Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Für eine unangemessene Rufausnutzung genügt die geringfügige Nachahmung einer Verpackung nichtveröffentlicht am 7. Oktober 2013
OLG Köln, Urteil vom 26.07.2013, Az. 6 U 28/13
§ 4 Nr. 9 b) UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Nachahmung einer Süßwaren-Verpackung nicht zwangsläufig eine unlautere Rufausnutzung darstellt. Stellt die jüngere Verpackung nur eine geringfügige Annährung an die vorher bestehende dar, genüge dies nicht für die Annahme der Unlauterkeit. Vorliegend sei dieselbe Grundidee auf sehr unterschiedliche Art und Weise umgesetzt worden. Zudem sei auf beiden Verpackungen eine deutliche Herstellerkennzeichung vorhanden, so dass auch eine Herkunftstäuschung nicht in Betracht komme. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Bei nachgeahmten Süßwaren kann eine unlautere Herkunftstäuschung vorliegenveröffentlicht am 2. Oktober 2013
OLG Köln, Urteil vom 28.06.2013, Az. 6 U 183/12
§4 Nr. 9 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die fast identische Nachahmung einer Süßigkeit (hier: mit Schokolade überzogene Keksstangen) und deren Verpackung eine unlautere Herkunftstäuschung darstellen kann. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn der Verkehr darin das Originalprodukt wiederzuerkennen meine, auch wenn er sich an die originale Hersteller- oder Produktbezeichnung nicht erinnern könne oder wenn er die Verwendung einer Zweitmarke nicht ausschließen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Kein markenrechtlicher Schutz für quadratische Grundform einer Schokoladenverpackungveröffentlicht am 26. Juni 2013
OLG Köln, Urteil vom 12.04.2013, Az. 6 U 140/12
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass die quadratische Grundform einer Schokoladenverpackung allein nicht für einen Schutz als dreidimensionale Marke ausreicht. Die Grundform an sich sei freihaltebedürftig, so dass andere Gestaltungsmerkmale der Verpackung schutzbegründend für die Marke der Klägerin seien. Folgerichtig könne die von der Beklagten verwendete Verpackung, die mit derjenigen der Klägerin lediglich die quadratische Grundform gemeinsam habe, die Klagemarke nicht verletzen. In anderen Gestaltungsmerkmalen seien genügend Unterschiede vorhanden, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Werbung für andere Medikamente auf Verpackungen von Arzneimitteln ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 20. Juni 2013
BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 161/11
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 10 Abs. 1 S. 1 und 5 AMGDer BGH hat entschieden, dass werbende Angaben auf Arzneimittelverpackungen (hier: Werbeflyer für Mittel gegen Kniearthrose-Schmerzen auf der Verpackung eines Schmerzgels) unzulässig und wettbewerbswidrig sind. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Werbung mit der Verpackung fest verbunden oder in Form eines mit Klebepunkten angebrachten Flyers leicht ablösbar sei. Der Verbraucher könne durch die Werbung von den Pflichtinformationen auf der Verpackung des Arzneimittels abgelenkt werden, was aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Der Nachweis der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels setzt voraus, dass dieses in der (Primär-) Verpackung vertrieben wirdveröffentlicht am 19. Februar 2013
BGH, Urteil vom 17.01.2013, Az. I ZR 187/09
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 11 Abs. 1 Satz 1 PflSchG 2002 ; Art. 3 Abs. 1 EU-RL 91/414/EWG, Art. 28, Art. 31 Abs. 3 Buchst. e und EU-VO Nr. 1107/2009, § 2 Nr. 17 PflSchG 2012Der BGH hat entschieden, dass ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Pflanzenschutzmittel ohne die bei der Zulassung vorgelegte Primärverpackung vertrieben wird. Das eigentliche Problem lag darin, dass der verklagte Importeur, welcher das importierte Pflanzenschutzmittel umverpackt hatte, durch die fehlende Primärverpackung nicht darlegen konnte, dass es sich bei dem von ihm in Verkehr gebrachten Mittel um das Mittel der klagenden Herstellerin handelte, für das eine Zulassung bestand. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Stuttgart: Die Füllmenge nach Volumen ist bei Druckerpatronen keine Pflichtangabeveröffentlicht am 11. Februar 2013
VG Stuttgart, Urteil vom 16.01.2013, Az. 12 K 2568/12
§ 6 Abs. 1 Fertigpackungsverordnung (FPV); § 6 Abs. 1 EichGDas VG Stuttgart hat entschieden, dass bei Druckerpatronen nicht die Nennfüllmenge der enthaltenen Tinte gemäß der Fertigpackungsverordnung angegeben werden muss. Das Gericht war der Auffassung, dass nach allgemeiner Verkehrsauffassung die verpackten Erzeugnisse in diesem Sinne die Druckerpatronen seien. Denn der Verbraucher wolle beim Kauf von Druckerpatronen nicht primär Tinte kaufen, sondern eben eine für seinen Drucker passende Druckerpatrone als (gebrauchs-)fertige Einheit. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Discounter-Pudding „Flecki“ wird auch in der nächsten Instanz nicht von „Paula“ vernascht – Geschmacksmusterrechte bei Lebensmittelnveröffentlicht am 31. Januar 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2012, Az. I-20 U 52/12
Art. 89 Abs. 1 Buchst. a) GGV; § 46 GeschmMG; Art. 88 Abs. 2 GGVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Puddinggestaltung des Discount-Puddings „Flecki“ keine Rechte der Antragstellerin, Vertreiberin des Puddings „Paula“, verletzt. Es handele sich zwar in beiden Fällen um Vanille-Schokoladenpuddings mit einer optischen Trennung der Bestandteile und der Abbildung einer Kuh auf der Verpackung – jedoch erstrecke sich der Schutz des Geschmacksmusters der Antragstellerin, dem ein normaler, durchschnittlich weiter Schutzbereich zuzubilligen sei, mangels übereinstimmenden Gesamteindrucks nach Artikel 10 GGV nicht auf das Erzeugnis der Antragsgegnerinnen. Das OLG bestätigte hiermit das Urteil der Vorinstanz (hier). Das LG Düsseldorf hatte auch patentrechtliche Ansprüche der Antragstellerin abgelehnt (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Amberg: Falsche Gewichtsangaben bei Lebensmitteln sind irreführendveröffentlicht am 4. Dezember 2012
LG Amberg, Urteil vom 12.11.2012, Az. 41 HK O 116/12
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Amberg hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass die Werbung eines Lebensmitteldiscounter für Hähnchen-Innenfilets in der 400-g-Packung zum günstigeren Endpreis von 2,69 EUR wettbewerbswidrig ist, wenn die Packungsgröße tatsächlich nur 350 g beträgt. Das Gericht stellte folgerichtig fest, dass 350 g weniger als 400 g seien und daher der Verbraucher durch die Werbung in die Irre geführt werde. Der in der Werbung korrekt angegebene Grundpreis, mit Hilfe dessen hätte errechnet werden können, dass die Verpackungsgröße lediglich 350 g betrage, könne diese Irreführung nicht aufheben, da dies nicht auf den ersten Blick erkennbar sei und der Verbraucher eher von einem falsch angegebenen Grundpreis ausgehen werde.
- OLG Karlsruhe: Zum Verbot von Mogelpackungen beim Lebensmittelvertriebveröffentlicht am 3. Dezember 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2012, Az. 4 U 156/12 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 UWG, § 7 Abs. 2 EichG, § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGBDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass es zu unterlassen ist, Frischkäsesorten in den Verkehr zu bringen oder zu bewerben, wenn die Verpackung mit einer Höhe von ca. 5,9 cm (mit Deckel) einen Inhalt von 125 g Frischkäse aufweise und der von einer seitlich und an der Unterseite vorhandenen Pappummantelung umgebene Plastikbecher im Inneren an einer Seite eine ca. 1,0 cm tiefe, ca. 3,5 cm breite Einbuchtung aufweist und insgesamt nach unten abgerundet ist. Aus der Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 28.11.2012: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Wird eine deutsche Softwareversion beworben, darf die Software nicht in fremdsprachiger Verpackung geliefert werden / „Windows OEM“-Version ist nicht gleich „Windows XP Recovery“-Versionveröffentlicht am 26. September 2012
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.08.2012, Az. 2-03 O 311/12 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei der Bewerbung eines Microsoft Office-Softwarepakets als deutsche Ware (oder zumindest nicht erkennbar ausländische Ware) keine Software in fremdsprachiger Verpackung geliefert werden darf, da anderenfalls ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Die Kammer folgte der Argumentation des Antragstellers, dass Kunden allein durch die nicht in deutscher Sprache gehaltene Verpackung verunsichert sein könnten, ob tatsächlich die versprochene deutschsprachige Office-Software geliefert werde oder nicht vielmehr eine Raubkopie oder unrechtmäßig verkaufte gebrauchte Software. Auch dürfe bei der Werbung „„Windows XP Professional OEM inkl. Service Pack 3“ keine entsprechende Recovery-Version eines namhaften Hardwareherstellers geliefert werden. Den lauteren Wettbewerb wiederhergestellt haben die Kollegen von Lampmann Haberkamm Rosenbaum (hier). Wir haben da – auch wenn nicht selbst beteiligt – so ein Gefühl, dass in diesem Verfahren ein Urteil ergehen und voraussichtlich auch die zweite Runde eingeläutet wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)