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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. September 2011

    OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2011, Az. I-4 U 192/10
    § 42 GeschmMG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die nachstehend abgebildeten Figuren nicht verwechselungsgefährdet sind.

    Buddy Bear 2

    Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Hamm vom 13.04.2011: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuG, Urteil vom 14.04.2011, Rs. T-466/08
    §§ Art. 8 Abs. 1 lit. b; 43 Abs. 2, 3 EU-VO 40/94 bzw. EU-VO 207/2009

    Das Gericht der Europäischen Union (Gericht 1. Instanz) hat entschieden, dass die Eintragung der Marke „Acno Focus“ nach Widerspruch des Inhabers der Marke „Focus“ abgelehnt werden kann, da eine Verwechselungsgefahr bestünde. Zitat: „Es ist festzustellen, dass das Element „Acno“ der Anmeldemarke für das relevante Publikum auf das deutsche Wort „Akne“ hinweisen und daher von ihm mit Produkten zur Aknebehandlung in Verbindung gebracht werden kann. Insoweit ist zu beachten, dass die Klägerin einen solchen Zusammenhang nicht vollständig ausschließt. Sie hat nämlich nur ausgeführt, dass zu Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege sowie Schminkmitteln nicht nur Produkte zur Aknebehandlung gehörten, womit anzunehmen wäre, dass das Element „Acno“ zumindest für einen Teil der in der Anmeldung beanspruchten Waren beschreibend ist. Nach der Rechtsprechung kann die Eintragung eines Zeichens jedoch auch dann abgelehnt werden, wenn es nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen einer in der Anmeldung aufgeführten Kategorie beschreibenden Charakter hat. (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. August 2011

    LG Berlin, Urteil vom 02.08.2011, Az. 16 O 168/10
    §§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; Art. 97 Abs. 1, 9 Abs. 1 lit b), lit c) GMV

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Axel-Springer-AG unter der Bezeichnung „OSGAR“ oder „Bild-OSGAR“ keine Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen ausloben oder verleihen darf. Geklagt hatte die Academy of Motion Pictures Arts and Sciences mit Sitz in Beverly Hills. Aus der Pressemitteilung des LG Berlin vom 09.08.2011: „Diese [die Academy] vergibt seit 1929 für herausragende Leistungen im Filmbereich die Trophäe „Oscar“ und hatte sich durch die jährliche Verleihung eines Preises unter dem Namen „OSGAR“ in Leipzig durch die Axel-Springer-AG in ihren Markenrechten verletzt gesehen. Dem ist das Landgericht gefolgt. Wegen der Ähnlichkeit beider Bezeichnungen bestehe Verwechslungsgefahr. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Juni 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 14.06.2011, Az. 24 W (pat) 25/10
    § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass zwischen den Marken „Envitec“ und „EnviCat“ Verwechselungsgefahr besteht. Die Marken unterschieden sich in ihrer Gesamtheit, so der Senat, nur in ihren Wortendungen, die allerdings identische Konsonanten aufwiesen, wenn auch in gegensätzlicher Reihenfolge. Damit ergäben sich die klangliche Übereinstimmung in sechs von sieben Buchstaben, wobei die Silbengliederung identisch sei. Diese weitgehende Übereinstimmung könne auch von der größeren Sorgfalt beteiligter Fachkreise nicht mehr hinreichend kompensiert werden. In den jeweils letzten Silben der Vergleichsmarken sei die Vokal- und Konsonantenfolge allerdings abweichend. Das sei wiederum nicht besonders prägnant. Denn die Vokale „a“ und „e“ seien sich ähnlich und die Konsonanten „t“ und „c“ sind lediglich in ihrer Reihenfolge vertauscht, was Verwechslungen nur selten ausschließe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Juni 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 07.06.2011, Az.  5 W 127/11
    § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs 5; 19 Abs 1, Abs. 3, Abs. 7 MarkenG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass T-Shirts, die mit dem Symbol „Held der Arbeit“ vertrieben werden, keine Markenverletzung der Marke „Held der Arbeit“ (zB. hier) darstellen, da der Gebrauch des Aufdrucks auf den T-Shirts jedenfalls nicht kennzeichenmäßig erfolge. Der Antragsgegner habe den Aufdruck auf dem streitgegenständlichen T-Shirt zu rein beschreibenden Zwecken benutzt. Dies gelte zwanglos für die Teile des angesprochenen Verkehrs, denen die Wortfolge „HELD DER ARBEIT“ als Ehrentitel der DDR und das Symbol „Hände“ als Bestandteil des SED-Emblems aus eigener Erinnerung oder Kenntnis der Geschichte der DDR bekannt seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBPatG, Beschluss vom 26.04.2011, Az. 26 W (pat) 193/09
    § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke und die Wort-/Bildmarke „Die grüne Post“ nebeneinander bestehen dürfen, da die Widerspruchsmarke (der Wortmarke „Die grüne Post“) an einer erheblichen Kennzeichnungsschwäche leide, so dass eine Verwechslungsgefahr der (von verschiedenen Parteien gehaltenen) Marken auch im Bereich der identischen und ähnlichen Dienstleistungen beider Marken nicht zu erkennen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. April 2011

    Das LG Hamburg hat nach einem Artikel der W&V auf Antrag der österreichischen Firma Almdudler (Limonade A. & S. Klein GmbH & Co. KG) gegen die Thüringer Waldquell Mineralbrunnen GmbH eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach es letzterem Unternehmen sinngemäß untersagt ist, das Getränk „Walddudler“ zu bewerben oder zu vertreiben. Die Kammer war wohl der Auffassung, dass mit dem im April 2011 begonnenen Angebot des „Walddudlers“ der Ruf der Österreicher ausgebeutet und deren Produkt nachgeahmt werde. Was wir davon halten? In einem summarischen Verfahren wie dem vorliegenden krankt es in der Regel an dem eiligst benötigten, aber nicht verfügbaren Verkehrsgutachten, ob die angesprochene Gruppe der Limonaden-Trinker weiß, dass im (Thüringer) Wald gänzlich anders gedudelt wird als auf der (Wiener?) Alm oder ob in jedem Walddudler zwingend (k)ein großer Almdudler steckt. Sollte die notwendige Produkt-Differenzierung im Volke allerdings verbreitet sein, stünde auch einem friesisch-herben Stranddudler und aus dem Rheinischen dä Kölsche Dudelei nichts mehr im Wege. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Urteil vom 11.10.2010, Az. 25 W (pat) 6/09
    § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Marke „Sammy“ verwechselungsfähig an der Marke „Sammy’s Super Sandwich“ nagt, zumindest, wenn es um „Getreideprodukte für Knabberzwecke“ geht. Dabei sei für den bei der Bestimmung der Verwechselungsgefahr wesentlichen Gesamteindruck zu berücksichtigen, dass die Vergleichsmarken nicht zwingend stets in ihrer Gesamtheit miteinander zu vergleichen seien. Vielmehr sei nicht ausgeschlossen, dass unter Umständen ein einzelner Zeichenbestandteil den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck derart präge, dass die anderen Bestandteile in den Hintergrund träten und den Gesamteindruck der Marke nicht mehr mitbestimmen würden. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Oktober 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtApple ist nicht nur hierzulande erpicht, Produktplagiate zu stoppen, sondern geht auch in China gegen vermeintliche Nachahmer vor. So hat der US-amerikanische Konzern mit etwas Druck auf den chinesischen Hersteller Meizu – Produzent des Meizu M8 – und Nachhilfe beim örtlich zuständigen Patentamt wohl einen Produktions- und Verkaufsstop bewirkt. Gegen das Verbot, den Lagerbestand abverkaufen zu dürfen, will das chinesische Unternehmen dem Vernehmen nach vorgehen.

  • veröffentlicht am 13. Oktober 2010

    BPatG, Beschluss vom 26.05.2010, Az. 27 W (pat) 200/09
    § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hatte sich in dieser Entscheidung mit Käptn Sharky zu befassen, nachdem dieser dem traditionsreichen Unternehmen Meissener Porzellan Kopfschmerzen bereitete. Im Einzelnen ging es um die Verwechselungsgefahr dieser Marke

    Käptn Sharky

    und dieser

    Meissener Porzellan

    Das Bundespatentgericht konnte eine Verwechselungsgefahr nicht bestätigen. Zur Entscheidung im Volltext:

    (mehr …)

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