Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt: Auch Privatleute haben einen Unterlassungsanspruch gegen unerwünschte Werbe-E-Mailsveröffentlicht am 8. Mai 2014
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 25.04.2014, Az. 10 C 225/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas AG Stuttgart-Bad Cannstatt hat entschieden, dass auch ein Verbraucher gegen die Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mails vorgehen darf. Das Zusenden derartiger E-Mails stelle regelmäßig einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des von diesen E-Mails Betroffenen dar. Unerheblich sei, ob es sich bei der betreffenden E-Mail um eine automatisierte Eingangsbestätigung (Autoreply) handele, solange in dieser Werbung (vorliegend: im Abspann) zu finden sei. Der Streitwert für die Zusendung von Werbe-E-Mails wurde im vorliegenden Fall auf 5.000 EUR bemessen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Abgabe der Unterlassungserklärung steht nicht immer der Anerkennung des Unterlassungsanspruchs gleichveröffentlicht am 4. Dezember 2013
OLG Hamm, Urteil vom 12.06.2012, Az. I-4 U 9/12
§ 12 Abs. 1 S.2 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass sich die Berechtigung eines geltend gemachten Unterlassungsanspruchs nicht schon daraus ergibt, dass der Beklagte Unterwerfungserklärungen gegenüber der Klägerin abgegeben hat. Damit habe er nicht zwangsläufig den geltend gemachten Unterlassungsanspruch anerkannt. Die in Bezug auf den geltend gemachten Unterlassungsanspruch streitbeilegende Abgabe einer Unterlassungserklärung könne die verschiedensten Gründe haben. Insbesondere wenn der Schuldner an der Wiederholung des beanstandeten Verhaltens kein besonderes Interesse habe, könne er vorsorglich eine Unterlassungserklärung abgeben und sich dabei gegen die Kostenlast verwahren. In der vorsorglich abgegebenen Unterlassungserklärung sei dann keine Anerkennung der Rechtswidrigkeit der konkreten Verletzungshandlung zu sehen. In einem solchen Fall werde dann auch nicht anerkannt, die Abmahnkosten des Abmahnenden zu erstatten. Ein solcher Fall habe aber vorgelegen, da der Beklagte von Anfang an seine Verantwortlichkeit für die Werbemaßnahme in Abrede gestellt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Die Nutzung der Domain berlin.com mit Inhalten zur Stadt Berlin verletzt die Namensrechte der Stadt Berlin / Zur Verwirkung des Unterlassungsanspruchsveröffentlicht am 4. Juni 2013
KG Berlin, Urteil vom 15.03.2013, Az. 5 U 41/12
§ 12 BGB; Art. 40 Abs. 1 Satz EGBGBDas KG Berlin hat entschieden, dass der Besitz der Domain berlin.com und deren Nutzung zur Vorhaltung von Informationen über die Stadt Berlin die Namensrechte der Stadt Berlin verletzt. Von Interesse ist auch die teilweise haarsträubende Argumentation der beklagten Domaininhaberin: Sie hatte eingewandt, dass deutsche Gerichte für Namensrechtsstreitigkeiten zu der nicht-deutschen Domain berlin.com nicht zuständig seien. Auch sei das deutsche Urteil in den USA nicht oder nur mit erheblichen Problemen vollstreckbar. Überdies fehle der Klage das Rechtsschutzbedürfnis, da mit dem Unterlassungsantrag eine Namensverletzung nicht (vollständig) unterbunden werden könne, weil bereits die Registrierung der Domain eine Namensverletzung darstelle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Wettbewerbsrechtlich versierter Rechtsanwalt kann in eigener Sache selbst abmahnen – Keine Kostenerstattung bei Hinzuziehung eines Kollegenveröffentlicht am 29. Mai 2013
OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2013, Az. 4 U 159/12
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der in eigener Sache abmahnend tätig wird, keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat, die durch Beauftragung eines Kollegen entstehen, wenn der Rechtsanwalt über ausreichende eigene Sachkunde auf dem Rechtsgebiet verfügt. Wenn dieser Maßstab bei Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen gelte, müsse dieser bei Rechtsanwälten erst recht angewendet werden. Wann die Sachkunde bei bestimmten Rechtsfragen vorliege, hänge vom Einzelfall ab. So könne auch ein Anwalt für Arbeits- und Familienrecht in der Lage sein, Verstöße gegen Informationspflichten der DL-InfoV selbst abzumahnen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Die Anmeldung von Marken auf Vorrat und mit dem Ziel, andere Marktteilnehmer zu behindern, ist rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 9. April 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.02.2013, Az. 6 U 126/12
§ 242 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz rechtsmissbräuchlich ist, wenn die anspruchsbegründenden Marken als reine Spekulationsmarken angemeldet wurden. Vorliegend habe eine Agentur eine hohe Anzahl von Marken auf „Vorrat“ anmeldet, angeblich, um diese für zukünftige Kunden als „Marke von der Stange“ vorzuhalten. Das Geschäftskonzept sei jedoch in der vorgestellten Weise nicht nachvollziehbar und verspreche keinen Erfolg. Im entschiedenen Fall sei auf Grund der Umstände daher davon auszugehen, dass die Anmeldung der Marken gezielt erfolgte, um Dritte zu behindern und somit ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Dringlichkeitsfrist in Wettbewerbssachen beträgt ca. 6 Wochenveröffentlicht am 8. Januar 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.09.2012, Az. 6 W 94/12
§ 12 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Antrag auf einstweilige Verfügung in einer Wettbewerbssache, der etwa sechs Wochen nach Kenntnis des Rechtsverstoßes gestellt wird, noch dringlich ist. Dies sei nach Auffassung des Senats allerdings für jeden Einzelfall separat zu beurteilen, da die Vermutung des § 12 UWG keine starren Fristen beinhalte. Sechs Wochen seien aber als grober Zeitrahmen zur Orientierung zu sehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Wiederholte gleichartige Markenverletzungen lassen den Unterlassungsanspruch des Rechtsinhabers immer wieder neu entstehen / Zu den Kriterien der Verwirkungveröffentlicht am 27. Juli 2012
BGH, Urteil vom 18.01.2012, Az. I ZR 17/11
Art. 9 Abs. 1 Buchst. a Gemeinschaftsmarkenverordnung; § 242 Cc BGB
Der BGH hat entschieden, dass bei gleichartigen Markenverletzungen, die mit zeitlichen Unterbrechungen auftreten (hier: Importe von Marken-Motorrädern in die EU ohne Zustimmung des Rechtsinhabers), immer wieder ein erneuter Unterlassungsanspruch ausgelöst wird. Eine Verwirkung der Ansprüche des Rechtsinhabers trete daher auch nach 25 Jahren wiederholter Importe nicht ein, da die für eine Verwirkung erforderliche Zeitspanne bei jedem Verstoß erneut beginne. Auch längere Untätigkeit des Markeninhabers gegenüber bestimmten gleichartigen Verletzungshandlungen könne kein berechtigtes Vertrauen eines Händlers begründen, dass der Markeninhaber auch künftig sein Verhalten dulden und weiterhin nicht gegen solche – jeweils neuen – Rechtsverletzungen vorgehen werde. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Potsdam: Wettbewerbsverband kann von Internet-Handelsplattform Auskunft verlangenveröffentlicht am 18. Juni 2012
LG Potsdam, Beschluss vom 24.01.2012, Az. 51 O 53/11
§ 1 UKlaG, § 2 UKlaG, § 13 Abs. 1 UKlaGDas LG Potsdam hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverein, dessen Berechtigung zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen feststeht, von dem Betreiber einer Onlinehandelsplattform Auskunft über ein dort unter Pseudonym handelndes Mitglied verlangen kann, wenn er diese Daten zur Verfolgung von verbraucherschutzwidrigem Verhalten benötigt. Ob tatsächlich ein unlauteres Handeln des Mitglieds vorliegt, werde im Rahmen der Auskunftsklage nicht geprüft. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Zum Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG, wenn sich der Unterlassungsgläubiger seinen Unterlassungsanspruch abkaufen lässt / Branchenbuch-Betrüger vs. Branchenbuch-Betrüger?veröffentlicht am 16. Februar 2012
OLG München, Urteil vom 22.12.2011, Az. 29 U 3463/11
§ 138 Abs. 1 BGB, § 8 Abs. 4 UWGDas OLG München hat entschieden, dass ein Fall von Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG vorliegt, wenn ein Mitbewerber – auf Grund eines bestehenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs – seine Klagebefugnis nicht zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen nutzt, sondern sie unter Hinnahme weiterer Verstöße in Geld umzusetzen sucht (vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2010, Az. 5 U 16/10, hier, und OLG Hamm, Urteil vom 22.06.2004, Az. 4 U 13/04, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: „Gegenverfügungsantrag“ im Verfahren auf Antrag einer einstweiligen Verfügung prozessual nicht zulässigveröffentlicht am 19. Dezember 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.10.2011, Az. 6 U 101/11
§ 33 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Antrag auf Erlass einer „Gegenverfügung“ im anhängigen einstweiligen Verfügungsverfahren nicht statthaft ist. Die Vorschriften über die einstweilige Verfügung sähen eine solche Gegenverfügung nicht vor, und auf Grund der Besonderheiten des Eilverfahrens seien die Vorschriften über die Widerklage gerade nicht entsprechend anwendbar. Zum Volltext der Entscheidung: