IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Oktober 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 05.07.2013, Az. 6 U 5/13
    § 4 Nr. 4 UWG, § 5a Abs. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Strom- und Gasanbieter die Vertragsbedingungen zu seiner TV-Werbung „1 Jahr Preisgarantie* sichern!“ nicht notwendigerweise bereits im Fernsehspot in leserlicher Form einblenden muss, sondern es ausreicht, wenn der Anbieter insoweit gut lesbar auf seine Internetseite verweist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Juni 2013

    OLG Köln, Urteil vom 30.11.2012, Az. 6 U 84/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG; § 1 PAngV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Telekommunikatonsdienstleistungen nicht alle anfallenden Kosten zwangsläufig in den anzugebenden Endpreis aufgenommen werden müssen. Handele es sich um Kosten, die nicht für jeden Kunden anfallen (z.B. Einrichtung eines Kabelanschlusses), genüge es, wenn auf diese Kosten in einer Fußnote hingewiesen werde. Dafür müsse nur sichergestellt sein, dass der (Sternchen-)Hinweis auf die Fußnote am Blickfang der Werbung teilhat und die Fußnote sowohl schriftbildlich als auch inhaltlich klar und verständlich sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Mai 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 10.01.2013, Az. 4 U 129/12
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein neu eröffnetes Unternehmen nicht mit einem „Eröffnungspreis“ und einem durchgestrichenen höheren Preis werben darf. Dies gelte auch, wenn ein Sternchenhinweis ausführe Die gestrichenen Preise entsprechen den ehemaligen Verkaufspreisen im Y-Wohncentrum oder im Online-Shop unter www.Y.de. Der Hinweis auf Preise anderer Teile einer Unternehmensgruppe räume die Irreführung nicht aus, die dadurch entstehe, dass die Werbeanzeigen suggerierten, dass es sich um eigene höhere Normalpreise handele. Ein gerade eröffnetes Unternehmen könne aber keine früheren Vergleichspreise haben. Als rechtlich selbständige juristische Person sei der Verweis auf Altpreise anderer Teile einer Unternehmensgruppe ebenfalls nicht zulässig. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. März 2013

    OLG Köln, Urteil vom 30.11.2012, Az. 6 U 114/12
    § 1 PAngV; § 3 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Plakatwerbung gegen die Preisangabenverordnung verstößt, wenn eine Erläuterung zum Preis in einer Fußnote erfolgt, die so klein gedruckt am unteren Rand des auf dem Boden aufgestellten Plakats angebracht war, dass sie aus dem Stand für den Betrachter nicht lesbar war. Eine Anforderung, dass der Betrachter sich erst bücken oder in die Hocke gehen müsse, um den Hinweis zur Kenntnis nehmen zu können, vertrage sich nicht mit dem Erfordernis der leichten Lesbarkeit eines solchen Hinweises. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Dezember 2012

    OLG Köln, Urteil vom 21.09.2012, Az. 6 U 14/12
    Art. 4 Abs. 1 PAngRL 98/6/EG; Art. 3 Abs. 4 UGP-RL; 7 Abs. 4 lit c UGP-RL; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV; § 3 UWG, 4 Nr. 11 UWG, § 5 a Abs. 3 Nr. 3 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass in einer Werbung für Kraftfahrzeuge eine Endpreisangabe inklusive der Überführungskosten erfolgen muss. Würden die Überführungskosten lediglich mittels Sternchenhinweis mitgeteilt, sei dies nicht ausreichend. Der Endpreis müsse genau beziffert werden, es sei also erforderlich, die Summe aller Einzelpreise anzugeben, die zu zahlen seien. Anders könne sich dies darstellen, wenn die Überführungskosten im Einzelfall unterschiedlich oder durch Abholung beim Hersteller zu vermeiden wären. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 04.09.2012, Az. 5 U 103/11
    § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Werbung eines Autohändlers mit einem Preis und einem Sternchenhinweis, der zusätzlich zu diesem Preis noch „zzgl. Kosten für Überführung inkl. Sicherheitspaket und Fußmatten von 599 €“ angibt, unlauter ist. Diese Art der Werbung verstoße gegen die Verpflichtung zur Endpreisangabe. Sie überschreite auch die Bagatellgrenze, da diese Art der attraktiven Werbung Mitbewerber zum Nachziehen ermutigen würde. Die Preistransparenz und Preisvergleichbarkeit werde durch eine solche Angabe erheblich erschwert, da der Verbraucher sich stets merken müsse, ob zum im Gedächtnis verbliebenen (hervorgehobenen) Preis Überführungskosten hinzukämen und wenn ja, in welcher Höhe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. September 2012

    LG München I, Urteil vom 28.08.2012, Az. 33 O 13190/12 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG München hat entschieden, dass eine Werbung mit der Aussage „10% auf alles“ wettbewerbswidrig ist, wenn mit einem Sternchenhinweis darauf hingewiesen wird, dass bestimmte Produkte wie „Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware“ von der Rabatt-Aktion ausgenommen sind. Die Aussage „10% auf alles“ sei falsch, da der Rabatt eben nicht für alle Waren gewährt worden sei. Der Sternchenhinweis hebe die Irreführung nicht auf, da der im Blickfang stehende Teil der Werbung eben keine unwahren Angaben enthalten dürfe, die mittels Hinweis dann wieder negiert würden. Sternchenhinweise dürften allenfalls Erläuterungen oder Ergänzungen des Blickfangs beinhalten.

  • veröffentlicht am 26. Juli 2012

    LG Darmstadt, Urteil vom 02.03.2012, Az. 15 O 126/11
    § 1 Abs. 6 PAngV, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5 a UWG

    Das LG Darmstadt hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass das entgeltliche Angebot eines Routenplaners im Internet rechtswidrig ist, wenn potentielle Kunden nicht vor Anmeldung deutlich über die Entgeltpflichtgkeit des Angebots informiert werden. Ein kleines Sterchen am „hier anmelden“-Button reiche dafür nicht aus, ebenso wenig wie ein unauffällig platzierter Kasten mit „Vertragsinformationen“. Des Weiteren wies das Gericht darauf hin, dass innerhalb der AGB nicht ausreichend über das Widerrufsrecht belehrt werde. Befinde sich die Widerrufsbelehrung innerhalb der AGB, müsse sie im Verhältnis zum übrigen Text deutlich hervorgehoben und durch einen separaten Hinweis auffindbar sein. Beides sei hier nicht der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 22.06.2012, Az. 6 U 238/11
    § 1 PAngV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass in einer Werbeanzeige (hier: Internet- und Telefonflatrate in Verbindung mit einem Kabelanschluss) Erläuterungen zu den getätigten Preisangaben in Form von Fußnoten zulässig sind, sofern diese einige Anforderungen erfüllen. Im Blickfang der Werbung stand der monatliche Preis für die Flatrate, der per Sternchenhinweis auf derselben Seite mit der Fußnote „Voraussetzung ist ein Analoger Kabelanschluss von Unitymedia (erhältlich z.B. für 17,90 mtl. …)“ ergänzt wurde. Dieser Text erfülle inhaltlich die zu stellenden Anforderungen. Er sei wegen der Anordnung auf derselben ersten Seite und seiner relativen Kürze leicht erkennbar und trotz der geringen Schriftgröße vor dem hellen Hintergrund deutlich lesbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Juli 2012

    BGH, Beschluss vom 19.04.2012, Az. I ZR 173/11
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Der BGH hat erneut entschieden, dass die Platzierung eines Sternchens die Irreführungsgefahr einer bestimmten Werbeaussage ausräumt, wenn dieses „am Blickfang teilhat“. Der aufklärende Hinweis brauche, so der Senat, auch nicht in der Fußzeile der Werbung enthalten zu sein. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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