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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Februar 2013

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, Az. I-20 W 68/11
    § 3 ZPO, § 48 Abs. 1 ZPO, § 51 Abs. 1 GKG

    Das OLG Düsseldorf hat im Rahmen einer Streitwertbeschwerde entschieden, dass der Streitwert je illegal im Internet öffentlich zugänglich gemachtem („gesharetem“) Musikstück regelmäßig bei 2.500,00 EUR liegt. Der Streitwert dürfte nicht als „Abschreckungsinstrument“ für weitere Urheberrechtsverletzungen dienen. Der Umstand, dass für das Werk mehrere (Mit-) Urheber verantwortlich seien, erhöhe den Streitwert nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Februar 2013

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.01.2013, Az. I-20 W 137/12
    § 888 Abs. 1 ZPO, § 890 Abs. 1 ZPO, § 33 Abs. 1 RVG, § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Streitwert des Ordnungsmittelverfahrens nicht mit dem des Hauptsacheverfahrens gleich zu setzen ist, sondern regelmäßig nur einen Bruchteil beträgt. Im vorliegenden Verfahren betrug der Streitwert der Hauptsache 37.500,00 EUR, das Ordnungsmittelverfahren wurde dagegen mit einem Streitwert von 10.000,00 EUR bedacht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Februar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Nürnberg, Beschluss vom 04.02.2013, Az. 3 W 81/13
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG, § 3 ZPO

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass bei der rechtswidrigen Verwendung eines fremden Fotos (Lichtbildes) in einer eBay-Auktion der entstehende Schaden nach dem Grundsatz der fiktiven Lizenzanalogie zu berechnen ist. Dabei sei nicht der Wert der mit dem Bild angebotenen Sache zu Grunde zu legen, sondern, soweit vorhanden, die üblichen Lizenzsätze des Urhebers. Hinzukomme ein 100%-iger Verletzerzuschlag. Im vorliegenden Fall kam der Senat bei drei Bildern zu einem Gesamtstreitwert von 900,00 EUR. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Februar 2013

    LG Freiburg, Urteil vom 04.01.2013, Az. 12 O 127/12
    § 12 Abs. 4 UWG

    Das LG Freiburg hat ein bemerkenswertes Urteil erlassen: Ein angeblich den lauteren Wettbewerb und die Übervorteilung von Verbraucherinteressen wahrender „Verbraucherverein“ hatte ein nach dem Wortlaut der Entscheidung „massenhaft abgewickeltes Verfahren“ an Abmahnungen losgetreten. Die Empfehlung „Klasse statt Masse“ bedeutete den Freunden des Abmahntsunamis nun aber eher weniger, was nicht verwundert, da solche Vorhaben unter der Maxime vom Stapel gelassen werden, dass 25 % der Abgemahnten immer zahlen. Und das passt dann scho‘! Nun passierte aber, was passieren musste: Der Abgemahnte rührte sich nicht, ließ die Abmahner klagen und erkannte die Unterlassungsansprüche im Verfahren unter Hinweis auf die zu unbestimmte und damit unwirksame Abmahnung an. Das Gericht folgte dem, allerdings mit einer überraschenden Wendung: Den (von dem „Verbraucherverein“?) angesetzten Streitwert reduzierte die Kammer indes und zwar mit folgender hanebüchener Begründung: „Es handelt sich um einen nach Art und Umfang einfach gelagerten Sachverhalt, lediglich die Streitwertbemessung und die Kostenentscheidung bedürfen einer eingehenderen Begründung, was den Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs nicht berührt. Sowohl die vorprozessuale, nicht auf den Einzelfall zugeschnittene Behandlung des Sachverhalts durch den Kläger wie auch das gerichtliche Verfahren belegen, dass es sich um äußerst einfache, mit Textbausteinen behandelte massenhaft abgewickelte Verfahren handelt. Was wir davon halten? Mit dem Thema des Rechtsmissbrauchs hat man sich in Baden-Württemberg jedenfalls von Amts wegen wohl nicht mehr beschäftigt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Februar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 17.01.2013, Az. I ZR 107/12
    § 3 ZPO, § 4 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass bei der Berechnung des Streitwertes in Urheberrechtssachen Nebenforderungen wie die Kosten der Rechtsverfolgung dann nicht streitwerterhöhend hinzuzurechnen sind, soweit die Hauptforderung, von der sie abhängen (Unterlassung) noch verfahrensgegenständlich ist. Sei die Hauptforderung jedoch nicht verfahrensgegenständlich, weil z.B. bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, würden sich auch die Nebenforderungen werterhöhend auswirken. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Februar 2013

    OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2012, Az. I-4 U 107/11
    § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG, § 308 Nr. 1 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Angabe der Lieferfrist mit den Worten „i.d.R. 3 – 4 Arbeitstagen nach Zahlungseingang“ wettbewerbswidrig ist. Der Senat hat auch die Angabe der Lieferfrist mit dem Hinweis „ca … Werktage“ für wettbewerbswidrig erachtet, wenn diese Angabe durch weitere Zusätze (z.B. „annähernd“) verwässert wird (vgl. hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Januar 2013

    LG Freiburg, Urteil vom 04.01.2013, Az. 12 O 127/12
    § 93 ZPO; § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 12 Abs. 4 UWG

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass eine nicht ausreichend konkretisierte Abmahnung dazu führen kann, dass sich der Abgemahnte bei einer späteren Klage unter Vermeidung der Kostenlast durch sofortiges Anerkenntnis unterwerfen kann. Vorliegend sei ein Küchenfachgeschäft wegen Verstößen gegen die Energiekennzeichnungsverordnung abgemahnt worden, ohne allerdings die konkret beanstandeten Geräte aufzuführen. Auch auf Nachfrage sei keine Konkretisierung erfolgt, so dass eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden konnte. Das Gericht stellte klar, dass der Sachverhalt und der daraus abgeleitete Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens (konkrete Verletzungsform) in einer Abmahnung so genau angegeben sein müsse, dass der Abgemahnte den Vorwurf tatsächlich und rechtlich überprüfen und die gebotenen Folgerungen daraus ziehen könne. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Januar 2013

    OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2012, Az. I-22 W 55/12
    § 3 ZPO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Streitwert eines Unterlassungsbegehrens in Fallgestaltungen wie vorliegend auf der Grundlage der Lizenzierungskosten für ein Jahresabonnement der Klägerin zu bewerten ist. Im Hinblick darauf, dass die Klägerin zur Verfolgung von Rechtsverletzungen aufgrund der Eigenart ihres Gewerbes einen vom übrigen Geschäftsbetrieb abgesonderten Verwaltungszweig benötige, der zusätzliche abgrenzbare Kosten verursache sei allerdings für die Bewertung eines Unterlassungsantrags eine Verdoppelung der für das Interesse der Klägerin maßgebenden Lizenzeinnahme auf der Basis eines Jahresabonnements (Aufschlag für Rechtsverletzung) gerechtfertigt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Oktober 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2012, Az. 12 O 473/08
    § 16 Abs. 1 UrhG, § 96 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG a.F., § 98 Abs. 1 und Abs. 3 UrhG a.F.

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die urheberrechtswidrig erstellte Kopie eines Kunstwerkes (hier: Gemälde des Künstlers Prof. Jörg Immendorff „Ready-Made de l´Histoire dans Café de Flore“, vgl. Bericht des Handelsblatts hier) zu vernichten ist. Zu den ausführlichen rechtlichen Umständen verweisen wir auf den folgenden Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2012, Az. I-4 W 4/12
    § 32 Abs. 2 RVG; § 3 ZPO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass für die unerwünschte Zusendung von Fax- oder E-Mail-Werbung („Spam“) an einen Gewerbetreibenden ein Streitwert zwischen 5.000 und 10.000 EUR angemessen ist.  Vorliegend sei ein durchschnittlicher Fall gegeben, so dass 7.500 EUR Streitwert anzunehmen seien. Es sei zu berücksichtigen, dass durch diese Art der Werbung eine Belästigung des Empfängers und eine Beeinträchtigung seines Geschäftsbetriebes erfolge. Zum Volltext der Entscheidung:

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