IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Celle, Beschluss vom 11.11.2011, Az. 13 W 101/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 12 Abs. 4 UWG, § 5 PkwEnVKV

    Das OLG Celle hat entschieden, dass der „Regelstreitwert“ für Unterlassungsansprüche wegen Verstoßes gegen die Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO 2 -Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (EnVKV) 5.000,00 EUR beträgt. Es korrigierte damit die Streitwertfestsetzung durch die Vorinstanz, welche noch 30.000,00 EUR angenommen hatte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. April 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 05.10.2010, Az. I ZR 46/09
    § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG (2004); § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass der Unterlassungsantrag bei belästigender Telefonwerbung nicht auf den Gegenstand der ursprünglichen Werbung beschränkt werden muss. Zitat: „Im Fall des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG besteht das Charakteristische der Verletzungshandlung in dem unverlangten Werbeanruf gegenüber einem Verbraucher. Wofür geworben wird, ist dagegen irrelevant. Werbeanrufe gehen häufig von Callcentern oder anderen vergleichbaren Dienstleistungserbringern aus, bei denen der Gegenstand der Werbung beliebig austauschbar ist. Etwas anderes hat dann zu gelten, wenn ein Gewerbetreibender einen Werbeanruf für die Waren oder Dienstleistungen vornimmt, die Gegenstand seines Geschäftsbetriebs sind. Hier reicht die durch die Verletzungshandlung begründete Wiederholungsgefahr grundsätzlich nicht über den Unternehmensgegenstand hinaus. Für eine derartige gegenständliche Beschränkung ist im Streitfall nichts ersichtlich.“ Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 07.02.2011, Az. 6 W 22/11
    §§ 12 Abs. 1 UWG; 256 Abs. 1 ZPO

    Das OLG Köln hat entschieden, dass nach Erhebung einer negativen Feststellungsklage das Interesse des Klägers nicht dann entfällt, wenn der Beklagte in der Klageerwiderung erklärt, „von der Verfolgung des durch die Abmahnung … geltend gemachten Unterlassungsanspruchs auch weiterhin Abstand zu nehmen“. Das Gericht erklärte, dass derjenige, der eine zulässige negative Feststellungsklage erhoben habe, grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an einer der Rechtskraft fähigen Entscheidung habe, durch die festgestellt werde, dass die Forderung, derer sich die Gegenseite berühme, nicht bestehe. Lediglich die Aufgabe einer Berühmung genüge ebenso wenig wie eine nicht bindende Verzichts- oder Beschränkungserklärung. Erforderlich sei die endgültige Sicherung der Rechtsposition des Klägers. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Februar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 28.12.2010, Az. 324 O 140/10
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB i.V.m. Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass bei einer Berichterstattung über ein Urteil gegebenenfalls darauf hinzuweisen ist, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Bei der im vorliegenden Fall angegriffenen Äußerung handele es sich durch den unterbliebenen Hinweis auf die ausstehende Rechtskraft des Urteils um eine offen mehrdeutige Äußerung im Sinne der Stolpe-Rechtsprechung (BVerfG, Urteil vom 25.10.2005, Az. 1 BvR 1696/98). Bei derartigen Äußerungen genüge eine Klarstellung, um den Unterlassungsanspruch entfallen zu lassen. Allerdings habe die klarstellende Äußerung auch unzweideutig zu erfolgen. Aus den Urteilsgründen: „Nachdem der Kläger die Beklagte abgemahnt hatte, hat diese den Beitrag um den Satz „Das Urteil ist nicht rechtskräftig“ ergänzt, was dem Klägervertreter mit Schreiben vom 15.06.2009 … mitgeteilt wurde. In diesem Schreiben führte die Beklagte zudem aus, dass sie der Auffassung sei, der reklamierte Eindruck entstehe nicht und es bestehe daher kein Rechtsgrund für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Der Klägervertreter reichte hierauf Unterlassungsklage ein, da von der Beklagten keine ausreichende Klarstellung erfolgt sei.“ Daraufhin erhob der Kläger Unterlassungsklage. Die Kammer entschied, dass die vorprozessualen Erklärungen der Beklagten für eine notwendige Klarstellung nicht ausreichend gewesen seien.

  • veröffentlicht am 24. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2011, Az. 324 O 46/11
    § 32 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass bei einem presserechtlich motivierten Unterlassungsanspruch, gerichtet auf einen Artikel in einer regional erscheinenden Zeitung (hier: Schleswig-Holstein), der Gerichtsstand an dem Ort gegeben sei, an dem das Presseprodukt bestimmungsgemäß verteilt werde. Dass zufälligerweise die Zeitung auch überregional gelesen werde (hier: Hamburg), und zwar im konkreten Fall von der Redaktion einer Hamburger Zeitschrift und von zwei Vereinen reiche nicht aus. Verweisung oder Abgabe an das örtlich zuständige Landgericht hatte der Antragsteller (trotz gerichtlichen Hinweises?) nicht beantragt. Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 10.000,00 EUR festgelegt. Auf die Entscheidung hingewiesen hatte openjur.de.

  • veröffentlicht am 20. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Arnsberg, Urteil vom 29.11.2010, Az. 8 O 122/10
    §§ 331 a, 922, 940 ZPO; 4 UKlaG; 8 UWG

    Das LG Arnsberg hat entschieden, dass ein Verbraucherschutzverein, dessen Eintragung in die Liste qualifizierter Einrichtungen, die zu Abmahnungen berechtigt sind, ruht, keine Unterlassungsansprüche mehr geltend machen kann. Das Bundesamt für Justiz hatte das Ruhen der Eintragung zur weiteren Überprüfung der Abmahnberechtigung angeordnet. Aus diesem Grund seien die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung weggefallen und die zuvor gegen den Verfügungsbeklagten erlassene Verfügung aufzuheben. Dies entschied das Gericht nach Lage der Akten, da ein Vertreter des Vereins bei der angeordneten mündlichen Verhandlung nicht erschien und somit säumig war. Zum Ruhen der Eintragung siehe auch diesen Bericht und dieses Update. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Dezember 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 09.09.2010, Az. 3 U 58/09
    § 8 Abs. 2 UWG; § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Unterlassungsanspruch und mit ihm die Aktivlegitimation des Abmahnenden nicht allein deshalb untergeht, weil der von dem jeweiligen Wettbewerbsverstoß betroffene Geschäftsbereich ausgegliedert wird. Zwar werde der aufnehmende Rechtsträger neuer Inhaber des Unterlassungsanspruchs. Das Rumpfunternehmen sei aber berechtigt, den Unterlassungsanspruch im Wege der gesetzlichen Prozessstandschaft für den aufnehmenden Rechtsträger geltend zu machen.  Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. August 2010

    BGH, Urteil vom 03.08.2010, AZ. VI ZR 113/09
    § 15 Abs. 2 S. 1; 16 RVG

    Der BGH hat entschieden, dass die Aufforderung der Beklagten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gebührenrechtlich eine andere Angelegenheit betrifft als die Verfolgung der Ansprüche auf Richtigstellung und Gegendarstellung. Gegendarstellungs- und Berichtigungsbegehren seien gegenüber dem Unterlassungsbegehren ihrem Wesen nach verschieden (vgl. BGH. Urteil vom 15.11.1994, Az. VI ZR 56/94BGHZ 128, 1, 8; BGH, Urteil vom 22.04.2008 – VI ZR 83/07BGHZ 176, 175, 180). Während der Unterlassungsanspruch der Abwehr zukünftigen rechtswidrigen Verhaltens dient, ziele der Berichtigungsanspruch auf die Beseitigung einer rechtswidrigen Störung durch den Verletzer. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Juli 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 28.01.2010, Az. 27 O 1000/09
    § 823 BGB Art. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 22, 23, 24 KunstUrhG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass einem Hamburger Doktoranten das Recht zusteht, nicht mit einem wegen Kokain-Konsums in Verruf geratenen Hamburger Ex-Senator bildlich „in eine Ecke“ gestellt zu werden. Einen generellen Anspruch, nicht mehr mit dem Ex-Senator abgebildet zu werden, verneinte das Gericht indessen, u.a. da der Unterlassungsanspruch stets das Ergebnis einer Einzelfallabwägung sein müsse. Auch einen Schadensersatzanspruch lehnte die Kammer ab. Der Kläger habe nicht einmal substantiiert die Möglichkeit künftiger Schäden aufgrund der Veröffentlichung dargetan. Dass ein künftiger Arbeitgeber den Artikel zugespielt erhalte, bewege sich vollständig im Bereich der Spekulation und erscheine allenfalls „entfernt möglich“. Das reiche für die Begründetheit der Feststellungsklage aber nicht aus. Dass der Kläger auf die Veröffentlichung (überhaupt) angesprochen worden sei, habe er nicht substantiiert dargelegt.

  • veröffentlicht am 11. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Memmingen, Urteil vom 23.12.2009, Az. 1 HK O 1751/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das LG Memmingen hat entschieden, dass die Nachfrage an ein Unternehmen, dessen Daten der Versender ohne Zutun des Unternehmens in eine Datenbank aufgenommen hat, auf Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Daten eine unzulässige Form der Nachfragewerbung ist. Dem klagenden Unternehmen stehe damit ein Unterlassungsanspruch zu. Die Verteidigung des Beklagten, dass lediglich eine Informationsbeschaffung für einen kostenlosen Eintrag und damit eine Nachfrage für eine unentgeltliche Leistung vorliege, mit der die Klägerin ihr Einverständnis dadurch erklärt habe, dass sie in ihrem Internet-Auftritt Anfragen zu ihrem Unternehmen erlaube, überzeugte das Gericht nicht. Das Gericht führte aus:

    (mehr …)

I