Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Telefonummer in Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 28. August 2009
OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2009, Az. 4 U 43/09
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG; 355 BGB
Das OLG Hamm hat in dieser aktuellen Entscheidung erneut konstatiert, dass die Angabe einer Telefonnummer innerhalb der Kontaktangabe einer Widerrufsbelehrung eine Irreführung des Verbrauchers darstellt und damit wettbewerbswidrig und abmahngefährdet ist. Grund ist nach Auffassung des Gerichts, dass beim Verbraucher der Eindruck entstehen könne, dass die Ausübung seines Widerrufsrechts auch telefonisch möglich sei. Dies sei jedoch nach Gesetzeslage gerade nicht der Fall. Ein lediglich mündlich erklärter Widerruf sei unwirksam und der Verbraucher laufe Gefahr, sein Recht zu vergeben. Auch dass in der Widerrufsbelehrung selbst ausdrücklich angegeben werde, dass der Widerruf in Textform auszuüben sei, wirke der Irreführung nicht entgegen, da auf diese Weise zumindest widersprüchliche Informationen mitgeteilt würden. Deshalb wisse der Verbraucher nicht, was letztendlich gelten solle. Dies gelte auch, wenn die Telefonnummer lediglich im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Punkt „Der Widerruf ist zu richten an…“ auftauche. Daran habe sich der Verkäufer festhalten zu lassen. Eine Bagatelle könne in diesem Verstoß nicht gesehen werden, da die Geltendmachung wesentlicher Verbraucherrechte betroffen sei. Das OLG Frankfurt hat in der Frage einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung bereits im Jahr 2004 ebenso entschieden (Link: OLG Frankfurt). - BGH: Zu den Anforderungen einer Fristsetzung des Verbrauchers an den Händlerveröffentlicht am 26. August 2009
BGH, Urteil vom 12.08.2009, Az. VIII ZR 254/08
§ 281 Abs. 1 Satz 1 BGBDer BGH hatte darüber zu befinden, unter welchen Umständen die Fristsetzung eines Verbrauchers an einen Händler ausreichend ist, um nach erfolglosem Ablauf Schadensersatz verlangen zu können. Voraussetzung des Schadensersatzanspruches sei es nämlich, dass dem Verkäufer zuvor eine angemessene Frist gesetzt worden sei, während derer er die Möglichkeit zur Neuleistung oder Nacherfüllung gehabt habe. Im entschiedenen Fall hatte der Käufer eines gebrauchten Autos den Verkäufer wegen Mängeln am Motor zur „umgehenden“ Beseitigung aufgefordert. Trotz Zusage, sich darum zu kümmern, meldete sich der Verkäufer in der Folgezeit nicht. Der Käufer ließ die Reparatur anderenorts vornehmen und verlangte Ersatz des dafür erforderlichen Geldbetrages. Der Verkäufer verweigerte dies wegen nicht erfolgter Fristsetzung zur Nacherfüllung. Dieser Auffassung folgte der BGH nicht. Das Gericht war der Ansicht, dass die Aufforderung zur „umgehenden“ Beseitigung des Mangels ausreichend sei. Die Angabe eines Endtermins sei für die Bestimmung einer angemessenen Frist nicht erforderlich. Die Aufforderung zu einer „umgehenden“ Nacherfüllung setze eine zeitliche Grenze, die gemäß den Umständen des Einzelfalls bestimmbar sei. Zweck der Fristsetzung sei lediglich, dem Schuldner zu zeigen, dass er seine Leistung nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt erbringen könne. Dieser Zweck sei durch die Fristsetzung des Käufers erfüllt worden (JavaScript-Link: BGH).
- OLG Koblenz: Widerruf darf nicht ignoriert werdenveröffentlicht am 26. August 2009
OLG Koblenz, Urteil vom 17.06.2009, Az. 9 U 120/09
§§ 3, 7 UWGDas OLG Koblenz hat in diesem Urteil klar gestellt, dass es ein unlauteres, und damit wettbewerbswidriges Verhalten ist, einem Kunden nach dessen Widerruf des Kaufvertrages noch die ursprünglich bestellte Ware zuzusenden. Erst recht gelte dies für Waren/Dienstleistungen, die der Verbraucher gar nicht bestellt habe. Ein solches Verhalten stelle eine Werbemaßnahme dar, die einzig der Absatzförderung dienen solle. Wünsche ein Marktteilnehmer wie z.B. ein Verbraucher diese Werbung ausdrücklich nicht, liege eine Belästigung vor. Ein von der Beklagten vorgebrachtes Versehen bei der Bearbeitung des Widerrufs falle bei der Beurteilung der Angelegenheit nicht ins Gewicht, da auf Seiten des werbenden Unternehmers kein Verschulden erforderlich sei.
- OLG Frankfurt a.M.: Ein Reiseveranstalter darf kein Gewinnspiel für Reisebüros veranstalten, wenn dadurch Interessen von Verbrauchern beeinträchtigt werdenveröffentlicht am 25. August 2009
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.04.2009, Az. 6 U 48/08
§§ 3, 4, 8 UWGDas OLG Frankfurt hat in diesem Urteil einer Fluglinie untersagt, ein Gewinnspiel dergestalt zu veranstalten, dass ein Reisebüro, über welches in einem bestimmten Zeitraum die meisten Flüge dieser Fluglinie gebucht werden, einen Einkaufsgutschein über 5.000,- EUR erhält. Zwar sei eine Verknüpfung von Gewinnspielteilnahme und Erwerb einer Ware/Dienstleistung nur gegenüber Verbrauchern unzulässig, so dass grundsätzlich eine solche Ausschreibung für Reisebüros möglich erscheine. Im konkreten Fall sah das Gericht jedoch die Gefahr, dass eine mittelbare unsachliche Beeinflussung von Verbrauchern stattfinden könne. Obwohl ein Verbraucher sich bewusst sei, dass ein Reisebüro auch auf den eigenen Vorteil hinarbeite, so erwarte er doch eine kompetente, sorgfältige und sachlich richtige Beratung hinsichtlich Anreise, Unterkunft und anderer Details einer geplanten Reise. Diese sei dann gefährdet, wenn ein Anbieter von Reiseleistungen gegenüber anderen Anbietern, für die das Reisebüro zuständig ist, so große Vergünstigungen verspricht, dass eine massive Beeinflussung der Mitarbeiter stattfindet, die zu irreführender Beratung führen könne. Mit einem solchen Anreiz eines Buchungswettbewerbs könne der Verbraucher – im Gegensatz zu üblichen Provisionen – nicht rechnen und dies in der Folge auch nicht in seine Beurteilung der Beratung miteinfließen lassen, so dass er den Wert der Beratung nicht entsprechend relativieren könne.
- OLG Koblenz: Powerseller = kein Unternehmer?veröffentlicht am 12. August 2009
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2005, Az. 5 U 1145/05
§§ 312 b Abs. 1, 14 BGBDas OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Händler, der bei der Internethandelsplattform eBay als so genannter „Powerseller“ angemeldet ist, grundsätzlich selbst die Beweislast zu tragen hat, wenn er behauptet, kein Unternehmer zu sein. Im entschiedenen Fall hatte ein Verbraucher ein Produkt von dem Kläger erworben und danach ein Widerrufsrecht ausgeübt. Der Kläger behauptete, er sei kein Unternehmer und deswegen stünde dem Beklagten kein Widerrufsrecht zu. Grundsätzlich hätte jetzt der Beklagte beweisen müssen, dass der Händler als Unternehmer tätig war. Das Gericht verschaffte dem Verbraucher in diesem Fall jedoch Erleicherung: (mehr …)
- Lebensmittelverpackungen lügen wie gedruckt?veröffentlicht am 7. August 2009
Der Lebensmittelindustrie weht der Wind ins Gesicht. Nach den Blenderpackungen mit nur halbem Füllinhalt (vgl. dazu auch Link: FertigVerpackVO), geht es nun den Inhalten der Lebensmittel an den Kragen, also Produkten, die (angeblich) vom Äußeren nicht halten, was sie versprechen. Es ist die Rede von Irreführung des Verbrauchers. Foodwatch hat sich der Futterkuriositäten kritisch angenommen und gibt Alarm. So ist in Bezug auf den „Müsli-Imitat-Riegel“ von Schwartau („Corny Schoko“) zu lesen. „Auf Englisch heißt ‚Corny‘ getreidereich. Ein passender Name also, für einen ‚Müsliriegel‘. Doch Corny, ‚das Beste aus dem Korn‘, hat mit klassischem Müsli wenig, mit Vollkorn noch weniger zu tun. Auch wenn er in manchem Supermarkt im Müsli-Regal steht: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Zu der Untersagung von irreführender Lebensmittelwerbungveröffentlicht am 7. August 2009
LG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2009, Az. 37 O 74/08
§§ §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG, Art. 8 Abs. 1 „Health Claims – Verordnung“ (HCVO)Das LG Düsseldorf hat in diesem Fall einem Lebensmittelhersteller untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Erfrischungsgetränk „Bionade“ anzugeben, dass dieses Getränk „viel Calcium und Magnesium“ enthalte und / oder „calciumreich“ sei und/oder dieses Getränk (mit Ausnahme des Produkts „Bionade aktiv“) enthalte Calcium und / oder Magnesium. Unberührt blieb die Möglichkeit der Angabe von Zutaten auf den Verpackungen der Produkte der Antragsgegnerin. (mehr …)
- BGH: Bei mehr als 25 Kunden-Feedbacks „gewerblicher Händler“? / Zum pseudo-privaten Handeln bei eBayveröffentlicht am 24. Juli 2009
BGH, Urteil vom 04.12.2008, Az. I ZR 3/06
§§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 4, § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWGDer BGH hat in dieser Entscheidung in Zusammenhang mit einer Verletzung der Marke „Cartier“ umfassend zu der Frage ausgeführt, wann Verkaufstätigkeiten auf der Internethandelsplattform eBay als „gewerblich“ anzusehen sind. Ein Zeichen werde im geschäftlichen Verkehr verwendet, wenn seine Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit und nicht im privaten Bereich erfolge. Dabei seien an dieses Merkmal im Interesse des Markenschutzes keine hohen Anforderungen zu stellen (!). Der Senat berücksichtigte bei seiner Entscheidung die Anzahl von Waren bezogen auf einen bestimmten Zeitraum, die Gleichartigkeit der Ware, die Konzentration der Ware auf wenige Produktgattungen sowie die Anzahl von Kundenbewertungen – und führte gleichzeitig zu den Grundsätzen der geltenden Beweislast aus. (mehr …)
- LG Hamburg: Freenet AG darf Verbraucher ohne deren Einwilligung nicht zu Werbezwecken anrufenveröffentlicht am 14. Juli 2009
LG Hamburg, Urteil vom 16.06.2009, Az. 407 O 300/07
§§ 3, 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGNach Mitteilung des Hamburger Abendblatts darf die Freenet AG Verbraucher nicht anrufen, um diese auf eigene Produkte aufmerksam zu machen, soweit die angerufenen Verbraucher zuvor in einen solchen Werbeanruf nicht eingewilligt haben. Das Urteil folgte, nachdem die Hamburger Verbraucherschützer Freenet vor zwei Jahren (!) wegen belästigender Werbeanrufe abgemahnt hatte. Freenet wies jede Verantwortung von sich und gab dem beauftragten Call-Center die Schuld, welches weisungswidrig gehandelt habe (JavaScript-Link: Abendblatt).
- OLG Hamm: Verkaufsbeschränkung bei eBay „Wir verkaufen nur an Gewerbetreibende!“ ist zulässigveröffentlicht am 1. Juli 2009
OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2008, Az. 4 U 196/07
§§ 3, 4, 8 UWG; 312 c, 312 d, 355, 357 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass Angebote bei eBay durch den Verkäufer durchaus auf Unternehmer/ Gewerbetreibende beschränkt werden können. Dies stelle keinen Verstoß oder Widerspruch zu den eBay-AGB dar. Grundsätzlich kann sich der Verkäufer zwar seine Kunden auf der Auktionsplattform nicht aussuchen, da bereits ein Vertrag besteht, wenn der Verkäufer Kenntnis vom Käufer erlangt. Trotzdem ist das Gericht der Auffassung, dass eine Beschränkung auf gewerbliche Käufer dann möglich ist, wenn die beschränkende Klausel für den potentiellen Erwerber eindeutig, transparent und leicht zu finden ist. Wird eine solche Klausel jedoch „versteckt“ in das Angebot eingefügt, droht eine Abmahnung. Die Vorteile des Verkaufs nur an Gewerbetreibende liegt für den Verkäufer auf der Hand. Er muss keine Widerrufsbelehrung vorhalten und kann auch auf weitere Informationspflichten für Verbraucher verzichten. Im entschiedenen Fall hatte der Verkäufer zwischen diversen anderen Regelungen unter der Überschrift „Garantie“ geregelt: „Wir gewähren keinerlei Garantie, Gewährleistung, Umtausch oder Rücknahme der von uns versteigerten Artikel. Wir verkaufen ausschließlich an Gewerbetreibende, ein Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen.“ Dies betrachteten die Richter indes nicht als ausreichenden Hinweis.