Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Potsdam: Bürger hat keinen uneingeschränkten Geheimhaltungsanspruch gegen die Verwaltung / Presseauskünfteveröffentlicht am 29. Februar 2016
VG Potsdam, Beschluss vom 16.12.2015, Az. 9 L 1406/15
§ 123 Abs. 1 VwGO, § 30 VwVfG, § 1 Abs. 3 VwVfG i.V.m. § 5 Abs. 1 VwVfGBbgDas VG Potsdam hat entschieden, dass das sogenannte Verwaltungsgeheimnis gemäß § 30 VwVfG bzw. § 1 Abs. 3 VwVfG i.V.m. § 5 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) Bürgern keinen uneingeschränkten Geheimhaltungsanspruch gewährt, der insbesondere auch durch den presserechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Pressegesetzes (BbgPG) nicht überwunden werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten und Whats-App-Nachrichtenveröffentlicht am 21. August 2015
LG Köln, Urteil vom 10.06.2015, Az. 28 O 547/14
§ 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten und Whats-App-Protokolle betreffend die Beziehung eines bekannten Sportlers dessen Persönlichkeitsrechte verletzt. Über das Bestehen einer Beziehung hinaus seien seitens des Klägers keine Beziehungsdetails öffentlich gemacht worden, so dass keine Selbstöffnung vorliege, welche die Privatsphäre einschränke. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG Berlin-Brandenburg: Presse hat nicht ohne Weiteres Recht auf Einsichtnahme in nicht-öffentliche Ausschusssitzungen des Bundestagesveröffentlicht am 25. März 2015
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2015, Az. OVG 6 S 42.14
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 40 Abs. 1 S. 2 GGDas OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Presse keinen verfassungsrechtlich begründeten Anspruch auf Einsichtnahme in den Inhalt der Protokolle nichtöffentlicher Ausschusssitzungen des Bundestages hat. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages sei dies erst nach Verkündung des betreffenden Gesetzes oder nach Beendigung der Wahlperiode möglich. Dem Grundsatz der Parlamentsautonomie, auf dem der Umgang mit den Protokollen nichtöffentlicher Ausschusssitzungen fuße, komme über Artikel 40 GG selbst Verfassungsrang zu, dem in der konkreten Abwägung mit dem durch die Pressefreiheit repräsentierten Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit Vorrang eingeräumt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Fernsehmoderator darf nicht beim privaten Essen mit anderen Prominenten fotografiert werdenveröffentlicht am 9. Februar 2015
OLG Köln, Urteil vom 06.08.2013, Az. 15 U 209/12 – rechtskräftig
§§ 823 Abs. 1 und 2 BGB, 1004 BGB analog, § 22 KUG, Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 8 EMRKDas OLG Köln hat entschieden, dass ein bekannter Fernsehmoderator Anspruch auf Privatsphäre besitzt und beim – privaten – Abendessen mit anderen Prominenten in einem Restaurant nicht abgebildet und entsprechend über ihn berichtet werden darf. Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig (vgl. BGH, Beschluss vom 09.12.2014, Az. VI ZR 418/13, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Tübingen: Die Drohung, Informationen aus einem Gerichtsverfahren an die Presse weiterzugeben, ist unerlaubte Erpressungveröffentlicht am 5. Dezember 2014
LG Tübingen, Beschluss vom 17.10.2014, Az. 4 O 293/14
§ 1004 BGB, § 823 Abs. 1 BGBDas LG Tübingen hat entschieden, dass die Drohung, bestimmte Informationen aus einem Gerichtsverfahren an Verbraucherschutz-/Wirtschaftsmedien weiterzugeben, soweit der Bedrohte nicht auf Kostenerstattungsansprüche aus einem Gerichtsverfahren verzichtet, unzulässig ist, da dadurch das sog. Unternehmerpersönlichkeitsrecht verletzt werde.
- LG Düsseldorf: Zur Frage der Persönlichkeitsverletzung bei einer Verdachtsberichterstattungveröffentlicht am 28. November 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2012, Az. 12 O 512/12
Art. 5 Abs. 1 GG, § 193 StGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein deutscher Zeitungs-Verlag über den Inhaber eines Porno-Imperiums berichten darf. Es sei im öffentlichen Interesse, das Geschäftsgebaren einer Unternehmensgruppe, die in ihrem Tätigkeitsgebiet eine bedeutende Marktstellung erreicht habe, kritisch zu hinterfragen, insbesondere wenn – wie hier – die Strukturen nur schwerlich zu durchschauen seien und sich eine Vielzahl von Auffälligkeiten ergäben, die publik zu machen in der Wächterfunktion der Presse liege. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Kritische Berichterstattung über Unternehmen begründet kein Wettbewerbsverhältnisveröffentlicht am 10. November 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 31.07.2014, Az. 6 U 74/14
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein kritischer Presse- oder Medienbeitrag über ein Unternehmen allein noch kein Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Presseorgan begründet, auch wenn sich beide an denselben Interessenkreis richten. Etwas anderes könne gelten, wenn das Presseorgan mit einem Konkurrenten des Unternehmens verflochten und nicht auszuschließen sei, dass wettbewerbsrechtliche Motive eine nicht untergeordnete Rolle spielten. Zum Volltext der Entscheidung: - BayVGH: Kein Sonderrecht der Presse auf Auskunft beim „Schwabinger Kunstfund“veröffentlicht am 23. Oktober 2014
BayVGH, Beschluss vom 27.03.2014, Az. 7 CE 14.253
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, § 123 VwGO, § 146 VwGO, § 17a Abs. 5 GVG, § 23 GVGEG, § 475 StPO, § 30 AO, Art. 4 PresseG BYDer BayVGH hat entschieden, dass im Zusammenhang mit dem sog. „Schwabinger Kunstfund“ (hier) kein Auskunftsanspruch der Presse besteht, da nicht auszuschließen war, dass die Bilder nach dem damaligen Erkenntnisstand zum rechtmäßigen Besitz des Beschuldigten gehörten und es keine Anhaltspunkte für einen NS-verfolgungsbedingten Entzug oder anderweitigen rechtswidrigen Erwerb gab. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerwG: Presse hat Anspruch auf Auskunft über alle Beteiligten an einem Gerichtsverfahrenveröffentlicht am 6. Oktober 2014
BVerwG, Urteil vom 01.10.2014, Az. 6 C 35.13
§ 1 Abs. 1 IFGDas BVerwG hat entschieden, dass die Presse Anspruch auf Mitteilung der Namen von Personen hat, die in einem Gerichtsverfahren mitgewirkt haben. Hierzu gehörten neben den Berufsrichtern auch die Namen der Verteidiger, Staatsanwälte und der Urkundsbeamtin. Eine Ausnahme sei für eine Recherche zu Gerichtsverfahren lediglich dann gegeben, wenn es sich um personenbezogene Informationen handele, denen selbst bei Anlegung eines großzügigen, den besonderen Funktionsbedürfnissen und Arbeitsgewohnheiten der Presse vollauf Rechnung tragenden Maßstabs jede erkennbare materielle Bedeutung im Zusammenhang mit dem Thema der Recherche bzw. der ins Auge gefassten Berichterstattung abgehe. Zur Pressemitteilung Nr. 57/2014: (mehr …)
- BGH: Rechtswidrig beschaffte E-Mails dürfen verwendet werden, wenn hieran ein „überragendes öffentliches Interesse besteht“veröffentlicht am 2. Oktober 2014
BGH, Urteil vom 30.09.2014, Az. VI ZR 490/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass rechtswidrig beschaffte E-Mails zum Zwecke der Presseberichterstattung verwendet werden dürfen, wenn auf diese Weise ein „Missstand von erheblichem Gewicht, an dessen Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht“, aufgedeckt wird. Im vorliegenden Fall ging es um den ehemaligen Finanzminister eines Bundeslandes, der Unterhaltszahlungen für ein außereheliches Kind nicht geleistet hatte und somit den Sozialbetrug der Kindsmutter – welche staatlichen Unterhaltsvorschuss bezogen hatte, nachdem sie den Namen des Finanzministers nicht angegeben hatte – Vorschub geleistet hatte. Zur Pressemitteilung Nr. 137/2014: (mehr …)