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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Januar 2013

    OLG, Zweibrücken, Hinweisbeschluss vom 06.06.2012, Az. 4 U 30/12
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass die Bewerbung eines „Vitaldrinks“ mit der Angabe „ohne Zucker“ oder „ohne Kristallzucker“ irreführend ist, wenn tatsächlich die Zuckerarten Glucose, Maltrodextrin und Fructose enthalten sind. Es werde mit der Werbung eine schlankheitsfördernde Wirkung suggeriert und damit fälschlich mit gesundheitsbezogenen Angaben geworben, was einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung darstelle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Juni 2012

    OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.05.2012, Az. 4 U 17/10
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass Werbung mit einem (guten) Testergebnis der Stiftung Warentest irreführend und damit unzulässig ist, wenn dieses Ergebnis in einem späteren Test revidiert wurde. Vorliegend war das beworbene Fahrradschloss im Jahr 2007 mit „gut“ bewertet worden, was allerdings mit einer späteren Veröffentlichung im Jahr 2009 revidiert wurde. Trotzdem führte die Beklagte weiterhin die „gute“ Beurteilung in ihrer Werbung auf. Dies sei nach Auffassung des Gerichts unzulässig, da der Verbraucher davon ausgehe, aktuelle Bewertungen zu erfahren. Im Verschweigen der Nachuntersuchung mit schlechterem Ergebnis liege eine Irreführung.

  • veröffentlicht am 18. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Zweibrücken, Urteil vom 08.08.2011, Az. 1 SsRs 33/10
    § 3 Abs. 1 Nr. 1 LMKV (2008), § 7 LMKV (2008), § 10 LMKV (2008), § 11 Abs. 1 S. 1 LFGB, § 59 LFGB, § 60 LFGB, § 20 OWiG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG

    Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass derjenige, der unter der Bezeichnung „Edler Saft aus grünen Trauben“ ein Gewürzmittel in den Verkehr bringt, wegen Irreführung über die Natur des Lebensmittels (vgl. § 11 Abs.1 S. 1 LFGB) mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Auf Grund der konkreten Aufmachung des Produkts könne der Verbraucher annehmen, hierbei handele es sich um ein Getränk. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 24. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.04.2011, Az. 4 U 173/10
    § 5 UWG

    Das OLG Zweibrücken hat nach einem Bericht der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Werbeaussage „Röstung über offenem Feuer“ für eine hochpreisige Kaffeesorte irreführend ist, wenn die Röstung tatsächlich in einem Trommelröster, der Gas als Wärmequelle verwendet, stattfindet. Auch wenn es sich bei diesem Verfahren um eine besonders schonende Röstung handele, erwarte der Verbraucher nach der genannten Beschreibung, dass die Röstung mittels einer offenen Flamme erfolge und nicht durch eine Wärmequelle in einer abgeschlossenen Vorrichtung. Die Werbeanpreisung suggeriere eine besonders hohe Qualität und sei deshalb irreführend. Der Beschluss ist durch Abschlusserklärung rechtskräftig.

  • veröffentlicht am 28. Januar 2011

    OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.07.2010, Az. 4 U 184/09
    Art. 10 Abs. 1, Abs. 2 a, Art. 5 Abs. 1 a, Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006; 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB

    Das OLG Zweibrücken hat ein einem Hinweisbeschluss dargelegt, dass bei einer Werbung für Lebensmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben der Werbende darlegen muss, dass die getätigten Angaben richtig sind. Dafür müsse anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse nachgewiesen sein, dass das Vorhandensein des Nährstoffs oder einer anderen Substanz, auf die sich die Angabe bezieht, in einem Lebensmittel eine positive ernährungsbezogene oder physiologische Wirkung habe. Dies weiche zwar von dem Grundsatz, dass im Wettbewerbsprozess grundsätzlich der Kläger die Unrichtigkeit einer beanstandeten Werbeaussage nachzuweisen habe, ab, begründe sich jedoch darin, dass überall dort, wo in der Werbung die Gesundheit ins Spiel gebracht werde, besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Zweibrücken, Urteil vom 28.01.2010, Az. 4 U 133/08
    §§ 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt.; 826; 823 Abs. 2 BGB; §§ 261 Abs. 2, 263 a Abs. 1 StGB

    Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass diejenigen, die für Kriminelle im Wege des sog. „Phishings“ betrügerisch erlangte Gelder annehmen und sodann auf von den Kriminellen angegebene Bankkonten ins Ausland weiterleiten, auf Schadensersatz haften. Im vorliegenden Fall können sich die Beklagten nicht darauf berufen, dass sie den streitgegenständlichen Geldbetrag an die ihnen angegebenen Adressen weitergeleitet hätten und deshalb entreichert seien. Es bestehe eine verschärfte Haftung, wenn der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes oder den Gesetzesverstoß beim Empfang der Leistung kenne oder sich dieser Kenntnis in einer Weise verschließe, die es ihm nach Treu und Glauben verwehre, sich auf sein fehlendes Bewusstsein zu berufen. Diese Voraussetzungen seien vorliegend erfüllt gewesen. Die Beklagten seien als Betreiber eines Reisebüros geschäftlich erfahren. Sie hätten auch Erfahrungen mit Auslandsüberweisungen. Die ungewöhnlichen Begleitumstände ihrer Anwerbung und der von ihnen geforderten Tätigkeit hätten ihnen deshalb aufdrängen müssen, dass die an sie überwiesenen Beträge aus rechtswidrigen Handlungen stammten und sie sich durch die Weiterleitung der Gelder daran beteiligten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. August 2010

    OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.01.1999, Az. 2 U 34/98
    §§ 20 LuftVG; §§ 1, 3 UWG a.F.

    Das OLG Zweibrücken hat in dieser älteren Entscheidung entschieden, dass die Durchführung von Ballonfahrten ohne Genehmigung gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Die Entscheidung ist im Wesentlichen auf die heutige Rechtslage anwendbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. März 2010

    OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.04.2009, Az. 4 W 23/09
    §§
    32; 101 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 9 UrhG

    Das OLG Zweibrücken hat mit diesem Beschluss den Antrag eines angeblichen Rechteinhabers auf Auskunft zur IP-Adresse eines Filesharers abgelehnt. Ein Anspruch auf Drittauskunft nach § 101 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 9 UrhG setze voraus, das im konkreten Fall durch das Anbieten des Computerspiels … über die Internettauschbörse ein Urheberrecht oder zumindest ein ausschließliches Nutzungsrecht (§ 32 UrhG) der Antragstellerin verletzt worden sei. Im Falle, dass der Antragsteller nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt worden sei, setze ihre Aktivlegitimation voraus, dass sie zur Geltendmachung des Anspruchs autorisiert worden sei (vgl. Bohne, in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 3. Aufl. [2009], § 101 Rdnr. 6). Die Antragstellerin, welche sich auf ein ausschließliches Nutzungsrecht berufe, habe ein solches weder konkret dargelegt noch glaubhaft gemacht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. November 2009

    OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.09.2009, Az. 4 W 45/09
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das OLG Zweibrücken entschied in diesem Rechtsstreit zwischen einem Film-Vertrieb und einem Access-Provider zur Frage der Ermittlungspflichten, die dem Gericht selbst obliegen. Die Antragstellerin machte ausschließliche Nutzungsrechte in Deutschland für einen bestimmten Spielfilm geltend und ermittelte über ein so genanntes Anti-Piracy-Unternehmen ca. 800 IP-Adressen, über welche Teile des Spielfilms in Tauschbörsen im Internet angeboten worden seien. Von der Antragsgegnerin begehrte sie Auskunft über die Inhaber der IP-Adressen. Die Antragsgegnerin weigerte sich und wies u.a. darauf hin, dass ein Nutzungsrecht der Antragstellerin an dem Spielfilm nicht näher dargelegt sei. Das LG Frankenthal, dem der Antrag zur Entscheidung vorlag, war der Auffassung, dass nicht ersichtlich sei, an welcher Version des Spielfilms konkret Urheberrechte bestehen würden. Auch sei auf Nachfrage nicht dargelegt worden, welchen Hash-Wert (= Wert zur Identifizierung bestimmter Dateien) die im Antrag gemeinte DVD-Version habe. Aus diesem Grund wurde der Antrag zurückgewiesen.

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  • veröffentlicht am 11. September 2009

    OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.05.2009, Az. 4 U 160/08
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Das OLG Zweibrücken hat in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass ein Unterlassungsurteil nicht auf die konkrete Verletzungsform beschränkt sein muss. Vielmehr seien auch gewisse Verallgemeinerungen über die enge Form der festgestellten Verletzungshandlungen hinaus zulässig, um Auseinandersetzungen im Vollstreckungsverfahren zu vermeiden. Insbesondere hätten weder der Kläger noch das Gericht im Urteil Anhaltspunkte dafür zu geben, wie der Wettbewerbsverstoß ausgeschlossen werden könne.

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