Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Notarielle Unterwerfungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahrveröffentlicht am 28. Oktober 2014
LG Köln, Urteil vom 23.09.2014, Az. 33 O 29/14
§ 8 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Unterwerfungserklärung per notarieller Urkunde bezüglich der Unterlassung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens, in welcher der Schuldner sich gleichzeitig der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft, zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr genügt. Es komme nicht darauf an, dass die tatsächliche Vollstreckung zunächst noch von der gerichtlichen Androhung von Ordnungsmitteln abhänge. An der Ernsthaftigkeit der Erklärung bestehe kein Zweifel, da der Schuldner jederzeit mit der Erwirkung eines Androhungsbeschlusses durch den Gläubiger rechnen müsse. Zum Volltext der Entscheidung:
- Amazon: Buchpreisbindung – Keine Nachlässe auf neue Bücherveröffentlicht am 24. September 2014
Der Internetgroßhändler Amazon darf nach einer Meldung auf heise (hier) keine Nachlässe auf neue Bücher geben, weil dies gegen die Buchpreisbindung verstößt. Dies gelte auch, wenn ein Kunde verbilligt ein gebrauchtes Buch erworben habe und Amazon ihm nach einer Beschwerde über den Verkäufer eine neues Exemplar des Buches zusende. Auch in diesem Fall müsse der volle Neupreis gezahlt werden. Amazon war im Rechtsstreit um diese Frage vor dem LG Wiesbaden unterlegen und gab in der Berufungsinstanz schließlich eine Unterlassungserklärung zur Beendigung des Rechtsstreits ab.
- OLG Düsseldorf: Die Modifizierung einer Unterlassungserklärung lässt keine Einigungsgebühr entstehenveröffentlicht am 5. August 2014
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2014, Az. I-10 W 19/14
Nr. 1000 VV-RVG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Bearbeitung einer Urheberrechtsverletzung (z.B. Filesharing) durch einen Rechtsanwalt die Verständigung über den genauen Inhalt einer Unterlassungserklärung nicht zur Entstehung einer Einigungsgebühr führt. In solchen Verfahren gehe es hauptsächlich um die Realisierung von Schadensersatzansprüchen, so dass der Unterlassungserklärung nur untergeordnete Bedeutung zukomme und die Verständigug darüber kaum etwas zur Beilegung des Streits beitrage. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Die Bemessung der Höhe einer Vertragsstrafeveröffentlicht am 5. August 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.12.2013, Az. 11 W 27/13
§ 91a ZPO; § 97 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe wegen einer Urheberrechtsverletzung (hier: unberechtigte Fotonutzung) geeignet sein muss, den Verletzer von weiteren Verletzungshandlungen abzuschrecken. Eine Vertragsstrafe von weniger als 2.500,00 EUR sei nur in Ausnahmefällen ausreichend, denn es müsse eine gewisse Sicherheit gewährleistet werden, dass weitere Verstöße unterbleiben. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Die Zwangsvollstreckung aus einer Unterlassungserklärung ist nicht möglichveröffentlicht am 8. Juli 2014
OLG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2014, Az. 7 W 51/14
§ 890 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass aus einer außergerichtlich abgegebenen Unterlassungserklärung keine Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – z.B. auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes – unternommen werden können. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Schuldner sich verpflichtet habe, „es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes … – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zukünftig zu unterlassen“. Die Unterwerfung unter die Ordnungsmittel des § 890 ZPO sei nicht wirksam erfolgt, da diese nur im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verhängt werden dürften und solche nur auf Grund gerichtlicher Entscheidungen stattfänden. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Nur eine Vertragsstrafe, wenn sich jeweils GmbH und Geschäftsführer zur Unterlassung verpflichten und die GmbH dagegen verstößtveröffentlicht am 30. Juni 2014
BGH, Urteil vom 08.05.2014, Az. I ZR 210/12
§ 31 BGB, § 313 Abs. 3 S.2 BGBDer BGH hat entschieden, dass auch dann, wenn sich nach einer marken- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sowohl die GmbH als auch der Geschäftsführer („das Organ“) zur Unterlassung verpflichten, in der Regel nur eine (!) Vertragsstrafe zu zahlen ist, soweit der erneute Verstoß der Gesellschaft zuzurechnen ist. Beide sollen als Gesamtschuldner haften. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Im Wettbewerbsrecht kann trotz Prozessvergleich mit Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsmittelantrag gestellt werdenveröffentlicht am 6. Juni 2014
BGH, Beschluss vom 03.04.2014, Az. I ZB 3/12
§ 890 Abs. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass der Gläubiger eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs grundsätzlich auch dann einen Antrag auf gerichtliche Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO stellen kann, wenn der Schuldner im Vergleich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, und zwar auch dann, wenn der Unterlassungsschuldner noch nicht gegen seine Unterlassungspflicht verstoßen hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur Gültigkeit einer hohen Vertragsstrafe im Rahmen einer Unterlassungserklärungveröffentlicht am 16. Mai 2014
BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. I ZR 77/12
§ 307 Abs. 1 Ch BGBDer BGH hat entschieden, dass ein Vertragsstrafeversprechen im Rahmen einer Unterlassungserklärung unwirksam sein kann, wenn die Höhe der Vertragsstrafe bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verstoß und den damit verbundenen Gefahren stehe. Dies sei auch im kaufmännischen Verkehr der Fall. Allerdings bestehe keine Pflicht, im kaufmännischen Verkehr eine Vertragsstrafe nach dem sog. „neuen Hamburger Brauch“ (unbezifferte Vertragsstrafe, deren Angemessenheit gerichtlich überprüfbar ist) zu vereinbaren. Im vorliegenden Fall sei die vereinbarte Vertragsstrafe von 25.000,00 EUR pro Verstoß jedoch noch als verhältnismäßig zu bewerten. Es ging um die Führung eines markenverletzenden Firmennamens, der auch nach Abgabe der Unterlassungserklärung noch in verschiedenen Branchenverzeichnissen zu finden war. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bielefeld: Ein Unterlassungsvertrag, der nicht festlegt, durch wen die Höhe einer Vertragsstrafe bestimmt wird, ist unwirksamveröffentlicht am 31. März 2014
LG Bielefeld, Urteil vom 21.06.2013, Az. 1 O 227/12
§ 339 BGBDas LG Bielefeld hat entschieden, dass ein wirksames Vertragsstrafeversprechen nicht zustande kommt, wenn nicht festgelegt wird, wer die Höhe der Vertragsstrafe zu bestimmen hat. Vorliegend hatte die Beklagte eine vorgeschlagene Unterlassungserklärung abgeändert und die Formulierung „es bei Vermeidung einer Vertragsstafe, deren Höhe vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist“ benutzt. Diese Änderung war von der Klägerin angenommen worden. Damit fehle es nach Auffassung des Gerichts an der Einigung über einen wesentlichen Vertragsbestandteil, so dass auch bei Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung keine Vertragsstrafe gefordert werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bielefeld: Maklerprovision auf Immobilienplattform muss inkl. Mehrwertsteuer angegeben werdenveröffentlicht am 31. März 2014
LG Bielefeld, Urteil vom 15.10.2013, Az. 17 O 122/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 PAngV; § 3 Abs. 1 WoVermRG
Das LG Bielefeld hat entschieden, dass die Preisangabe für eine Maklerprovision mit „2 KM zzgl. gesetzl. MwSt.“ unzulässig ist. Verbraucher seien es nach den Ausführungen des Gerichts gewöhnt, dass entsprechend dem gesetzlichen Gebot die Mehrwertsteuer nicht zusätzlich zu dem genannten Preis verlangt werde, sondern einberechnet sei. Der Zusatz „zzgl. gesetzl. MwSt.“ sei daher leicht zu übersehen. Zum Volltext der Entscheidung: