Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zwischen den Marken „BSA“ und „DSA Deutsche Sportmanagementakademie“ besteht Verwechselungsgefahrveröffentlicht am 7. Januar 2016
BGH, Urteil vom 09.07.2015, Az. I ZB 16/14
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass zwischen den Marken „BSA“ und „DSA Deutsche Sportmanagementakademie“ eine Verwechselungsgefahr besteht. Dabei hat der Senat darauf hingewiesen, dass ein an sich schutzunfähiger, weil beschreibender Bestandteil einer angegriffenen Wort-Bild-Marke (hier: „DSA“ als bloße Abkürzung für „Deutsche Sportmanagementakademie“) prägende und damit kollisionsbegründende Wirkung haben, wenn dieser Bestandteil zwar vom Verkehr als beschreibend erkannt, aufgrund der besonderen Hervorhebung in der Wort-Bild-Gestaltung jedoch als das dominierende Element wahrgenommen wird und andere schutzfähige Bestandteile in der zusammengesetzten Marke fehlen.
Zum Volltext der Entscheidung hier. - BPatG: Zur Frage, wann ein (kopiertes) Fremd-Logo im eigenen Logo kennzeichenprägend ist und damit eine Verwechselungsgefahr auslöstveröffentlicht am 16. November 2015
BPatG, Beschluss vom 18.12.2012, Az. 24 W (pat) 533/11
§ 9 Abs. 1 Nr. 2, 1. und 2. Alt. MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass bei den Marken
der Buchstabenbestandteil „PP“ der unteren Marke die angegriffene Marke nicht prägt und innerhalb dieser Marke keine selbständig kennzeichnende Stellung einnimmt. Seine graphische Ausgestaltung in der als Bildmarke beanspruchten Widerspruchsmarke finde in der angegriffenen Marke, die zusätzlich über weitere Zeichenbestandteile verfüge, keine Entsprechung. Angesichts dessen bestehe zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen in ihrer Gesamtheit auch dann keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr, wenn sich die Zeichen im Verkehr auf identischen oder hochgradig ähnlichen Waren der Klasse 10 begegnen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- EuG: Die Marke „Skype“ ist gegenüber der (prioritäts)älteren Marke „Sky“ verwechselungsfähig / Keine Eintragungveröffentlicht am 7. Mai 2015
EuG, Urteil vom 05.05.2015, Az. T?183/13
Art.8 Abs. 1 lit b EU-VO 207/2009Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass die Marke „Skype“ nicht eingetragen werden kann, da sie mit der älteren Marke „Sky“ auf Grund klanglicher und bildlicher Ähnlichkeit verwechselt werden kann. Der britische Bezahl-Fernsehsender „Sky“ hatte gegen die Eintragung der Marke „Skype“ Widerspruch eingelegt. Zum (englischen) Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuG: Zwischen den Gemeinschaftswortmarken „Blueco“ und „Blue Coat“ besteht Verwechslungsgefahrveröffentlicht am 13. März 2015
EuG, Urteil vom 21.01.2015, Az. T-685/13
Art. 8 Abs. 1 lit. b EU-VO 207/2009Der EuG hat entschieden, dass zwischen der Gemeinschaftswortmarke „Blueco“ und der (prioritätsälteren) Gemeinschaftswortmarke „Blue Coat“ eine Verwechslungsgefahr besteht. Hierfür sei auch Ausschlag gebend, so stellte das Gericht im vorliegenden Fall fest, dass die angemeldete Marke „Blueco“ vollständig in der älteren Marke „Blue Coat“ enthalten sei, so dass bei den beiden Zeichen die ersten sechs Buchstaben „blueco“ übereinstimmten, und dass die ältere Marke außerdem noch das Element „at“ enthalte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Die Farbe Gelb darf nur für Langenscheidt-Wörterbucher verwendet werdenveröffentlicht am 18. September 2014
BGH, Urteil vom 18.09.2014, Az. I ZR 228/12
§ 3 Abs. 1 MarkenG, § 14 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die gelbe Verpackung und die in Gelb gehaltene Werbung eines Unternehmens, das Sprachlernsoftware vertreibt, die Farbmarke der Klägerin, die die Langenscheidt-Wörterbücher herausgibt, verletzt. Zur Pressemitteilung Nr. 131/2014: (mehr …)
- BPatG: Zur Verwechselungsgefahr zwischen der Bildmarke „AKLIGHT“ und der Wortmarke „ARCLITE“veröffentlicht am 18. Juni 2014
BPatG, Beschluss vom 21.05.2014, Az. 24 W (pat) 34/13
§ 9 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 66 Abs. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Bildmarke
und die Wortmarke „ARCLITE“ verwechselungsfähig sind. Hinsichtlich der sich überschneidenden Waren- und Dienstleistungsklassen wurde demgemäß einer Löschung stattgegeben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur notwendigen Gestaltung eines aufklärenden Hinweises bei einer markenrechtlichen Verwechselungsgefahr / Peek Cloppenburg VIveröffentlicht am 1. April 2014
BGH, Urteil vom 24.09.2013, Az. I ZR 64/11
§ 15 Abs. 2, 4 und 5 MarkenG, § 19 Abs. 1 MarkenG; § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass es bei einer markenrechtlichen Verwechselungsgefahr zwischen zwei Unternehmen (hier: Peek Cloppenburg KG „Nord“ und Peek Cloppenburg KG „Süd“) ausreicht, wenn eines der Unternehmen zur Abhebung von dem anderen einen entsprechenden Hinweis in unmittelbarer Nähe zur Angabe „Peek & Cloppenburg“ und die Umrahmung des Unternehmenslogos mit Ortsangabe verwendet. Eine weitergehende Hervorhebung der aufklärenden Hinweise sei nicht zuzumutbar. Anderenfalls bestünde die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung der Wirkung der Werbung der Beklagten, weil die Werbebotschaft durch den aufklärenden Text in den Hintergrund gedrängt würde. Das brauche die Beklagte nicht hinzunehmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BPatG: Keine Verwechselungsgefahr zwischen den Marken „UFA“ und „SCHUFA“veröffentlicht am 5. Dezember 2013
BPatG, Beschluss vom 01.10.2013, Az. 27 W (pat) 515/12
§ 42 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wörter „UFA“ und „SCHUFA“ klanglich, schriftbildlich und begrifflich nicht verwechselbar sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Werbung mit dem Hinweis „Spezialist für Familienrecht“ ist irreführendveröffentlicht am 25. April 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2013, Az. 4 U 120/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 43b BRAO, § 7 Abs. 2 BORADas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Werbung eines Rechtsanwalts mit dem Hinweis „Spezialist für Familienrecht“ irreführend ist, da im vorliegenden Fall die Mindestanforderungen, also die Qualifikation eines Fachanwalts, nicht vorlagen. Zwischen den Begriffen „Spezialist“ und „Fachanwalt“ bestehe im Übrigen eine Verwechslungsgefahr. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Berlin: Auf Groupon dürfen keine Gutscheine für Doktortitel in „Ufology“ oder „Angel Therapy“ angeboten werdenveröffentlicht am 11. September 2012
VG Berlin, Beschluss vom 04.09.2012, Az. 3 L 216.12 – nicht rechtskräftig
§ 69 Abs. 1 S. 2 HochschulGDas VG Berlin hat entschieden, dass die Gutscheinplattform Groupon keine Gutscheine für Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel einer „Miami Life Development Church“ oder entsprechende Titel in „Psychic Sciences“, „Angel Therapy“, „Exorcism“, „Immortality“ oder „Ufology“ zum Kauf anbieten darf, da diese Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich sind. Dem Einwand der Antragstellerin, es bestehe keine Verwechslungsgefahr, da es sich größtenteils um scherzhafte Fachbereichsbezeichnungen handele, folgte das Gericht nicht. Die Bezeichnung „Psychic Sciences“ könne etwa von einem flüchtigen Betrachter leicht mit „Psychologie“ verwechselt werden. Bei den weiteren Titeln fände sich zwar eine solche konkrete Verwechslungsgefahr nicht; allerdings seien für diese Erkenntnis besondere Englischkenntnisse erforderlich, die der durchschnittliche Betrachter nicht aufweise.