Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: „Buddy Bär 2“ verletzt noch nicht das Geschmacksmusterrecht an „Teddy“veröffentlicht am 8. September 2011
OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2011, Az. I-4 U 192/10
§ 42 GeschmMGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die nachstehend abgebildeten Figuren nicht verwechselungsgefährdet sind.
Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Hamm vom 13.04.2011: (mehr …)
- EuG: Zwischen den Kennzeichen „Focus“ und „Acno Focus“ besteht Verwechselungsgefahrveröffentlicht am 12. August 2011
EuG, Urteil vom 14.04.2011, Rs. T-466/08
§§ Art. 8 Abs. 1 lit. b; 43 Abs. 2, 3 EU-VO 40/94 bzw. EU-VO 207/2009Das Gericht der Europäischen Union (Gericht 1. Instanz) hat entschieden, dass die Eintragung der Marke „Acno Focus“ nach Widerspruch des Inhabers der Marke „Focus“ abgelehnt werden kann, da eine Verwechselungsgefahr bestünde. Zitat: „Es ist festzustellen, dass das Element „Acno“ der Anmeldemarke für das relevante Publikum auf das deutsche Wort „Akne“ hinweisen und daher von ihm mit Produkten zur Aknebehandlung in Verbindung gebracht werden kann. Insoweit ist zu beachten, dass die Klägerin einen solchen Zusammenhang nicht vollständig ausschließt. Sie hat nämlich nur ausgeführt, dass zu Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege sowie Schminkmitteln nicht nur Produkte zur Aknebehandlung gehörten, womit anzunehmen wäre, dass das Element „Acno“ zumindest für einen Teil der in der Anmeldung beanspruchten Waren beschreibend ist. Nach der Rechtsprechung kann die Eintragung eines Zeichens jedoch auch dann abgelehnt werden, wenn es nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen einer in der Anmeldung aufgeführten Kategorie beschreibenden Charakter hat. (mehr …)
- LG Berlin: Axel Springer Verlag darf keinen „OSGAR“ verleihenveröffentlicht am 12. August 2011
LG Berlin, Urteil vom 02.08.2011, Az. 16 O 168/10
§§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; Art. 97 Abs. 1, 9 Abs. 1 lit b), lit c) GMVDas LG Berlin hat entschieden, dass die Axel-Springer-AG unter der Bezeichnung „OSGAR“ oder „Bild-OSGAR“ keine Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen ausloben oder verleihen darf. Geklagt hatte die Academy of Motion Pictures Arts and Sciences mit Sitz in Beverly Hills. Aus der Pressemitteilung des LG Berlin vom 09.08.2011: „Diese [die Academy] vergibt seit 1929 für herausragende Leistungen im Filmbereich die Trophäe „Oscar“ und hatte sich durch die jährliche Verleihung eines Preises unter dem Namen „OSGAR“ in Leipzig durch die Axel-Springer-AG in ihren Markenrechten verletzt gesehen. Dem ist das Landgericht gefolgt. Wegen der Ähnlichkeit beider Bezeichnungen bestehe Verwechslungsgefahr. (mehr …)
- BPatG: Zwischen den Marken „Envitec“ und „Envicat“ besteht klangliche Verwechselungsgefahrveröffentlicht am 27. Juni 2011
BPatG, Beschluss vom 14.06.2011, Az. 24 W (pat) 25/10
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass zwischen den Marken „Envitec“ und „EnviCat“ Verwechselungsgefahr besteht. Die Marken unterschieden sich in ihrer Gesamtheit, so der Senat, nur in ihren Wortendungen, die allerdings identische Konsonanten aufwiesen, wenn auch in gegensätzlicher Reihenfolge. Damit ergäben sich die klangliche Übereinstimmung in sechs von sieben Buchstaben, wobei die Silbengliederung identisch sei. Diese weitgehende Übereinstimmung könne auch von der größeren Sorgfalt beteiligter Fachkreise nicht mehr hinreichend kompensiert werden. In den jeweils letzten Silben der Vergleichsmarken sei die Vokal- und Konsonantenfolge allerdings abweichend. Das sei wiederum nicht besonders prägnant. Denn die Vokale „a“ und „e“ seien sich ähnlich und die Konsonanten „t“ und „c“ sind lediglich in ihrer Reihenfolge vertauscht, was Verwechslungen nur selten ausschließe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Nicht jede Verwendung eines fremden Logos auf einem T-Shirt ist ein Markenverstoßveröffentlicht am 26. Juni 2011
KG Berlin, Beschluss vom 07.06.2011, Az. 5 W 127/11
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs 5; 19 Abs 1, Abs. 3, Abs. 7 MarkenGDas KG Berlin hat entschieden, dass T-Shirts, die mit dem Symbol „Held der Arbeit“ vertrieben werden, keine Markenverletzung der Marke „Held der Arbeit“ (zB. hier) darstellen, da der Gebrauch des Aufdrucks auf den T-Shirts jedenfalls nicht kennzeichenmäßig erfolge. Der Antragsgegner habe den Aufdruck auf dem streitgegenständlichen T-Shirt zu rein beschreibenden Zwecken benutzt. Dies gelte zwanglos für die Teile des angesprochenen Verkehrs, denen die Wortfolge „HELD DER ARBEIT“ als Ehrentitel der DDR und das Symbol „Hände“ als Bestandteil des SED-Emblems aus eigener Erinnerung oder Kenntnis der Geschichte der DDR bekannt seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BPatG: Kein markenrechtlicher Konflikt zwischen Wortmarke „Die grüne Post“ und Wort-/Bildmarke „Die grüne Post“veröffentlicht am 30. Mai 2011
BPatG, Beschluss vom 26.04.2011, Az. 26 W (pat) 193/09
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke und die Wort-/Bildmarke „Die grüne Post“ nebeneinander bestehen dürfen, da die Widerspruchsmarke (der Wortmarke „Die grüne Post“) an einer erheblichen Kennzeichnungsschwäche leide, so dass eine Verwechslungsgefahr der (von verschiedenen Parteien gehaltenen) Marken auch im Bereich der identischen und ähnlichen Dienstleistungen beider Marken nicht zu erkennen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Wird im Wald wie auf der Alm gedudelt? / Walddudler-Limonade vs. Almdudler-Limonadeveröffentlicht am 29. April 2011
Das LG Hamburg hat nach einem Artikel der W&V auf Antrag der österreichischen Firma Almdudler (Limonade A. & S. Klein GmbH & Co. KG) gegen die Thüringer Waldquell Mineralbrunnen GmbH eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach es letzterem Unternehmen sinngemäß untersagt ist, das Getränk „Walddudler“ zu bewerben oder zu vertreiben. Die Kammer war wohl der Auffassung, dass mit dem im April 2011 begonnenen Angebot des „Walddudlers“ der Ruf der Österreicher ausgebeutet und deren Produkt nachgeahmt werde. Was wir davon halten? In einem summarischen Verfahren wie dem vorliegenden krankt es in der Regel an dem eiligst benötigten, aber nicht verfügbaren Verkehrsgutachten, ob die angesprochene Gruppe der Limonaden-Trinker weiß, dass im (Thüringer) Wald gänzlich anders gedudelt wird als auf der (Wiener?) Alm oder ob in jedem Walddudler zwingend (k)ein großer Almdudler steckt. Sollte die notwendige Produkt-Differenzierung im Volke allerdings verbreitet sein, stünde auch einem friesisch-herben Stranddudler und aus dem Rheinischen dä Kölsche Dudelei nichts mehr im Wege. (mehr …)
- BPatG: Wenn Sammy’s Super Sandwich verdichtet wird / Bei der Prüfung einer Verwechselungsgefahr zwischen Marken können Markenbestandteile ignoriert werdenveröffentlicht am 20. Oktober 2010
BPatG, Urteil vom 11.10.2010, Az. 25 W (pat) 6/09
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Marke „Sammy“ verwechselungsfähig an der Marke „Sammy’s Super Sandwich“ nagt, zumindest, wenn es um „Getreideprodukte für Knabberzwecke“ geht. Dabei sei für den bei der Bestimmung der Verwechselungsgefahr wesentlichen Gesamteindruck zu berücksichtigen, dass die Vergleichsmarken nicht zwingend stets in ihrer Gesamtheit miteinander zu vergleichen seien. Vielmehr sei nicht ausgeschlossen, dass unter Umständen ein einzelner Zeichenbestandteil den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck derart präge, dass die anderen Bestandteile in den Hintergrund träten und den Gesamteindruck der Marke nicht mehr mitbestimmen würden. Zitat: (mehr …)
- Apple stoppt chinesischen iPhone-Klon Meizu M8veröffentlicht am 13. Oktober 2010
Apple ist nicht nur hierzulande erpicht, Produktplagiate zu stoppen, sondern geht auch in China gegen vermeintliche Nachahmer vor. So hat der US-amerikanische Konzern mit etwas Druck auf den chinesischen Hersteller Meizu – Produzent des Meizu M8 – und Nachhilfe beim örtlich zuständigen Patentamt wohl einen Produktions- und Verkaufsstop bewirkt. Gegen das Verbot, den Lagerbestand abverkaufen zu dürfen, will das chinesische Unternehmen dem Vernehmen nach vorgehen.
- BPatG: Wie der Käptn Sharky im Porzellanladen! / Zur Verwechselungsgefahr von Marken bei Verwendung gekreuzter Schwerterveröffentlicht am 13. Oktober 2010
BPatG, Beschluss vom 26.05.2010, Az. 27 W (pat) 200/09
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hatte sich in dieser Entscheidung mit Käptn Sharky zu befassen, nachdem dieser dem traditionsreichen Unternehmen Meissener Porzellan Kopfschmerzen bereitete. Im Einzelnen ging es um die Verwechselungsgefahr dieser Marke
und dieser
Das Bundespatentgericht konnte eine Verwechselungsgefahr nicht bestätigen. Zur Entscheidung im Volltext: