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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 16.12.2009, Az. VIII ZR 38/09
    §§ 280 Abs. 1, 311, 241 Abs. 2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Verkäufer beim Verkauf eines Gebrauchtwagens den Käufer auch über nicht im Fahrzeugbrief eingetragene, so genannte „fliegende Zwischenhändler“ aufklären muss. Werde diese Aufklärungspflicht verletzt, sei der Händler zum Schadensersatz verpflichtet. Im entschiedenen Fall waren im Brief des verkauften Pkws lediglich der ursprüngliche Halter sowie der Verkäufer vermerkt. Der Verkäufer hatte den Wagen jedoch von einem Zwischenhändler namens „Ali“ erworben, der nicht eingetragen war und der das Fahrzeug seinerseits ebenfalls von einem nicht eingetragenen Zwischenhändler erlangt hatte. Der Käufer war darüber nicht aufgeklärt worden und stellte nach Erwerb fest, dass die Kilometerlaufleistung des Pkws falsch angezeigt wurde. Er gab an, dass er den Wagen nicht gekauft hätte, wenn er von den Zwischenhändlern gewusst hätte und verlangte Schadensersatz. Der BGH sah dies genau so.

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  • veröffentlicht am 14. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLandgericht Bonn, Urteil vom 10.11.2009, Az. 11 O 150/08
    §§ 3; 4 Nr. 10; 8; 11 UWG

    Das LG Bonn hat wenig überraschend entschieden, dass die rüde Überrumpelung von Kunden der Konkurrenz nicht im Einklang mit dem geltenden Wettbewerbsrecht steht. Die Parteien dieses Verfahrens waren Wettbewerber auf dem Gebiet der Stromversorgungsleistungen für Verbraucher. Die Beklagte schickte „drei Herren“ aus, welche bei einer Kundin der Klägerin klingelten und dieser erklärten: „Wir kommen von [Klägerin] und [Klägerin] wird dieses und das Nebenhaus nicht mehr beliefern. Sie müssen zu der Firma [Beklagte] wechseln„. Die eingeschüchterte Kundin der Klägerin unterschrieb in der Not einen Versorgungsvertrag mit der Beklagten. Einem anderen Kunden der Klägerin widerfuhr das Gleiche, wobei ihm eine Bedenkzeit eingeräumt wurde, die allerdings wenig wert war, da die Beklagte umgehend versuchte, Abschlagszahlungen von seinem Konto abzubuchen. Das LG Bonn mochte beides nicht:
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  • veröffentlicht am 9. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2008, Az. 39 O 25/08 KfH
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG; §§ 312 c Abs. 1 Satz 1; 312 d; 355 BGB

    Das LG Stuttgart hat einem Onlinehändler untersagt, bei Internetverkäufen eine Widerrufsbelehrung zu verwenden, welche die nachfolgenden Formulierungen enthält:  „Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht Ihnen bezüglich der bei uns im Wege des Fernabsatzes gekauften Waren ein Widerrufsrecht zu.“ Hinweis: Dem Verfahren wurde ein Streitwert von 30.000 EUR zu Grunde gelegt. Dies dürfte jedoch in erster Linie darauf zurückzuführen sein, dass sich der Gebührenstreitwert aus der Addition der Summe von Klage und Widerklage ergab (§ 45 Abs. 1 GKG). (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. November 2009

    BGH, Urteil vom 16.09.2009, Az. VIII ZR 243/08
    §§ 346 Abs. 1, 474 BGB; EWGRichtl-1999/44 Art. 3

    Der BGH hat in diesem Urteil klargestellt, dass bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags mit einem Verbraucher der Verkäufer Ersatz für die zwischenzeitlich erfolgte Nutzung der Sache verlangen kann. Werde ein Vertrag rückabgewickelt, habe der Käufer die ihm zwischenzeitlich daraus erwachsenen Vorteile auszugleichen. Vorliegend handelte es sich um einen Gebrauchtwagenkauf. Die Käuferin hatte vor Rücktritt vom Vertrag bereits ca. 36.000 Kilometer zurück gelegt. Für diesen Vorteil habe die Käuferin bei der Rückabwicklung Wertersatz leisten müssen. Der BGH stellte nunmehr klar, dass die Wertersatzvorschriften des BGB für den Fall des Rücktritts vom Vertrag nicht dem europäischen Recht, insbesondere der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, entgegen stehen. Im Gegenteil gestatte es der 15. Erwägungsgrund dieser Richtlinie, die Benutzung der Ware im Falle einer Auflösung des Vertrags (z.B. durch Rücktritt) zu berücksichtigen. Nicht zu verwechseln ist diese Konstellation mit dem Fall des Vertrags-Widerrufs, bei dem jedenfalls ein genereller Nutzungswertersatz nicht gefordert werden kann (Link: EuGH I) und dem Fall der Ersatzlieferung, bei der ebenfalls ein Nutzungsersatz für die zuerst gelieferte Sache nicht geltend gemacht werden kann (Link: EuGH II).
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  • veröffentlicht am 2. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDer BGH befasst sich in einem noch laufenden Verfahren mit der Frage, in welcher Weise Online-Händler Verbraucher über deren gesetzliche Rechte aufklären müssen. Ein Urteil in dem zur Zeit laufenden Prozess soll am 09.12.2009 verkündet werden. Ein wesentlicher Punkt, mit dem die Richter sich befassen, ist, ob Wiederholungen des Gesetzestextes in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Information über die Rechte ausreichend sind und ob diese Zitierungen immer vollständig sein müssen. Anlass ist eine Verbraucherschutzklage des VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) gegen ein Unternehmen, welches in seinen AGB gesetzliche Vorschriften nur zum Teil zitiert hatte. Dies sei nach Auffassung des VZBV intransparent und würde Verbraucher in die Irre führen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Oktober 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie US-amerikanische Firma Forrester Consulting hat im Auftrag der Akamai Technologies, Inc. unter dem 17.08.2009 eine Studie zum Thema „eCommerce Web Site Performance Today“ veröffentlicht. Unter anderem wurde gefragt, wie lange Nutzer zu warten bereit seien, bis sich eine Webseite (Startseite) aufgebaut habe. Ergebnis: Zieht sich der Ladevorgang länger als zwei Sekunden hin, wird der Kunde bereits ungeduldig. Über ein Viertel aller Verbraucher machten ihre Wertschätzung einer Seite von den Ladezeiten, Abstürzen und Fehlermeldungen abhängig. Fast 80 % der befragten Nutzer wollten, auf diese Weise frustriert, bei zukünftigen Käufen ihren Bedarf anderweitig decken. Nähere Informationen finden sich auch hier (JavaScript-Link: Quelle). Der Bezug der kostenfreien Studie ist unter nachfolgendem Link möglich (JavaScript-Link: Akamai), nachdem sich der Nutzer registriert und umfangreiche Daten (z.B. Telefonnummer, Bundesland) eingetragen hat.

  • veröffentlicht am 3. Oktober 2009

    BGH, Urteil vom 30.09.2009, Az. VIII ZR 7/09
    §§ 312 b Abs. 1, 312 d Abs. 1, 355 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine natürliche Person, die sowohl als Verbraucher (§ 13 BGB) als auch in ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Unternehmer (§ 14 BGB) am Rechtsverkehr teilnimmt, im konkreten rechtsgeschäftlichen Handeln erst dann ihren Status als Verbraucher verliert, wenn ihr Handeln eindeutig und zweifelsfrei ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Dies ist zum einen dann der Fall, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft objektiv in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit der natürlichen Person abgeschlossen wird (§ 14 BGB). (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. September 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2009, Az. 4 U 222/08
    §§ 3, 5 UWG

    Das OLG Hamm hatte über die Werbung mit einer unzutreffend beschriebenen Marke zu entscheiden. Die Klägerin ist Inhaberin einer registrierten deutschen (nationalen) Wortmarke für Kaminöfen. Sie warb in Prospekten und ihrem Internetauftritt mit den Worten „die große internationale Marke“ sowie hinzugefügten englischen und französischen Texten. Nach Auffassung des Gerichts lag dadurch eine Irreführung über den Geltungsbereich der Marke vor. Den Einwand der Klägerin, dass sich die Äußerung lediglich auf die Bekanntheit ihrer Produkte im Ausland beziehe und so auch vom Verbraucher verstanden werde, ließ das Gericht nicht gelten. Es sei einem großen Teil der Verbraucher bekannt, dass es länderübergreifende Marken gebe. Eine solche Tatsache könne auch mittelbaren Einfluss auf die Kaufentscheidung des Verbrauchers haben, weil die Inhaberschaft internationaler Marken die Reputation eines Unternehmens hebe. Deshalb stelle sich die Klägerin mit der beanstandeten Werbung besser dar, als sie sei, was den Verbraucher zu seiner Kaufentscheidung bewegen könne. Der Klägerin wurde untersagt, den Slogan „die große internationale Marke“ im Zusammenhang mit der Angabe der Wortmarke selbst zu unterlassen. Eine Abwandlung der Wortmarke selbst, die einen Buchstaben als stilisierte Flamme darstellte, empfand das Gericht jedoch als unschädlich, solange auch in der Abwandlung das Ursprungszeichen zu erkennen ist.

  • veröffentlicht am 11. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie EU-Kommissarin für Verbraucherschutz Meglena Kuneva hat am gestrigen Tage die zum Teil erschreckenden Ergebnisse einer europaweiten Untersuchung zur Einhaltung von Verbraucherschutzbestimmungen vorgestellt. Die Studie prüfte dabei hauptsächlich Webseiten, die mit Artikeln aus dem Bereich Unterhaltungselektronik handelten. Dabei sei es europaweit auf mehr als der Hälfte der Seiten zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Diese bezögen sich hauptsächlich auf fehlende Widerrufs-/Rückgabebelehrungen oder Kontaktdaten und falsche Preisauskünfte (JavaScript-Link: EU-Presseerklärung). Speziell in Deutschland haben die Verbraucher nach dieser Untersuchung keine guten Karten: Auf 7 von 10 untersuchten Webseiten wurden Verstöße gegen Schutzrechte gefunden (JavaScript-Link: Heise Newsmeldung). Und was bringt dem Verbraucher nun diese Untersuchung? Nun, alle beanstandeten Onlineshops sollen von den nationalen Behörden aufgefordert werden, die Missstände zu beseitigen. Gelinge dies nicht, drohen Bußgeldern oder gar die Sperrung der Webseite. Im ersten Halbjahr 2010 sollen die Ergebnisse dieser Maßnahmen vorgestellt werden. Bleibt nur zu hoffen, dass das Einkaufen im Internet damit für die Verbraucher wieder sicherer wird und sich nicht immer wieder neue schwarze Schafe in die Herde mischen.

  • veröffentlicht am 3. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Bamberg, Beschluss vom 07.08.2009, Az. 6 U 30/09
    §§ 437, 440 BGB

    Das OLG Bamberg hat entschieden, dass der Käufer einer Schlafzimmereinrichtung auch nach 13 Monaten bei voller Kostenerstattung vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn die Möbel einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen. Dabei sei es nach Auffassung des Gerichts ohne Belang, ob Grenzwerte für die geruchsverursachenden flüchtigen organischen Verbindungen überschritten worden seien oder ob Gesundheitsschäden durch die Stoffe verursacht werden könnten. Allein die Tatsache des Geruchs an sich stelle einen Mangel dar und berechtige bei erfolglosen Behebungsversuchen zum Rücktritt. Der Käufer dürfe bei solchen Möbeln erwarten, dass sie geruchsneutral seien oder ein vorhandener Geruch sich jedenfalls kurz nach dem Aufstellen verflüchtige.

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