einen Antiquar, wegen Vertriebs zweier gebrauchter Bildbände („Energieeffizientes Bauen, Architektur, Technik und Ökologie“) mit urheberrechtsverletzendem Inhalt (Verletzung an Bildrechten) auf 7.000,00 EUR festzusetzen ist. Der Senat wollte berücksichtigt wissen, dass der Antragsgegner ohne Wissen um die Urheberrechtsverletzungen die Werke vertrieben habe, welche nur zu einem unwesentlichen Teil (3 %) auch rechtsverletzende Bestandteile enthalten hätten. Insofern sei keine Parallele zu sog. Filesharer-Verfahren zu ziehen, da in diesen Fällen vorsätzlich gegen Urheberrechte Dritter verstoßen werde. Hier sei dem Antragsgegner nur vorzuwerfen, dass er sich vor dem Verkauf der Bildbände nicht ausreichend über die Urheberrechtslage informiert habe. Privilegierend wertete das Oberlandesgericht im Übrigen den in einem Buch befindlichen Urheberrechtshinweis „Alle Abbildungen mit freundlicher Genehmigung von Arup wiedergegeben mit Ausnahme der Abbildungen auf folgenden Seiten: 2, 79 ff, 84 oben 85 oben Christianl Gahl (..).“, woraus der Antragsgegner hätte schließen dürfen, dass die  Urheberrechtslage geklärt sei.

  • veröffentlicht am 10. Oktober 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 18.05.2010, Az. 7 U 121/09
    § 11 Abs. 2 S. 5 HPG; § 121 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das OLG Hamburg hat den Anspruch einer Fernsehmoderatorin auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung gegen einen Zeitungsverlag zurückgewiesen, da dem Verlagshaus die Gegendarstellung der Antragsgegnerin nicht unverzüglich zugegangen sei. Wie auch das Landgericht gehe der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass im Anwendungsbereich des Hamburgischen Pressegesetzes der Zugang einer Gegendarstellung beim Verlag mehr als zwei Wochen, nachdem der Betroffene von der Erstmitteilung Kenntnis erlangt habe, in der Regel nicht mehr „unverzüglich“ im Sinne von § 11 Abs. 2 S. 5 HPG in Verbindung mit § 121 Abs. 1 S. 1 BGB sei (s. dazu Meyer in Paschke / Berlit / Meyer, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 2008, Rdnr. 41/40). (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. August 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 12.05.2010, Az. 3 U 58/08
    §§ 5 Abs. 3; 15 Abs. 2 MarkenG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Zeitungsrubrik grundsätzlich Titelschutz im Sinne von § 5 Abs. 3 MarkenG genießen kann und es sich bei der Bezeichnung „Stimmt’s?“ auch um eine hinreichend unterscheidungskräftige Bezeichnung handele. Die Beklagte hatte noch argumentiert, die Bezeichnung „Stimmt’s?“ sei nicht titelschutzfähig. Sie weise nicht die hierfür erforderliche gewisse Größe und Selbständigkeit auf, die zur Unterscheidung des bezeichneten Werks von anderen Werken erforderlich sei. Im Falle der Bezeichnung eines äußerst kleinen Teils einer Zeitung müsse jedenfalls die Bezeichnung eine erheblich gesteigerte Kennzeichnungskraft besitzen, um ein Titelschutzrecht zu begründen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 27.07.2009, Az. 5 W 76/09
    § 5 Abs. 1 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die wahrheitswidrige Werbung mit dem Erscheinungsdatum eines Buches geeignet ist, den Verbraucher in die Irre zu führen. So wurde einem Einzelhandelsunternehmen verboten, im geschäftlichen Verkehr noch nicht erschienene Bücher unter Angabe eines Lieferdatum zur Vorstellung anzubieten, das vor dem verlagsseitig angekündigten Erscheinungstermin liegt. Der Streitwert wurde auf 25.000,00 EUR festgesetzt.

  • veröffentlicht am 12. Juli 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 28.01.2010, Az. 3 U 212/08
    §§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWG; § 826 BGB; §§ 26 Abs.1, Abs. 3; 49 Abs. 1, Abs. 3; 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der Taschenrechner, USB-Sticks, mobile Ladegeräte für Handys sowie Laserpointers als Werbegeschenke in den Verkehr bringt, zwar gemäß § 26 MarkenG von der Marke Gebrauch macht, hierin jedoch keine ernsthafte Markennutzung zu erkennen ist. Die Abgabe von Produkten zu Werbezwecken diene gerade nicht der Erschließung oder Sicherung von Absatzmärkten für das mit der Marke versehene Produkt; die Klägerin werbe mittels der Abgabe allenfalls für ihre Unternehmensgruppe oder die von dieser erbrachte Handelsdienstleistung. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juli 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 15.04.2010, Az. 5 U 106/08
    §§ 11; 16c Abs. 1 PflSchG; §§ 3; 4 Nr. 10; 5 Abs. 1; 11 UWG; § 242 BGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Pflanzenschutzmittel aus dem Ausland nur dann importiert werden dürfen, wenn feststeht, dass sie im Herkunftsland zugelassen sind. Eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, welches sich auf ein Referenzmittel bezieht, reicht hierfür nicht aus. Vielmehr hat der Importeur nachzuweisen, dass es sich bei dem von ihm importierten Pflanzenschutzmittel um das Referenzmittel handelt oder aber ein anderes Produkt, für welches die Verkehrszulassung gegeben ist. Die Beklagte hatte unter anderem unter dem Namen „Realchemie Tribenuronmethyl“ ein Produkt auf den Markt gebracht, das mit dem Herbizid POINTER® der Klägerin identisch sein sollte (bzw. sein soll). Auf der Produktverpackung fand sich der Hinweis „chemisch identisch mit POINTER®“ sowie der weitere Hinweis „Zulassungsinhaber: Du Pont de Nemours (Deutschland) GmbH“. Die Klägerin warf der Beklagten vor, sie habe in Deutschland ihr Produkt in einer Zusammensetzung auf den Markt gebracht, welche – entgegen den Angaben auf der Produktverpackung – nicht chemisch identisch mit POINTER® sei.

  • veröffentlicht am 6. April 2010

    OLG Hamburg, Beschluss vom 02.03.2010, Az. 5 W 17/10
    §§ 5 Abs. 2, 15 Abs. 2, Abs. 4 MarkenG; § 12 BGB

    Das OLG Hamburg hat einem Unternehmen untersagt, die Bezeichnung „… GmbH“ im Quelltext einer Internetseite als Titel oder unter der URL http:/…-gmbh zu verwenden, soweit diese Seiten keinen Bezug zu Antragstellerin haben. Es stelle bereits eine kennzeichenmäßige Benutzung da, wenn der Betreiber einer Internetseite im für den Benutzer nicht ohne weiteres sichtbare Quelltext ein fremdes Kenzeichen als Suchwort verwende, um auf diese Weise die Trefferhäufigkeit seines Internetauftritts zu erhöhen (Metatag). Der kennzeichenmäßigen Benutzung stehe dabei nicht entgegen, dass ein Metatag für den durchschnittlichen Internetnutzer nicht wahrnehmbar sei (BGH WRP 2006, 1513, 1515 – Impuls). Maßgeblich sei, dass mit Hilfe des Suchworts das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst und der Nutzer auf diese Weise zu der entsprechenden Internetseite geführt werde; die kennzeichenrechtliche Identifizierungsfunktion werde ausgenutzt (Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., Einl G [Domainrecht] Rz. 84; BGH WRP 2006, 1513, 1515 – Impuls; GRUR 2007, 784 – AIDOL; BGH WRP 2009, 1512, 1522, – Partnerprogramm). (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Beschluss vom 17.02.2010, Az. 5 W 10/10
    §§ 133; 157; 305 c; 307 Abs. 1 S. 2; 357 Abs. 2 S. 2 BGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Abwälzung der Versandkosten mit der Klausel „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder …“ nur dann vom Onlinehändler praktiziert werden darf, wenn dies zusätzlich vereinbart worden ist, etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei reicht es nicht aus, den entsprechenden Text der Widerrufsbelehrung in die AGB aufzunehmen. Vielmehr müsse im Mindestmaß ein Hinweis außerhalb der Widerrufsbelehrung erfolgen. Der Senat führte aus, dass unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls eine rechtswirksame Abwälzung der Kostentragungspflicht gemäß § 357 Abs. 2 S.2 BGB nicht erfolgt sei. Denn ein potenzieller Vertragspartner könne auch bei sorgfältiger Lektüre der Vertragsbestimmungen nicht im Sinne von §§ 133, 157 BGB mit der erforderlichen Gewissheit erkennen, dass überhaupt zwischen den Parteien eine von der gesetzlichen Rechtslage abweichende Vereinbarung getroffen werden solle. (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. März 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.2006, Az. 7 U 50/06
    §§ 823 Abs. 2; 1004 BGB

    Das OLG Hamburg hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass einen Forenbetreiber unter bestimmten Umständen eine Pflicht trifft, ein bestimmtes Forum auf Rechtsverstöße (z.B. Persönlichkeitsverletzungen) hin zu überprüfen, wenn „dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beitrage Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert [haben ] (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.2006; Az. I-15 U 21/06).“ Im Einzelnen: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Februar 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 16.02.2010, Az. 7 U 88/09
    §§ 823 Abs. 1; 1004 BGB; Art. 1; 2 Abs. 1; 5 Abs. 1 GG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt keinen Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung des seinen Namen ausweisenden Urteils des Amtsgerichts Kassel hat, wenn dieses ihn nicht rechtswidrig in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt (§§ 823 Abs. 1, 1004 analog BGB i.V.m. Artt. 1, 2 Abs. 1 GG). (mehr …)

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