IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 11.05.2011, Az. 28 O 72/11
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass der private Betreiber eines großen Meinungsforums für die Übernahme eines rechtswidrigen Artikels aus einer Onlinezeitung haftet. Eine einstweilige Verfügung, die die Verbreitung des Artikels untersagt, sei zu Recht ergangen. Insbesondere könne sich der Betreiber des Forums nicht auf das so genannte Laienprivileg (d.h. keine Prüfungspflicht von Privatleuten hinsichtlich des Wahrheitsgehalts eines Presseberichts, s. auch KG Berlin) berufen, da er sich als Betreiber eines weit beachteten Forums (60.000 Einträge) schon seit längerer Zeit mit der auch im Pressebericht thematisierten Problematik auseinandersetze. Insofern sei unbeachtlich, dass er dies ausschließlich in seiner Freizeit betreibe. Eine haftungsmäßige Privilegierung als Forumsbetreiber komme hier auch nicht in Betracht, da der Beklagte den streitgegenständlichen Artikel selbst auf die Internetseite des Forums gestellt habe. Eine ausreichende Distanzierung zum Inhalt sei ebenfalls nicht erfolgt. Update: Das OLG Köln hat den Streitwert der Angelegenheit von 40.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR reduziert, dem Verfügungsbeklagten das Laienprivileg zuerkannt und der Verfügungsklägerin 1/3 der Verfahrenskosten auferlegt (vgl. hier). Zum Volltext der Entscheidung des LG Köln:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 27.05.2011, Az. 324 O 648/10
    § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KunstUrhG, § 23 Abs. 2 KunstUrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine erneute Einwilligung zur Bildveröffentlichung erforderlich ist, wenn das Bild nachträglich erheblich bearbeitet wurde. Dies lasse eine zuvor erteilte Einwilligung unwirksam werden. Vorliegend war durch die Bearbeitung der Eindruck erweckt worden, die Klägerin schminke sich stark, obwohl sie im ursprünglichen Bild ein natürliches Erscheinungsbild gehabt habe. Dies sei als nicht unerhebliche  Bearbeitung einzustufen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. September 2011

    LG Köln, Urteil vom 30.11.2010, Az. 33 O 200/10
    §§ 3, 4 Nr. 7, 8 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines gerichtlichen Urteils bzw. des gesamtes Prozesses (in nicht anonymisierter Form) keine geschäftliche Handlung eines Rechtsanwalts im wettbewerbsrechtlichen Sinne ist. Die Veröffentlichung des Antragsgegners sei kein Verhalten zugunsten eines fremden Unternehmens, das mit der Förderung von dessen Wettbewerb objektiv zusammenhänge. Sie beruhe lediglich auf der journalistischen Tätigkeit des Anwalts, mit der er über Neuigkeiten berichte, die einen Bezug zu seiner anwaltlichen Tätigkeit hätten und für die Direktvertriebsbranche von Interesse seien. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Mai 2011

    KG Berlin, Urteil vom 18.04.2011, Az. 10 U 149/10
    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass E-Mails dann nicht veröffentlicht werden dürfen, wenn erkennbar ist, dass sie geheim bleiben sollen und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Dies könne sich aus der „Unbefangenheit“ der E-Mail-Inhalte ergeben. Zitat: „So unbefangen wie der Antragsteller und Frau G. in den E-Mails teilt sich nur mit, wer den Teilnehmerkreis der Kommunikation kennt und ihn unter Kontrolle hat oder dies zumindest glaubt. Was und wie es in den E-Mails geschrieben wurde, hing wesentlich von dem persönlichen Vertrauensverhältnis zwischen dem Antragsteller und Frau G. ab. Beide haben darauf vertraut, dass ihre Korrespondenz nicht einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht wird. Dieses Vertrauen ist schutzwürdig (vgl. BGH, NJW 1987, 2667, 2668 – BND-Interna).“ Die Missachtung des Geheimhaltungswillens ergebe einen verstärkten Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers, wobei die wörtliche Wiedergabe der E-Mails einen besonders intensiven Eingriff darstelle. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. April 2011

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.02.2011, Az. 16 U 172/10
    §§ 22, 23 KUG; 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung bzw. einem Filmbeitrag nicht ohne Weiteres widerrufen werden kann. Für einen wirksamen Widerruf müsse ein wichtiger Grund vorliegen oder die innere Einstellung des Widerrufenden zu seinen Äußerungen (hier: Interview) müsse sich geändert haben. Auch bei einer Wandlung der Persönlichkeit sei ein Widerruf möglich. Lägen diese Fälle nicht vor, sei ein Widerruf nicht gerechtfertigt. Vorliegend sei der Grund der Widerrufs, dass der Kläger mit dem kritischen Inhalt des Fernsehberichts nicht einverstanden sei. Dies rechtfertige einen Widerruf jedoch gerade nicht, da niemand einen Anspruch darauf habe, von anderen so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder gesehen werden möchte. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. April 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.02.2011, Az. 1 (7) Ss 371/10-AK 99/10
    §§ 33 Abs.1; 22 KUG

    Das OLG Karlsruhe hat in einem bemerkenswerten Beschluss die rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung von Kinderbildern im Internet aufgezeigt, wenn der für die Veröffentlichung der Bilder Berechtigte (hier: Jugendamt) seine Einwilligung verweigert. Zum Beschluss im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Kerpen, Urteil vom 25.11.2010, Az. 102 C 108/10
    §§ 823, 1004 BGB; 23 KUG

    Das AG Kerpen hat entschieden, dass keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, wenn im Internet ein Unfallvideo ohne Einwilligung des Verunfallten veröffentlicht wird, sofern das Unfallopfer auf diesem Video nicht identifiziert werden kann. Für eine Identifikation reiche es nicht aus, wenn das Nummerschild des Verunglückten sichtbar ist. Damit könne lediglich das Fahrzeug, jedoch nicht der Fahrer identifiziert werden. Auch sei der Zugriff auf entsprechende Datenbanken stark begrenzt. Weiterhin führte das Gericht aus, dass es sich bei „ungewöhnlichen“ Vorfällen (hier: Berichterstattung über Unfall eines Quads) wohl nicht vollständig verhindern lasse, dass gewisse Personenkreise auch bei einer Nichterkennbarkeit der beteiligten Personen die richtigen Rückschlüsse ziehen, um wen es sich gehandelt habe. Würde man fordern, dass jegliche Erkennbarkeit für einen ganz begrenzten Personenkreis ausgeschlossen sei, so wäre jegliche Berichterstattung zu originellen Vorfällen unmöglich. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Saarlouis, Beschluss vom 03.02.2011, Az. 3 A 270/10
    § 40 LFGB; § 2 Satz 1 Nr. 2 a, § 5 Abs. 1 Satz 2 VIG

    Das OVG Saarlouis hat entschieden, dass das Landesamt für Gesundheit ohne vorherigen Antrag Verstöße gegen Hygienevorschriften des LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) im Internet zur Information von Verbrauchern veröffentlichen darf. Der Veröffentlichung kürzlich festgestellter erheblicher Verstöße stehe insbesondere nicht entgegen, dass die festgestellten Mängel zwischenzeitlich beseitigt wurden, denn auch Informationen über Mängel aus der jüngeren Vergangenheit seien geeignet, zur Transparenz am Markt beizutragen. Ebenso sei nicht erforderlich, dass von Lebensmitteln, welche in einem nicht den Hygienevorschriften entsprechenden Betrieb hergestellt würden, bereits eine Gesundheitsgefährdung ausgehe. Es reiche aus, wenn durch die Hygieneverstöße die Herstellung und Inverkehrbringung einwandfreier Lebensmittel nicht mehr gewährleistet sei. Im vorgelegten Fall ging es konkret um eine Bäckerei, in der unter anderem verdreckte Arbeitsflächen und schimmlige Tapeten, neben vielen anderen Verstößen, festgestellt wurden. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2010, Az. 20 T 59/10
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Veröffentlichung einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag, aus welcher der Klarname des jeweiligen Antragsstellers hervorgeht, den Antragssteller in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Veröffentlichung gebe unzulässige Einblicke in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Dezember 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 13.10.2010, Az. 28 O 300/10 – unbekannt ob rechtskräftig
    §§ 823; 1004 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt wahre Tatsachenbehauptungen, die lediglich Vorgänge aus seiner Sozialsphäre benennen, grundsätzlich hinzunehmen hat, denn das Persönlichkeitsrecht verleihe seinem Träger keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm sei. Die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung werde bei der Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre des Betroffenen regelmäßig erst überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lasse, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit stehe. Dies bedeute, dass Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden dürften, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen seien  (BGH ZUM 2009, 753 – spickmich.de). Eine derart schwerwiegende Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers war im vorliegenden Fall nach Auffassung der Kammer jedoch nicht zu erkennen. Die wahrheitsgemäße Information, jemand sei in eine gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung involviert, sei für sich genommen nicht ehrenrührig (BVerfG, GRUR 2008, 352). Über diese Information gehe aber die Auflistung nicht hinaus.

    (mehr …)

I