Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- FACEBOOK: Facebook prüft Sonderregelung für Nutzer in Schleswig-Holstein / Datenschutzveröffentlicht am 21. Oktober 2011
Nach Angaben des Schleswig-Holstein Magazin, einer Sendung des NDR, prüft Facebook, ob die Weiterleitung von Nutzerdaten aus Schleswig-Holstein in die USA gänzlich gestoppt werden kann. Der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, berichtete dem Magazin gegenüber über dieses Ergebnis eines Gesprächs mit Richard Allan, Facebook Europa „Director of Policy“ am 20.10.2011in Kiel. Die Sortierung soll anhang der sog. IP-Adressen erfolgen. Er habe das Gefühl, dass seine datenschutzrechtlichen Vorstellungen zum ersten Mal verstanden worden seien. Vgl. auch unsere Beiträge hier, hier, hier und hier.
- Verbraucherministerian Aigner warnt Bundesministerien vor Facebook-Mitgliedskontenveröffentlicht am 12. September 2011
Die Warnung des ULD (hier) aufgreifend, hat nun auch die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) in einem Brief an alle Bundesministerien zum Verzicht auf Facebook-Konten aufgerufen. „Nach eingehender rechtlicher Prüfung halte ich es für unabdingbar sicherzustellen, dass der Facebook-Button auf regierungsamtlichen Internetseiten in unserer jeweiligen Verantwortung nicht verwendet wird“ (hier).
- Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert will ab 1. Oktober 2011 Bußgelder bis zu 50.000 EUR für die Nutzung von Facebook-Fanpages und den Like-Button (Gefällt mir) verhängenveröffentlicht am 8. September 2011
Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert hat gestern (07.09.2011) im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags Schleswig-Holstein erklärt, dass er gegen alle Regierungsstellen und großen Unternehmen des Landes Bußgelder bis 50.000 EUR verhängen will, wenn diese nach dem 01.10.2011 weiterhin sog. Fanseiten oder den sog. „Like“- bzw. „Gefällt mir“-Button bei Facebook verwenden. Laut Golem (hier) will Weichert aber den Opportunitäts- und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten und nicht sämtliche Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein sanktionieren. Vgl. auch unseren Bericht (hier). Was wir davon halten? Wir sind fest davon überzeugt, dass harte datenschutzrechtliche Sanktionen in dem bevölkerungsreichsten und wirtschaftskräftigsten Bundesland der Republik den Social-Network-Riesen Facebook endlich in die Kniee zwingt. Und einige Schleswig-Holsteiner Unternehmen den Schaden haben. Das nennt man Standortnachteil.
- KG Berlin: Zur markenrechtlichen Zulässigkeit von Nutzernamen in Social Networks (Facebook, Myspace)veröffentlicht am 24. Mai 2011
KG Berlin, Beschluss vom 01.04.2011, Az. 5 W 71/11
§§ 14 Abs. 2 MarkenG, 15 Abs. 2 MarkenG, 15 Abs. 3 MarkenG, 23 Nr. 2 MarkenGDas KG Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob der verwechslungsfähige Name eines Kinos für ein historisch und architektonisch schutzwürdiges Gebäude verwendet werden und unter diesem Namen auch ein Benutzerprofil in einem Social Network wie Facebook eingerichtet werden darf. Das KG erlaubte die Namensnutzung – allerdings nur, weil in dem Gebäude tatsächlich ein bekanntes ehemaliges Stummfilmkino betrieben wurde. Aus dem Zusammenhang des Gebrauchs müsse diese ehemalige Nutzung auch erkennbar bleiben. Eine aktuelle Nutzung als „modernes“ Kino dürfe in dem Gebäude auch nicht aufgenommen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - KG Berlin: Facebooks „Gefällt mir“-Button verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 8. Mai 2011
KG Berlin, Beschluss vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11
§ 13 TMG; §§ 3, 4 Nr. 11 UWGDas KG Berlin hat eine Entscheidung des LG Berlin (hier) bestätigt, wonach der „Gefällt mir“- oder „Like“-Button ohne datenschutzrechtlichen Hinweis auf die weitere Verwendung der dadurch erzeugten Daten, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, da die betroffene Vorschrift § 13 TMG keine Marktverhaltensvorschrift sei (vgl. § 4 Nr. 11 UWG). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Käuferschutz von PayPal nun auch für Onlineshopsveröffentlicht am 19. Mai 2010
Nach einer eigenen Pressemitteilung bietet PayPal seit dem 27.04.2010 seinen Käuferschutz auch für Onlineshops, also außerhalb der Internethandelsplattform eBay an. Die Nachricht ist kurz und bündig: Komme die Ware nicht an, komme PayPal für die Kosten auf. Für den Kunden ist dieser Dienst zwar stets kostenlos. Die Krux an diesem verheißungsvollen Sicherheitsnetz zeigt sich dann aber auf Seiten des Shopbetreibers: Zu beanstanden ist der eher „beliebige“ Umgang PayPals mit dem bei PayPal verbuchten Vermögen der Onlinehändler, die diesen Dienst in ihr Onlineangebot integrieren wollen. Auch administrative Umständlichkeiten belasten den Händler: Er muss, will er PayPal nutzen, stets einen Versandbeleg bereithalten, da PayPal ansonten die Zahlung vom Verkäufer zurückfordert, wenn der Kunde eine ausgebliebene Lieferung reklamiert. In der Folge ist es dem Händler faktisch verwehrt, preiswertere Versandformen ohne Versandbeleg zu nutzen (heise).
- FACEBOOK: 711 Mio. US-Dollar Schadensersatz für Facebook gegen Spam-King Sanford Wallaceveröffentlicht am 30. Oktober 2009
Sam O’Rourke, Chefjustiziar von Facebook, hat mitgeteilt, dass ein Kalifornisches Gericht den selbsternannten Spam-King Sanford Wallace zu einem Schadensersatz von 711 Mio. US-Dollar verurteilt hat. Dieser hatte widerrechtlich Zugriff auf die Konten von Facebook-Mitgliedern genommen und vorgetäuschte Nachrichten, u.a. sog. Wall posts verschickt. Facebook geht nicht davon aus, einen nennenswerten Betrag aus diesem Urteil auch liquidieren zu können. Man zeigte sich jedoch zufrieden, dass der zuständige Richter das Verhalten von Wallace der US-amerikanischen Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt habe und beantragt habe, Wallace wegen „criminal contempt“ (krimineller Missachtung des Gerichts bzw. einer gerichtlichen Verfügung) strafrechtlich zu verfolgen, was bedeute, dass Wallace neben den Schadensersatzzahlungen jetzt möglicherweise auch eine Strafe im Gefängnis zu verbüßen habe. Wallace hatte mit seinem Verhalten gegen den Computer Fraud and Abuse Act, den California Anti-Phishing Act und den Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act (CAN-SPAM-Act) verstoßen (JavaScript-Link: Facebook).