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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. April 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2011, Az. I-20 U 110/11
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 27 Abs. 1 LFGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbeaussage für ein Haarfärbemittel „Die erste permanente Haarfarbe, die von Dermatologen empfohlen wird“ irreführend und daher unlauter ist. Ein erheblicher Teil der so angesprochenen Verkehrskreise (Verbraucher und auch Friseure) werde die angegriffene Werbeaussage nach ihrem Wortsinn verstehen, d.h., dass allgemein Dermatologen die Verwendung des beworbenen Produkts einschränkungslos empfehlen würden. Dies sei jedoch nicht zutreffend, denn die existierende Empfehlung beziehe sich lediglich auf einzelne Gutachten, die das Produkt in bestimmten Beziehungen untersucht und als für bestimmte Allergiker besser als frühere Produkte geeignet beschrieben hätten. Dies sei bei weitem nicht gleichbedeutend mit einer schädigungs- und völlig risikolosen Anwendung des Produkts. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. April 2012

    BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. I ZR 223/06
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 10 Abs. 1 HWG

    Der BGH hat entschieden, dass auf einer Internetseite für jedermann zugängliche Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel erlaubt sind, soweit dies die genaue und vollständige Wiedergabe der Produktpackung, der Beschreibung der Indikation und der Gebrauchsinformation beinhaltet und keinem Werbeziel dient. Zu diesem Ergebnis gelangte der Senat nach Vorlage an den EuGH. Seien diese Voraussetzungen erfüllt, handele es sich nicht um einen Verstoß gegen das in § 10 Abs. 1 HWG bestimmte Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. April 2012

    BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 96/10
    § 4 Nr. 11 UWG; § 5 HWG

    Der BGH hat entschieden, dass das Werbeverbot gemäß § 5 Heilmittelwerbegesetz (HWG), welcher die Werbung für homöopathische Mittel mit der Angabe von Anwendungsgebieten untersagt, auch dann gilt, wenn sich die Werbung ausschließlich an Fachkreise richtet. Dies gelte weiterhin auch dann, wenn zwar unter „Anwendungsgebiete“ der Hinweis „Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation“ aufgeführt wird, jedoch die Einzelwirkstoffe mit deren Anwendungsgebieten erläutert würden. Darin sei eine Werbung für das fertige Endprodukt zu sehen. Die Vorschrift § 5 HWG sei auch eindeutig, indem keine Beschränkung des Adressatenkreises vorgenommen werde, das Verbot somit allgemein gelte. Auch sei keine Einschränkung dahin gehend erkennbar, dass ein Werbeverbot nur bei einer positiv feststehenden unmittelbaren oder mittelbaren Gesundheitsgefährdung eingreifen solle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. März 2012

    OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2011, Az. 3 U 1429/11
    § 4 Nr. 11 UWG, § 3 UWG; § 86 Abs. 1 RL83_2001

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass ein Gewinnspiel eines Arzmittelherstellers, welches sich an Apothekenmitarbeiter richtet, unzulässig ist, wenn für die ausgelobten Zuwendungen (hier: Taschen und Gutscheine) keine adäquate Gegenleistung erbracht wird. Dies sei dann nicht der Fall, wenn die Antworten auf die zu lösenden Fragen sich problemlos aus dem Werbeprospekt ablesen lassen. Außerdem müsse für Werbegaben an Angehörige der Heilberufe ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit gegeben sein, was bei Taschen und Gutscheinen erkennbar nicht der Fall sei. Schließlich müsse für eine Unzulässigkeit der Werbung auch eine Gesundheitsgefährdung vorliegen. Diese bejahte das Gericht, wenn die Gefahr bestehe, dass ein durch das Preisausschreiben beeinflusster Mitarbeiter das beworbene Mittel einem Kranken empfehle, obwohl im Zweifelsfall die Konsultation eines Arztes zur Vermeidung gesundheitlicher Nachteile angezeigt gewesen wäre. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Freiburg, Urteil vom 10.6.2011, Az. 12 O 144/10
    § 8 UWG, § 5 Absatz 1 Nr. 1 UWG

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass bei wettbewerbswidriger Werbung für kosmetische Behandlungen (hier: Kaltlaser) die Wiederholungsgefahr nicht durch eine Unterlassungserklärung ausgeräumt wird, in welcher der Werbende sich verpflichtet, die Werbung nicht mehr ohne Hinweis auf einen fehlenden wissenschaftlichen Beleg fortzuführen. Ein solcher Zusatz sei im Gegenteil eher irreführend, weil er als selbstverständlich voraussetze, dass durchaus die behaupteten Zusammenhänge gegeben seien. Letzteres sei jedoch gerade nicht bewiesen, was zulasten der Beklagten gehe. Diese hätte, statt sich zu einem Hinweis auf einen fehlenden wissenschaftlichen Beleg zu verpflichten, tatsächlich (durch einen Sachverständigen) nachweisen müssen, dass die behaupteten Wirkungen zuträfen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Hinweisbeschluss vom 26.04.2011, Az. 6 U 44/11
    § 2 UKlaG, § 7 Abs. 1 UWG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 HeilMWerbG

    Das OLG Frankfurt hat in diesem Hinweisbeschluss ausgeführt, dass bereits bei Werbegaben von Apotheken, die den Wert von 1 Euro auch nur geringfügig überschreiten (hier: Billig-Fieberthermometer), bereits eine unzulässige Beeinflussung von Verbrauchern vorliegen kann. Maßgeblich sei dabei auch nicht der tatsächliche Wert der Zugabe, sofern dieser nicht ausdrücklich angegeben werde, sondern der Wert, den der Verbraucher der Zugabe beimesse. Dieser würde in der Regel bei einem Fieberthermometer deutlich höher als 1 Euro sein. Zum Volltext des Beschlusses:

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  • veröffentlicht am 25. November 2011

    OLG Nürnberg, Urteil vom 15.11.2011, Az. 3 U 354/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LFGB

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass natürliche Mineralwässer unter bestimmten Voraussetzungen doch als „Bio-Mineralwasser“ bezeichnet werden dürfen. Die Vorinstanz (hier) hatte dies noch verneint. Das OLG führte aus, dass der Verbraucher im Hinblick auf die Bezeichnung „Bio“ erwarte, dass sich dieses Mineralwasser von anderen Mineralwässern insbesondere dadurch unterscheide, dass es sich im Hinblick auf Gewinnung und Schadstoffgehalt von normalen Mineralwässern abhebe. Dies sei beim streitgegenständlichen „Bio-Mineralwasser“ des Beklagten jedoch gerade der Fall. Der Beklagte habe nachgewiesen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Inhaltsstoffe im streitgegenständlichen Produkt erheblich unterschritten werden, z.B. hinsichtlich der Werte für Nitrat und Nitrit. Die Verwendung eines „nachgemachten Öko-Kennzeichens“ wurde dem Beklagten jedoch verboten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. November 2011

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2011, Az. I-20 U 36/11
    § 28 Abs. 4 SGB V; § 4 Nr. 11 UWG

    Die Wettbewerbszentrale berichtet über ein Urteil des OLG Düsseldorf, nach welchem Werbeaktionen von Apotheken, die Kunden eine „Erstattung der Praxisgebühr“ versprechen, zulässig sind. Dabei könnten Kunden die Praxisgebühr von 10,00 EUR im Quartal mit ihrem aktuellen Einkauf verrechnen oder einen Gutschein erhalten. Begründet habe dies der Senat damit, dass die Norm, die die Praxisgebühr regele, keine Marktverhaltensregel im Sinne des UWG sei, da sie lediglich der finanziellen Absicherung der Gesundheitsvorsorge diene.

  • veröffentlicht am 2. November 2011

    VG Berlin, Urteil vom 20.10.2011, Az. 14 K 43.09

    Das VG Berlin teilt per Pressemitteilung mit, dass ein durch Zusammenfügung mehrerer Fleischstücke erzeugtes Produkt nicht als „Schweinebraten“ bezeichnet werden darf. Bei einem „Schweinebraten“ erwarte der Verbraucher, dass ein im natürlichen Zusammenhang belassenes Fleischstück vorliege und keine „Collage“. Dies hatten die Lebensmittelüberwachungsbehörden mehrerer Bundesländer beanstandet und wurde im vorliegenden Urteil bestätigt. Zum Wortlaut der entsprechenden Pressemitteilung Nr. 42/2011 des VG Berlin vom 20.10.2011:
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  • veröffentlicht am 19. Oktober 2011

    OLG Köln, Urteil vom 15.07.2011, Az. 6 U 192/10
    § 4 Nr. 11 UWG; Art. 1 NFV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb eines „Ling Zhi Pilz Sporenpulvers 100%“ als Nahrungsergänzungsmittel ohne Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung rechtswidrig ist. Neuartige Lebensmittel müssten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zunächst geprüft werden, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürften. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Neuartig seien Lebensmittel immer dann, wenn sie bis zum Inkrafttreten der Verordnung in der Europäischen Union noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet worden seien. Auch dieses Erfordernis sei hinsichtlich des Pilzpulvers erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung:

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