Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Bank-AGB-Klausel, die Gebühren für geduldete Überziehungen vorsieht, ist unwirksamveröffentlicht am 18. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2014, Az. 1 U 170/13 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 3 S. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Die Kosten für geduldete Überziehungen, die ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfallen, betragen 6,90 Euro (Stand August 2012) und werden im Falle einer geduldeten Überziehung einmalig pro Rechnungsabschluss berechnet.“ unwirksam ist. Der Senat hat allerdings die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Oldenburg: Eine AGB-Klausel, welche die Anwendung deutschen Rechts zu Lasten ausländischen Verbraucherrechts ausschließt, ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 19. Januar 2015
LG Oldenburg, Urteil vom 11.06.2014, Az. 5 O 908/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Oldenburg hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach der im Vertrag nur deutsches Recht zur Anwendung kommen soll, ausländische Kunden in verbraucherrechtlicher Hinsicht benachteiligt und damit unwirksam ist und im Wege der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geahndet werden kann. Die Entscheidung wurde bestätigt durch das OLG Oldenburg (Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 113/14).
- OLG Düsseldorf: Zur Unwirksamkeit von pauschalierten Rücktrittskosten bei Reiseverträgenveröffentlicht am 22. Dezember 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2014, Az. I-6 U 76/14
§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine AGB-Klausel in einem Reisevertrag mit dem Wortlaut „Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen: Bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,ab 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises,am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.“ unwirksam ist, da sie nicht in ihrer Höhe nach die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwertung hinreichend berücksichtigt. Dies gelte auch, wenn eine Reise im Wege des so genannten „Dynamic Packaging“ gebucht werde, bei welcher der Reiseveranstalter ein individuelles Reiseangebot bündele und den Flug erst im Zeitpunkt der verbindlichen Buchung bei dem betreffenden Anbieter zu dessen Endverbraucherkonditionen einkaufe und daher auf die Stornobedingungen keinen Einfluss nehmen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Keine fristlose Kündigung möglich, wenn Kunde der Geltung neuer AGB im laufenden Vertrag widersprichtveröffentlicht am 11. Dezember 2014
OLG Köln, Beschluss vom 28.08.1995, Az. 16 W 45/95
§ 314 BGB n.F.Das OLG Köln hat in diesem älteren Beschluss entschieden, dass einem Kunden nicht fristlos gekündigt werden kann, weil dieser in einem laufenden Vertragsverhältnis der Geltung neuer AGB widerspricht. Allerdings ließ der Senat eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses durch das Unternehmen (hier: eine Bank) zu. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Die AGB-Klausel eines Onlineportals, welche für die Vertragskündigung die Schriftform vorsieht und eine E-Mail-Kündigung ausschließt, ist unwirksamveröffentlicht am 21. November 2014
OLG München, Urteil vom 09.10.2014, Az. 29 U 857/14
§ 126 Abs. 3 BGB, § 127 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S.2 BGB, § 309 Nr. 13 BGBDas OLG München hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, welche dem Kunden eine Kündigung seiner Online-Mitgliedschaft per E-Mail verbietet, unwirksam ist. Die streitgegenständliche Klausel verstoße gegen § 309 Nr. 13 BGB, denn sie schreibe eine strengere Form als die Schriftform vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Pauschalierter Pfand für nicht zurückgegebene SIM-Karte ist unwirksam / AGBveröffentlicht am 11. November 2014
BGH, Urteil vom 09.10.2014, Az. III ZR 32/14
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB eines Mobilfunkanbieters, nach welcher für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ in Höhe von 29,65 EUR zu zahlen ist, der als „pauschalierter Schadensersatz“ vom Mobilfunkanbieter einbehalten wird, wenn der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, unwirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- BGH: Zur Wirksamkeit einer AGB-Klausel, nach welcher eine Papier-Rechnung kostenpflichtig istveröffentlicht am 10. November 2014
BGH, Urteil vom 09.10.2014, Az. III ZR 32/14
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Papierrechnung (zusätzlich zur Bereitstellung der elektronischen Version der Rechnung im Internet) ein gesondertes Entgelt anfällt, unwirksam ist, wenn das betreffende Produkt auch über den stationären Handel verkauft wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Oldenburg: AGB-Klausel, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage vorsieht, ist im Rechtsverkehr mit nicht in Deutschland ansässigen Verbrauchern unwirksamveröffentlicht am 3. November 2014
OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 113/14
§ 307 Abs. 1 und 2 BGBDas OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine Rechtswahlklausel in Online-Handels-AGB, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage bestimmt, unwirksam im Rechtsverkehr mit nicht in Deutschland ansässigen Verbrauchern ist. Richteten sich Angebote eines Onlinehändlers auch an Verbraucher im Ausland, müsse deutlich darauf hingewiesen werden, dass dem Verbraucher nicht der durch zwingende Vorschriften oder Richterrecht gewährte Schutz seines Aufenthaltslandes entzogen werden solle, anderenfalls seien die AGB nicht klar und verständlich.
- OLG Düsseldorf: Reiserecht – Unwirksame AGB-Klauseln zu Anzahlung und Rücktrittspauschalenveröffentlicht am 17. Oktober 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2014, Az. I-6 U 161/13
§ 1 UKlaG; § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass AGB-Klauseln eines Reiseveranstalters zur Anzahlung und Fälligkeit des Reisepreises sowie zur Zahlung von Pauschalen bei einem Rücktritt vom Reisevertrag unwirksam sind. Es handele sich insbesondere um diese Bestimmungen: „Sofort nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung / Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 30 % (auf volle EURO aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung […] Die Restzahlung wird 40 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.„ und „In der Regel […] betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Fall Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis: [Auflistung]„. Diese Klauseln benachteiligten Verbraucher unangemessen. Eine vollständige Zahlung des Reisepreises längere Zeit vor Beginn der Reise nehme dem Verbraucher jegliches Druckmittel. Hinsichtlich der Rücktrittspauschalen seien die Berechnungsgrundlagen nicht dargelegt. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Kassel: Pflicht zur Urhebernennung kann in den AGB des Urhebers festgelegt werdenveröffentlicht am 9. Oktober 2014
AG Kassel, Urteil vom 17.06.2014, Az. 410 C 3000/13
§ 97 UrhG, § 13 S. 2 UrhGDas AG Kassel hat entschieden, dass die Pflicht zur Urhebernennung bei Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts auch in den AGB des Urhebers, die dem Nutzungsvertrag bzw. der Rechnung für die Nutzung beigefügt werden, festgelegt werden kann. Durch Annahme des Vertragsangebots mit Zahlung der Rechnung seien die AGB wirksam einbezogen worden. Zum Volltext der Entscheidung: