Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Rechtsanwalt hat die Veröffentlichung seines Namens in Zusammenhang mit einem verlorenen Gerichtsverfahren zu duldenveröffentlicht am 17. Oktober 2010
LG Köln, Urteil vom 13.10.2010, Az. 28 O 332/10
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 GG
Das LG Köln hat entschieden, dass ein bekannter Presserechts-Anwalt nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt ist, wenn ein anderer über ein von dem betreffenden Rechtsanwalt verlorenes Verfahren berichtet und den Anwalt namentlich mit diesem Verfahren in Verbindung bringt. Es sei nicht erkennbar, dass dem Kläger etwa ein umfassender Verlust an sozialer Achtung drohe, wenn das Urteil zum Gegenstand einer öffentlichen Erörterung gemacht werde. Hiergegen spreche, dass gar nicht das Verhalten des Klägers, sondern vielmehr das des Beklagten wesentlicher Gegenstand der Erörterungen in dem Urteil sei. Allein, dass der Kläger bei seinem Versuch, dieses Verhalten des Klägers durch eine gerichtliche Entscheidung in Zukunft zu unterbinden, gescheitert sei, führe nicht zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung. (mehr …) - AG Düsseldorf: Die Bezeichnung eines Berufsklägers als „Schmeißfliege“ löst keine Schmerzensgeldansprüche ausveröffentlicht am 28. Juli 2010
AG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2010, Az. 54 C 984/10
§ 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG
Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass sog. Berufskläger – also Aktionäre, die mit (dem Angebot der Rücknahme von) Unterlassungsklagen Aktiengesellschaften zur Vornahme bestimmter Handlungen erpressen – als „Schmeißfliegen“ bezeichnet werden dürfen. Die Klage eines Berufsklägers auf Zahlung von Schmerzensgeld wurde zurückgewiesen. Die Bezeichnung liege noch innerhalb der Grenzen der Meinungsfreiheit. Zwar liege eine Überschreitung regelmäßig dann vor, wenn die Äußerung die Grenzen zur Schmähkritik überschreite. Allerdings sei nach Auffassung des Gerichts eine solche Schmähkritik mit der Bezeichnung „Schmeißfliege“ nicht gegeben, sondern stelle vielmehr noch ein Werturteil dar, welches von Elementen der Stellungnahme und des Dafür- und Dagegenhaltens geprägt sei (BVerfG, Beschluss vom 22.07.82, Az. 1 BVR 1376/79). In dieser Abwägung seien alle Umstände des Einzelfalles einzubeziehen. Zunächst könnte das Gericht in der streitgegenständlichen Bezeichnung eine Formalbeleidigung nicht erkennen. Vorliegend habe der Redakteur der Beklagten mit seinem Artikel den Versuch unternommen, seinen Lesern seine kritische und ablehnende Einstellung gegenüber Berufsklägern zu vermitteln und zu verdeutlichen. (mehr …) - OLG Frankfurt a.M.: Wer in erwachsenem Alter einen Adelstitel nur durch Adoption erlangt, darf als „nichtadelig“ bezeichnet werdenveröffentlicht am 11. April 2010
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.07.2009, Az. 16 U 21/09
§§ 823 Abs, 1 BGB; 1004 BGB
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das Persönlichkeitsrecht eines Namensträgers, der sich durch Adoption einen Adelstitel verschafft hat, nicht verletzt wird, wenn er als „nichtadelig“ bezeichnet wird. Das Landgericht hatte noch mit beachtlicher Argumentation ausgeführt, der Verfügungskläger sei durch die Äußerung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, da der unbefangene Leser die Äußerung als Herabsetzung des Verfügungsklägers verstehe, die vom Verfügungsbeklagten bezweckt sei. Gerade aus dem Zusammenhang mit der Überschrift und der Berichterstattung über verlorene Gerichtsverfahren des Verfügungsklägers ergebe sich, dass die Äußerung den Verfügungskläger in der Öffentlichkeit lächerlich machen solle. (mehr …) - LG Augsburg: Amerell erwirkt gegen DFB-Präsident Zwanziger Einstweilige Verfügung wegen einer Verletzung seines Persönlichkeitsrechtsveröffentlicht am 17. März 2010
LG Augsburg, Beschluss vom 16.03.2010
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGBDas Landgericht Augsburg hat DFB-Präsident Theo Zwanziger nach einem Bericht u.a. von t-online verboten, die Affäre um den ehemaligen Schiedsrichtersprecher Amerell und Bundesliga-Referee Michael Kempter nicht mehr mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche vergleichen. Anlass war die öffentliche Äußerung Zwanzigers: „Nur durch den Mut von Herrn Kempter konnten wir die Missstände aufdecken und können nun darauf reagieren. In anderen Bereichen dauert es bis zu 40 Jahre, ehe sich die Leute zu so etwas äußern.“ Hierin sah das Gericht dem Vernehmen nach einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Ex-Schiedsrichtersprechers, da Zwanziger „eine Beziehung zweier Erwachsener“ mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern im kirchlichen Umfeld gleichgestellt habe. (mehr …)
- OLG Jena: Kein Schmerzensgeld wegen Ehrverletzung, wenn berufliche Qualifikation abgesprochen wirdveröffentlicht am 10. März 2010
OLG Jena, Urteil vom 17.02.2010, Az. 7 U 95/09
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog
Das OLG Thüringen hat entschieden, dass ein Schmerzensgeld wegen Ehrverletzung dann nicht zu zahlen ist, wenn sich die Ehrverletzung nicht gegen die persönliche, sondern „nur“ deren berufliche Sphäre richtet. Konkret ging es darum, dass der Beklagte über die Klägerin – eine Ärztin – behauptet hatte, dass diese „über keine nennenswerten Erfahrungen im Bereich der plastischen Mammachirurgie“ verfüge. (mehr …) - LG Köln: Ein deutsches Gericht ist für Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf einer ausländischen Internetseite in ausländischer Sprache unzuständigveröffentlicht am 14. Februar 2010
LG Köln, Urteil vom 26.08.2009, Az. 28 O 478/08
§ 32 ZPO, § 823 BGB
Das LG Köln hat entschieden, dass ein Deutscher, der auf einer russischen Internetseite einen in russischer Sprache gehaltenen rechtswidrigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht entdeckt, gegen diesen nicht vor einem deutschen Gericht vorgehen kann. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte sei für die vorliegende Klage nicht gegeben, weil nicht davon auszugehen sei, dass die streitgegenständliche Persönlichkeitsrechtsverletzung in Deutschland begangen worden sei, so dass eine Begründung der Zuständigkeit des Landgerichts Köln über § 32 ZPO nicht anzunehmen sei. (mehr …) - LG Hamburg: Identifizierende Berichterstattung vor Verurteilung verletzt Persönlichkeitsrecht, insbesondere bei Ausschluss der Öffentlichkeitveröffentlicht am 9. Dezember 2009
LG Hamburg, Urteil vom 23.10.2009, Az. 324 O 120/09
§§ 823, 1004 BGB analogDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine identifizierende Berichterstattung unzulässig ist, wenn die betreffende Person noch nicht verurteilt ist und auf Grund des akuten Gesundheitszustandes der Person die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Zwar habe es sich bei den im Strafverfahren gegen den Kläger erhobenen Vorwürfen nicht um solche aus dem Bereich der kleineren bzw. ganz gewöhnlichen Kriminalität gehandlet (hier: sexueller Missbrauch der Tochter). Der Kläger sei zum Zeitpunkt der Berichterstattung aber Angeklagter gewesen, so dass bis zu einem etwaigen Schuldspruch die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Unschuldsvermutung für ihn gesprochen habe. (mehr …)
- LG Berlin: Die Erkennbarkeit einer Person „aus anderen Umständen“ reicht für Persönlichkeitsverletzung nicht ausveröffentlicht am 14. November 2009
LG Berlin, Beschluss vom 15.01.2009, Az. 27 O 1237/08
§ 891 S. 1 ZPODas LG Berlin hat in einem Ordnungsmittelverfahren entschieden, dass eine Persönlichkeitsverletzung dann nicht vorliegt, wenn ein Bezug zu einer Person erst dadurch hergestellt werden kann, dass ein Außenstehender schon weitere Darstellungen der jeweiligen Person wahrgenommen hat, ohne dass der Name der Person oder weitere sie identifizierende Eigenschaften genannt werden.
- OLG Stuttgart: Keine Persönlichkeitsverletzung durch Ergebnis einer Suchmaschinenanfrageveröffentlicht am 16. März 2009
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2008, 4 U 109/08
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB, Art. 1 GGDas OLG Stuttgart hat darauf hingewiesen, dass die bei Eingabe einer aus mehreren Wörtern bestehenden Suchanfrage ausgeworfenen sog. „Snippets“ („Schnippseleien“) keine Persönlichkeitsverletzung darstellen. Der durchschnittliche Nutzer einer Suchmaschine wisse, dass die Suchergebnisse nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhten, sondern aufgrund eines automatisierten Vorgangs zustande kämen. Auch wisse er, dass eine Suchmaschine die gefundene Seite ohne menschliche Einwirkung nach darin vorkommenden Begriffen erfasse, registriere und bei Aufruf darin vorhandener Begriffe deren Internetadresse zusammen mit einzelnen Textteilen anzeige. Mit dem Suchergebnis verbinde sich für den Nutzer jedenfalls dann keine inhaltliche Aussage, wenn darin nicht ganze Sätze der gefundenen Seite, sondern lediglich einzelne Worte als „Schnipsel“ („Snippets“) aufgeführt würden. (mehr …)