Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Bei hochgradig ähnlichen Marken ist der Zusatz „.de“ nicht unterscheidungskräftig / Combit vs. kompit.deveröffentlicht am 13. Juli 2009
OLG Hamburg, Urteil vom 14.12.2005, Az. 5 U 36/05
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5, § 5 Abs. 2, 15 Abs. 2 und 4 MarkenGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Verwechselungsgefahr zwischen zwei hochgradig zeichenähnlichen Marken nicht allein dadurch beseitigt werden kann, dass einer Marke der Bestandteil „.de“ hinzugefügt wird, da es sich bei diesem Zusatz lediglich um einen Hinweis auf die in Deutschland übliche Top-Level-Domain handelt. Streitbefangen waren die prioritätsältere Marke „combit“ und das Zeichen „kompit.de“. Das Oberlandesgericht sah in letzterer Marke eine Verwechselungsgefahr zu ersterer. (mehr …)
- BGH: Werbung mit fremden Unternehmenskennzeichen bei Google ist nicht grundsätzlich zu beanstanden / „Beta Layout“veröffentlicht am 13. Juni 2009
BGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 30/07
§ 5 Abs. 2, § 15 Abs. 1, 2 und 4 MarkenG, §§ 3, 4 Nr. 10 UWGDer BGH hat entschieden, dass fremde Unter nehmenskennzeichen als Keyword bei Google zu Werbezwecken verwendet werden können, wenn bei der folgenden Übersicht der Suchergebnisse das Unternehmen des so Werbenden in einem deutlich als solches erkennbaren Anzeigenbereich erscheint. Die Beklagte (der negativen Feststellungsklage) führte die Firma „Beta Layout GmbH“. Ebenso wie die Klägerin stellte sie Leiterplatten her und vertrieb diese über das Internet. Die Klägerin meldete den Begriff „Beta Layout“ bei der Internetsuchmaschine Google als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) für ihr Unternehmen an. Dies hatte zur Folge, dass bei Eingabe dieses Begriffs durch einen Internetnutzer in die Suchmaske der Suchmaschine Google rechts neben der Trefferliste unter der Rubrik „Anzeigen“ eine Werbeanzeige der Klägerin eingeblendet wurde (AdWord-Anzeige). In der Anzeige selbst wurde das Zeichen „Beta Layout“ nicht verwendet. Neben dem Hinweis auf das Warenangebot der Klägerin für „PCB-Leiterplatten-PWB“ war ein elektronischer Verweis (Link) zu ihrem Internetauftritt unter der Adresse www.microcirtec.de geschaltet. Die nach der Eingabe von „Beta Layout“ erscheinende Internetseite sah wie folgt aus: (mehr …)
- KG Berlin: Darf jede Zeitschrift das Wort „Test“ im Titel führen?veröffentlicht am 29. Mai 2009
KG Berlin, Urteil vom 03.03.2009, Az. 5 U 66/05
§§ 3, 4 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass der Axel Springer Auto Verlag („Auto Bild“) seine Zeitschrift «Auto Test» betiteln darf, nachdem zuvor die Stiftung Warentest (Verlegerin der Zeitschrift „Test“) hiergegen seit 2003 mit verschiedenen gerichtlichen Verfahren vorgegangen war. Die Stiftung hatte zunächst eine Änderung von Titel und Logo durchgesetzt, bis die Angelegenheit nunmehr rechtskräftig durch das Kammergericht beschieden wurde. Nach Ansicht der Richter war eine Verwechselungsgefahr zwischen dem der Zeitschrift „Auto Test“ und der von der Stiftung herausgegebenen Zeitschrift „test“ nicht gegeben. Der Begriff „Test“ beschreibe lediglich Inhalte.
- BPatG: Zur Schutzfähigkeit einer Verpackung als 3-D-Markeveröffentlicht am 19. März 2009
BPatG, Beschluss vom 23.04.2008, Az. 26 W (pat) 23/06
§§ 9 Abs. 1 Nr. 2, 42 MarkenGDas BPatG hat in diesem Beschluss zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen eine dreidimensionale Marke – hier die Marke 30231899 – markenrechtlichen Schutz genießt. Streitgegenständlich war diese als Marke geschützte Bierflasche
- BGH: Verwendung einer fremden Marke als Metatag kann markenrechtswidrig seinveröffentlicht am 7. Oktober 2008
BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 183/03
§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 15 Abs. 1, 2 und 4 MarkenGDer BGH hat mit diesem älteren, wegweisenden Urteil entschieden, dass eine kennzeichenmäßige Benutzung vorliegt, wenn der Betreiber einer Internetseite in dem für den Benutzer nicht ohne weiteres sichtbaren Quelltext ein fremdes Kennzeichen als Suchwort verwende, um auf diese Weise die Trefferhäufigkeit seines Internetauftritts zu erhöhen (Metatag). Eine Verwechslungsgefahr könne sich bereits daraus ergeben, dass Internetnutzer, welche das Kennzeichen der Klägerin kennen und als Suchwort eingeben, um sich über deren Angebot zu informieren, als Treffer auch auf die Leistungen der Beklagten hingewiesen würden. Zwar sei der Internetnutzer gewohnt, dass sich nicht alle Treffer auf das von ihm gesuchte Ziel bezögen. Gerade wenn es sich bei dem als Suchwort eingegebenen Unternehmenskennzeichen um einen gängigen Begriff der deutschen Sprache handele, rechne er mit einer Fülle von Treffern, die nichts mit der ihn interessierenden Dienstleistung zu tun haben. Weise aber ein Treffer auf eine Internetseite der Beklagten hin, auf der diese die gleichen Leistungen anbiete wie die Klägerin, bestehe die Gefahr, dass der Internetnutzer dieses Angebot aufgrund der Kurzhinweise mit dem Angebot der Klägerin verwechsele und sich näher mit ihm befasse. Dies reiche für die Annahme einer Verwechslungsgefahr aus, ohne dass es darauf ankäme, ob ein Irrtum bei einer näheren Befassung mit der Internetseite der Beklagten ausgeräumt würde. (mehr …)
- OLG Dresden: Verwendung von fremden Marken in Google AdWord-Werbung ist nicht markenrechtswidrigveröffentlicht am 5. Oktober 2008
OLG Dresden, Urteil vom 09.01.2007, Az. 14 U 1985/06
§§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 2 Satz 1, 14 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 415 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 MarkenGDas OLG Dresden ist der Rechtsansicht, dass die Verwendung einer fremden Marke als Google AdWord eine markenmäßige Benutzung darstellt. Es führt insoweit aus: „Durch die Nutzung als Adword soll die Suchmaschine dazu veranlasst werden, bei Eingabe des Wortzeichens durch den Internetbenutzer die Werbung desjenigen, der das Adwords gebucht hat, neben der Trefferliste anzuzeigen. Ist das Wortzeichen als Marke oder als Geschäftsbezeichnung einem anderen Inhaber zugeordnet, macht sich der Buchende die von dem Markeninhaber/Unternehmen aufgebaute Kraft der Marke zu nutze und benutzt die für die Marken spezifische Lotsenfunktion, die darin besteht, in einem großen Angebot gezielt zu den eigenen Waren bzw. Dienstleistungen hinzulenken“. Gleichwohl sei im vorliegenden Fall kein Markenrechtsverstoß zu beklagen, da die fremde Marke nicht hinreichend unterscheidungskräftig zu der (offensichtlich nicht identischen) Marke sei, die der Werbende in seiner Google AdWords-Werbung benutzt habe.
(mehr …) - OLG Düsseldorf: Die Verwendung einer fremden Marke in einer Google AdWords-Werbung begründet keinen Markenverstoßveröffentlicht am 30. September 2008
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2007, Az. I-20 U 79/06
§ 5 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 1, 2 und 4 MarkenGDas OLG Düsseldorf hat die Rechtsauffassung vertreten, dass die Verwendung einer fremden Marke in einer Google AdWords-Anzeige nicht die Rechte des jeweiligen Markeninhabers verletzt. Im Einzelnen ist das Oberlandesgericht der Auffassung, dass durch diese Art der Verwendung eines fremden Kennzeichens eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 15 Abs. 2 MarkenG nicht begründet werde. Zwar bestehe kein Zweifel daran, dass das von der Klägerin vorgegebene AdWord mit dem Unternehmenskennzeichen der Beklagten identisch sei und beide Parteien die gleichen Waren anböten. Eine Verwechslungsgefahr werde im Streitfall aber dadurch ausgeschlossen, dass die als solche klar erkennbare Anzeige der Werbenden deutlich auf sie als werbendes Unternehmen und Anbieterin der von ihr hergestellten Waren verweise, indem sie in der Anzeige ihr eigenes Unternehmenskennzeichen als Internetadresse verwende. Anders als bei der Verwendung eines Zeichens als Metatag werde durch die Eingabe des AdWords nicht als Suchergebnis in der Trefferliste auf das Angebot der Klägerin hingewiesen, sondern in einer optisch deutlich von der Trefferliste getrennten Rubrik unter der Überschrift „Anzeigen“. Bereits durch den Hinweis „Anzeigen“ werde auch dem unerfahrenen Internetnutzer deutlich gemacht, dass es sich bei den in dieser Rubrik aufgeführten Anbietern um Anzeigenkunden des Betreibers der Internetsuchmaschine handelt. Deren Werbung sei grafisch deutlich abgegrenzt von der Liste der Suchergebnisse.
- LG Braunschweig: Verwendung von Keyword in Google-Adword-Anzeige, das zu einem Konkurrenten führt, ist markenrechtswidrigveröffentlicht am 13. August 2008
LG Braunschweig, Urteil vom 28.05.2008, Az. 9 O 377/08 (050)
§§ 4 Nr. 1, 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, 30 Abs. 1, 3 MarkenGDas LG Braunschweig ist der Rechtsauffassung, dass ein Verstoß gegen fremde Markenrechte vorliegt, wenn bei Eingabe eines Unternehmens- kennzeichens als Suchbegriff eine Adword-Anzeige einblendet, die auf ein konkurrierendes Unternehmen verweist. Hierdurch entstehe eine Verwechselungsgefahr für den Verbraucher. Im vorliegenden Fall ging es um die Marke „Kosima-Haus“ einerseits und das Suchstichwort „kosima-haus“ andererseits. Der Rechtsansicht des Landgerichts Braunschweig stimmen zu OLG Braunschweig, GRUR-RR 2007, S. 71; OLG Stuttgart, 09.08.2007, 2 U 23/07, OLG Dresden K&R 2007, 269. Abgelehnt wird die Rechtsauffassung vom OLG Düsseldorf MMR 2007, 247, 248 und Ullmann, GRUR 2007, 633, 638. (mehr …)